241946 · Beschlussvorlage
Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehemals Dialog zum Haushalt)
Kerndaten
- Nummer
- 241946
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (38.927 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 241946 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehemals Dialog zum Haushalt) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 29.11.2024 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 06.12.2024 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren "Dialog zum Haushalt" mit halbiertem Budget und in angepasster Form entsprechend dem in der Begründung ausgeführten Konzept unter dem Namen "Bonner Mitmachbudget 2025/2026" fortzuführen. 2. Die Entscheidung über die Auswahl der Projektvorschläge wird den Bezirksvertretungen übertragen. 3. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Bundesstadt Bonn über den Haushalt 2025/2026 werden im Haushalt 2025/2026 insgesamt 110.000 Euro zur Finanzierung der Projektvorschläge zur Verfügung gestellt. Diese werden gemäß der in der Begründung dargestellten Tabelle auf die vier Stadtbezirke verteilt. Weitere 10.000 Euro werden für begleitende Maßnahmen bereitgestellt. 4. Das aktualisierte Vorhabenblatt in der Anlage (Vorhabennummer 1612006) wird erneut in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Konzept für das Bonner Mitmachbudget 2025/2026 Unter dem neuen Namen “Bonner Mitmachbudget 2025/2026” soll das Beteiligungsformat „(Bürger-)dialog zum Haushalt“ in den Jahren 2025 und 2026 in modifizierter Form fortgeführt werden.Seite 1 von 18 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kern des Bonner Mitmachbudgets 2025/2026 ist die direkte Beteiligungsmöglichkeit auf Stadtbezirksebene. Die Bonner*innen erhalten die Möglichkeit, Ideen für gemeinwohlorientierte Projekte für ihren Stadtbezirk einzureichen. Dafür wird ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Damit soll die Beteiligung und das Engagement der Einwohner*innen für ihre Stadt gestärkt werden. Gleichzeitig werden Umsetzungsmöglichkeiten für die die vielen guten Ideen aus der Bevölkerung geschaffen. Seit dem Haushalt 2019/2020 wurde das Format des (Bürger-)Dialogs zum Haushalt mit eigenem Budget durchgeführt. Das Konzept wurde im vorliegenden Konzept auf Grundlage der Erfahrungen der vergangenen Jahre und aus den Ergebnissen des Austausches mit anderen Kommunen (z.B. Eberswalde, Wuppertal, Siegburg) weiterentwickelt. Die Ausrichtung auf die Stadtbezirksebene und auf konkrete, vorstellbare Projekte erscheint weiterhin sinnvoll. Die Aussicht, seinen unmittelbaren Lebensbereich mitzugestalten, wird von vielen Bonner*innen gerne aufgenommen. Insbesondere zwei Aspekte bedürfen aber der Überarbeitung: Der Prozess von der Einreichung der ersten Vorschläge bis zur Durchführung dauert bislang zu lange und der Verwaltungsaufwand in den Fachämtern ist unverhältnismäßig hoch. Konkret bedeutet dies: 1. Als zentrales Problem der bisherigen Variante wird angesehen, dass eine Vielzahl der eingereichten Vorschläge als nicht umsetzbar eingestuft werden. Dies führte nicht nur zu Enttäuschung bei den Einreichenden, sondern auch zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei der Prüfung. Die Anforderungen an die eingereichten Vorschläge müssen noch deutlicher kommuniziert und durch Beispiele unterfüttert werden. Vorschlägen, bei denen sich bereits durch eine grobe Vorprüfung abzeichnet, dass eine Umsetzung nicht möglich sein wird, müssen möglichst frühzeitig identifiziert und angepasst bzw. ausgeschlossen werden. 2. Die Erstellung der Stellungnahmen und die Umsetzung der Maßnahmen bedeuten eine erhebliche Mehrbelastung in den zuständigen Fachabteilungen. Davon betroffen sind insbesondere die Flächenverwaltenden Ämter. Die Verwaltungsprüfung soll durch den neu eingeführten “Gemeinwohl-Check” erleichtert werden. Die eingereichten Projekte dürfen nicht dauerhaft Finanzmittel oder Personal der Stadtverwaltung binden. Zudem sollen die Teilnehmer*innen dazu ermutigt werden, Projekte selbstständig mit städtischer Unterstützung bzw. Förderung umzusetzen. 3. Die Beratung sowohl in den Bezirksvertretungen als auch im Stadtrat haben die finale Auswahl verzögert. Hier soll nun eine klarere Trennung erfolgen: Das Gesamtkonzept und -Budget beschließt der Rat, die einzelnen Projektvorschläge die jeweilige Bezirksvertretung. Budget: Es wird empfohlen, die Finanzierung der Projekte erneut aus einem eigenständigen Budget zu bestreiten. Die Mittel sind im eingebrachten Haushaltsentwurf angemeldet.Seite 2 von 18 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Im Hinblick auf die Haushaltslage wird das Budget auf 110.000 Euro für die Umsetzung der Projekte festgesetzt und damit im Vergleich zu den Vorjahren halbiert. Es werden damit jährlich 55.000 Euro für konsumtive Maßnahmen veranschlagt. Für die