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241946 · Beschlussvorlage

Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehemals Dialog zum Haushalt)

Nummer
241946
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 29.11.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Anhörung
  6. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  7. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 06.12.2024 Empfehlung
  8. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  9. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung
  10. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 241946-01 AA Änderungsantrag der SPD- und Grünen-Bezirksfraktion: Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehemals Dialog zum Haushalt) Antrag zur Vorlage 241946

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Beschlussvorlage
öffentlich
241946
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehemals Dialog
zum Haushalt)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Empfehlung
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 29.11.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 06.12.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren "Dialog zum
Haushalt" mit halbiertem Budget und in angepasster Form
entsprechend dem in der Begründung ausgeführten Konzept unter dem
Namen "Bonner Mitmachbudget 2025/2026" fortzuführen.
2. Die Entscheidung über die Auswahl der Projektvorschläge wird den
Bezirksvertretungen übertragen.
3. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Bundesstadt Bonn
über den Haushalt 2025/2026 werden im Haushalt 2025/2026
insgesamt 110.000 Euro zur Finanzierung der Projektvorschläge zur
Verfügung gestellt. Diese werden gemäß der in der Begründung
dargestellten Tabelle auf die vier Stadtbezirke verteilt. Weitere 10.000
Euro werden für begleitende Maßnahmen bereitgestellt.
4. Das aktualisierte Vorhabenblatt in der Anlage (Vorhabennummer
1612006) wird erneut in die Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Konzept für das Bonner Mitmachbudget 2025/2026
Unter dem neuen Namen “Bonner Mitmachbudget 2025/2026” soll das
Beteiligungsformat „(Bürger-)dialog zum Haushalt“ in den Jahren 2025 und
2026 in modifizierter Form fortgeführt werden.Seite 1 von 18
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kern des Bonner Mitmachbudgets 2025/2026 ist die direkte
Beteiligungsmöglichkeit auf Stadtbezirksebene. Die Bonner*innen erhalten die
Möglichkeit, Ideen für gemeinwohlorientierte Projekte für ihren Stadtbezirk
einzureichen. Dafür wird ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Damit soll
die Beteiligung und das Engagement der Einwohner*innen für ihre Stadt
gestärkt werden. Gleichzeitig werden Umsetzungsmöglichkeiten für die die
vielen guten Ideen aus der Bevölkerung geschaffen.
Seit dem Haushalt 2019/2020 wurde das Format des (Bürger-)Dialogs zum
Haushalt mit eigenem Budget durchgeführt. Das Konzept wurde im
vorliegenden Konzept auf Grundlage der Erfahrungen der vergangenen Jahre
und aus den Ergebnissen des Austausches mit anderen Kommunen (z.B.
Eberswalde, Wuppertal, Siegburg) weiterentwickelt.
Die Ausrichtung auf die Stadtbezirksebene und auf konkrete, vorstellbare
Projekte erscheint weiterhin sinnvoll. Die Aussicht, seinen unmittelbaren
Lebensbereich mitzugestalten, wird von vielen Bonner*innen gerne
aufgenommen. Insbesondere zwei Aspekte bedürfen aber der Überarbeitung:
Der Prozess von der Einreichung der ersten Vorschläge bis zur Durchführung
dauert bislang zu lange und der Verwaltungsaufwand in den Fachämtern ist
unverhältnismäßig hoch. Konkret bedeutet dies:
1. Als zentrales Problem der bisherigen Variante wird angesehen, dass
eine Vielzahl der eingereichten Vorschläge als nicht umsetzbar
eingestuft werden. Dies führte nicht nur zu Enttäuschung bei den
Einreichenden, sondern auch zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei
der Prüfung. Die Anforderungen an die eingereichten Vorschläge
müssen noch deutlicher kommuniziert und durch Beispiele unterfüttert
werden. Vorschlägen, bei denen sich bereits durch eine grobe
Vorprüfung abzeichnet, dass eine Umsetzung nicht möglich sein wird,
müssen möglichst frühzeitig identifiziert und angepasst bzw.
ausgeschlossen werden.
2. Die Erstellung der Stellungnahmen und die Umsetzung der Maßnahmen
bedeuten eine erhebliche Mehrbelastung in den zuständigen
Fachabteilungen. Davon betroffen sind insbesondere die
Flächenverwaltenden Ämter. Die Verwaltungsprüfung soll durch den
neu eingeführten “Gemeinwohl-Check” erleichtert werden. Die
eingereichten Projekte dürfen nicht dauerhaft Finanzmittel oder
Personal der Stadtverwaltung binden. Zudem sollen die
Teilnehmer*innen dazu ermutigt werden, Projekte selbstständig mit
städtischer Unterstützung bzw. Förderung umzusetzen.
3. Die Beratung sowohl in den Bezirksvertretungen als auch im Stadtrat
haben die finale Auswahl verzögert. Hier soll nun eine klarere Trennung
erfolgen: Das Gesamtkonzept und -Budget beschließt der Rat, die
einzelnen Projektvorschläge die jeweilige Bezirksvertretung.
