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241932 · Antrag

Koalitionsantrag: Kostentransparenz bei Software-Beschaffung

Nummer
241932
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.04.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 29.04.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 02.04.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241932-01 ST Koalitionsantrag: Kostentransparenz bei Softwarebeschaffung
  2. 241932-03 ST Koalitionsantrag: Kostentransparenz bei Softwarebeschaffung
  3. 241932-02 AA FDP-Änderungsantrag: Koalitionsantrag: Kostentransparenz bei Software-Beschaffung Antrag zur Vorlage 241932

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Antrag
öffentlich
241932
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Simon Carl Damian Brauer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabian Hafner
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Uwe Feddern
28.10.2024
Koalitionsantrag: Kostentransparenz bei Software-
Beschaffung
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
19.11.2024 Empfehlung
Hauptausschuss 03.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Bei der Beschaffung von Software für die Stadt und ihre Töchter im Konzern
sollen, wann immer mit vertretbarem Aufwand möglich,
zukünftig Angebote für mindestens die folgenden Realisierungsvarianten
eingeholt werden:
● Betrieb, Hosting und Wartung über die stadteigene IT
● Falls verfügbar als “Software as a Service” (SaaS)
● Falls verfügbar Betrieb, Hosting und Wartung über verbundene
Unternehmen und Organisationen wie z.B. KDN – Dachverband
kommunaler IT-Dienstleister oder RegioIT GmbH
Der Kostenvergleich soll über die gesamte geplante Laufzeit, inklusive Updates
und Wartung erfolgen.
Sollte es bei Fachverfahren nicht mehr als einen Anbieter geben, so sind die
vom Anbieter angebotenen Varianten entsprechend zu
prüfen.
Begründung
Die einseitige Betrachtung der Option einer Inhouse-Lösung verkennt häufig die
Entwicklung der letzten Jahre, die in vielen Fällen über
Skalierungseffekte zugleich die Kosten reduziert und die Ausfall-, Daten und
Cybersicherheit erhöht hat. Daher ergibt es nicht nur haushälterisch Sinn, die
externen Optionen regelmäßig zu prüfen, sondern auch sicherheitstechnisch.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de