begleitenden Kommunikationsmaßnahmen sowie Veranstaltungen, insbesondere den "Gemeinwohlcheck" (s.u.) sind weitere 10.000 EUR im Budget der Stabsstelle Bürgerbeteiligung vorgesehen. Um trotz des reduzierten Volumens möglichst viele Projekte finanzieren zu können, wird eine Obergrenze von 10.000 EUR pro Projekt eingeführt. Das Gesamtbudget wird nach der Anzahl der Einwohner*innen auf die vier Stadtbezirke aufgeteilt: Stadtbezirk Betrag in Euro Bonn 51.107 Bad Godesberg 25.179 Beuel 22.289 Hardtberg 11.425 Gesamtsumme 110.000 Ablauf: Die Beteiligung soll im ersten Quartal 2025 beginnen. Das Vorhaben besteht insgesamt aus sechs Phasen: 1. Einreichungsphase 2. Gemeinwohlcheck 3. Detailprüfung durch die Verwaltung 4. Abstimmung 5. Politische Beschlussfassung 6. Umsetzung Die Phasen werden im Folgenden erläutert. 1. Einreichungsphase (Q1 2025) Die Einreichung von Projektideen erfolgt in einem Zeitraum von 3 Wochen über die städtische Beteiligungsplattform Bonn-macht-mit.de. Zudem können Vorschläge schriftlich oder per E-Mail bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung eingereicht werden. Für analoge Rückmeldungen wird ein Formblatt erstellt. Zur Teilnahme berechtigt ist jede*r Einwohner*in der Bundesstadt Bonn ebenso wie Vereine und Initiativen mit Sitz in Bonn. Für die Einreichung von Vorschlägen auf Bonn-macht-mit.de ist eine Registrierung bzw. Anmeldung notwendig, damit für den späteren Verlauf Kontakt zu den Vorschlaggeber*innen aufgenommen werden kann. Für Minderjährige Antragsstellende gibt es die Option einer „Patenschaft“, dass also Erwachsene (z.B. Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen) stellvertretend die Vorschläge einreichen.Seite 3 von 18 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei der Eingabe der Projektideen werden die folgenden Angaben abgefragt: • Aussagekräftiger Projekttitel • Projektbeschreibung: Was soll umgesetzt werden? • Verortung: Wo soll das Projekt umgesetzt werden? • Soll das Projekt durch die Verwaltung umgesetzt werden oder soll ein zivilgesellschaftliches Projekt finanziell unterstützt werden? • Kostenprognose: Von welchen Kosten gehen die Vorschlaggeber*innen aus? • Ansprechperson mit Kontaktdaten. Diese werden nicht veröffentlicht und sind nur für die Verwaltung sichtbar Alle Vorschläge werden vor Veröffentlichung auf Bonn-macht-mit.de einer initialen Prüfung entlang der definierten Kriterien (s.u.) durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung unterzogen. Bei Vorschlägen, die nicht den Anforderungen entsprechen, nimmt die Stabsstelle Bürgerbeteiligung Kontakt zu den Vorschlaggebenden auf, um eine mögliche Anpassung vorzunehmen. Vorschläge, bei denen eine solche Anpassung nicht möglich ist, werden nicht veröffentlicht. Sehr ähnliche Beiträge verschiedener Nutzer*innen werden durch das Moderationsteam in Absprache mit den Antragstellenden zusammengelegt. Die veröffentlichten Vorschläge können von anderen Teilnehmenden kommentiert werden. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung übernimmt die Moderation der Online-Einreichung (Einhaltung der Dialogregeln). Um die Antragsstellenden bei der Vorschlageinreichung zu unterstützen, werden erfolgreich umgesetzte Projekte aus vergangenen Verfahren in Bonn und anderen Städten online zur Verfügung gestellt. Eine beispielhafte Übersicht findet sich in der Anlage dieser Vorlage. Kriterien für Zulassung von Projektvorschlägen: Alle Vorschläge werden vor Veröffentlichung entlang der folgenden Kriterien geprüft: • Antragsstellende Person/Initiative ist in Bonn gemeldet (Selbstangabe) • Maximal 10.000 EUR erwartete Gesamtkosten • Die antragstellende Person/Initiative wurde im letzten Dialog zum Haushalt nicht berücksichtigt • Es handelt sich um ein konkretes, in sich abgeschlossenes Projekt, welches innerhalb der Haushaltsjahre 2025 und 2026 realistisch umgesetzt werden kann • Das Projekt kann klar räumlich im Bezirk verortet werdenSeite 4 von 18 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Das Projekt bindet nicht dauerhaft Finanzmittel oder Personal der Stadtverwaltung über diesen Zeitraum hinaus • das Projekt ist personell von Seiten der Verwaltung umsetzbar • Bei finanzieller Förderung von Projekten, die durch die antragstellende Person/Initiative selbst durchgeführt werden soll: Das Projekt dient der Allgemeinheit, begünstigt also nicht Einzelpersonen/Initiativen und die Person/Initiative bestätigt, Kapazitäten für die Durchführung zu haben • Bei Durchführung durch die Verwaltung: Das Projekt liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Bundesstadt Bonn Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit wird über vielfältige Wege zur Teilnahme am Mitmachbudget aufgerufen. Ansprache der Einwohner*innen Die persönliche Ansprache zufällig ausgewählter Einwohner*innen hat sich bewährt. Zufällig ausgewählte