Budget:
Es wird empfohlen, die Finanzierung der Projekte erneut aus einem
eigenständigen Budget zu bestreiten. Die Mittel sind im eingebrachten
Haushaltsentwurf angemeldet.Seite 2 von 18
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Hinblick auf die Haushaltslage wird das Budget auf 110.000 Euro für die
Umsetzung der Projekte festgesetzt und damit im Vergleich zu den Vorjahren
halbiert. Es werden damit jährlich 55.000 Euro für konsumtive Maßnahmen
veranschlagt. Für die begleitenden Kommunikationsmaßnahmen sowie
Veranstaltungen, insbesondere den "Gemeinwohlcheck" (s.u.) sind weitere
10.000 EUR im Budget der Stabsstelle Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Um trotz des reduzierten Volumens möglichst viele Projekte finanzieren zu
können, wird eine Obergrenze von 10.000 EUR pro Projekt eingeführt. Das
Gesamtbudget wird nach der Anzahl der Einwohner*innen auf die vier
Stadtbezirke aufgeteilt:
Stadtbezirk Betrag in Euro
Bonn 51.107
Bad Godesberg 25.179
Beuel 22.289
Hardtberg 11.425
Gesamtsumme 110.000
Ablauf:
Die Beteiligung soll im ersten Quartal 2025 beginnen. Das Vorhaben besteht
insgesamt aus sechs Phasen:
1. Einreichungsphase
2. Gemeinwohlcheck
3. Detailprüfung durch die Verwaltung
4. Abstimmung
5. Politische Beschlussfassung
6. Umsetzung
Die Phasen werden im Folgenden erläutert.
1. Einreichungsphase (Q1 2025)
Die Einreichung von Projektideen erfolgt in einem Zeitraum von 3 Wochen über
die städtische Beteiligungsplattform Bonn-macht-mit.de. Zudem können
Vorschläge schriftlich oder per E-Mail bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung
eingereicht werden. Für analoge Rückmeldungen wird ein Formblatt erstellt.
Zur Teilnahme berechtigt ist jede*r Einwohner*in der Bundesstadt Bonn ebenso
wie Vereine und Initiativen mit Sitz in Bonn. Für die Einreichung von
Vorschlägen auf Bonn-macht-mit.de ist eine Registrierung bzw. Anmeldung
notwendig, damit für den späteren Verlauf Kontakt zu den
Vorschlaggeber*innen aufgenommen werden kann. Für Minderjährige
Antragsstellende gibt es die Option einer „Patenschaft“, dass also Erwachsene
(z.B. Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen) stellvertretend die Vorschläge
einreichen.Seite 3 von 18
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bei der Eingabe der Projektideen werden die folgenden Angaben abgefragt:
• Aussagekräftiger Projekttitel
• Projektbeschreibung: Was soll umgesetzt werden?
• Verortung: Wo soll das Projekt umgesetzt werden?
• Soll das Projekt durch die Verwaltung umgesetzt werden oder soll ein
zivilgesellschaftliches Projekt finanziell unterstützt werden?
• Kostenprognose: Von welchen Kosten gehen die Vorschlaggeber*innen
aus?
• Ansprechperson mit Kontaktdaten. Diese werden nicht veröffentlicht und
sind nur für die Verwaltung sichtbar
Alle Vorschläge werden vor Veröffentlichung auf Bonn-macht-mit.de einer
initialen Prüfung entlang der definierten Kriterien (s.u.) durch die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung unterzogen. Bei Vorschlägen, die nicht den Anforderungen
entsprechen, nimmt die Stabsstelle Bürgerbeteiligung Kontakt zu den
Vorschlaggebenden auf, um eine mögliche Anpassung vorzunehmen.
Vorschläge, bei denen eine solche Anpassung nicht möglich ist, werden nicht
veröffentlicht. Sehr ähnliche Beiträge verschiedener Nutzer*innen werden durch
das Moderationsteam in Absprache mit den Antragstellenden
zusammengelegt.
Die veröffentlichten Vorschläge können von anderen Teilnehmenden
kommentiert werden. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung übernimmt die
Moderation der Online-Einreichung (Einhaltung der Dialogregeln).
Um die Antragsstellenden bei der Vorschlageinreichung zu unterstützen,
werden erfolgreich umgesetzte Projekte aus vergangenen Verfahren in Bonn
und anderen Städten online zur Verfügung gestellt. Eine beispielhafte Übersicht
findet sich in der Anlage dieser Vorlage.
Kriterien für Zulassung von Projektvorschlägen:
Alle Vorschläge werden vor Veröffentlichung entlang der folgenden Kriterien
geprüft:
• Antragsstellende Person/Initiative ist in Bonn gemeldet (Selbstangabe)
• Maximal 10.000 EUR erwartete Gesamtkosten
• Die antragstellende Person/Initiative wurde im letzten Dialog zum
Haushalt nicht berücksichtigt
• Es handelt sich um ein konkretes, in sich abgeschlossenes Projekt,
welches innerhalb der Haushaltsjahre 2025 und 2026 realistisch
umgesetzt werden kann
• Das Projekt kann klar räumlich im Bezirk verortet werdenSeite 4 von 18
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Das Projekt bindet nicht dauerhaft Finanzmittel oder Personal der
Stadtverwaltung über diesen Zeitraum hinaus
• das Projekt ist personell von Seiten der Verwaltung umsetzbar
• Bei finanzieller Förderung von Projekten, die durch die antragstellende
Person/Initiative selbst durchgeführt werden soll: Das Projekt dient der
Allgemeinheit, begünstigt also nicht Einzelpersonen/Initiativen und die
Person/Initiative bestätigt, Kapazitäten für die Durchführung zu haben
• Bei Durchführung durch die Verwaltung: Das Projekt liegt grundsätzlich
im Zuständigkeitsbereich der Bundesstadt Bonn
Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeit wird über vielfältige Wege zur Teilnahme am Mitmachbudget
aufgerufen.
Ansprache der Einwohner*innen
Die persönliche Ansprache zufällig ausgewählter Einwohner*innen hat sich
bewährt. Zufällig ausgewählte Personen erhalten ein persönliches Anschreiben
per Post, in denen sie über die Möglichkeit der Teilnahme informiert werden.
Dabei wird auch ein analoger Rückmeldebogen beigefügt.
Bei den Bevölkerungsgruppen Jugendliche/junge Erwachsene und Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte wird in besonderer Weise zielgruppengerecht
auch über Multiplikator*innen für eine Teilnahme geworben.
