241957 · Beschlussvorlage
Beschluss über das Wettbewerbsergebnis und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 241957
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241957 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss über das Wettbewerbsergebnis und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Das Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Wilhelm-Flohe-Straße“ wird zur Kenntnis genommen und der Beurteilung des Preisgerichts zugestimmt. 2. Für den Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven zwischen der Wilhelm-Flohe-Straße, der Siegburger Straße und dem Friedhof Pützchen wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Siegerentwurfs durchgeführt. 3. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus, im Rathaus Beuel sowie auf der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. 4. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Da es sich beim Plangebiet um eine städtische Fläche handelt, auf der ca. 60 Wohneinheiten und eine städtische Kindertageseinrichtung errichtet werden sollen, wird die Planung als eine Planung von gesamtstädtischer Bedeutung eingestuft. Begründung: Für die städtische Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven wurde am 09.02.2023 der Zielbeschluss DS-Nr.Seite 1 von 6 Seite 2 221618 mit der Zielsetzung gefasst, auf dem circa 0,7 Hektar großen Plangebiet eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Fläche grenzt im Nordwesten an die Siegburger Straße (L 83), im Nordosten an die verkehrsberuhigte Wilhelm-Flohe-Straße, im Südosten an die bestehende Wohnbebauung der Karmeliterstraße und im Südwesten an den Friedhof Pützchen (s. Anlage 1 - Übersichtsplan). Der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 8124-19 „Wilhelm-Flohe-Straße“ weist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof für eine mögliche Erweiterung aus. Da diese Friedhofserweiterungsfläche gemäß aktuellem Friedhofkonzept nicht mehr benötigt wird, soll die Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden, um somit dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Bonn nachzukommen. Eine beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung ist aufgrund der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans nicht zulässig ist, weshalb die Schaffung von neuem Planungsrecht erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als Wohnbaufläche dar, sodass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs Um eine städtebauliche sowie landschaftsplanerische Konzeption für eine wohnbauliche Entwicklung des Plangebiets zu erhalten, lobte die Bundesstadt Bonn in 2024 einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) aus. (vgl. DS-Nr. 240424) Die Aufgabenstellung der Wettbewerbsauslobung umfasste die im Zielbeschluss beschlossenen Zielsetzungen. Erwartet wurde ein städtebauliches Konzept, das angemessen auf die angrenzende Bebauung reagiert, die Quartiersbildung begünstigt sowie die Entstehung von naturnahen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität erwarten lässt. Des Weiteren war durch die Entwurfsverfassenden zu beachten, dass mindestens 80 % der Wohnungen als geförderter Wohnraum vorgesehen werden, ein neuer Standort für eine viergruppige Kindertagesstätte zu integrieren ist, mit der Lärmbelastung durch die Siegburger Straße umzugehen ist und das Konzept den hohen Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung (im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung) entsprechen muss. Insgesamt nahmen acht Planungsteams, bestehend aus je einem Büro der Stadtplanung und der Landschaftsarchitektur, an dem Wettbewerbsverfahren teil, um kreative und innovative Lösungsansätze für das Plangebiet zu entwickeln. Das Preisgericht, welches aus externen Fachleuten, der Politik sowie Vertreterinnen der Stadt Bonn gebildet wurde, hat die eingereichten Entwürfe