Personen erhalten ein persönliches Anschreiben per Post, in denen sie über die Möglichkeit der Teilnahme informiert werden. Dabei wird auch ein analoger Rückmeldebogen beigefügt. Bei den Bevölkerungsgruppen Jugendliche/junge Erwachsene und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wird in besonderer Weise zielgruppengerecht auch über Multiplikator*innen für eine Teilnahme geworben. Mit interessierten Schulen ist eine projektorientierte Zusammenarbeit geplant. Dabei sollen Jugendliche der weiterführenden Schulen mit Unterstützung der Stabsstelle Bürgerbeteiligung gemeinsam Projektideen entwickeln. Zugleich sollen die Schüler*innen über weitere Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden. Städtische Veröffentlichung/Soziale Medien Die Öffentlichkeit wird durch Pressemitteilungen, Meldungen und Newsletter auf Bonn.de und Bonn-macht-mit.de sowie über die städtischen Social-Media Accounts auf die Beteiligungsmöglichkeit aufmerksam gemacht. Darüber hinaus soll wie in der Vergangenheit Werbung im Stadtgebiet im Rahmen des Freikontingents der Stadt geschaltet werden (Print- und Digitalmedien). Angedacht sind insbesondere Werbemaßnahmen zu Beginn der ersten Phase und im Vorlauf der finalen Abstimmung. 2. Gemeinwohlcheck (Q2 2025) Eine zentrale Neuerung im Konzept stellt der Gemeinwohlcheck dar, angelehnt an das gleichnamige Element des Bürger*innenbudgets in Wuppertal. In diesem Format diskutieren zufällig ausgeloste Bürger*innen die eingereichten Vorschläge mit Blick auf ihre Gemeinnützigkeit. Ziel der Veranstaltung ist es, vielfältige und unabhängige Perspektiven auf dieSeite 5 von 18 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) eingereichten Vorschläge einzuholen. So soll frühzeitig ermittelt werden, wie mit dem Budget der höchste Nutzen für die Bezirke erzielt werden kann. Außerdem soll eine Eingrenzung der Anzahl von Vorschlägen vor der formalen Verwaltungsprüfung erreicht werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen und Arbeitskapazitäten freizugeben. Zum Abschluss der Veranstaltung soll eine abgestimmte Liste mit den höchstbewerteten Vorschlägen je Stadtbezirk in die abschließende Verwaltungsprüfung gegeben werden. Im Folgenden wird das Format Gemeinwohlcheck grob skizziert (leicht weiterentwickeltes Wuppertaler Modell). • Per Zufallsziehung werden bis zu 100 Einwohner*innen ausgewählt. Dabei wird entsprechend der erprobten Praxis auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Geschlecht, Alter und Stadtbezirk geachtet. • Es findet eine zentrale, ca. halbtägige Veranstaltung statt. Diese wird begleitet durch ein Moderationsteam sowie Expert*innen aus den Fachbereichen der Verwaltung, die bei inhaltlichen Fragen zur Verfügung stehen. • Die Vorschläge werden in mehreren Runden in Kleingruppen bewertet. Zur Bewertung werden Leitfragen zur Verfügung gestellt. Diese können z.B. lauten: Wird aus der Vorschlagsbeschreibung der Mehrwert für den Bezirk ersichtlich? Profitieren viele Menschen im Bezirk von dem Projekt? Verbindet das Projekt Menschen im Bezirk? Wird mit den Projektmitteln sparsam und verantwortungsvoll umgegangen? Profitieren Gruppen von dem Projekt, die sonst häufig benachteiligt sind? • Projektvorschläge werden jeweils für die vier Bezirke einzeln beraten und priorisiert. Es werden insgesamt ca. 30-40 Projektvorschläge (je Bezirk 5-15 entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget) zur Detailprüfung an die Verwaltung gegeben. 3. Detailprüfung durch die Verwaltung (Q2 2025) Das zuständige Fachamt der Verwaltung prüft die Projektvorschläge aus dem Gemeinwohlcheck noch einmal im Detail entlang folgender Leitfragen: 1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit Ist das Projekt grundsätzlich umsetzbar oder gibt es (z.B. rechtliche) Hürden? 2. Bezug zu laufenden/geplanten städtischen Vorhaben: Ist der Vorschlag oder ein ähnliches Vorhaben bereits in Planung oder Umsetzung? In dem Fall werden Möglichkeiten geprüft, den Vorschlag zu integrieren. Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich ist, wird dies begründet. 3. Kostenprognose: Ist die Kostenprognose im Antrag realistisch? Wie viel würde die Umsetzung des Vorschlags die Stadt kosten? Wird die Obergrenze von 10.000 EUR vsl. eingehalten? Sollte der Vorschlag das Budget überschreiten, wird geprüft, obSeite 6 von 18 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) eine Umsetzung in einer modifizierten Variante innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens realisierbar ist. Das Ergebnis der Prüfung inklusive der Kostenprognose fasst die Verwaltung zu jedem Vorschlag in einer kurzen Stellungnahme zusammen. Die Stellungnahmen werden so verfasst, dass sie für eine Veröffentlichung auf der Dialogplattform geeignet sind, d.h. dass für die Bürgerinnen und Bürger eindeutig hervorgeht, ob eine Abstimmung über den Vorschlag grundsätzlich durchgeführt werden kann und mit welchem Kostenrahmen bei einer Umsetzung des Vorschlages zu rechnen ist. Gemeinsam mit der Übermittlung der Stellungnahme teilen die Fachämter eine Ansprechperson für die einzelnen Projekte mit, die im Falle der Auswahl des Projektes für die Umsetzung zuständig ist. Die Stadtverwaltung bewertet die Vorschläge nicht inhaltlich – hierfür sind allein die Bürgerinnen und Bürger in Gemeinwohlcheck und der abschließenden Abstimmungsphase verantwortlich. Die Bürger*innen, die einen der Vorschläge eingereicht haben, über die in der nächsten Phase abgestimmt werden kann, werden durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung persönlich darüber informiert. 