Mit interessierten Schulen ist eine projektorientierte Zusammenarbeit geplant.
Dabei sollen Jugendliche der weiterführenden Schulen mit Unterstützung der
Stabsstelle Bürgerbeteiligung gemeinsam Projektideen entwickeln. Zugleich
sollen die Schüler*innen über weitere Beteiligungsmöglichkeiten informiert
werden.
Städtische Veröffentlichung/Soziale Medien
Die Öffentlichkeit wird durch Pressemitteilungen, Meldungen und Newsletter
auf Bonn.de und Bonn-macht-mit.de sowie über die städtischen Social-Media
Accounts auf die Beteiligungsmöglichkeit aufmerksam gemacht. Darüber
hinaus soll wie in der Vergangenheit Werbung im Stadtgebiet im Rahmen des
Freikontingents der Stadt geschaltet werden (Print- und Digitalmedien).
Angedacht sind insbesondere Werbemaßnahmen zu Beginn der ersten Phase
und im Vorlauf der finalen Abstimmung.
2. Gemeinwohlcheck (Q2 2025)
Eine zentrale Neuerung im Konzept stellt der Gemeinwohlcheck dar, angelehnt
an das gleichnamige Element des Bürger*innenbudgets in Wuppertal.
In diesem Format diskutieren zufällig ausgeloste Bürger*innen die
eingereichten Vorschläge mit Blick auf ihre Gemeinnützigkeit. Ziel der
Veranstaltung ist es, vielfältige und unabhängige Perspektiven auf dieSeite 5 von 18
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
eingereichten Vorschläge einzuholen. So soll frühzeitig ermittelt werden, wie
mit dem Budget der höchste Nutzen für die Bezirke erzielt werden kann.
Außerdem soll eine Eingrenzung der Anzahl von Vorschlägen vor der formalen
Verwaltungsprüfung erreicht werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen und
Arbeitskapazitäten freizugeben. Zum Abschluss der Veranstaltung soll eine
abgestimmte Liste mit den höchstbewerteten Vorschlägen je Stadtbezirk in die
abschließende Verwaltungsprüfung gegeben werden. Im Folgenden wird das
Format Gemeinwohlcheck grob skizziert (leicht weiterentwickeltes Wuppertaler
Modell).
• Per Zufallsziehung werden bis zu 100 Einwohner*innen ausgewählt.
Dabei wird entsprechend der erprobten Praxis auf ein ausgeglichenes
Verhältnis von Geschlecht, Alter und Stadtbezirk geachtet.
• Es findet eine zentrale, ca. halbtägige Veranstaltung statt. Diese wird
begleitet durch ein Moderationsteam sowie Expert*innen aus den
Fachbereichen der Verwaltung, die bei inhaltlichen Fragen zur
Verfügung stehen.
• Die Vorschläge werden in mehreren Runden in Kleingruppen bewertet.
Zur Bewertung werden Leitfragen zur Verfügung gestellt. Diese können
z.B. lauten: Wird aus der Vorschlagsbeschreibung der Mehrwert für den
Bezirk ersichtlich? Profitieren viele Menschen im Bezirk von dem
Projekt? Verbindet das Projekt Menschen im Bezirk? Wird mit den
Projektmitteln sparsam und verantwortungsvoll umgegangen?
Profitieren Gruppen von dem Projekt, die sonst häufig benachteiligt
sind?
• Projektvorschläge werden jeweils für die vier Bezirke einzeln beraten
und priorisiert. Es werden insgesamt ca. 30-40 Projektvorschläge (je
Bezirk 5-15 entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget) zur
Detailprüfung an die Verwaltung gegeben.
3. Detailprüfung durch die Verwaltung (Q2 2025)
Das zuständige Fachamt der Verwaltung prüft die Projektvorschläge aus dem
Gemeinwohlcheck noch einmal im Detail entlang folgender Leitfragen:
1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit
Ist das Projekt grundsätzlich umsetzbar oder gibt es (z.B. rechtliche) Hürden?
2. Bezug zu laufenden/geplanten städtischen Vorhaben:
Ist der Vorschlag oder ein ähnliches Vorhaben bereits in Planung oder
Umsetzung? In dem Fall werden Möglichkeiten geprüft, den Vorschlag zu
integrieren. Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich ist, wird dies begründet.
3. Kostenprognose:
Ist die Kostenprognose im Antrag realistisch? Wie viel würde die Umsetzung
des Vorschlags die Stadt kosten? Wird die Obergrenze von 10.000 EUR vsl.
eingehalten? Sollte der Vorschlag das Budget überschreiten, wird geprüft, obSeite 6 von 18
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
eine Umsetzung in einer modifizierten Variante innerhalb des zur Verfügung
stehenden Kostenrahmens realisierbar ist.
Das Ergebnis der Prüfung inklusive der Kostenprognose fasst die Verwaltung
zu jedem Vorschlag in
einer kurzen Stellungnahme zusammen. Die Stellungnahmen werden so
verfasst, dass sie für eine
Veröffentlichung auf der Dialogplattform geeignet sind, d.h. dass für die
Bürgerinnen und Bürger eindeutig hervorgeht, ob eine Abstimmung über den
Vorschlag grundsätzlich durchgeführt werden kann und mit welchem
Kostenrahmen bei einer Umsetzung des Vorschlages zu rechnen ist.
Gemeinsam mit der Übermittlung der Stellungnahme teilen die Fachämter eine
Ansprechperson für die einzelnen Projekte mit, die im Falle der Auswahl des
Projektes für die Umsetzung zuständig ist.
Die Stadtverwaltung bewertet die Vorschläge nicht inhaltlich – hierfür sind
allein die Bürgerinnen und Bürger in Gemeinwohlcheck und der
abschließenden Abstimmungsphase verantwortlich.
