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241957 · Beschlussvorlage

Beschluss über das Wettbewerbsergebnis und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven

Nummer
241957
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241957
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss über das Wettbewerbsergebnis und die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße" im Stadtbezirk
Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs
„Wilhelm-Flohe-Straße“ wird zur Kenntnis genommen und der
Beurteilung des Preisgerichts zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“ im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven zwischen der
Wilhelm-Flohe-Straße, der Siegburger Straße und dem Friedhof
Pützchen wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Siegerentwurfs durchgeführt.
3. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes erfolgt im Zeitraum von
zwei Wochen im Stadthaus, im Rathaus Beuel sowie auf der
städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben.
4. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine
Informationsveranstaltung durchgeführt.
Da es sich beim Plangebiet um eine städtische Fläche handelt, auf der ca. 60
Wohneinheiten und eine städtische Kindertageseinrichtung errichtet werden
sollen, wird die Planung als eine Planung von gesamtstädtischer Bedeutung
eingestuft.
Begründung:
Für die städtische Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil
Pützchen/Bechlinghoven wurde am 09.02.2023 der Zielbeschluss DS-Nr.Seite 1 von 6
Seite 2
221618 mit der Zielsetzung gefasst, auf dem circa 0,7 Hektar großen
Plangebiet eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Die Fläche grenzt im Nordwesten an die Siegburger Straße (L 83), im
Nordosten an die verkehrsberuhigte Wilhelm-Flohe-Straße, im Südosten an die
bestehende Wohnbebauung der Karmeliterstraße und im Südwesten an den
Friedhof Pützchen (s. Anlage 1 - Übersichtsplan).
Der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 8124-19 „Wilhelm-Flohe-Straße“ weist
die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof für
eine mögliche Erweiterung aus. Da diese Friedhofserweiterungsfläche gemäß
aktuellem Friedhofkonzept nicht mehr benötigt wird, soll die Fläche einer
wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden, um somit dem Bedarf an
bezahlbarem Wohnraum in Bonn nachzukommen.
Eine beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung ist aufgrund der Festsetzungen
des geltenden Bebauungsplans nicht zulässig ist, weshalb die Schaffung von
neuem Planungsrecht erforderlich ist.
Der Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als Wohnbaufläche dar,
sodass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs
Um eine städtebauliche sowie landschaftsplanerische Konzeption für eine
wohnbauliche Entwicklung des Plangebiets zu erhalten, lobte die Bundesstadt
Bonn in 2024 einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb nach
den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) aus. (vgl. DS-Nr.
240424)
Die Aufgabenstellung der Wettbewerbsauslobung umfasste die im
Zielbeschluss beschlossenen Zielsetzungen. Erwartet wurde ein
städtebauliches Konzept, das angemessen auf die angrenzende Bebauung
reagiert, die Quartiersbildung begünstigt sowie die Entstehung von naturnahen
Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität erwarten lässt. Des Weiteren war durch
die Entwurfsverfassenden zu beachten, dass mindestens 80 % der Wohnungen
als geförderter Wohnraum vorgesehen werden, ein neuer Standort für eine
viergruppige Kindertagesstätte zu integrieren ist, mit der Lärmbelastung durch
die Siegburger Straße umzugehen ist und das Konzept den hohen
Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung (im Sinne der mehrfachen
Innenentwicklung) entsprechen muss.
Insgesamt nahmen acht Planungsteams, bestehend aus je einem Büro der
Stadtplanung und der Landschaftsarchitektur, an dem Wettbewerbsverfahren
teil, um kreative und innovative Lösungsansätze für das Plangebiet zu
entwickeln. Das Preisgericht, welches aus externen Fachleuten, der Politik
sowie Vertreterinnen der Stadt Bonn gebildet wurde, hat die eingereichten
Entwürfe hinsichtlich ihrer städtebaulichen und landschaftsplanerischen
Qualitäten, sowie der Integration in die rahmende Umgebung bewertet. In der
Preisgerichtssitzung am 11.10.2024 wurde nach intensiver und teilweise auch
kontrovers geführter Diskussion der Entwurf des Büroteams Machleidt
Städtebau+Stadtplanung (Berlin/Köln) mit A24 Landschaft (Berlin) als
Preisträger ausgewählt.Seite 2 von 6
Seite 3
Das Preisgericht würdigte den Siegerentwurf (s. Anlage 1) als robuste
Grundlage für eine attraktive Entwicklung und empfiehlt auf dessen Grundlage
die weiteren Planungsschritte vorzunehmen.
