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241927-03 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2025 Antrag zur Vorlage 241927

Nummer
241927-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241927 Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2025

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Änderungsantrag
öffentlich
241927-03 AADokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Georg Goetz
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Dr. Ursula Sautter
Julia Polley
10.12.2024
CDU-Änderungsantrag: Gebührenkalkulation des
Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr
2025
Antrag zur Vorlage 241927
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7 )alle
Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, wird
aufgehoben.
2. Die Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl.
Grundausstattung bis max. 45 Minuten 3.1 werden nicht wie
vorgeschlagen von 313,13 Euro auf 451,42 Euro erhöht, sondern auf
250,00 Euro gesenkt.
3. Die Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag wird nicht
wie vorgeschlagen von 602,58 Euro auf 1.083,61 Euro erhöht, sondern
auf 200,00 Euro pro Tag reduziert.
4. Die Verwaltung prüft die energetische Effizienz der Kühlzellen und
berichtet dem Fachausschuss über den Energieverbrauch und
Möglichkeiten diesen zu reduzieren.
5. Die Verwaltung prüft alle Gebühren auf Verhältnismäßigkeit.
Leistungen, die von Dritten günstiger erbracht werden können, sollen
zukünftig entsprechend angepasst werden, sodass die städtischen
Gebühren max. 10 Prozent teuer sind, als wenn die Leistung ein Dritter
erbringt.
Begründung
Die Friedhofsgebühren in Bonn sind sehr hoch. Einige Leistungen scheinen
unattraktiv und nicht konkurrenzfähig zu sein.
Es ist zu befürchten, dass aufgrund der hohen Gebühren andere Formen der
Bestattung gewählt werden und auch Friedhofskapellen nicht mehr genutzt
werden. Umso weniger die Friedhofskapellen beansprucht werden, desto mehrSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
steigen die Gebühren für den einzelnen Nutzer. Diese Spirale darf nicht
weitergeführt werden. Die Friedhofskapellen müssen konkurrenzfähiger zu
anderen Angeboten werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de