Die Bürger*innen, die einen der Vorschläge eingereicht haben, über die in der
nächsten Phase abgestimmt werden kann, werden durch die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung persönlich darüber informiert.
4. Abstimmung (Q3 2025)
In der vierten Phase des Bonner Mitmachbudgets können Bonner*innen auf
Bonn-macht-mit.de über die von der Verwaltung als umsetzbar eingestuften
Vorschläge abschließend abstimmen.
Die Bewertung erfolgt für jeden Stadtbezirk einzeln im Hinblick auf das für den
Stadtbezirk zur Verfügung stehende Budget. Die Teilnehmenden können für
jeden Vorschlag maximal eine Stimme abgeben. Die Teilnehmenden können so
viele Vorschläge auswählen, bis die Budgetgrenze im Stadtbezirk erreicht wird.
Die Auswahl kann im Laufe der dritten Phase beliebig oft geändert werden.
Gezählt wird die Auswahl bei Beendigung der Phase.
5. Politische Beschlussfassung (Q3 2025)
Nach Beendigung der Abstimmungsphase werden die bestbewerteten
Vorschläge an die Bezirksvertretungen übergeben. Diese prüfen das
Abstimmungsergebnis und bestätigen das Einwohner*innenvotum in der Regel.
Sollte es in Ausnahmefällen zu Abweichungen vom Voting kommen, wird dies
durch die Bezirksvertretung ausführlich begründet.
6. Umsetzung (Q4 2025 – Q4 2026)
Die zur Umsetzung ausgewählten Projekte sollen im Rahmen des
Doppelhaushaltes in den Jahren 2025 und 2026 umgesetzt werden. Die
Bürger*innen, welche die ausgewählten Projektideen eingereicht haben,
werden durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung über die Auswahl informiert.
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung stellt den Kontakt zwischen den Bürger*innen
und den Ansprechpersonen aus den Fachämtern her, damit diese die
Umsetzung der Projekte gemeinsam abstimmen.Seite 7 von 18
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anschließend werden die Gewinnerideen je nach Projekt entweder durch die
Ideengeber*innen selbst mit finanzieller Unterstützung aus dem Mitmachbudget
oder durch die Stadtverwaltung umgesetzt. Die Umsetzung wird dokumentiert
und spätestens nach Abschluss auf Bonn-macht-mit.de veröffentlicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.05 Bürgerbeteiligung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
55.000 €
55.000 €
10.000 €
102000103 /
74.1000 (IA
9203014)
102000103 /
74.1000 (IA
9203013)
2025
2026
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Auswertungsbereicht Dialog zum Haushalt 2023 2024 (öffentlich)
2 Vorhabenblatt Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (öffentlich)Seite 8 von 18
1
Dialog zum Haushalt 2023/2024 – Bericht
Oktober 2024
Stabsstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
© Foto: Frau, Wayhome Studio - stock.adobe.com; Stadtansicht, Bundesstadt Bonn, Michael SondermannSeite 9 von 18
2
1.) Grundkonzept und Beschluss
Im Dialog zum Haushalt 2023/2024 wurde das Konzept aus dem Dialog zum Haushalt 2021/2022
fortgeführt. Erneut wurde den Bonner*innen ein Budget zur Verfügung gestellt, mit dem kleine bis
mittlere Projekte in den Stadtbezirken umgesetzt werden sollten. Das Verfahren fand online auf der
städtischen Beteiligungsplattform „Bonn macht mit!“ statt.
Dort wurden die Bonner*innen informiert, wie sich der städtische Haushalt zusammensetzt, woher
die Stadt Geld erhält und wofür sie es ausgibt. Die Bürger*innen konnten dort Vorschläge für
konkrete Projekte in den Stadtbezirken einreichen, bewerten und auswählen. Der Dialog zum
Haushalt bestand aus den drei Phasen „Vorschläge einreichen und bewerten“, „Prüfung der
Vorschläge“ sowie der „finalen Abstimmung“.
Ursprünglich sollte der Dialog zwischen Juni und September 2022 durchgeführt werden. Aufgrund
der Verschiebung der Haushaltseinbringung wurde der Beteiligungszeitraum auf Dezember 2022 bis
Ende März 2023 verlegt.
Das Konzept wurde im Frühjahr 2022 den politischen Gremien vorgelegt. Der Beschluss ist im
Ratsinformationssystem unter der Drucksachennummer 220522 aufrufbar.
1.1) Budget
Den Bonner*innen wurde für den Bürger*innendialog zum Haushalt je Stadtbezirk ein Budget zur
Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag betrug 220.000 Euro, dieser wurde nach der Anzahl der
Einwohnenden auf die vier Stadtbezirke aufgeteilt.
Stadtbezirk Aufteilung
Bonn 102.212Euro
Bad Godesberg 50.358 Euro
Beuel 44.594 Euro
Hardtberg 22.836 Euro
Im Rahmen dieser Budgets konnten die Bürger*innen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
vorschlagen, bewerten und kommentieren.
1.2) Phase 1 „Vorschläge einreichen und bewerten“
Der erste Teil der Beteiligung war unterteilt in die vierwöchige Vorschlagsphase (8. Dezember 2022
bis 4. Januar 2023) und die einwöchige Bewertungsphase (6. bis 15. Januar 2023).
Zunächst konnten die Bürger*innen Vorschläge für Projekte auf Bonn-macht-mit.de einreichen und
die Ideen anderer Nutzer*innen kommentieren.