4. Abstimmung (Q3 2025) In der vierten Phase des Bonner Mitmachbudgets können Bonner*innen auf Bonn-macht-mit.de über die von der Verwaltung als umsetzbar eingestuften Vorschläge abschließend abstimmen. Die Bewertung erfolgt für jeden Stadtbezirk einzeln im Hinblick auf das für den Stadtbezirk zur Verfügung stehende Budget. Die Teilnehmenden können für jeden Vorschlag maximal eine Stimme abgeben. Die Teilnehmenden können so viele Vorschläge auswählen, bis die Budgetgrenze im Stadtbezirk erreicht wird. Die Auswahl kann im Laufe der dritten Phase beliebig oft geändert werden. Gezählt wird die Auswahl bei Beendigung der Phase. 5. Politische Beschlussfassung (Q3 2025) Nach Beendigung der Abstimmungsphase werden die bestbewerteten Vorschläge an die Bezirksvertretungen übergeben. Diese prüfen das Abstimmungsergebnis und bestätigen das Einwohner*innenvotum in der Regel. Sollte es in Ausnahmefällen zu Abweichungen vom Voting kommen, wird dies durch die Bezirksvertretung ausführlich begründet. 6. Umsetzung (Q4 2025 – Q4 2026) Die zur Umsetzung ausgewählten Projekte sollen im Rahmen des Doppelhaushaltes in den Jahren 2025 und 2026 umgesetzt werden. Die Bürger*innen, welche die ausgewählten Projektideen eingereicht haben, werden durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung über die Auswahl informiert. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung stellt den Kontakt zwischen den Bürger*innen und den Ansprechpersonen aus den Fachämtern her, damit diese die Umsetzung der Projekte gemeinsam abstimmen.Seite 7 von 18 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anschließend werden die Gewinnerideen je nach Projekt entweder durch die Ideengeber*innen selbst mit finanzieller Unterstützung aus dem Mitmachbudget oder durch die Stadtverwaltung umgesetzt. Die Umsetzung wird dokumentiert und spätestens nach Abschluss auf Bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.05 Bürgerbeteiligung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 55.000 € 55.000 € 10.000 € 102000103 / 74.1000 (IA 9203014) 102000103 / 74.1000 (IA 9203013) 2025 2026 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Auswertungsbereicht Dialog zum Haushalt 2023 2024 (öffentlich) 2 Vorhabenblatt Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (öffentlich)Seite 8 von 18 1 Dialog zum Haushalt 2023/2024 – Bericht Oktober 2024 Stabsstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) © Foto: Frau, Wayhome Studio - stock.adobe.com; Stadtansicht, Bundesstadt Bonn, Michael SondermannSeite 9 von 18 2 1.) Grundkonzept und Beschluss Im Dialog zum Haushalt 2023/2024 wurde das Konzept aus dem Dialog zum Haushalt 2021/2022 fortgeführt. Erneut wurde den Bonner*innen ein Budget zur Verfügung gestellt, mit dem kleine bis mittlere Projekte in den Stadtbezirken umgesetzt werden sollten. Das Verfahren fand online auf der städtischen Beteiligungsplattform „Bonn macht mit!“ statt. Dort wurden die Bonner*innen informiert, wie sich der städtische Haushalt zusammensetzt, woher die Stadt Geld erhält und wofür sie es ausgibt. Die Bürger*innen konnten dort Vorschläge für konkrete Projekte in den Stadtbezirken einreichen, bewerten und auswählen. Der Dialog zum Haushalt bestand aus den drei Phasen „Vorschläge einreichen und bewerten“, „Prüfung der Vorschläge“ sowie der „finalen Abstimmung“. Ursprünglich sollte der Dialog zwischen Juni und September 2022 durchgeführt werden. Aufgrund der Verschiebung der Haushaltseinbringung wurde der Beteiligungszeitraum auf Dezember 2022 bis Ende März 2023 verlegt. Das Konzept wurde im Frühjahr 2022 den politischen Gremien vorgelegt. Der Beschluss ist im Ratsinformationssystem unter der Drucksachennummer 220522 aufrufbar. 1.1) Budget Den Bonner*innen wurde für den Bürger*innendialog zum Haushalt je Stadtbezirk ein Budget zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag betrug 220.000 Euro, dieser wurde nach der Anzahl der Einwohnenden auf die vier Stadtbezirke aufgeteilt. Stadtbezirk Aufteilung Bonn 102.212Euro Bad Godesberg 50.358 Euro Beuel 44.594 Euro Hardtberg 22.836 Euro Im Rahmen dieser Budgets konnten die Bürger*innen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen, bewerten und kommentieren. 