241922 · Beschlussvorlage
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241922
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241922 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 45 Leistungszentrum Kunstmuseum Bonn Dezernat: Dez. IV Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 26.11.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Die Tarife der Entgeltordnung für das Kunstmuseum wurden zuletzt im Jahr 2010 mit Beschluss des Rates vom 18.02.2010, DS-Nr. 1010228EB2, festge- setzt. Die nun zur Beschlussfassung vorgelegte Neufassung der Entgeltord- nung umfasst sowohl eine Anpassung der Tarife als auch inhaltliche Änderun- gen in einzelnen Punkten (s. u. und Anlage 3, Synopse). Mit den 2010 beschlossenen Tarifen lag das Kunstmuseum mehr als eine De- kade lang im Preisdurchschnitt vergleichbarer Häuser mit einem Schwerpunkt auf der zeitgenössischen Bildenden Kunst. Nach Wiederaufnahme des re- gulären Betriebes nach Ende der Covid-19-Pandemie im März 2021 wurde die seinerzeit erwogene Erhöhung der Entgelte im Interesse der Erholung und Sta- bilisierung der Besucherfrequentierung zunächst zurückgestellt. Nunmehr sollen die Tarife im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung, auch in der Preisgestaltung vergleichbarer Häuser, moderat angehoben wer- den. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Entgeltordnung berücksichtigt dabei sowohl den Aspekt der „Preiselastizität“, um nachteilige Auswirkungen auf die Besucherfrequentierung möglichst zu vermeiden und nach wie vor ein auch finanziell attraktives und barrierefreies Angebot zu machen, als auch das städ- tische Interesse an der Erzielung angemessener Einnahmen und die Notwen- digkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung. Auf eine Tariferhöhung für Leistungen nach Ziffer 2.1.2 „Kinder und Jugendli- che in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schü- ler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen SchulenSeite 1 von 15 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften“ wird mit Rücksicht auf die beson- dere sozialpolitische, bildungspolitische und integrative Bedeutung dieses An- gebotes verzichtet und die bisherige Preisgestaltung unverändert in die neue Entgeltordnung übernommen. Die Tarife für alle anderen Angebote werden, insbesondere in dem Bestreben, den tendenziell rückläufigen Kostendeckungsgrad - von 17,87 Prozent im Jahr 2016 auf 12,55 Prozent im Jahr 2023 - auf einem höheren Niveau zu stabilisie- ren, angehoben. Ausgehend von der Tariferhöhung auf das Basisangebot „Tageskarte“ in Höhe von rund 42 Prozent (seit 2010), soll diese Steigerung auch auf alle anderen Angebote Anwendung finden. Dabei kommt es unter Berücksichtigung ge- schäftspolitischer Aspekte in Teilen zu geringeren Anpassungen, in anderen Bereichen zu höheren Anpassungen. Bezogen auf die bisherigen Planwerte geht die Verwaltung insgesamt von Entgeltmehreinnahmen in Höhe von rund 100.000 Euro per anno aus. Die angestrebten Mehreinnahmen sind in der Haushaltsanmeldung 2025/2026 bereits berücksichtigt. Neben den Einnahmen aus Eintritten und Führungen erzielt das Museum weite- re Einnahmen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, z. B. aus Vermietung, Verpachtung und Katalogverkauf sowie durch die Einwerbung von Drittmitteln. Die Basisdaten zur Entgeltfestsetzung sind in Anlage 2 dargestellt. Die Neufassung der Entgeltordnung enthält neben der Tariferhöhung und einer generellen redaktionellen Überarbeitung auch die nachfolgend erläuterten in- haltlichen Änderungen. Eine Synopse der derzeit gültigen Fassung und der Neufassung der Entgelt- ordnung zum 01.01.2025 ist in Anlage 3 beigefügt. Ziffer 1.1 Tageskarte Tageskarten werden weiterhin zum vollen und zum nach Ziffer 4.1 ermäßigten Preis (50 Prozent) auch als Verbundkarten mit der Bundeskunsthalle angebo- ten. Die Verbundkarte berechtigt zum Besuch aller Ausstellungen in beiden Häusern, im Kunstmuseum einschließlich der Sammlungspräsentation. Der Verbundkartenpreis setzt sich zusammen aus den Tageskartenpreisen beider Häuser abzüglich einer Rabattierung von 15 Prozent als Vergünstigung im Rahmen des Kartenverbunds. Auf Basis der aktuellen Entgelttarife beider Häuser beträgt der Verbundkartenpreis derzeit 17 Euro, ermäßigt 8,50 Euro. Auf Basis der zur Beschlussfassung vorgelegten Entgeltanpassung beträgt der Verbundkartenpreis künftig 20 Euro, ermäßigt 10 Euro. Da die Verbundkartenpreise von der Preispolitik beider Häuser abhängen und sowohl bei dauerhaften als auch bei temporären, ausstellungsbezogenen Preisänderungen jeweils neu festgesetzt werden müssen, wird aus Gründen der Praktikabilität künftig