In der nachfolgenden Bewertungsphase konnten die Nutzer*innen für ihre favorisierten Vorschläge
abstimmen. Es war lediglich eine positive Abstimmung („Daumen hoch“) möglich. In dieser Phase
konnte jeder Teilnehmende für beliebig viele Vorschläge abstimmen, für jeden Vorschlag aber nur
einmal.
1.3) Veranstaltungen und Schulbesuche
Zu Beginn der ersten Phase fanden Präsenzveranstaltungen in den Stadtbezirken statt. Dort erhielten
die Bonner*innen vor Ort die Möglichkeit, unmittelbar am Dialog zum Haushalt teilzunehmen und
ihre Vorschläge einzureichen.Seite 10 von 18
3
Die Veranstaltungen fanden an folgenden Tagen statt:
· 8. Dezember 2022: Bezirks-Workshop in Bad Godesberg, Nachbarschaftstreff Pennenfeld
· 12. Dezember 2022: Bezirks-Workshop Hardtberg, Ortsteilzentrum Brüser Berg
· 13. Dezember 2022: Bezirks-Workshop Bonn, Haus Vielinbusch
· 15. Dezember 2022: Bezirks-Workshop Beuel, Brotfabrik
Die Veranstaltungen waren durchgängig schwach besucht. Die Teilnehmerzahlen blieben in jedem
Workshop im einstelligen Bereich.
Als deutlich erfolgreicher können hingegen die Schulbesuche betrachtet werden. Mitarbeiter*innen
der Stabsstelle Bürgerbeteiligung haben verschiedene Schulklassen im Stadtgebiet besucht und dort
die Beteiligungsmöglichkeit vorgestellt. Die Schüler*innen wurden über den Ablauf des
Bürger*innendialogs sowie über den kommunalen Haushalt informiert. Anschließend erhielten sie die
Gelegenheit, Fragen zu stellen. Im weiteren Verlauf hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, aktiv am
Dialog zum Haushalt teilzunehmen. Dazu entwickelten sie in Kleingruppen Projektideen und
Vorschläge, die sie auf ihre Machbarkeit anhand genannter Kriterien, der Kosten sowie der
potenziellen Auswirkungen mithilfe von Leitfragen überprüften. Die erarbeiteten Vorschläge wurden
in der gesamten Lerngruppe präsentiert, priorisiert und anschließend auf der Plattform “Bonn macht
mit!“ eingereicht.
Die Schulbesuche fanden an folgenden Schulen statt:
· Beethoven-Gymnasium á zwei Lerngruppen
· Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium á eine Lerngruppe
· Liebfrauenschule á drei Lerngruppen
· Emilie-Heyermann-Schule á eine Lerngruppe
· Nicolaus-Cusanus-Gymnasium á zwei Lerngruppen
· Helmholtz-Gymnasium á zwei Lerngruppen
· Carl-von-Ossietzky-Gymnasium á zwei Lerngruppen
1.4) Beteiligungsergebnisse
In der ersten Phase wurde 190 Vorschläge für Projekte eingereicht. Diese wurden in 119
Kommentaren diskutiert. In der ersten Abstimmungsphase wurden 4253 „Daumen hoch“ für die
Vorschläge abgegeben.
Die Beteiligungszahlen sind damit im Vergleich zum Bürger*innendialog zum Haushalt 2021/2022
deutlich zurückgegangen. In diesem Verfahren wurden 559 Vorschläge, 794 Kommentare und 10182
Bewertungen eingereicht.
1.5) Phase 2 „Prüfung der Vorschläge“
Die beliebtesten Vorschläge je Stadtbezirk aus der ersten Phase wurden zusammengefasst und als
Liste an die Kämmerei versendet. Die Kämmerei ordnete die Vorschläge den zuständigen
Fachbereichen zu und forderte von diesen die Prüfung der Vorschläge ein. Nach den Erfahrungen der
vergangenen Ausgaben des Dialoges zum Haushalt wurde der Zeitraum für die Prüfung auf acht
Wochen verlängert.
Die Prüfung erfolgte mit Blick auf die folgenden Kriterien:Seite 11 von 18
4
1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit und Zuständigkeit der Stadt Bonn: Liegt der Vorschlag im
Einflussbereich der Verwaltung? Hierfür waren im Einzelfall auch rechtliche Prüfungen z.B.
nach der Straßenverkehrsordnung nötig.
2. Bereits erfolgte Umsetzung / Bereits eingebracht: Es wurde überprüft, ob der Vorschlag
bereits in vergangenen Verfahren beschlossen bzw. umgesetzt wurde oder ob es in der
Verwaltung schon ähnliche Vorgänge zu diesem Thema gab.
3. Kostenprognose: Wie viel würde die Umsetzung des Vorschlags die Stadt Bonn ca. kosten?
Die von den Fachabteilungen erstellten Stellungnahmen und die Kostenschätzungen wurden auf
Bonn-macht-mit.de bei den jeweiligen Vorschlägen eingestellt.
Das Konzept sah vor, dass in der finalen Beteiligungsphase eine Auswahlmöglichkeit für die
Bürger*innen zwischen mehreren von der Verwaltung als umsetzbar eingestuften Projektvorschlägen
erfolgen soll. Deshalb sollten in der finalen Abstimmungsphase je Stadtbezirk zehn Projektvorschläge
zur Auswahl stehen.
In der Prüfungsphase stellte sich heraus, dass eine Vielzahl der beliebtesten Projektideen als nicht
umsetzbar eingestuft wurden oder das Budget deutlich übersteigen würden. Aufgrund dessen
standen nach der Prüfungsphase in allen Stadtbezirken deutlich weniger Projektideen zur Auswahl.
Deshalb war es nötig, auf der Bestenliste nachfolgende Vorschläge ebenfalls zur Prüfung in die
Fachabteilungen abzugeben. Dies wiederrum erhöhte den Arbeitsaufwand für die Fachabteilungen
deutlich.