1.2) Phase 1 „Vorschläge einreichen und bewerten“ Der erste Teil der Beteiligung war unterteilt in die vierwöchige Vorschlagsphase (8. Dezember 2022 bis 4. Januar 2023) und die einwöchige Bewertungsphase (6. bis 15. Januar 2023). Zunächst konnten die Bürger*innen Vorschläge für Projekte auf Bonn-macht-mit.de einreichen und die Ideen anderer Nutzer*innen kommentieren. In der nachfolgenden Bewertungsphase konnten die Nutzer*innen für ihre favorisierten Vorschläge abstimmen. Es war lediglich eine positive Abstimmung („Daumen hoch“) möglich. In dieser Phase konnte jeder Teilnehmende für beliebig viele Vorschläge abstimmen, für jeden Vorschlag aber nur einmal. 1.3) Veranstaltungen und Schulbesuche Zu Beginn der ersten Phase fanden Präsenzveranstaltungen in den Stadtbezirken statt. Dort erhielten die Bonner*innen vor Ort die Möglichkeit, unmittelbar am Dialog zum Haushalt teilzunehmen und ihre Vorschläge einzureichen.Seite 10 von 18 3 Die Veranstaltungen fanden an folgenden Tagen statt: · 8. Dezember 2022: Bezirks-Workshop in Bad Godesberg, Nachbarschaftstreff Pennenfeld · 12. Dezember 2022: Bezirks-Workshop Hardtberg, Ortsteilzentrum Brüser Berg · 13. Dezember 2022: Bezirks-Workshop Bonn, Haus Vielinbusch · 15. Dezember 2022: Bezirks-Workshop Beuel, Brotfabrik Die Veranstaltungen waren durchgängig schwach besucht. Die Teilnehmerzahlen blieben in jedem Workshop im einstelligen Bereich. Als deutlich erfolgreicher können hingegen die Schulbesuche betrachtet werden. Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Bürgerbeteiligung haben verschiedene Schulklassen im Stadtgebiet besucht und dort die Beteiligungsmöglichkeit vorgestellt. Die Schüler*innen wurden über den Ablauf des Bürger*innendialogs sowie über den kommunalen Haushalt informiert. Anschließend erhielten sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Im weiteren Verlauf hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, aktiv am Dialog zum Haushalt teilzunehmen. Dazu entwickelten sie in Kleingruppen Projektideen und Vorschläge, die sie auf ihre Machbarkeit anhand genannter Kriterien, der Kosten sowie der potenziellen Auswirkungen mithilfe von Leitfragen überprüften. Die erarbeiteten Vorschläge wurden in der gesamten Lerngruppe präsentiert, priorisiert und anschließend auf der Plattform “Bonn macht mit!“ eingereicht. Die Schulbesuche fanden an folgenden Schulen statt: · Beethoven-Gymnasium á zwei Lerngruppen · Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium á eine Lerngruppe · Liebfrauenschule á drei Lerngruppen · Emilie-Heyermann-Schule á eine Lerngruppe · Nicolaus-Cusanus-Gymnasium á zwei Lerngruppen · Helmholtz-Gymnasium á zwei Lerngruppen · Carl-von-Ossietzky-Gymnasium á zwei Lerngruppen 1.4) Beteiligungsergebnisse In der ersten Phase wurde 190 Vorschläge für Projekte eingereicht. Diese wurden in 119 Kommentaren diskutiert. In der ersten Abstimmungsphase wurden 4253 „Daumen hoch“ für die Vorschläge abgegeben. Die Beteiligungszahlen sind damit im Vergleich zum Bürger*innendialog zum Haushalt 2021/2022 deutlich zurückgegangen. In diesem Verfahren wurden 559 Vorschläge, 794 Kommentare und 10182 Bewertungen eingereicht. 1.5) Phase 2 „Prüfung der Vorschläge“ Die beliebtesten Vorschläge je Stadtbezirk aus der ersten Phase wurden zusammengefasst und als Liste an die Kämmerei versendet. Die Kämmerei ordnete die Vorschläge den zuständigen Fachbereichen zu und forderte von diesen die Prüfung der Vorschläge ein. Nach den Erfahrungen der vergangenen Ausgaben des Dialoges zum Haushalt wurde der Zeitraum für die Prüfung auf acht Wochen verlängert. Die Prüfung erfolgte mit Blick auf die folgenden Kriterien:Seite 11 von 18 4 1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit und Zuständigkeit der Stadt Bonn: Liegt der Vorschlag im Einflussbereich der Verwaltung? Hierfür waren im Einzelfall auch rechtliche Prüfungen z.B. nach der Straßenverkehrsordnung nötig. 2. Bereits erfolgte Umsetzung / Bereits eingebracht: Es wurde überprüft, ob der Vorschlag bereits in vergangenen Verfahren beschlossen bzw. umgesetzt wurde oder ob es in der Verwaltung schon ähnliche Vorgänge zu diesem Thema gab. 3. Kostenprognose: Wie viel würde die Umsetzung des Vorschlags die Stadt Bonn ca. kosten? Die von den Fachabteilungen erstellten Stellungnahmen und die Kostenschätzungen wurden auf Bonn-macht-mit.de bei den jeweiligen Vorschlägen eingestellt. Das Konzept sah vor, dass in der finalen Beteiligungsphase eine Auswahlmöglichkeit für die Bürger*innen zwischen mehreren von der Verwaltung als umsetzbar eingestuften Projektvorschlägen erfolgen soll. Deshalb sollten in der finalen Abstimmungsphase je Stadtbezirk zehn Projektvorschläge zur Auswahl stehen. In der Prüfungsphase stellte sich heraus, dass eine Vielzahl der beliebtesten Projektideen als nicht umsetzbar eingestuft wurden oder das Budget deutlich übersteigen würden. Aufgrund dessen standen nach der Prüfungsphase in allen Stadtbezirken deutlich weniger Projektideen zur Auswahl. Deshalb war es nötig, auf der Bestenliste nachfolgende Vorschläge ebenfalls zur Prüfung in die Fachabteilungen abzugeben. Dies wiederrum erhöhte den Arbeitsaufwand für die Fachabteilungen deutlich. Insbesondere im Stadtbezirk Hardtberg war das Ergebnis der Prüfungsphase ernüchternd, da nur einer der eingereichten 15 Vorschläge als umsetzbar eingestuft wurde. 