Die Jury beurteilte den Siegerentwurf folgendermaßen:
„Der Entwurf schafft eine klare räumliche Fassung zu den umliegenden
Straßenräumen bei gleichzeitig großzügigen Öffnungen zum Freiraum.
Zur Siegburger Straße rückt ein viergeschossiger Baukörper sehr präsent an
die Straße. Das Gebäude ermöglicht einen Lärmschutz für das Quartier, wird
aber in seiner Außenwirkung an der Straße und insbesondere in Bezug auf den
Abstand des Gebäudes zur Straße kontrovers diskutiert, welcher zu überprüfen
wäre.
Entlang der Wilhelm-Flohe-Straße erfolgt eine klare Fassung der Straße. […]
Gleichzeitig ermöglichen die unterschiedlich großen Baufelder differenzierte
Angebote für gemeinschaftliches Wohnen. Die Bebauung ermöglicht eine gute
Adressbildung an der Straße, geprüft werden müsste allerdings die Vorzone vor
den Eingängen.
Die Fassung der Wilhelm-Flohe-Straße mündet mit einer deutlichen,
einladenden Geste in einen Nachbarschaftsplatz, der sich aus der Achse der
Straße entwickelt. In seiner Lage und in Verbindung mit der gut platzierten Kita
bildet der Platz die Schnittstelle zwischen Quartier, bestehender Nachbarschaft,
neuem Quartier und Friedhof. Dies schafft ein besonderes Potenzial als
Kristallisationspunkt und geschützten Begegnungsort.
Die angrenzende Kita ist fast ausreichend dimensioniert. Die Geschossigkeit
des Gebäudes sollte allerdings im Sinne der Integration in die Nachbarschaft
überprüft werden. Der großzügige Kitaaußenbereich ermöglicht auch den Erhalt
und die Integration des vorhandenen Obstbaumbestandes. Gewürdigt wird die
Integration der Kita im Kontext der bestehenden Nachbarschaft und die
zentrale Lage im Quartier. […]
Die Ausrichtung der Baukörper an die umliegenden Straßen ermöglicht
insgesamt die Entwicklung von großzügigen, zusammenhängenden privaten
und halböffentlichen Freiräumen. Diese Freiräume ermöglichen Raum für
Aufenthalt, Spiel, Kommunikation, Natur und Retention.
Das Parken wird in einer Tiefgarage im nördlichen Teil des Grundstücks
entlang der Wilhelm-Flohe-Straße gelöst. Die Tiefgarage ermöglicht eine gute
Erweiterbarkeit und abschnittsweise Entwicklung. Die Anfahrt über einen
Anschluss an die Siegburger Straße ist richtig gewählt.
Positiv gewürdigt wird die gute Ausnutzung des Grundstückes bei einer
verträglichen Geschossigkeit von drei bis vier Geschossen. Die Gliederung in
mehrere, individuelle Baufelder verspricht eine gute abschnittsweise
Umsetzbarkeit, die auch unterschiedliche Wohntypologien und Architekturen
der einzelnen Bestandteile zu integrieren vermag.
Insgesamt bietet der Entwurf durch seine Setzungen: den großzügigen
Freiräumen, der klaren Haltung zu den umgebenden Straßenräumen und dem
Begegnungsort des Nachbarschaftsplatz mit der Kita eine robuste Grundlage
für eine attraktive Entwicklung.“
Der Siegerentwurf sieht die Weiternutzung der bestehenden Parkplatzzufahrt
an der Siegburger Straße vor, um die geplante Tiefgarage zu erschließen. Da
es sich bei der Siegburger Straße um die Landesstraße L83 handelt und sich
der betroffene Abschnitt außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet, wird die
vorbehaltliche Zustimmung zur Weiternutzung der Zufahrt seitens desSeite 3 von 6
Seite 4
Straßenbaulastträgers Straßen.NRW an die Ergebnisse einer noch
ausstehenden vertiefenden Verkehrsuntersuchung geknüpft, was im weiteren
Verfahren zu klären ist.
Um zügig in das Bebauungsplanverfahren einzusteigen, soll unmittelbar auf der
Grundlage des Siegerentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgen.
Planverfahren und weiteres Vorgehen
Da es sich um die Entwicklung einer städtischen Fläche handelt, soll der
Bebauungsplan als Angebotsbebauungsplan erstellt werden.
Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen
hierfür sind gegeben, da das Vorhaben der Nachverdichtung innerhalb des
bestehenden Siedlungsgefüges dient und die Größe der zulässigen
Grundfläche im Plangebiet deutlich weniger als 20.000 m² betragen wird.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wird die Öffentlichkeit über das Plankonzept informiert und erhält die
Möglichkeit sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Des Weiteren wird die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Ausstellung des Siegerentwurfes erfolgt im Zeitraum von zwei
Wochen sowie auf der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort
und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit eine Einladung zu einer Beteiligungsveranstaltung, wodurch
weitere Möglichkeiten für den Informations- und Meinungsaustausch bestehen
werden.
Im Zuge des weiteren Verfahrens kann eine Anpassung des Entwurfs gemäß
der Empfehlung des Preisgerichtes, der Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie anhand von Ergebnissen aus weiteren
gutachterlichen Untersuchungen erfolgen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan - Bebauungsplan Nr. 6923-1 (öffentlich)
2 Siegerentwurf - Wettbewerb Wilhelm-Flohe-Straße (öffentlich)Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Bonn Wilhelm Flohe Straße
Der Entwurf für das neue Wohnquartier formt, aus sei-
nen stadträumlichen Rahmenbedingungen ein gutes
und passgenaues Scharnier, welches die bestehenden
Bausteine abrundet und zueinander in Bezug setzt.
LEITIDEE
Das flächenmäßig überschaubare Quartier wird durch
die Setzung von insgesamt vier individuellen, aber zu-
einander in Kontext stehende Baukörper aus seiner
Randlage zu einem zentral an der Wilhelm-Flohe-Stra-
ße angedockten Stadtbaustein. Der westliche Bau-
körper orientiert sich bewusst zur Siegburger Straße
und adressiert das neue Quartier in Richtung IGS. Da-
bei nimmt das Gebäude die Ausrichtung der benach-
barten Baukörper auf, setzt sich aber adressbildend
wesentlich näher an die Straße heran und gibt der be-
stehenden Baumreihe und Grünfläche von Norden er
einen passenden Abschluss vor dem Übergang zum
Friedhofsgelände. Die beiden mittleren Baukörper bil-
den kleine Winkel aus, die sich nach Süden hin öffnen
und dort entlang der bestehenden Baumgruppen halb-
öffentliche und öffentliche Freiräume mit Spiel- und
Aufenthaltsangeboten für die Bewohner*innen der
Neubauten und der Umgebung aufziehen. Diese ver-
knüpfen sich auf der Grünflächenebene mit den Berei-
chen des Friedhofs und der nordwestlich ankommen-
den Freiflächen um die IGS.
Der östlichste Baukörper wird ebenfalls als Winkel-
haus geplant, welches sich durch eine gespiegelte An-
ordnung nach Norden als Abschluss dieses Bereichs
der Wilhelm-Flohe-Straße darstellt. Am Übergang zwi-
schen Straßenraum und neuem Quartier wird eine öf-
fentliche Platzfläche vorgesehen, die als Vorzone der
Kita im östlichen Gebäudeteil ebenso fungiert wie als
Quartiersplatz mit verbindender Geste zwischen Altem
und Neuem.
Typologien und Nutzungen
Alle vorgesehenen Gebäude werden als Zwei- bis Dreispänner in Holzbau-
weise oder Holzhybridbauweise mit den geforderten Wohnungsgrößen im
Rahmen des sozialen Wohnens geplant. Insbesondere entlang der Lärm-
quelle Siegburger Straße werden Wohnungen durchgesteckt, um jeweils
mindestens eine lärmabgewandte Hausseite pro Wohnung anzubieten. Mit
vier Vollgeschossen zu den Rändern hin und drei Vollgeschossen im zent-
ralen Abschnitt fügten sich die Neubauten in leicht verdichteter Form in das
bestehende Ortsbild ein. Die Dachebenen sind als begrünte Flachdächer mit
partieller Belegung mit PV-Modulen vorgesehen.
Während in weiten Teilen des Plangebiets reine Wohnnutzungen dominieren,
bildet sich am östlichen Abschluss mit der Kita im EG eines Schenkels des
Winkelbaus und multifunktional oder quartiersgemeinschaftlich nutzbaren
EG-Zonen in den angrenzenden Gebäuden eine kleine nachbarschaftliche
Quartiersmitte aus, die durch ihre Ausrichtung auch die umgebenden Wohn-
bereiche einbeziehen kann. Die Kita adressiert sich direkt zur kleinen Platz-
fläche hin und erhält rückseitig einen großzügigen Außenbereich, in den auch
die Bestandsbäume im Osten einbezogen werden.
