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241952-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen

Nummer
241952-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241952 Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241952-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. An welchen Schulen im Stadtbezirk Bonn werden zurzeit Begrü-
nungsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung
und/oder die (Teil-)Begrünung von Schulhöfen durchgeführt?
Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen,
wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von
Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu
berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz-
tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt
werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig
kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul-
hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere
Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der
Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und
Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher
nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten
kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige
Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich
sind.
2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant?
Im Stadtbezirk Bonn befinden sich der umfangreiche Neubau des
Schulzentrums Tannenbusch, der Neubau der Grundschule „Am Apfel-
garten“ in Buschdorf sowie der Neubau von Schulgebäuden am Fried-
rich-Ebert-Gymnasium und Ernst-Moritz -Arndt-Gymnasium im Zuge der
Umstellung von G 8 auf G 9 im konkreten Planungs- bzw. Bauprozess.
Weiterhin sind in den nächsten Jahren u.a. für verschiedene Grund-
schulen Planungen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur Erwei-
terung der Offenen Ganztagsbetreuung vorgesehen. Im Zuge dieser
Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neugestaltung bzw. Aufwertung der
Freianlagen unter Berücksichtigung der Aspekte KlimafolgenanpassungSeite 1 von 2
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und der Biodiversitätssteigerung. Diese beinhalten u.a. auch umfangrei-
che Baumpflanzungen, insektenfreundliche Bepflanzungen, Dach- und
Fassadenbegrünungen sowie Versickerungen. Diese Ziele sind auch im
Bonner Freiraumplan umfassend festgelegt worden.
Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf
eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im
Neubau hin.
Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf
G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen
z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine
Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan-
passung zu erwirken.
In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt-
konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver-
waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof-
gestaltung dargelegt.
Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas-
sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare
Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange-
passter gestalten“. Aus der bereits abgeschlossenen Phase der Bürger-
beteiligung zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes liegen Vor-
schläge zu Gebäuden und Schulhöfen im Sinne dieser Maßnahmenpa-
kete auch für den Stadtbezirk Bonn vor. Diese Vorschläge werden der-
zeit verwaltungsseitig geprüft und ggf. um Vorschläge der jeweils zu-
ständigen Verwaltungseinheit ergänzt. Zudem wird an Standards auch
im Sinne der Klimaanpassung für den Neubau und umfangreiche Sanie-
rungen gearbeitet. Das SGB hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden
für die eigenen Liegenschaften entwickelt, sodass die Begrünung von
Dächern und fensterlosen Fassaden beim Neubau und der Großsanie-
rung städtischer Liegenschaften zur Regel werden wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de