1.6) Phase 3 „Finale Abstimmung“ In der finalen Abstimmungsphase konnte für diejenigen Vorschläge abgestimmt werden, die gemäß der Prüfung durch die Verwaltung umsetzbar waren. Sämtliche Vorschläge, für die abgestimmt werden konnte, erhielten ein Abstimmungsfeld, über welches man für den Vorschlag stimmen konnte. In Unterscheidung zur ersten Phase wurde jede Stimme durch das Symbol eines Herzens anstelle eines Daumens angezeigt. Alle Nutzer*innen konnten so viele Vorschläge auswählen, wie es das Budget für den jeweiligen Stadtbezirk zuließ. Bei Auswahl eines Vorschlages füllte sich ein Budgetbalken bis zu der Summe, die gemäß der Kostenschätzung der Verwaltung für die Umsetzung des Vorschlages benötigt wurde. Bis zum Ende der Abstimmungsphase war es möglich, die Auswahl der Vorschläge abzuändern. 1.7) Politische Beratung und Ergebnisse: Im Anschluss an die dritte Phase wurden die Abstimmungsergebnisse den jeweiligen Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe und anschließend dem Rat vorgelegt. Der Rat hat die Umsetzung der nachfolgenden Projekte beschlossen und dabei die angegebenen Budgets festgelegt. Stadtbezirk Bonn: Nummer Projekttitel Beschlossenes Budget 1 Die Leihbar Bonn möchte sich vergrößern 20.000 Euro 2 Community Space in Neu-Tannenbusch 30.000 Euro 3 Starthilfe für das neue Repaircafé an der Bonner Müllverwertungsanlage, denn Repaircafés sind ein sehr guter Ort 5.000 EuroSeite 12 von 18 5 für Begegnungen, sind gut fürs Klima, Ressoucenschonung und alle Bürger. 4 Miniwälder in der Stadt, Miyawaki forest anlegen 45.212 Euro Der übrig gebliebene Betrag von 2.000 Euro wurde auf die vier Projekte verteilt. Bad Godesberg: Nummer Projekttitel Beschlossenes Budget 1 Kommunale Gartenanlagen 50.358 Euro Beuel: In Beuel hat der Rat beschlossen, die nachfolgenden Projekte in der Reihenfolge 1-5 abzuarbeiten, solange es das Budget zulässt: Nummer Projekttitel Beschlossenes Budget 1 Basketballkorb am Bolzplatz in Vilich-Müldorf 10.000 Euro 2 Sonnensegel und Sitzgelegenheit am Müldorfer Anger (Variante mit Bäumen) 11.200 Euro 3 Schaukel für Spielplatz Im Birkenfeld, Vilich-Müldorf 10.000 Euro 4 Freebox in Vilich Mühldorf 13.000 Euro 5 Aufwertung Spielplatz Birkenfeld Vilich-Müldorf 8.000 Euro Hardtberg: Nummer Projekttitel Beschlossenes Budget 1 Mit Bäumen leben, Green4Care* im Bezirk Hardtberg 22.836 Euro Die Bezirksvertretung Hardtberg hatte die Beratung zunächst mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung eine Liste mit allen Vorschlägen für den Stadtbezirk Hardtberg, die unter rechtlichen Gesichtspunkten umsetzbar wären, vorlegt. In der neuen Vorlage waren zu allen Vorschlägen die jeweiligen Kosten zu benennen, auch wenn diese das für den Stadtbezirk zur Verfügung stehende Gesamtbudget übersteigen. Auf Grundlage dieser Liste hat sich die Bezirksvertretung für die Umsetzung der oben angegebenen Maßnahme ausgesprochen. Der Rat hat sich am 01.02.2024 dieser Empfehlung angeschlossen und die Umsetzung der Maßnahme beschlossen. 1.8) Umsetzung und Finanzierung der Projekte: Die Umsetzung der Projekte obliegt den inhaltlich zuständigen Fachbereichen und soll eng mit den Bürger*innen, deren Vorschläge zur Umsetzung ausgewählt wurden, abgestimmt werden. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung hat nach der Beschlussfassung durch den Rat die Fachbereiche um die Benennung von Ansprechpersonen gebeten und diese Kontaktdaten an die Bürger*innen weitergegeben. Die Vorschläge sollen im Rahmen des Doppelhaushaltes in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt werden.Seite 13 von 18 6 Die angespannte personelle Situation in verschiedenen Fachbereichen wirkt sich allerdings auch auf die Umsetzung der Projekte aus dem Bürger*innendialog zum Haushalt aus, da diese häufig in Konkurrenz zu anderen Aufgaben stehen. Die Verwaltung wird den Sachstand der Projekte den politischen Gremien in einer separaten Mitteilungsvorlage vorstellen. 2 Öffentlichkeitsarbeit 2.1) Pressemitteilungen Die Stadt Bonn hat regelmäßig mit Pressemeldungen über den aktuellen Sachstand des Dialogs zum Haushalt informiert. 