hinsichtlich ihrer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Qualitäten, sowie der Integration in die rahmende Umgebung bewertet. In der Preisgerichtssitzung am 11.10.2024 wurde nach intensiver und teilweise auch kontrovers geführter Diskussion der Entwurf des Büroteams Machleidt Städtebau+Stadtplanung (Berlin/Köln) mit A24 Landschaft (Berlin) als Preisträger ausgewählt.Seite 2 von 6 Seite 3 Das Preisgericht würdigte den Siegerentwurf (s. Anlage 1) als robuste Grundlage für eine attraktive Entwicklung und empfiehlt auf dessen Grundlage die weiteren Planungsschritte vorzunehmen. Die Jury beurteilte den Siegerentwurf folgendermaßen: „Der Entwurf schafft eine klare räumliche Fassung zu den umliegenden Straßenräumen bei gleichzeitig großzügigen Öffnungen zum Freiraum. Zur Siegburger Straße rückt ein viergeschossiger Baukörper sehr präsent an die Straße. Das Gebäude ermöglicht einen Lärmschutz für das Quartier, wird aber in seiner Außenwirkung an der Straße und insbesondere in Bezug auf den Abstand des Gebäudes zur Straße kontrovers diskutiert, welcher zu überprüfen wäre. Entlang der Wilhelm-Flohe-Straße erfolgt eine klare Fassung der Straße. […] Gleichzeitig ermöglichen die unterschiedlich großen Baufelder differenzierte Angebote für gemeinschaftliches Wohnen. Die Bebauung ermöglicht eine gute Adressbildung an der Straße, geprüft werden müsste allerdings die Vorzone vor den Eingängen. Die Fassung der Wilhelm-Flohe-Straße mündet mit einer deutlichen, einladenden Geste in einen Nachbarschaftsplatz, der sich aus der Achse der Straße entwickelt. In seiner Lage und in Verbindung mit der gut platzierten Kita bildet der Platz die Schnittstelle zwischen Quartier, bestehender Nachbarschaft, neuem Quartier und Friedhof. Dies schafft ein besonderes Potenzial als Kristallisationspunkt und geschützten Begegnungsort. Die angrenzende Kita ist fast ausreichend dimensioniert. Die Geschossigkeit des Gebäudes sollte allerdings im Sinne der Integration in die Nachbarschaft überprüft werden. Der großzügige Kitaaußenbereich ermöglicht auch den Erhalt und die Integration des vorhandenen Obstbaumbestandes. Gewürdigt wird die Integration der Kita im Kontext der bestehenden Nachbarschaft und die zentrale Lage im Quartier. […] Die Ausrichtung der Baukörper an die umliegenden Straßen ermöglicht insgesamt die Entwicklung von großzügigen, zusammenhängenden privaten und halböffentlichen Freiräumen. Diese Freiräume ermöglichen Raum für Aufenthalt, Spiel, Kommunikation, Natur und Retention. Das Parken wird in einer Tiefgarage im nördlichen Teil des Grundstücks entlang der Wilhelm-Flohe-Straße gelöst. Die Tiefgarage ermöglicht eine gute Erweiterbarkeit und abschnittsweise Entwicklung. Die Anfahrt über einen Anschluss an die Siegburger Straße ist richtig gewählt. Positiv gewürdigt wird die gute Ausnutzung des Grundstückes bei einer verträglichen Geschossigkeit von drei bis vier Geschossen. Die Gliederung in mehrere, individuelle Baufelder verspricht eine gute abschnittsweise Umsetzbarkeit, die auch unterschiedliche Wohntypologien und Architekturen der einzelnen Bestandteile zu integrieren vermag. Insgesamt bietet der Entwurf durch seine Setzungen: den großzügigen Freiräumen, der klaren Haltung zu den umgebenden Straßenräumen und dem Begegnungsort des Nachbarschaftsplatz mit der Kita eine robuste Grundlage für eine attraktive Entwicklung.“ Der Siegerentwurf sieht die Weiternutzung der bestehenden Parkplatzzufahrt an der Siegburger Straße vor, um die geplante Tiefgarage zu erschließen. Da es sich bei der Siegburger Straße um die Landesstraße L83 handelt und sich der betroffene Abschnitt außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet, wird die vorbehaltliche Zustimmung zur Weiternutzung der Zufahrt seitens desSeite 3 von 6 Seite 4 Straßenbaulastträgers Straßen.NRW an die Ergebnisse einer noch ausstehenden vertiefenden Verkehrsuntersuchung geknüpft, was im weiteren Verfahren zu klären ist. Um zügig in das Bebauungsplanverfahren einzusteigen, soll unmittelbar auf der Grundlage des Siegerentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Planverfahren und weiteres Vorgehen Da es sich um die Entwicklung einer städtischen Fläche handelt, soll der Bebauungsplan als Angebotsbebauungsplan erstellt werden. Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da das Vorhaben der Nachverdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges dient und die Größe der zulässigen Grundfläche im Plangebiet deutlich weniger als 20.000 m² betragen wird. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über das Plankonzept informiert und erhält die Möglichkeit sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Des Weiteren wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Ausstellung des Siegerentwurfes erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen sowie auf der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Einladung zu einer Beteiligungsveranstaltung, wodurch weitere Möglichkeiten für den Informations- und Meinungsaustausch bestehen werden. Im Zuge des weiteren Verfahrens kann eine Anpassung des Entwurfs gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes, der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie anhand von Ergebnissen aus weiteren gutachterlichen Untersuchungen erfolgen. Anlage/n 1 Übersichtsplan - Bebauungsplan Nr. 6923-1 (öffentlich) 2 Siegerentwurf - Wettbewerb Wilhelm-Flohe-Straße (öffentlich)Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Bonn Wilhelm Flohe Straße Der Entwurf für das neue Wohnquartier formt, aus sei- nen stadträumlichen Rahmenbedingungen ein gutes und passgenaues Scharnier, welches die bestehenden Bausteine abrundet und zueinander in Bezug setzt. LEITIDEE Das flächenmäßig überschaubare Quartier wird durch die Setzung von insgesamt vier individuellen, aber zu- einander in Kontext stehende Baukörper aus seiner Randlage zu einem zentral an der Wilhelm-Flohe-Stra- ße angedockten Stadtbaustein. Der westliche Bau- körper orientiert sich bewusst zur Siegburger Straße und adressiert das neue Quartier in Richtung IGS. Da- bei nimmt das Gebäude die Ausrichtung der benach- barten Baukörper auf, setzt sich aber adressbildend wesentlich näher an die Straße heran und gibt der be- stehenden Baumreihe und Grünfläche von Norden er einen passenden Abschluss vor dem Übergang zum Friedhofsgelände. Die beiden mittleren Baukörper bil- den kleine Winkel aus, die sich nach Süden hin öffnen und dort entlang der bestehenden Baumgruppen halb- öffentliche und öffentliche Freiräume mit Spiel- und Aufenthaltsangeboten für die Bewohner*innen der Neubauten und der Umgebung aufziehen. Diese ver- knüpfen sich auf der Grünflächenebene mit den Berei- chen des Friedhofs und der nordwestlich ankommen- den Freiflächen um die IGS. Der östlichste Baukörper wird ebenfalls als Winkel- haus geplant, welches sich durch eine gespiegelte An- ordnung nach Norden als Abschluss dieses Bereichs der Wilhelm-Flohe-Straße darstellt. Am Übergang zwi- schen Straßenraum und neuem Quartier wird eine öf- fentliche Platzfläche vorgesehen, die als Vorzone der Kita im östlichen Gebäudeteil ebenso fungiert wie als Quartiersplatz mit verbindender Geste zwischen Altem und Neuem. Typologien und Nutzungen Alle vorgesehenen Gebäude werden als Zwei- bis Dreispänner in Holzbau- weise oder Holzhybridbauweise mit den geforderten Wohnungsgrößen im Rahmen des sozialen Wohnens geplant. Insbesondere entlang der Lärm- quelle Siegburger Straße werden Wohnungen durchgesteckt, um jeweils mindestens eine lärmabgewandte Hausseite pro Wohnung anzubieten. Mit vier Vollgeschossen zu den Rändern hin und drei Vollgeschossen im zent- ralen Abschnitt fügten sich die Neubauten in leicht verdichteter Form in das bestehende Ortsbild