241927-03 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2025 Antrag zur Vorlage 241927
Kerndaten
- Nummer
- 241927-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 241927-03 AADokumentenklasse C (vertraulich) Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Georg Goetz Prof. Dr. Norbert Jacobs Dr. Ursula Sautter Julia Polley 10.12.2024 CDU-Änderungsantrag: Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2025 Antrag zur Vorlage 241927 Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7 )alle Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, wird aufgehoben. 2. Die Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten 3.1 werden nicht wie vorgeschlagen von 313,13 Euro auf 451,42 Euro erhöht, sondern auf 250,00 Euro gesenkt. 3. Die Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag wird nicht wie vorgeschlagen von 602,58 Euro auf 1.083,61 Euro erhöht, sondern auf 200,00 Euro pro Tag reduziert. 4. Die Verwaltung prüft die energetische Effizienz der Kühlzellen und berichtet dem Fachausschuss über den Energieverbrauch und Möglichkeiten diesen zu reduzieren. 5. Die Verwaltung prüft alle Gebühren auf Verhältnismäßigkeit. Leistungen, die von Dritten günstiger erbracht werden können, sollen zukünftig entsprechend angepasst werden, sodass die städtischen Gebühren max. 10 Prozent teuer sind, als wenn die Leistung ein Dritter erbringt. Begründung Die Friedhofsgebühren in Bonn sind sehr hoch. Einige Leistungen scheinen unattraktiv und nicht konkurrenzfähig zu sein. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der hohen Gebühren andere Formen der Bestattung gewählt werden und auch Friedhofskapellen nicht mehr genutzt werden. Umso weniger die Friedhofskapellen beansprucht werden, desto mehrSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) steigen die Gebühren für den einzelnen Nutzer. Diese Spirale darf nicht weitergeführt werden. Die Friedhofskapellen müssen konkurrenzfähiger zu anderen Angeboten werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de