Freiräume und Wassermanagement
Die zwischen den Baukörpern und südlich davon entstehenden Grünbereiche
integrieren fast den gesamten großgewachsenen Baumbestand und bezie-
hen diesen in die naturnahen Spielbereiche und dezentralen Quartierstreff-
punkte als identitätsstiftende Elemente mit ein. Es entsteht ein zusammen-
hängendes System aus gebäudenahen Grünflächen, die die Funktion einer
Biotopvernetzung für Flora und Fauna unterstützen. Der Anteil an versiegel-
ten Flächen wird so weit wie möglich reduziert und es wird Wert auf durch-
lässige Belagsoberflächen gelegt. Die Vorzonen an der Wilhelm-Flohe-Straße
werden ausreichend dimensioniert, um auch als nachbarschaftliche Kontakt-
bereiche fungieren zu können.
Das natürliche leichte Gefälle wird genutzt, um ein kaskadierendes Wasser-
management einzurichten, in dem vom Dach bis zur niedrigsten Geländestel-
le verschiedene Retentionsoptionen kombiniert werden, um ein weitgehend
abflussfreies Quartier im Schwammstadtsinne zu schaffen und Starkregen
abpuffern zu können. So werden beispielsweise in Richtung Friedhof Versi-
ckerungs- und Rückstaumulden ausgebildet, die im trockenen Zustand in die
Spielbereiche integriert sind. Bei der Wahl der Bepflanzung wird auf eine pfle-
gextensive Mischpflanzung für wechselfeuchte Standorte geachtet.
Spielplätze
Öffentliches Grün
Äußere Erschließung Quartirs(tief)garage / Option Erweiterung
Fuß- und Radwege
Baumbestand
Baum Fällung
Baum Anpflanzung
Privates Grün (Gemeinschaftsgärten)
Sharing (E-Pkw+Fahrrad)
ÖPNV Nachbarschaftsplatz
Grünverbindung
Öffentliche Platzfläche
Wilhelm-Flohe-Straße
Fußwege
Retentionsbereiche
Privates Grün
Dachbegrünung mit PV
Öffentliches Grün
Siegburger Straße
Siegburger Straße
Friedhof Pützchen
Friedhof Pützchen
Friedhof Pützchen
Kita
Kiss and Ride
Spiel
Spiel
Spiel
Spiel
Lärm
BA 2
BA 1
Friedhof Pützchen
Friedhof Pützchen
Retention
Retention
Retention
Gründach mit PV Gründach mit PV
Gründach mit PV
Gründach mit PV
Zufahrt TG
Wilhelm-Flohe-Straße
Wilhelm-Flohe-Straße
Wilhelm-Flohe-Straße
Wilhelm-Flohe-Straße
Sharing/ Kiss and RideSharing
Fuß- und Rad
III IV
III
III
IV
IV
Spielplatz
Nachbarschaftsplatz
Spielplatz
Kitagarten (940 m²)
Kita (1.400 m² EG+1.OG)
Spielplatz
Fahrradabs-
tellanlage
Beete
Beete
Beete
Fahrradabs-
tellanlage
Sitzgelge-
nehit
Sitzgelge-
nehit
Sitzgelge-
nehit
Fahrrad-
bügel
Fahrrad-
bügel Fahrrad-
bügel
Fahrrad-
bügel
Gemeinschaftsgrün
Gärten Gärten
Gärten
Gärten
Gemeinschaftsgrün
Gründach mit PV Gründach mit PV
Gründach mit PV
Gründach mit PV
Retention
Retention
Retention
B
B‘
A
A‘
Pocketpark
Pocketpark
Bestandsbäume
Zufahrt TG
Fußgänger
Versickerung
Platz
Wilhelm-Flohe-
Straße
Siegburger Straße
Fußgänger
Park
Spielplatz
Kita
Platz
Gemeinschaftsgrün
Gemeinschaftsgrün
Gemeinschaftsgrün
Vorgarten
Weg
Bestand
Gründach mit PV
Gründach mit PV
Gründach mit PVGründach mit PV
Gründach mit PV
Kitafläche
Lageplan M1:500
Schnitt A-A‘ M1:500 Schnitt B-B‘ M1:500
Schwammstadtprinzip
Städtebauliche und Landschaftsplanerische Leitidee M1:2500 Fußgängerperspektive Nachbarschaftsplatz mi Kita
Städtebau
Erschließung / Mobilität
Klimaschutz/ Klimaanpassung
Grün- und FreiräumeSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de