darauf verzichtet, den Kartenpreis in der Entgeltord- nung auszuweisen.Seite 2 von 15 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die frühere Differenzierung von „Verbundtageskarte A“ und „Verbundtageskarte B“, die im Zusammenhang mit der Entgeltstruktur der Bundeskunsthalle stand, ist inzwischen entfallen. Weiteres zu den Verbundkartenpreisen regelt Ziffer 6. Ziffer 1.3 Jahreskarte Die Bezeichnung „12-Monatskarte“ wird durch „Jahreskarte“ ersetzt. Die Karte ist ab Ausstellungsdatum jeweils für die Dauer eines Jahres bzw. von 12 Mona- ten gültig. Ziffer 4.1 Ermäßigungen Der frühere Ermäßigungstatbestand für „Grundwehrdienstleistende“ wird der aktuellen Rechtslage entsprechend angepasst. Ziffer 4.3 Freier Eintritt Punkt 3: Der Ermäßigungstatbestand für Lehrkräfte und Begleitpersonen erstreckt sich nach dem Zweck der Bestimmung auf die Vorbereitung und Durchführung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden. Daher wurde zur Klarstellung ergänzt: „und Durchführung“. Punkt 6: Neu aufgenommen wird die Eintrittsbefreiung für Geflüchtete, die ihren Status als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen. Punkt 13: Das Kunstmuseum ist seit Jahren Mitglied im Deutschen Museumsbund und profitiert regelmäßig von dessen Leistungen und Strukturen. Nahezu 95 Pro- zent der Mitgliedsmuseen gewähren den anderen Mitgliedern Eintrittsvergüns- tigungen. In die Neufassung der Entgeltordnung soll daher auch eine Eintritts- befreiung für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes aufgenommen wer- den, wie sie bereits den Mitgliedern von ICOM (International Council of Muse- ums) und IAA (International Association of Art) gewährt wird. Punkt 14 bisherige Fassung (entfallen): Der Ermäßigungstatbestand „Inhaber*innen von VIP-Cards der Bundeskunst- halle“ entfällt, weil die Einrichtung keine VIP-Cards mehr ausgibt. Ziffer 4.4 Marketing und Akquisition Die „Marketing-Klausel“ in Ziffer 4.4 der Entgeltordnung ermöglicht es dem Mu- seum, „unter Marketingaspekten bestimmten Zielgruppen und Multiplikatoren“Seite 3 von 15 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) innerhalb des durch die Vorschrift definierten Rahmens Vergünstigungen zu gewähren, um neue Publikumsgruppen und Multiplikator*innen gezielt anspre- chen und für das Museum interessieren zu können. Die marketingorientierte Zielsetzung soll durch die Neufassung der Ziffer 4.4 erweitert werden auf Fälle, in denen die Gewährung der genannten Vergünsti- gungen im besonderen Interesse des Museums liegt, z. B. zur Gewinnung möglicher Schenker*innen und Dauerleihgeber*innen. „Stifter*innen oder Leihgeber*innen“ sind bereits in der bisherigen Formulierung der Ziffer 4.4 beispielhaft genannt und somit von der Intention der Regelung umfasst, durch die Neufassung wird klargestellt, dass die Regelung auch dann Anwendung finden kann, wenn ein unmittelbarer Marketingbezug nicht gege- ben ist, das Museum aber in anderer Weise bei der Erfüllung seiner satzungs- mäßigen Aufgaben profitiert. Ziffer 5 Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen Ziffer 5 wird neu bezeichnet (Überschrift) und wie folgt formuliert: „Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifa- chen des Grundtarifes erhöht werden ▪ für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit ▪ für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Er- zielung höherer Einnahmen erforderlich ist. Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit.“ Der Regelungsinhalt bleibt im Wesentlichen unverändert; die Formulierung „bis zum Zweifachen“ ermöglicht gegenüber der bisherigen Formulierung „um das Zweifache“ eine projektspezifische Differenzierung. Ziffer 6 Verbundkarten Kunstmuseum und Bundeskunsthalle bieten eine gemeinsame Verbundkarte an (s. a. Erläuterung zu Ziffer 1.1 Tageskarte). Die Verbundkarte berechtigt zum Besuch aller Ausstellungen in beiden Häusern, im Kunstmuseum einsch- ließlich der Sammlungspräsentation. Der Verbundkartenpreis setzt sich zusammen aus den Tageskartenpreisen beider Häuser abzüglich einer Rabattierung von 15 Prozent als Vergünstigung im Rahmen des Kartenverbunds. Zur besseren Abbildung der zwischen den Verbundpartnern etablierten Praxis wird Ziffer 6 wie folgt neu gefasst: „Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskarten- preisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungs- bezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend.“Seite 4 von 15 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ziffer 7 Entscheidungsbefugnis Ziffer 7 wird wie folgt neu gefasst: „Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen.