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241958-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse und Bahnen

Nummer
241958-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241958 Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse und Bahnen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241958-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse
und Bahnen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
12.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beschleunigung des ÖPNV ist im Rahmen der Mobilitätswende in das
laufende Geschäft der Stadtverwaltung eingebunden.
Die Rahmenbedingungen für eine funktionierende und auch von den übrigen
Verkehrsteilnehmern akzeptierte ÖPNV-Beschleunigung müssen jedoch
sorgfältig abgestimmt werden, damit eine ausgewogene Verkehrssteuerung für
alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen entsteht. So müssen
auch die Wartezeiten und Grünzeiten für Fußverkehr, Radverkehr und
motorisierten Individualverkehr berücksichtigt werden. Fußverkehr hat den
Anspruch, bei Grün in einem Zug die Fahrbahn queren zu können, ohne auf
Fahrbahnteilern anhalten zu müssen, Radverkehr und motorisierter
Individualverkehr fordern, möglichst in einer Grünen Welle zu fahren und nicht
zuletzt darf es auch nicht zu Staus auf den Straßen kommen, weil der ÖPNV
überproportional bevorrechtigt wird.
Seit 2021 wird im Rahmen des Projektes „Pünktlichkeitsoffensive“ verstärkt die
Beschleunigung der Busse an Lichtsignalanlagen vorangetrieben. Hier wurden
bereits mehrere Lichtsignalanlagen ertüchtigt und mit Empfängern für die Funk-
Telegramme der Busse und neuer Steuerungslogik ausgerüstet. Die
Ausrüstung ist jedoch nur bei Steuergeräten möglich bzw. wirtschaftlich
sinnvoll, die nach dem Jahr 2010 beschafft wurden. Daher können derzeit noch
nicht alle Lichtsignalanlagen mit einer ÖPNV-Beschleunigung erweitert werden.
Die Verwaltung wird weiterhin – im Rahmen der Möglichkeiten – die ÖPNV-
Beschleunigung an Lichtsignalanlagen prüfen und umsetzen.
Die Steuergeräte auf der angesprochenen Strecke der St. Augustiner Straße /
Oxfordstraße zwischen Adelheidisstraße und Stadthaus sind größtenteils älter
und können nicht mehr ertüchtigt werden. Die Lichtsignalsteuerung wurde
seinerzeit aber schon mit einer dem damaligen Stand der Technik
entsprechenden ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet.
Für die nächsten Jahre sind zwei Projekte vorgesehen, die auch eine
Erneuerung der Lichtsignalanlagen und eine Überarbeitung der ÖPNV-
Bevorrechtigung mit sich bringen werden:Seite 1 von 2
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• Zwischen Niederkasseler Straße und Combahnstraße sollen die Bahnen Linie
66/67 auf einem eigenen Gleiskörper geführt werden. Die Planung hierzu ist
derzeit in der Abstimmung.
• Zwischen Combahnstraße und Kölnstraße soll die Fahrspuraufteilung zum
Vorteil für Radverkehr und Busse geändert werden. Hierzu ist ein Ingenieurbüro
mit Planungen beauftragt
Die Lichtsignalanlagen am Stadthaus und am Landgericht werden
voraussichtlich 2025 erneuert. Hier ist jedoch aufgrund der o.a. Anforderungen
der übrigen Verkehre nur eine eingeschränkte Priorisierung des ÖPNV möglich.
Wichtigstes Ziel ist hier, dass die Bahnen zwischen den beiden Knotenpunkten
möglichst nicht länger verweilen müssen, um nachfolgende Bahnen nicht zu
behindern. Fußverkehr muss am Stadthaus die Fahrbahn in einem Zug queren
können und der Rückstau zum Alten Friedhof und in Richtung Kennedybrücke
darf nicht zu lang werden.
Grundsätzlich wird bei jeder Änderung an einer Lichtsignalanlage geprüft, ob
eine ÖPNV-Beschleunigung möglich und wirtschaftlich sinnvoll realisierbar ist.
Hierzu finden auch regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Verkehrsbetrieb
und der Stadtverwaltung statt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von
den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt
den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de