241962 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Lessenich, Johann-Bieser-Straße 61, 63 - Errichtung von 6 Doppelhaushälften Az.: 10401/2024
Kerndaten
- Nummer
- 241962
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241962 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Lessenich, Johann-Bieser- Straße 61, 63 - Errichtung von 6 Doppelhaushälften Az.: 10401/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen. Begründung Gegenstand der vorliegenden Bauvoranfrage ist die Errichtung von 6 Doppel- haushälften auf der Freifläche (Flurstücke 1110, 748, 749, 683) neben dem Wohnhaus Johann-Bieser-Straße 59. Demnach sollen dort 3 Doppelhäuser mit Satteldächern errichtet werden. Geplant ist eine Nutzung der Doppelhaushälf- ten als Einfamilienhäuser und ggf. als Zweifamilienhäuser allerdings in Woh- nungseigentumsgemeinschaft. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sol- len auf dem Grundstück 8 oberirdische Stellplätze errichtet werden, die vom Wendehammer aus durch eine private Zufahrtsfläche auf dem Grundstück er- schlossen werden sollen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7321-30, der für das Vorhabengrundstück eine Fläche für Gemeinbedarf – Schule – aus- weist. Abweichend davon sieht die vorliegende Planung für einen großen Teil der betreffenden Gemeinbedarfsfläche jedoch eine reine Wohnnutzung vor, so dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zunächst nicht erfüllt sind. Im vorliegenden Fall wurde daher die Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB beantragt. Die Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass für diese Abweichung vom Bebauungsplan eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) möglich ist. Danach kann in einem Gebiet mit einem angespannten Woh- nungsmarkt, das nach § 201 a BauGB bestimmt ist, mit Zustimmung der Ge-Seite 1 von 3 Seite 2 meinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind nach Beteiligung der verschiedenen Fachdienststellen im vorliegenden Fall erfüllt. Insbesondere wird eine Erweiterungsfläche zu schulbaulichen Zwecken nicht mehr benötigt. Im Rahmen der Beurteilung wur- de nicht zuletzt berücksichtigt, dass sich die geplante Bebauung an den be- nachbarten Doppelhäusern des reinen Wohngebiets orientiert. Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Kürze einen positiven Vorbescheid mit den dazu erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster Johann-Bieser-Straße 61, 63 (öffentlich) 2 Lageplan Johann-Bieser-Straße 61, 63 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de