“ Mit der Neufassung entfällt die generelle Mitteilungspflicht gegenüber dem Rat hinsichtlich der Verbundkartenpreise nach Ziffer 6, da das durch den Rat be- schlossene Entgelt in der Regel von Anpassungen des Verbundkartenpreises nicht betroffen ist. Basis des Kartenpreises ist seitens des Kunstmuseums im- mer der vom Rat beschlossene Tarif laut gültiger Entgeltordnung. In den Fäl- len, in denen der Verbundkartenpreis sich seitens des Kunstmuseums auf- grund temporärer, ausstellungsbezogener Entgelterhöhungen gemäß Ziffer 5 erhöht, sind diese Veränderungen von der Mitteilungspflicht in Bezug auf Ziffer 5 umfasst. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.09 Kunstmuseum Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge -100.000,- € 141300409 / 63.1000 2025 ff. Haushaltsbelastung jährlich -100.000,- € Anlage/n 1 Anlage 1 - Neufassung zum 01.01.2025 (öffentlich) 2 Anlage 2 - Basisdaten zur Entgeltfestsetzung (öffentlich) 3 Anlage 3 - Synopse (öffentlich)Seite 5 von 15 Anlage 1 Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am xx.xx.2024 folgende Entgeltordnung beschlossen: Tarif Leistung Entgelt in Euro 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 Sammlung und Wechselausstellungen Tageskarte Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Verbundtageskarte für Kunstmuseum und Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt. Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer*in ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Jahreskarte (nicht übertragbar) ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Bildung und Vermittlung Führungen Gruppen bis maximal 30 Personen, je Gruppe 60 Minuten je angefangene weitere 30 Minuten Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif (zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1) 10,00 5,00 8,00 4,00 50,00 25,00 60,00 15,00 15,00Seite 6 von 15 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften, je Teilnehmer*in 60 Minuten je angefangene weitere 30 Minuten Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2. Workshops, Mal- und Werkkurse Bei den Angeboten handelt es sich um Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Kindergeburtstage Gruppen bis maximal 20 Personen einschließlich Begleitpersonen, 90 Minuten (Mindestdauer) je angefangene weitere 30 Minuten 2,50 0,50 0,50 8,00 2,00 4,00 1,00 80,00 25,00Seite 7 von 15 4 4.1 4.2 4.3 Ermäßigungen und Rabatte Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“ Inhaber*innen der „ Bonn Regio Welcome Card“ Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: Schüler*innen Studierenden Auszubildenden Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage eines Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung. Freier Eintritt wird gewährt: Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des Kunstmuseums Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen lt. Schwerbehindertenausweis Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) aus Bonn und Umgebung Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“ Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt BonnSeite 8 von 15 4.4 5 6 7 8 Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der medialen Berichterstattung) Marketing und Akquisition Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse des Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig oder im Rahmen befristeter Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden. Die Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen. Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen des Grundtarifes erhöht werden für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist. Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. Verbundkarten Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend. Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen. Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Seite 9 von 15 Anlage 2 Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Basisdaten zur Entgeltfestsetzung Einnahmen Eintritte und Führungen [EUR] Jahresergebnis [EUR] Zuschuss je Einwohner [EUR] Besucher:innen Teilnehmende an Veranstaltungen Bildung und Vermittlung Anzahl der Veranstaltungen Bildung und Vermittlung Museums- führungen Kosten- deckungsgrad 2016 266.533,01 -5.797.566,56 17,86 94.760 14.739 1.097 262 17,87 % 2017 274.965,94 -5.820.756,23 16,69 100.782 14.529 1.001 310 16,69 % 2018 293.454,63 -6.350.830,38 19,23 106.815 18.239 1.116 346 13,66 % 2019 270.814,34 -6.151.336,99 18,77 98.497 17.450 1.207 301 14,91 % 2020 135.629,00 -6.245.420,69 18,89 54.200 3.647 271 62 10,00 % 2021 126.516,63 -6.114.272,76 18,47 62.805 2.567 315 140 15,74 % 2022 283.369,16 -7.332.429,16 21,82 116.289 18.890 1.067 291 10,87 % 