Insbesondere im Stadtbezirk Hardtberg war das Ergebnis der Prüfungsphase ernüchternd, da nur
einer der eingereichten 15 Vorschläge als umsetzbar eingestuft wurde.
1.6) Phase 3 „Finale Abstimmung“
In der finalen Abstimmungsphase konnte für diejenigen Vorschläge abgestimmt werden, die gemäß
der Prüfung durch die Verwaltung umsetzbar waren.
Sämtliche Vorschläge, für die abgestimmt werden konnte, erhielten ein Abstimmungsfeld, über
welches man für den Vorschlag stimmen konnte. In Unterscheidung zur ersten Phase wurde jede
Stimme durch das Symbol eines Herzens anstelle eines Daumens angezeigt.
Alle Nutzer*innen konnten so viele Vorschläge auswählen, wie es das Budget für den jeweiligen
Stadtbezirk zuließ. Bei Auswahl eines Vorschlages füllte sich ein Budgetbalken bis zu der Summe, die
gemäß der Kostenschätzung der Verwaltung für die Umsetzung des Vorschlages benötigt wurde. Bis
zum Ende der Abstimmungsphase war es möglich, die Auswahl der Vorschläge abzuändern.
1.7) Politische Beratung und Ergebnisse:
Im Anschluss an die dritte Phase wurden die Abstimmungsergebnisse den jeweiligen
Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe und anschließend dem
Rat vorgelegt. Der Rat hat die Umsetzung der nachfolgenden Projekte beschlossen und dabei die
angegebenen Budgets festgelegt.
Stadtbezirk Bonn:
Nummer Projekttitel Beschlossenes
Budget
1 Die Leihbar Bonn möchte sich vergrößern 20.000 Euro
2 Community Space in Neu-Tannenbusch 30.000 Euro
3 Starthilfe für das neue Repaircafé an der Bonner
Müllverwertungsanlage, denn Repaircafés sind ein sehr guter Ort
5.000 EuroSeite 12 von 18
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für Begegnungen, sind gut fürs Klima, Ressoucenschonung und
alle Bürger.
4 Miniwälder in der Stadt, Miyawaki forest anlegen 45.212 Euro
Der übrig gebliebene Betrag von 2.000 Euro wurde auf die vier Projekte verteilt.
Bad Godesberg:
Nummer Projekttitel Beschlossenes
Budget
1 Kommunale Gartenanlagen 50.358 Euro
Beuel:
In Beuel hat der Rat beschlossen, die nachfolgenden Projekte in der Reihenfolge 1-5 abzuarbeiten,
solange es das Budget zulässt:
Nummer Projekttitel Beschlossenes
Budget
1 Basketballkorb am Bolzplatz in Vilich-Müldorf 10.000 Euro
2 Sonnensegel und Sitzgelegenheit am Müldorfer Anger (Variante
mit Bäumen)
11.200 Euro
3 Schaukel für Spielplatz Im Birkenfeld, Vilich-Müldorf 10.000 Euro
4 Freebox in Vilich Mühldorf 13.000 Euro
5 Aufwertung Spielplatz Birkenfeld Vilich-Müldorf 8.000 Euro
Hardtberg:
Nummer Projekttitel Beschlossenes
Budget
1 Mit Bäumen leben, Green4Care* im Bezirk Hardtberg 22.836 Euro
Die Bezirksvertretung Hardtberg hatte die Beratung zunächst mit der Maßgabe vertagt, dass die
Verwaltung eine Liste mit allen Vorschlägen für den Stadtbezirk Hardtberg, die unter rechtlichen
Gesichtspunkten umsetzbar wären, vorlegt. In der neuen Vorlage waren zu allen Vorschlägen die
jeweiligen Kosten zu benennen, auch wenn diese das für den Stadtbezirk zur Verfügung stehende
Gesamtbudget übersteigen.
Auf Grundlage dieser Liste hat sich die Bezirksvertretung für die Umsetzung der oben angegebenen
Maßnahme ausgesprochen. Der Rat hat sich am 01.02.2024 dieser Empfehlung angeschlossen und
die Umsetzung der Maßnahme beschlossen.
1.8) Umsetzung und Finanzierung der Projekte:
Die Umsetzung der Projekte obliegt den inhaltlich zuständigen Fachbereichen und soll eng mit den
Bürger*innen, deren Vorschläge zur Umsetzung ausgewählt wurden, abgestimmt werden. Die
Stabsstelle Bürgerbeteiligung hat nach der Beschlussfassung durch den Rat die Fachbereiche um die
Benennung von Ansprechpersonen gebeten und diese Kontaktdaten an die Bürger*innen
weitergegeben.
Die Vorschläge sollen im Rahmen des Doppelhaushaltes in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt
werden.Seite 13 von 18
6
Die angespannte personelle Situation in verschiedenen Fachbereichen wirkt sich allerdings auch auf
die Umsetzung der Projekte aus dem Bürger*innendialog zum Haushalt aus, da diese häufig in
Konkurrenz zu anderen Aufgaben stehen.
Die Verwaltung wird den Sachstand der Projekte den politischen Gremien in einer separaten
Mitteilungsvorlage vorstellen.
2 Öffentlichkeitsarbeit
2.1) Pressemitteilungen
Die Stadt Bonn hat regelmäßig mit Pressemeldungen über den aktuellen Sachstand des Dialogs zum
Haushalt informiert.
