241929 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Umwidmung der Heinrich-Bursch-Straße 14-34 und 55-69
Kerndaten
- Nummer
- 241929
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241929 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 23.10.2024 Bürgerantrag: Umwidmung der Heinrich-Bursch- Straße 14-34 und 55-69 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Hiermit beantrage ich die Erlaubnis für die Bewohner der Heinrich-Bursch-Str. 14-34 und der Heinrich-Bursch-Str. 55-69 die zwischen diesen Häuserreihen liegende Straße zum Be- und Entladen befahren zu dürfen. Wenn dafür eine Änderung der Straßennutzung, oder einer anderen Regelung erforderlich ist, so beantrage ich gleichzeitig, dass diese Regelung von der dafür zuständigen Stelle geändert wird. Damit ist meine Unterschrift zugleich ein Bürgerantrag. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Beispielschild (öffentlich)Seite 1 von 4 Stadtverwaltung Bonn Büro der Oberbürgermeisterin -Bürgerantrag- Betrifft: Bürgerantrag zur Umwidmung der Heinrich-Bursch-Str. 14-34 & 55-69 Bonn, den 23.10.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei schicke ich Ihnen den Bürgerantrag zur Umwidmung eines (kleinen) Teilstücks der Heinrich- Bursch-Straße, damit die Anwohner diese auch bei Krankheit, Behinderung oder im Alter nutzen können und nicht umziehen müssen. Ich habe die Unterschriftenliste mit 33 Unterschriften von betroffenen Anwohnern und ein Beispielsbild des begehrten Schildes angehängt. Bitte informieren sie mich über den Stand der Bearbeitung, insbesondere wann die zuständige Bezirksversammlung über den Bürgerantrag entscheiden wird. Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 4 Bürgerantrag Hiermit beantrage ich die Erlaubnis für die Bewohner der Heinrich-Bursch-Str. 14-34 und der Heinrich-Bursch-Str. 55-69 die zwischen diesen Häuserreihen liegende Straße zum Be- und Entladen befahren zu dürfen. Wenn dafür eine Änderung der Straßennutzung, oder einer anderen Regelung erforderlich ist, so beantrage ich gleichzeitig, dass diese Regelung von der dafür zuständigen Stelle geändert wird. Damit ist meine Unterschrift zugleich ein Bürgerantrag. Begründung: Für die o.a Straße ist vor einiger Zeit das Vorschriftzeichen Nr. 240 (gemeinsamer Rad-/Fußweg) aufgestellt worden, ohne die Bewohner der Straße darüber zu informieren. Später wurde ein Poller aufgestellt, der breitere motorisierte Fahrzeuge daran hindert in die Straße einzufahren. Auch hier war die Bürgerbeteiligung nicht vorhanden. Es mag sein, dass die Straßenwidmung vor einigen Jahrzehnten nur die Fuß- und Radnutzung vorsah. Aber nun, Jahrzehnte später werden die eben angeführten Maßnahmen durchgeführt. In der Straße leben viele ältere und zum Teil (schwer-)kranke Menschen. Diese Menschen möchten trotzdem am allgemeinen Leben teilhaben und z.B. Waschmittel oder auch eine Kiste Wasser in ihr Haus transportieren. Durch die getroffenen Entscheidungen der Behörde wird nun den dort lebenden Menschen der Alltag extrem erschwert. Dies führt zu einer Ausgrenzung alter, kranker und gehbehinderter Menschen. In diesem betroffenen Straßenteilabschnitt sind sich alle Bewohner einig, dass die Anfahrt den Bewohnern möglich gemacht werden soll und sind einer Anbringung dieses Schildes gegenüber aufgeschlossen. Zwar unterstützen „nur“ 83 % der Bewohner diesen Antrag mit ihrer Unterschrift. Die anderen Bewohner, und auch deren Interessen sollen hier dargestellt werden, wünschen sich zudem herunterklappbare/herausnehmbare Poller, damit die Nutzung nur den Bewohnern vorbehalten bleibt. Diese Poller, die eben bei Bedarf umgeklappt/entfernt werden können, würden Kurierdienstleister und andere Lieferdienste davon abhalten die Straße zu nutzen. Sie sind der Anbringung des Schildes selber gegenüber aufgeschlossen, würden aber gerne fremde Fahrten durch die Straße verhindern. Da ich davon ausgehe, dass es nicht die Absicht der Stadt Bonn war, die Menschen in Buschdorf, die in dieser Straße leben, zu benachteiligen, sondern in diesem Fall rein formaljuristisch gehandelt wurde, fordere ich die Versammlung der von den Bürgern gewählten Repräsentanten auf, dem Bürgerantrag zuzustimmen. Damit wäre es den Bewohnern erlaubt, die Straße durch motorisierte Fahrzeuge Be- und Entladen zu nutzen. Diese Widmung der Straße (Erlaubnis zur Benutzung durch Bewohner zum Be- und Entladen und das Anbringen eines entsprechenden Schildes) ist, wie oben angeführt, eine Lösung, die dem Willen aller betroffenen Bürger entspricht und wäre auch ein Zeichen gelebter Bürgernähe.Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de