2023 308.301,65 -6.666.149,76 19,88 125.342 17.010 1.100 259 12,55 % Hinweis: Die dargestellten Haushaltsjahre 2020 und 2021 beinhalten Corona-bedingte Sondereffekte.Seite 10 von 15 1 4. Änderung des Entgelttarifs für das Kunstmuseum Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchst. i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW S. 90), folgende Änderung des Entgelttarifs für das Kunstmuseum Bonn beschlossen: 1. Der Entgelttarif für das Kunstmuseum Bonn vom 22.02.2010, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 26.04.2013, erhält folgende Fassung: Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt Entgelt im Kartenverbund KAH 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 Sammlung/Graphik/Wechselausstellung Tageskarte Verbundtageskarte A (Tageskarte KuMu + 8 €-Ticket KAH) Verbundtageskarte B (Tageskarte KuMu + 14 €-Kombiticket KAH) Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 %) Ermäßigte Verbundtageskarte A Ermäßigte Verbundtageskarte B Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer/-in Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 %) 12-Monatskarte - nicht übertragbar – Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 %) Führungen/Kurse/Workshops Führungen Gruppen (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) bis max. 30 Teilnehmer/-innen je Gruppe o 60 Min. o Je angefangene weitere 30 Minuten o Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif (zuzüglich Eintritt gem. Tarif 1) 7,00 3,50 5,60 2,80 40,00 20,00 50,00 10,00 10,00 13,00 18,00 7,50 10,50 - - Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am xx.xx.2024 folgende Entgeltordnung beschlossen: Tarif Leistung Entgelt in Euro 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 Sammlung und Wechselausstellungen Tageskarte Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Verbundtageskarte für Kunstmuseum und Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt. Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer*in ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Jahreskarte (nicht übertragbar) ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Bildung und Vermittlung Führungen Gruppen bis maximal 30 Personen, je Gruppe 60 Minuten je angefangene weitere 30 Minuten Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif (zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1) 10,00 5,00 8,00 4,00 50,00 25,00 60,00 15,00 15,00Seite 11 von 15 2 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Teilnehmer/-innen aus Ein- richtungen der privaten und öffentlichen Kinderhilfe, aus Vereinen und Vereinigung- en sowie Schüler/-innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inkl. Begleitpersonen bzw. Lehr- kräften, je Teilnehmer/-in o 60 Min. o je angefangene weitere 30 Minuten o Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif Mal- und Werkkurse, Workshops Workshops sind Tagesveranstaltungen Die Mindestdauer eines Workshops/einer Kurseinheit beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. Kurseinheit/W orkshop von 90 Minuten (Vollzahler) je Teilnehmer/-in je angefangene weitere 30 Minuten zuzüglich anfallender Materialkosten Kurseinheit/W orkshop von 90 Minuten (Ermäßigte) je Teilnehmer/-in je angefangene weitere 30 Minuten zuzüglich anfallender Materialkosten Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2 Kindergeburtstage Kinder bis max. 20 Teilnehmer/-innen einschließlich Begleitpersonen Mindestdauer der Veranstaltung 90 Minuten je angefangene weitere 30 Minuten 2,50 0,50 0,50 6,00 1,00 3,00 0,50 60,00 20,00 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften, je Teilnehmer*in 60 Minuten je angefangene weitere 30 Minuten Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2. Workshops, Mal- und Werkkurse Bei den Angeboten handelt es sich um Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) W orkshop/Kurseinheit von 90 Minuten, ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Kindergeburtstage Gruppen bis maximal 20 Personen einschließlich Begleitpersonen, 90 Minuten (Mindestdauer) je angefangene weitere 30 Minuten 2,50 0,50 0,50 8,00 2,00 4,00 1,00 80,00 25,00Seite 12 von 15 3 4 4.1 4.2 4.3 Ermäßigungen und Rabatte Ermäßigungen auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 % wird gewährt: ○ Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW ○ Inhaber/-innen von Bonn Regio Welcome Cards (gilt erst ab dem 01.01.2012, bis dahin freier Eintritt, wie bisher.) Ermäßigung auf die jeweiligen Tarife der Ziffern 1.1, 1.2, 1.3 und 2.2 in Höhe von 50 % wird gewährt: ○ Schüler/-innen ○ Student/-innen ○ Auszubildenden ○ Helfer/-innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr ○ Schwerbehinderten im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ○ Grundwehrdienstleistenden ○ Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes ○ Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen Gruppierungen Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif Nr. 