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241938 · Beschlussvorlage

Klimaplan 2035 hier: Umsetzungsbeschluss zum Steckbrief 2.3.1.2. „Sport und Nachhaltigkeit – Ausweitung und Fokussierung bei der Sportförderung“

Nummer
241938
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Sportausschusses 05.12.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241938
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Klimaplan 2035
hier: Umsetzungsbeschluss zum Steckbrief 2.3.1.2.
„Sport und Nachhaltigkeit – Ausweitung und
Fokussierung bei der Sportförderung“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Sportausschuss 05.12.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Laufzeit des Sideletters zu den Sportförderrichtlinien zur
Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der
Bundesstadt Bonn (DS 231488) wird bis zum 31.12.2026 verlängert. In
den Jahren 2025 und 2026 sind hierfür jeweils 80.000 € jährlich,
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum HH 2025/ 2026
sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung, im Haushalt
vorzusehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Fördertatbestände des
Sideletters aufgrund der Erkenntnisse aus dem noch laufenden
Kooperationsprojekt mit dem Zentrum für Nachhaltige
Unternehmensführung (ZNU) gemeinsam mit dem Stadtsportbund Bonn
e.V. im Verlauf des Jahres 2025 zu überarbeiten. Die überarbeitete
Fassung wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt
und ersetzt bei positivem Beschluss dann den Sideletter unter Ziffer 1
zu gleicher Laufzeit.
Begründung
Der Rat hat zu dem Steckbrief 2.3.2.1 in seiner Sitzung am 09.11.2023 einen
sog. Sideletter zu den Sportförderrichtlinien beschlossen. Mit diesem Sideletter
sind Fördertatbestände geschaffen worden, um für die Bonner Sportvereine
Anreize für die Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele
der Stadt Bonn zu schaffen.Seite 1 von 4
Seite 2
Dazu sind die Sportfördermittel für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr
2024 um 100.000 € erhöht worden. Da aufgrund der Beschlussfassung erst im
November 2023 die Sportvereine für das Jahr 2023 aufgrund der zeitlichen
Vorläufe keine Anträge gestellt haben, konnte der Ansatz für 2023 nicht in
Anspruch genommen worden. Die Mittel des Jahres 2023 sind auch nicht in
das Jahr 2024 übertragen worden und damit verfallen.
Zum Stichtag 28.10.2024 konnten folgende Förderanträge bewilligt werden:
Handlungsfeld Fördertatbestand Anzahl
Förderung
Summe
Förderung
Durchführung Öko-Check
(Förderung: 2.000 €)
3 3.778,38 €Klima und
Energie
Anschaffung von Stecker-
Solargeräten
(Zusatz-Förderung: max.
500 €)
4 1.847,00 €
Herstellung von
ökologischen
Ausgleichsflächen im Sinne
der Biodiversität
(Förderung: max. 1.000 €)
2 1.920,63 €
Dachbegrünung
(Förderung. 50 Euro pro qm
bis zu max. 500 Euro pro
Dach)
1 500,00 €
Handlungsfeld
Natürliche
Ressourcen &
Umwelt
Ersatzbeschaffung von
energieeffizienten
Elektrogeräten (max. 1.500
Euro pro Verein)
17 13.866,55 €
Anschaffung von
nachhaltigen
Sportgeräten/Bällen
(Zuschuss: 60% der
Anschaffungskosten bis
max. 500 € /Verein)
5 1.919,96 €Handlungsfeld
Globale
Verantwortung &
eine Welt:
Anschaffung von
gebrauchten
Großsportgeräten über 500
Euro (Förderung: 50% bis
max. 3.000 € pro Gerät)
3 5.150,00 €Seite 2 von 4
Seite 3
Der bisherige Mittelabfluss im Jahr 2024 beläuft sich somit auf rund 29.000 €.
Weitere Sportvereine haben mittlerweile die Durchführung eines Ökochecks
beantragt.
Der Sideletter zu den Sportförderrichtlinien hat nach der Beschlussfassung vom
09.11.2023 zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2024. Die Anzahl der
eingehenden Anträge macht deutlich, dass mit diesen niedrigschwelligen
Maßnahmen die Sportvereine erreicht werden und mit den entwickelten
Tatbeständen Förderanreize zur Erreichung der Bonner Klimaziele gesetzt
worden sind.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Sideletters kann somit ein positives
Zwischenfazit gezogen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die
Laufzeit des Sideletters bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Hierzu sind im
Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 bereits Mittel in Höhe von jeweils
80.000 € jährlich vorgesehen. Die Finanzierung des Sideletters steht somit
unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlussfassung zur Haushaltssatzung
2025/26 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Im Frühjahr 2024 ist ein Kooperationsprojekt mit dem Zentrum für Nachhaltige
Unternehmensführung (ZNU) der Universität Witten/Herdecke und dem
Stadtsportbund Bonn e.V. gestartet. Über dieses Projekt wurde in der DS
240709 berichtet.
Die erste Phase des Projektes ist zwischenzeitlich beendet worden und das
Projekt soll unter Beteiligung von Bonner Sportvereinen in einer zweiten Phase
im kommenden Jahr fortgesetzt werden (siehe hierzu die gesonderte
Beschlussvorlage (DS 241941).
Die Erkenntnisse aus diesem Kooperationsprojekt, insbesondere die intensive
Zusammenarbeit mit den am Projekt teilnehmenden Vereinen, sollen in eine
Überarbeitung des Sideletters einfließen, damit künftig noch mehr Sportvereine
motiviert werden, sich mit Maßnahmen zum Klimaschutz auseinanderzusetzen
und diese in den Vereinsalltag zu integrieren.
Die Sportverwaltung beabsichtigt deshalb eine Anpassung des Sideletters im
Zuge der Erkenntnisse aus dem noch laufenden Kooperationsprojekt. Die
Sportverwaltung wird im Verlauf des Jahres 2025 eine überarbeitete Fassung
zur Beschlussfassung vorlegen, die den bisherigen Sideletter bei gleicher
Laufzeit ersetzen soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 SportförderungSeite 3 von 4
Seite 4
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in
Auszahlungen /
Aufwendungen
2025: 80.000 €
2026: 80.000 €
152000802/73.1000 Anmeldung zum Haushalt 2025/26
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
80.000 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de