06.05.2022: Rat beschließt Bürger*innendialog zum Haushalt 2023/2024
(Zu finden unter https://www.bonn.de/pressemitteilungen/mai-2022/rat-beschliesst-buerger-
innendialog-zum-haushalt-2023-2024.php)
07.12.2022: Bürger*innendialog zum Haushalt 2023/2024 beginnt
(zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2022/buerger-innendialog-
zum-haushalt-2023-2024-beginnt.php)
20.12.2022: Mitdenken – Mitdiskutieren – Mitabstimmen: Dialog zum Haushalt ist online
(Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2022/mitdenken-
mitdiskutieren-mitabstimmen-dialog-zum-haushalt-ist-online.php)
06.01.2023: Dialog zum Haushalt: Bis 15. Januar über Vorschläge abstimmen
Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/januar-2023/dialog-zum-haushalt-bis-
15.januar-ueber-vorschlaege-abstimmen.php
13.03.2023: Dialog zum Haushalt 2023/2024: Finale Abstimmung bis 26. März
Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2023/dialog-zum-haushalt-2023-
2024-finale-abstimmung-bis-26.maerz.php
21.09.2023: Dialog zum Haushalt 2023/2024: Rat beschließt Umsetzung von Projekten
Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/september-2023/dialog-zum-haushalt-
2023-2024-rat-beschliesst-umsetzung-von-projekten.php
2.2) Städtische Internetauftritte:
Der Bürger*innendialog wurde im Beteiligungszeitraum auf der Startseite von Bonn-macht-mit.de
platziert, um einen direkten Zugriff für alle Interessierten zu ermöglichen.
Auf der städtischen Homepage www.bonn.de wurde mehrfach auf den Bürger*innendialog
hingewiesen, ebenso auf den Social-Media Kanälen der Stadt.
2.3) Anzeigenschaltung
In der stadtweiten Zeitung „Schaufenster“ wurden Werbeanzeigen für den Dialog zum Haushalt zur
ersten Phase (48. und 50. Kalenderwoche 2022) sowie zur dritten Phase (11. Kalenderwoche 2023)
geschaltet.Seite 14 von 18
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2.4) Werbung im Stadtgebiet und in Bussen und Bahnen
Im Stadtgebiet wurde auf Citylightpostern und Megalightplakaten für den Dialog zum Haushalt
geworben. Hinzu kamen Werbeeinblendungen auf den City-Screens der Firma Ströer.
Im öffentlichen Nahverkehr wurde Werbung auf den Fahrertrennwänden in den Gelenkbussen sowie
auf den Multifunktionsmonitoren geschaltet.
2.5) Persönliches Anschreiben und Postkarte
Zu Beginn der ersten Phase erhielten 2.500 zufällig ausgewählte Bonnerinnen und Bonner ein
persönliches Anschreiben der Oberbürgermeisterin, in dem der Bürger*innendialog zum Haushalt
erklärt und sie und zur aktiven Teilnahme bei Bonn-macht-mit.de aufgefordert wurden.
Dem Anschreiben beigefügt war zusätzlich eine Postkarte, auf der das Verfahren in wenigen
Stichpunkten zusammengefasst wurde.
3.) Fazit:
Der Dialog zum Haushalt 2023/2024 erfreute sich weiterhin einer hohen Beliebtheit. Zahlreiche
Bonner*innen haben Vorschläge eingereicht und sich an der Abstimmung beteiligt. Im Vergleich zum
Bürger*innendialog zum Haushalt 2021/2022 sind die Zahlen der Beiträger, Kommentare und
Abstimmungen aber deutlich zurückgegangen.
Die Dialogplattform Bonn-macht-mit.de wurde für das Format insgesamt gut angenommen. Es gab
einzelne Rückmeldungen, die das Anmeldeverfahren kritisierten, da dies als Hindernis zur Teilnahme
angesehen wurde. Aus Sicht der Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist eine Anmeldung für dieses
Verfahren – anders als für viele andere Verfahren auf Bonn-macht-mit.de – aber notwendig. Da es
sich um rein quantitative Abstimmungen handelt, ist eine gewisse Hürde für die Abstimmungen
notwendig, um das Verfahren fair zu gestalten.
Die Präsenzworkshops in den Stadtbezirken zu Beginn der ersten Phase waren nur schwach besucht.
Dieses Format sollte zukünftig nicht mehr in dieser Form durchgeführt werden. Eine alternative
Beteiligungsmöglichkeit in Präsenz sollte bevorzugt werden.
Die Besuche in Schulklassen können hingegen als Erfolg betrachtet werden. Diese Art der Beteiligung
sollte auch zukünftig in Betracht gezogen werden.
Die Ausrichtung auf die Stadtbezirksebene und auf konkrete, vorstellbare Projekte erscheint
weiterhin sinnvoll. Die Aussicht, seinen unmittelbaren Lebensbereich mitzugestalten, wird von vielen
Bürger*innen gerne aufgenommen.
Da es sich um Projekte auf Stadtbezirksebene handelt, sollte die Beschlussfassung über die Projekte
zukünftig den Bezirksvertretungen übertragen werden. Aktuell liegt die Entscheidung beim Rat, der
in der Regel aber das Beratungsergebnis der Bezirksvertretungen beachtet. Durch die
Beschlussfassung in den BVen wird das recht langwierige Verfahren beschleunigt.
Als zentrales Problem der bisherigen Variante wird angesehen, dass eine Vielzahl der eingereichten
Vorschläge als nicht umsetzbar eingestuft werden. Dies führte nicht nur zu Enttäuschung bei den
Einreichenden, sondern auch zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei der Prüfung. Die
Anforderungen an die eingereichten Vorschläge müssen noch deutlicher kommuniziert werden. Dazu
könnte z.B. eine Checkliste erstellt werden, anhand derer die eingereichten Vorschläge vorab geprüft
werden können. Vorschlägen, bei denen sich bereits durch diese grobe Vorprüfung abzeichnet, dassSeite 15 von 18
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eine Umsetzung nicht möglich sein wird, müssen möglichst frühzeitig identifiziert werden. Die
Moderation muss weiter ausgeweitet werden.