ein. Die Dachebenen sind als begrünte Flachdächer mit partieller Belegung mit PV-Modulen vorgesehen. Während in weiten Teilen des Plangebiets reine Wohnnutzungen dominieren, bildet sich am östlichen Abschluss mit der Kita im EG eines Schenkels des Winkelbaus und multifunktional oder quartiersgemeinschaftlich nutzbaren EG-Zonen in den angrenzenden Gebäuden eine kleine nachbarschaftliche Quartiersmitte aus, die durch ihre Ausrichtung auch die umgebenden Wohn- bereiche einbeziehen kann. Die Kita adressiert sich direkt zur kleinen Platz- fläche hin und erhält rückseitig einen großzügigen Außenbereich, in den auch die Bestandsbäume im Osten einbezogen werden. Freiräume und Wassermanagement Die zwischen den Baukörpern und südlich davon entstehenden Grünbereiche integrieren fast den gesamten großgewachsenen Baumbestand und bezie- hen diesen in die naturnahen Spielbereiche und dezentralen Quartierstreff- punkte als identitätsstiftende Elemente mit ein. Es entsteht ein zusammen- hängendes System aus gebäudenahen Grünflächen, die die Funktion einer Biotopvernetzung für Flora und Fauna unterstützen. Der Anteil an versiegel- ten Flächen wird so weit wie möglich reduziert und es wird Wert auf durch- lässige Belagsoberflächen gelegt. Die Vorzonen an der Wilhelm-Flohe-Straße werden ausreichend dimensioniert, um auch als nachbarschaftliche Kontakt- bereiche fungieren zu können. Das natürliche leichte Gefälle wird genutzt, um ein kaskadierendes Wasser- management einzurichten, in dem vom Dach bis zur niedrigsten Geländestel- le verschiedene Retentionsoptionen kombiniert werden, um ein weitgehend abflussfreies Quartier im Schwammstadtsinne zu schaffen und Starkregen abpuffern zu können. So werden beispielsweise in Richtung Friedhof Versi- ckerungs- und Rückstaumulden ausgebildet, die im trockenen Zustand in die Spielbereiche integriert sind. Bei der Wahl der Bepflanzung wird auf eine pfle- gextensive Mischpflanzung für wechselfeuchte Standorte geachtet. Spielplätze Öffentliches Grün Äußere Erschließung Quartirs(tief)garage / Option Erweiterung Fuß- und Radwege Baumbestand Baum Fällung Baum Anpflanzung Privates Grün (Gemeinschaftsgärten) Sharing (E-Pkw+Fahrrad) ÖPNV Nachbarschaftsplatz Grünverbindung Öffentliche Platzfläche Wilhelm-Flohe-Straße Fußwege Retentionsbereiche Privates Grün Dachbegrünung mit PV Öffentliches Grün Siegburger Straße Siegburger Straße Friedhof Pützchen Friedhof Pützchen Friedhof Pützchen Kita Kiss and Ride Spiel Spiel Spiel Spiel Lärm BA 2 BA 1 Friedhof Pützchen Friedhof Pützchen Retention Retention Retention Gründach mit PV Gründach mit PV Gründach mit PV Gründach mit PV Zufahrt TG Wilhelm-Flohe-Straße Wilhelm-Flohe-Straße Wilhelm-Flohe-Straße Wilhelm-Flohe-Straße Sharing/ Kiss and RideSharing Fuß- und Rad III IV III III IV IV Spielplatz Nachbarschaftsplatz Spielplatz Kitagarten (940 m²) Kita (1.400 m² EG+1.OG) Spielplatz Fahrradabs- tellanlage Beete Beete Beete Fahrradabs- tellanlage Sitzgelge- nehit Sitzgelge- nehit Sitzgelge- nehit Fahrrad- bügel Fahrrad- bügel Fahrrad- bügel Fahrrad- bügel Gemeinschaftsgrün Gärten Gärten Gärten Gärten Gemeinschaftsgrün Gründach mit PV Gründach mit PV Gründach mit PV Gründach mit PV Retention Retention Retention B B‘ A A‘ Pocketpark Pocketpark Bestandsbäume Zufahrt TG Fußgänger Versickerung Platz Wilhelm-Flohe- Straße Siegburger Straße Fußgänger Park Spielplatz Kita Platz Gemeinschaftsgrün Gemeinschaftsgrün Gemeinschaftsgrün Vorgarten Weg Bestand Gründach mit PV Gründach mit PV Gründach mit PVGründach mit PV Gründach mit PV Kitafläche Lageplan M1:500 Schnitt A-A‘ M1:500 Schnitt B-B‘ M1:500 Schwammstadtprinzip Städtebauliche und Landschaftsplanerische Leitidee M1:2500 Fußgängerperspektive Nachbarschaftsplatz mi Kita Städtebau Erschließung / Mobilität Klimaschutz/ Klimaanpassung Grün- und FreiräumeSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de