06.05.2022: Rat beschließt Bürger*innendialog zum Haushalt 2023/2024 (Zu finden unter https://www.bonn.de/pressemitteilungen/mai-2022/rat-beschliesst-buerger- innendialog-zum-haushalt-2023-2024.php) 07.12.2022: Bürger*innendialog zum Haushalt 2023/2024 beginnt (zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2022/buerger-innendialog- zum-haushalt-2023-2024-beginnt.php) 20.12.2022: Mitdenken – Mitdiskutieren – Mitabstimmen: Dialog zum Haushalt ist online (Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2022/mitdenken- mitdiskutieren-mitabstimmen-dialog-zum-haushalt-ist-online.php) 06.01.2023: Dialog zum Haushalt: Bis 15. Januar über Vorschläge abstimmen Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/januar-2023/dialog-zum-haushalt-bis- 15.januar-ueber-vorschlaege-abstimmen.php 13.03.2023: Dialog zum Haushalt 2023/2024: Finale Abstimmung bis 26. März Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2023/dialog-zum-haushalt-2023- 2024-finale-abstimmung-bis-26.maerz.php 21.09.2023: Dialog zum Haushalt 2023/2024: Rat beschließt Umsetzung von Projekten Zu finden unter: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/september-2023/dialog-zum-haushalt- 2023-2024-rat-beschliesst-umsetzung-von-projekten.php 2.2) Städtische Internetauftritte: Der Bürger*innendialog wurde im Beteiligungszeitraum auf der Startseite von Bonn-macht-mit.de platziert, um einen direkten Zugriff für alle Interessierten zu ermöglichen. Auf der städtischen Homepage www.bonn.de wurde mehrfach auf den Bürger*innendialog hingewiesen, ebenso auf den Social-Media Kanälen der Stadt. 2.3) Anzeigenschaltung In der stadtweiten Zeitung „Schaufenster“ wurden Werbeanzeigen für den Dialog zum Haushalt zur ersten Phase (48. und 50. Kalenderwoche 2022) sowie zur dritten Phase (11. Kalenderwoche 2023) geschaltet.Seite 14 von 18 7 2.4) Werbung im Stadtgebiet und in Bussen und Bahnen Im Stadtgebiet wurde auf Citylightpostern und Megalightplakaten für den Dialog zum Haushalt geworben. Hinzu kamen Werbeeinblendungen auf den City-Screens der Firma Ströer. Im öffentlichen Nahverkehr wurde Werbung auf den Fahrertrennwänden in den Gelenkbussen sowie auf den Multifunktionsmonitoren geschaltet. 2.5) Persönliches Anschreiben und Postkarte Zu Beginn der ersten Phase erhielten 2.500 zufällig ausgewählte Bonnerinnen und Bonner ein persönliches Anschreiben der Oberbürgermeisterin, in dem der Bürger*innendialog zum Haushalt erklärt und sie und zur aktiven Teilnahme bei Bonn-macht-mit.de aufgefordert wurden. Dem Anschreiben beigefügt war zusätzlich eine Postkarte, auf der das Verfahren in wenigen Stichpunkten zusammengefasst wurde. 3.) Fazit: Der Dialog zum Haushalt 2023/2024 erfreute sich weiterhin einer hohen Beliebtheit. Zahlreiche Bonner*innen haben Vorschläge eingereicht und sich an der Abstimmung beteiligt. Im Vergleich zum Bürger*innendialog zum Haushalt 2021/2022 sind die Zahlen der Beiträger, Kommentare und Abstimmungen aber deutlich zurückgegangen. Die Dialogplattform Bonn-macht-mit.de wurde für das Format insgesamt gut angenommen. Es gab einzelne Rückmeldungen, die das Anmeldeverfahren kritisierten, da dies als Hindernis zur Teilnahme angesehen wurde. Aus Sicht der Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist eine Anmeldung für dieses Verfahren – anders als für viele andere Verfahren auf Bonn-macht-mit.de – aber notwendig. Da es sich um rein quantitative Abstimmungen handelt, ist eine gewisse Hürde für die Abstimmungen notwendig, um das Verfahren fair zu gestalten. Die Präsenzworkshops in den Stadtbezirken zu Beginn der ersten Phase waren nur schwach besucht. Dieses Format sollte zukünftig nicht mehr in dieser Form durchgeführt werden. Eine alternative Beteiligungsmöglichkeit in Präsenz sollte bevorzugt werden. Die Besuche in Schulklassen können hingegen als Erfolg betrachtet werden. Diese Art der Beteiligung sollte auch zukünftig in Betracht gezogen werden. Die Ausrichtung auf die Stadtbezirksebene und auf konkrete, vorstellbare Projekte erscheint weiterhin sinnvoll. Die Aussicht, seinen unmittelbaren Lebensbereich mitzugestalten, wird von vielen Bürger*innen gerne aufgenommen. Da es sich um Projekte auf Stadtbezirksebene handelt, sollte die Beschlussfassung über die Projekte zukünftig den Bezirksvertretungen übertragen werden. Aktuell liegt die Entscheidung beim Rat, der in der Regel aber das Beratungsergebnis der Bezirksvertretungen beachtet. Durch die Beschlussfassung in den BVen wird das recht langwierige Verfahren beschleunigt. Als zentrales Problem der bisherigen Variante wird angesehen, dass eine Vielzahl der eingereichten Vorschläge als nicht umsetzbar eingestuft werden. Dies führte nicht nur zu Enttäuschung bei den Einreichenden, sondern auch zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei der Prüfung. Die Anforderungen an die eingereichten Vorschläge müssen noch deutlicher kommuniziert werden. Dazu könnte z.B. eine Checkliste erstellt werden, anhand derer die eingereichten Vorschläge vorab geprüft werden können. Vorschlägen, bei denen sich bereits durch diese grobe Vorprüfung