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 % gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des Mitgliederausweises durch das jeweilige Mitglied. Freier Eintritt wird gewährt: ○ Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren ○ Schüler/-innen im Klassen- oder Kursverband von private und öffentlichen Schulen inkl. Begleitpersonen bzw. Lehrkräften ○ Begleitpersonen und Lehrkräften zur Vorbereitung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Vereinigungen nach Rücksprache mit dem Besucherbüro der Abteilung „Bildung und Vermittlung“ des Kunstmuseums ○ Teilnehmerinnen und Teilnehmern von museumspädagogischen Veranstaltungen mit demenziell veränderten Menschen einschließlich der Begleitpersonen ○ Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis eingetragen sind ○ allen Mitgliedern des BBK aus Bonn und Umgebung ○ Künstlerinnen und Künstlern, die im Kunstmuseum Bonn ausgestellt haben ○ Stifter/-innen, Mäzene/-innen des Kunstmuseums ○ Sponsoren gemäß vertraglicher Festlegung ○ Mitgliedern des Vereins der Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V. ○ Mitglieder des Arbeitskreises des Kunstmuseums Bonn ○ ICOM Mitgliedern und IAA Mitgliedern ○ Inhaber/-innen von Gutscheinen der Bundesstadt Bonn ○ Inhaber/-innen von VIP-Cards der Kunst- und Ausstellungshalle 4 4.1 4.2 4.3 Ermäßigungen und Rabatte Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“ Inhaber*innen der „ Bonn Regio W elcome Card“ Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: Schüler*innen Studierenden Auszubildenden Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage eines Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung. Freier Eintritt wird gewährt: Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des Kunstmuseums Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen lt. Schwerbehindertenausweis Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) aus Bonn und UmgebungSeite 13 von 15 4 ○ Inhaber/-innen der ArtCard der Kunst- und Ausstellungshalle ○ Inhaber/-innen von Presseausweisen (Journalisten im Rahmen der Berichterstattung) Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“ Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt Bonn Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der medialen Berichterstattung)Seite 14 von 15 5 4.4 5 6 7 8 Marketing Unter Marketingaspekten kann bestimmten Zielgruppen und Multiplikatoren (z.B. möglichen Stifter/-innen oder Leihgeber/-innen) im Rahmen befristeter Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein museumspädagogisches Angebot gewährt werden. Die Ermäßigung kann bis zu 75 % des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen. Besondere Ausstellungen Bei besonders herausragenden Ausstellungen (mit Werken von international renommierten Künstlern/-innen und somit von überregionaler Bedeutung) und/oder Ausstellungen mit erheblichem Aufwand (Ausstellungen, für die ein höheres Entgelt zur Gesamtfinanzierung des Projekts notwendig ist) können die Tarif Nr. 1.1 und 1.2 um das Zweifache erhöht werden. 12-Monatskarten behalten für solche Ausstellungen ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. Verbundkarten Die Intendantin/Der Intendant des Kunstmuseums wird ermächtigt, Veränderungen der Verbundkartenpreise durch die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (KAH) zu übernehmen, sofern der städtische Anteil am Kartenpreis hiervon nicht betroffen ist. Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Intendantin/der Intendant des Kunstmuseums. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 und 6 mitzuteilen. Dieser Entgelttarif tritt am 1. April 2010 in Kraft. 2. Die Änderungen treten zum 01.01.2019 in Kraft. 4.4 5 6 7 8 Marketing und Akquisition Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse des Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig oder im Rahmen befristeter W erbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden. Die Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen. Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen des Grundtarifes erhöht werden für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist. Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. Verbundkarten Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend. Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen. Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de