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241929 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Umwidmung der Heinrich-Bursch-Straße 14-34 und 55-69

Nummer
241929
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
28.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.04.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 352,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241929-01 ST Umwidmung der Heinrich-Bursch-Straße 14-34 und 55-69

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Text anzeigen (4.685 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241929
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
23.10.2024
Bürgerantrag: Umwidmung der Heinrich-Bursch-
Straße 14-34 und 55-69
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Hiermit beantrage ich die Erlaubnis für die Bewohner der Heinrich-Bursch-Str.
14-34 und der Heinrich-Bursch-Str. 55-69 die zwischen diesen Häuserreihen
liegende Straße zum Be- und Entladen befahren zu dürfen. Wenn dafür eine
Änderung der Straßennutzung, oder einer anderen Regelung erforderlich ist, so
beantrage ich gleichzeitig, dass diese Regelung von der dafür zuständigen
Stelle geändert wird. Damit ist meine Unterschrift zugleich ein Bürgerantrag.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Beispielschild (öffentlich)Seite 1 von 4
Stadtverwaltung Bonn
Büro der Oberbürgermeisterin
-Bürgerantrag-
Betrifft: Bürgerantrag
zur Umwidmung der Heinrich-Bursch-Str. 14-34 & 55-69
Bonn, den 23.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei schicke ich Ihnen den Bürgerantrag zur Umwidmung eines (kleinen) Teilstücks der Heinrich-
Bursch-Straße, damit die Anwohner diese auch bei Krankheit, Behinderung oder im Alter nutzen
können und nicht umziehen müssen.
Ich habe die Unterschriftenliste mit 33 Unterschriften von betroffenen Anwohnern und ein
Beispielsbild des begehrten Schildes angehängt.
Bitte informieren sie mich über den Stand der Bearbeitung, insbesondere wann die zuständige
Bezirksversammlung über den Bürgerantrag entscheiden wird.
Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 4
Bürgerantrag
Hiermit beantrage ich die Erlaubnis für die Bewohner der Heinrich-Bursch-Str. 14-34 und der
Heinrich-Bursch-Str. 55-69 die zwischen diesen Häuserreihen liegende Straße zum Be- und
Entladen befahren zu dürfen. Wenn dafür eine Änderung der Straßennutzung, oder einer anderen
Regelung erforderlich ist, so beantrage ich gleichzeitig, dass diese Regelung von der dafür
zuständigen Stelle geändert wird. Damit ist meine Unterschrift zugleich ein Bürgerantrag.
Begründung:
Für die o.a Straße ist vor einiger Zeit das Vorschriftzeichen Nr. 240 (gemeinsamer Rad-/Fußweg)
aufgestellt worden, ohne die Bewohner der Straße darüber zu informieren. Später wurde ein Poller
aufgestellt, der breitere motorisierte Fahrzeuge daran hindert in die Straße einzufahren. Auch hier
war die Bürgerbeteiligung nicht vorhanden. Es mag sein, dass die Straßenwidmung vor einigen
Jahrzehnten nur die Fuß- und Radnutzung vorsah. Aber nun, Jahrzehnte später werden die eben
angeführten Maßnahmen durchgeführt.
In der Straße leben viele ältere und zum Teil (schwer-)kranke Menschen. Diese Menschen möchten
trotzdem am allgemeinen Leben teilhaben und z.B. Waschmittel oder auch eine Kiste Wasser in ihr
Haus transportieren. Durch die getroffenen Entscheidungen der Behörde wird nun den dort
lebenden Menschen der Alltag extrem erschwert. Dies führt zu einer Ausgrenzung alter, kranker und
gehbehinderter Menschen.
In diesem betroffenen Straßenteilabschnitt sind sich alle Bewohner einig, dass die Anfahrt den
Bewohnern möglich gemacht werden soll und sind einer Anbringung dieses Schildes gegenüber
aufgeschlossen.
Zwar unterstützen „nur“ 83 % der Bewohner diesen Antrag mit ihrer Unterschrift.
Die anderen Bewohner, und auch deren Interessen sollen hier dargestellt werden, wünschen sich
zudem herunterklappbare/herausnehmbare Poller, damit die Nutzung nur den Bewohnern
vorbehalten bleibt. Diese Poller, die eben bei Bedarf umgeklappt/entfernt werden können, würden
Kurierdienstleister und andere Lieferdienste davon abhalten die Straße zu nutzen. Sie sind der
Anbringung des Schildes selber gegenüber aufgeschlossen, würden aber gerne fremde Fahrten
durch die Straße verhindern.
Da ich davon ausgehe, dass es nicht die Absicht der Stadt Bonn war, die Menschen in Buschdorf,
die in dieser Straße leben, zu benachteiligen, sondern in diesem Fall rein formaljuristisch gehandelt
wurde, fordere ich die Versammlung der von den Bürgern gewählten Repräsentanten auf, dem
Bürgerantrag zuzustimmen. Damit wäre es den Bewohnern erlaubt, die Straße durch motorisierte
Fahrzeuge Be- und Entladen zu nutzen.
Diese Widmung der Straße (Erlaubnis zur Benutzung durch Bewohner zum Be- und Entladen und
das Anbringen eines entsprechenden Schildes) ist, wie oben angeführt, eine Lösung, die dem Willen
aller betroffenen Bürger entspricht und wäre auch ein Zeichen gelebter Bürgernähe.Seite 3 von 4
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