abzeichnet, dassSeite 15 von 18 8 eine Umsetzung nicht möglich sein wird, müssen möglichst frühzeitig identifiziert werden. Die Moderation muss weiter ausgeweitet werden. Zudem stellt der Dialog zum Haushalt einen erheblichen Aufwand in den zuständigen Fachabteilungen dar. Bei der zukünftigen Ausrichtung des Verfahrens sollen daher Maßnahmen geprüft werden, um diesen Aufwand zu verringern.Seite 16 von 18 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bonner Mitmachbudget 2025/2026 (ehem. Dialog zum Haushalt) Inhaltliche Beschreibung: Unter dem neuen Namen „Bonner Mitmachbudget 2025/2026“ soll das Beteiligungsformat „Dialog zum Haushalt“ in den Jahren 2025 und 2026 in modifizierter Form fortgeführt werden. Das Betei- ligungsformat wurde auf Grundlage der Erfahrungen der vergange- nen Jahre und aus den Ergebnissen des Austausches mit anderen Kommunen weiterentwickelt. Kern des Bonner Mitmachbudgets 2025/2026 ist die direkte Beteiligungsmöglichkeit auf Stadtbezirks- ebene. Die Bonner*innen erhalten die Möglichkeit, Ideen für ge- meinwohlorientierte Projekte für ihren Stadtbezirk einzureichen. Da- für wird, wie im Vorgängermodell, ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 110.000 Euro und wird nach der Anzahl der Einwohnerinnen auf die vier Stadtbezirke aufgeteilt. Im Rahmen dieser Budgets können die Bonner*innen konkret auf den jeweiligen Stadtbezirk bezogene Maßnahmen bis zu 10.000 Euro zur Umsetzung vorschlagen. Im Anschluss an die Einreichungsphase wird das neue Format „Gemeinwohlcheck“ durch ausgeloste Bonner*innen durchgeführt. Es folgen die De- tailprüfung der Verwaltung und das Voting der Bürger*innen. Die Letztentscheidung über die Umsetzung dieser Vorschläge treffen, unter Berücksichtigung des Bürger*innenvotings, die jeweiligen Be- zirksvertretungen. Politischer Beschluss: DS 220522, DS 241946 Bearbeitungszeit: Laufend Aktueller Bearbeitungsstand: Die Beschlussvorlage inkl. neuem Konzept liegt den Gremien zur Beratung vor. Nächster Schritt: Beginn des Prozesses im ersten Quartal 2025. Kosten des Vorhabens: 120.000 Euro, davon 10.000 EUR für Öffentlichkeitsarbeit und Ver- anstaltungen. Stadtbezirk: Gesamtstädtisch Adresse: - Kategorien: Finanzen, Haushalt / Freizeit, Sport und Kultur / Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendbeteiligung: Kinder und Jugendliche werden im Verfahren aktiv einbezogen und durch persönliche Ansprache (beispielsweise in Form von persön- lichen Anschreiben) angesprochen. Wie bereits im Dialog zum Haushalt 2023/2024 praktiziert, wird die Stabsstelle Bürgerbeteili- gung erneut alle Schulen kontaktieren, um in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen Projekte zu entwickeln, die ihr soziales Umfeld betreffen und aufwerten. Anschließend werden die Projekte auf der Beteiligungsplattform "Bonn macht mit" eingegeben. Das Mitmachbudget wird unter anderem auch auf der städtischen Betei- ligungsplattform bonn-macht-mit.de/jugend beworben. Art der Beteiligung: Komplexes Beteiligungsverfahren Vorhabennummer: 1612006Seite 17 von 18 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beschreibung des Verfahrens: Das Verfahren findet überwiegend auf der städtischen Beteiligungs- plattform Bonn-macht-mit.de statt und wird vorschlagsbasiert auf Stadtbezirksebene durchgeführt. Das Bonner Mitmachbudget 2025/2026 besteht aus den Phasen „Einreichung“, „Gemeinwohl- check“, „Detailprüfung“, „Abstimmung“, „politischer Beschlussfas- sung“ und „Umsetzung“. Bonner Bürger*innen, Vereine und Initiati- ven können Projektideen, die das Gemeinwohl fördern sollen, online oder schriftlich einreichen. Im Gemeinwohlcheck bewerten zufällig ausgewählte Bürgerinnen die Vorschläge hinsichtlich ihres Gemein- wohlnutzens und priorisieren die besten Projekte für die Detailprü- fung der Verwaltung. Anschließend prüft die Verwaltung die ausge- wählten Ideen auf Machbarkeit, voraussichtliche Kosten und mögli- che Überschneidungen mit bestehenden Vorhaben und erstellt eine Stellungnahme für die jeweiligen Projekte. Danach stimmen die Bür- gerinnen online über die umsetzbaren Vorschläge je Stadtbezirk ab. Für jeden Vorschlag kann maximal eine Stimme abgegeben wer- den. Die Teilnehmenden können so viele Vorschläge auswählen, bis die Budgetgrenze im Stadtbezirk erreicht wird. Die bestbewerteten Projekte werden den Bezirksvertretungen zur Bestätigung vorge- legt. Die ausgewählten Projekte werden mit Unterstützung der Ver- waltung oder eigenständig durch die Ideengeber*innen realisiert. Die Umsetzung der Projekte wird auf Bonn-macht-mit.de veröffent- licht. Kosten der Beteiligung: 10.000 Euro (Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen) Kontaktperson: Dr. Raphael Karutz, Stabsstelle Bürgerbeteiligung (OB-22), Tel. 0228 77 4974, E-Mail: buergerbeteiligung@bonn.deSeite 18 von 18
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de