Zudem stellt der Dialog zum Haushalt einen erheblichen Aufwand in den zuständigen
Fachabteilungen dar. Bei der zukünftigen Ausrichtung des Verfahrens sollen daher Maßnahmen
geprüft werden, um diesen Aufwand zu verringern.Seite 16 von 18
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehem.
Dialog zum Haushalt)
Inhaltliche Beschreibung: Unter dem neuen Namen „Bonner Mitmachbudget 2025/2026“ soll
das Beteiligungsformat „Dialog zum Haushalt“ in den Jahren 2025
und 2026 in modifizierter Form fortgeführt werden. Das Betei-
ligungsformat wurde auf Grundlage der Erfahrungen der vergange-
nen Jahre und aus den Ergebnissen des Austausches mit anderen
Kommunen weiterentwickelt. Kern des Bonner Mitmachbudgets
2025/2026 ist die direkte Beteiligungsmöglichkeit auf Stadtbezirks-
ebene. Die Bonner*innen erhalten die Möglichkeit, Ideen für ge-
meinwohlorientierte Projekte für ihren Stadtbezirk einzureichen. Da-
für wird, wie im Vorgängermodell, ein eigenes Budget zur Verfügung
gestellt. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 110.000 Euro und
wird nach der Anzahl der Einwohnerinnen auf die vier Stadtbezirke
aufgeteilt. Im Rahmen dieser Budgets können die Bonner*innen
konkret auf den jeweiligen Stadtbezirk bezogene Maßnahmen bis
zu 10.000 Euro zur Umsetzung vorschlagen. Im Anschluss an die
Einreichungsphase wird das neue Format „Gemeinwohlcheck“
durch ausgeloste Bonner*innen durchgeführt. Es folgen die De-
tailprüfung der Verwaltung und das Voting der Bürger*innen. Die
Letztentscheidung über die Umsetzung dieser Vorschläge treffen,
unter Berücksichtigung des Bürger*innenvotings, die jeweiligen Be-
zirksvertretungen.
Politischer Beschluss: DS 220522, DS 241946
Bearbeitungszeit: Laufend
Aktueller Bearbeitungsstand: Die Beschlussvorlage inkl. neuem Konzept liegt den Gremien zur
Beratung vor.
Nächster Schritt: Beginn des Prozesses im ersten Quartal 2025.
Kosten des Vorhabens: 120.000 Euro, davon 10.000 EUR für Öffentlichkeitsarbeit und Ver-
anstaltungen.
Stadtbezirk: Gesamtstädtisch
Adresse: -
Kategorien: Finanzen, Haushalt / Freizeit, Sport und Kultur / Kinder, Jugend und
Familie
Kinder- und Jugendbeteiligung: Kinder und Jugendliche werden im Verfahren aktiv einbezogen und
durch persönliche Ansprache (beispielsweise in Form von persön-
lichen Anschreiben) angesprochen. Wie bereits im Dialog zum
Haushalt 2023/2024 praktiziert, wird die Stabsstelle Bürgerbeteili-
gung erneut alle Schulen kontaktieren, um in Zusammenarbeit mit
Kindern und Jugendlichen Projekte zu entwickeln, die ihr soziales
Umfeld betreffen und aufwerten. Anschließend werden die Projekte
auf der Beteiligungsplattform "Bonn macht mit" eingegeben. Das
Mitmachbudget wird unter anderem auch auf der städtischen Betei-
ligungsplattform bonn-macht-mit.de/jugend beworben.
Art der Beteiligung: Komplexes Beteiligungsverfahren
Vorhabennummer: 1612006Seite 17 von 18
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beschreibung des Verfahrens: Das Verfahren findet überwiegend auf der städtischen Beteiligungs-
plattform Bonn-macht-mit.de statt und wird vorschlagsbasiert auf
Stadtbezirksebene durchgeführt. Das Bonner Mitmachbudget
2025/2026 besteht aus den Phasen „Einreichung“, „Gemeinwohl-
check“, „Detailprüfung“, „Abstimmung“, „politischer Beschlussfas-
sung“ und „Umsetzung“. Bonner Bürger*innen, Vereine und Initiati-
ven können Projektideen, die das Gemeinwohl fördern sollen, online
oder schriftlich einreichen. Im Gemeinwohlcheck bewerten zufällig
ausgewählte Bürgerinnen die Vorschläge hinsichtlich ihres Gemein-
wohlnutzens und priorisieren die besten Projekte für die Detailprü-
fung der Verwaltung. Anschließend prüft die Verwaltung die ausge-
wählten Ideen auf Machbarkeit, voraussichtliche Kosten und mögli-
che Überschneidungen mit bestehenden Vorhaben und erstellt eine
Stellungnahme für die jeweiligen Projekte. Danach stimmen die Bür-
gerinnen online über die umsetzbaren Vorschläge je Stadtbezirk ab.
Für jeden Vorschlag kann maximal eine Stimme abgegeben wer-
den. Die Teilnehmenden können so viele Vorschläge auswählen, bis
die Budgetgrenze im Stadtbezirk erreicht wird. Die bestbewerteten
Projekte werden den Bezirksvertretungen zur Bestätigung vorge-
legt. Die ausgewählten Projekte werden mit Unterstützung der Ver-
waltung oder eigenständig durch die Ideengeber*innen realisiert.
Die Umsetzung der Projekte wird auf Bonn-macht-mit.de veröffent-
licht.
Kosten der Beteiligung: 10.000 Euro (Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen)
Kontaktperson: Dr. Raphael Karutz, Stabsstelle Bürgerbeteiligung (OB-22), Tel.
0228 77 4974, E-Mail: buergerbeteiligung@bonn.deSeite 18 von 18

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de