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241962 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Lessenich, Johann-Bieser-Straße 61, 63 - Errichtung von 6 Doppelhaushälften Az.: 10401/2024

Nummer
241962
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241962
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Lessenich, Johann-Bieser-
Straße 61, 63
- Errichtung von 6 Doppelhaushälften
Az.: 10401/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen
positiven Vorbescheid zu erteilen.
Begründung
Gegenstand der vorliegenden Bauvoranfrage ist die Errichtung von 6 Doppel-
haushälften auf der Freifläche (Flurstücke 1110, 748, 749, 683) neben dem
Wohnhaus Johann-Bieser-Straße 59. Demnach sollen dort 3 Doppelhäuser mit
Satteldächern errichtet werden. Geplant ist eine Nutzung der Doppelhaushälf-
ten als Einfamilienhäuser und ggf. als Zweifamilienhäuser allerdings in Woh-
nungseigentumsgemeinschaft. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sol-
len auf dem Grundstück 8 oberirdische Stellplätze errichtet werden, die vom
Wendehammer aus durch eine private Zufahrtsfläche auf dem Grundstück er-
schlossen werden sollen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7321-30, der
für das Vorhabengrundstück eine Fläche für Gemeinbedarf – Schule – aus-
weist. Abweichend davon sieht die vorliegende Planung für einen großen Teil
der betreffenden Gemeinbedarfsfläche jedoch eine reine Wohnnutzung vor, so
dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
zunächst nicht erfüllt sind.
Im vorliegenden Fall wurde daher die Erteilung einer Befreiung gemäß § 31
BauGB beantragt.
Die Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass für diese Abweichung vom
Bebauungsplan eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
möglich ist. Danach kann in einem Gebiet mit einem angespannten Woh-
nungsmarkt, das nach § 201 a BauGB bestimmt ist, mit Zustimmung der Ge-Seite 1 von 3
Seite 2
meinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten
des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese
Voraussetzungen sind nach Beteiligung der verschiedenen Fachdienststellen
im vorliegenden Fall erfüllt. Insbesondere wird eine Erweiterungsfläche zu
schulbaulichen Zwecken nicht mehr benötigt. Im Rahmen der Beurteilung wur-
de nicht zuletzt berücksichtigt, dass sich die geplante Bebauung an den be-
nachbarten Doppelhäusern des reinen Wohngebiets orientiert.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Kürze einen positiven Vorbescheid mit
den dazu erforderlichen Befreiungen zu erteilen.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Johann-Bieser-Straße 61, 63 (öffentlich)
2 Lageplan Johann-Bieser-Straße 61, 63 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de