241938 · Beschlussvorlage
Klimaplan 2035 hier: Umsetzungsbeschluss zum Steckbrief 2.3.1.2. „Sport und Nachhaltigkeit – Ausweitung und Fokussierung bei der Sportförderung“
Kerndaten
- Nummer
- 241938
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241938 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Klimaplan 2035 hier: Umsetzungsbeschluss zum Steckbrief 2.3.1.2. „Sport und Nachhaltigkeit – Ausweitung und Fokussierung bei der Sportförderung“ Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung Sportausschuss 05.12.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Laufzeit des Sideletters zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn (DS 231488) wird bis zum 31.12.2026 verlängert. In den Jahren 2025 und 2026 sind hierfür jeweils 80.000 € jährlich, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum HH 2025/ 2026 sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung, im Haushalt vorzusehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Fördertatbestände des Sideletters aufgrund der Erkenntnisse aus dem noch laufenden Kooperationsprojekt mit dem Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) gemeinsam mit dem Stadtsportbund Bonn e.V. im Verlauf des Jahres 2025 zu überarbeiten. Die überarbeitete Fassung wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und ersetzt bei positivem Beschluss dann den Sideletter unter Ziffer 1 zu gleicher Laufzeit. Begründung Der Rat hat zu dem Steckbrief 2.3.2.1 in seiner Sitzung am 09.11.2023 einen sog. Sideletter zu den Sportförderrichtlinien beschlossen. Mit diesem Sideletter sind Fördertatbestände geschaffen worden, um für die Bonner Sportvereine Anreize für die Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Bonn zu schaffen.Seite 1 von 4 Seite 2 Dazu sind die Sportfördermittel für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr 2024 um 100.000 € erhöht worden. Da aufgrund der Beschlussfassung erst im November 2023 die Sportvereine für das Jahr 2023 aufgrund der zeitlichen Vorläufe keine Anträge gestellt haben, konnte der Ansatz für 2023 nicht in Anspruch genommen worden. Die Mittel des Jahres 2023 sind auch nicht in das Jahr 2024 übertragen worden und damit verfallen. Zum Stichtag 28.10.2024 konnten folgende Förderanträge bewilligt werden: Handlungsfeld Fördertatbestand Anzahl Förderung Summe Förderung Durchführung Öko-Check (Förderung: 2.000 €) 3 3.778,38 €Klima und Energie Anschaffung von Stecker- Solargeräten (Zusatz-Förderung: max. 500 €) 4 1.847,00 € Herstellung von ökologischen Ausgleichsflächen im Sinne der Biodiversität (Förderung: max. 1.000 €) 2 1.920,63 € Dachbegrünung (Förderung. 50 Euro pro qm bis zu max. 500 Euro pro Dach) 1 500,00 € Handlungsfeld Natürliche Ressourcen & Umwelt Ersatzbeschaffung von energieeffizienten Elektrogeräten (max. 1.500 Euro pro Verein) 17 13.866,55 € Anschaffung von nachhaltigen Sportgeräten/Bällen (Zuschuss: 60% der Anschaffungskosten bis max. 500 € /Verein) 5 1.919,96 €Handlungsfeld Globale Verantwortung & eine Welt: Anschaffung von gebrauchten Großsportgeräten über 500 Euro (Förderung: 50% bis max. 3.000 € pro Gerät) 3 5.150,00 €Seite 2 von 4 Seite 3 Der bisherige Mittelabfluss im Jahr 2024 beläuft sich somit auf rund 29.000 €. Weitere Sportvereine haben mittlerweile die Durchführung eines Ökochecks beantragt. Der Sideletter zu den Sportförderrichtlinien hat nach der Beschlussfassung vom 09.11.2023 zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2024. Die Anzahl der eingehenden Anträge macht deutlich, dass mit diesen niedrigschwelligen Maßnahmen die Sportvereine erreicht werden und mit den entwickelten Tatbeständen Förderanreize zur Erreichung der Bonner Klimaziele gesetzt worden sind. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Sideletters kann somit ein positives Zwischenfazit gezogen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Laufzeit des Sideletters bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Hierzu sind im Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 bereits Mittel in Höhe von jeweils 80.000 € jährlich vorgesehen. Die Finanzierung des Sideletters steht somit unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2025/26 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Im Frühjahr 2024 ist ein Kooperationsprojekt mit dem Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) der Universität Witten/Herdecke und dem Stadtsportbund Bonn e.V. gestartet. Über dieses Projekt wurde in der DS 240709 berichtet. Die erste Phase des Projektes ist zwischenzeitlich beendet worden und das Projekt soll unter Beteiligung von Bonner Sportvereinen in einer zweiten Phase im kommenden Jahr fortgesetzt werden (siehe hierzu die gesonderte Beschlussvorlage (DS 241941). Die Erkenntnisse aus diesem Kooperationsprojekt, insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit den am Projekt teilnehmenden Vereinen, sollen in eine Überarbeitung des Sideletters einfließen, damit künftig noch mehr Sportvereine motiviert werden, sich mit Maßnahmen zum Klimaschutz auseinanderzusetzen und diese in den Vereinsalltag zu integrieren. Die Sportverwaltung beabsichtigt deshalb eine Anpassung des Sideletters im Zuge der Erkenntnisse aus dem noch laufenden Kooperationsprojekt. Die Sportverwaltung wird im Verlauf des Jahres 2025 eine überarbeitete Fassung zur Beschlussfassung vorlegen, die den bisherigen Sideletter bei gleicher Laufzeit ersetzen soll. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 SportförderungSeite 3 von 4 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen / Aufwendungen 2025: 80.000 € 2026: 80.000 € 152000802/73.1000 Anmeldung zum Haushalt 2025/26 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 80.000 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de