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241922 · Beschlussvorlage

Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn

Nummer
241922
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Kulturausschusses 26.11.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241922
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
45 Leistungszentrum Kunstmuseum Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 26.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn wird in der als Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Die Tarife der Entgeltordnung für das Kunstmuseum wurden zuletzt im Jahr
2010 mit Beschluss des Rates vom 18.02.2010, DS-Nr. 1010228EB2, festge-
setzt. Die nun zur Beschlussfassung vorgelegte Neufassung der Entgeltord-
nung umfasst sowohl eine Anpassung der Tarife als auch inhaltliche Änderun-
gen in einzelnen Punkten (s. u. und Anlage 3, Synopse).
Mit den 2010 beschlossenen Tarifen lag das Kunstmuseum mehr als eine De-
kade lang im Preisdurchschnitt vergleichbarer Häuser mit einem Schwerpunkt
auf der zeitgenössischen Bildenden Kunst. Nach Wiederaufnahme des re-
gulären Betriebes nach Ende der Covid-19-Pandemie im März 2021 wurde die
seinerzeit erwogene Erhöhung der Entgelte im Interesse der Erholung und Sta-
bilisierung der Besucherfrequentierung zunächst zurückgestellt.
Nunmehr sollen die Tarife im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung,
auch in der Preisgestaltung vergleichbarer Häuser, moderat angehoben wer-
den. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Entgeltordnung berücksichtigt dabei
sowohl den Aspekt der „Preiselastizität“, um nachteilige Auswirkungen auf die
Besucherfrequentierung möglichst zu vermeiden und nach wie vor ein auch
finanziell attraktives und barrierefreies Angebot zu machen, als auch das städ-
tische Interesse an der Erzielung angemessener Einnahmen und die Notwen-
digkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung.
Auf eine Tariferhöhung für Leistungen nach Ziffer 2.1.2 „Kinder und Jugendli-
che in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schü-
ler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen SchulenSeite 1 von 15
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften“ wird mit Rücksicht auf die beson-
dere sozialpolitische, bildungspolitische und integrative Bedeutung dieses An-
gebotes verzichtet und die bisherige Preisgestaltung unverändert in die neue
Entgeltordnung übernommen.
Die Tarife für alle anderen Angebote werden, insbesondere in dem Bestreben,
den tendenziell rückläufigen Kostendeckungsgrad - von 17,87 Prozent im Jahr
2016 auf 12,55 Prozent im Jahr 2023 - auf einem höheren Niveau zu stabilisie-
ren, angehoben.
Ausgehend von der Tariferhöhung auf das Basisangebot „Tageskarte“ in Höhe
von rund 42 Prozent (seit 2010), soll diese Steigerung auch auf alle anderen
Angebote Anwendung finden. Dabei kommt es unter Berücksichtigung ge-
schäftspolitischer Aspekte in Teilen zu geringeren Anpassungen, in anderen
Bereichen zu höheren Anpassungen. Bezogen auf die bisherigen Planwerte
geht die Verwaltung insgesamt von Entgeltmehreinnahmen in Höhe von rund
100.000 Euro per anno aus.
Die angestrebten Mehreinnahmen sind in der Haushaltsanmeldung 2025/2026
bereits berücksichtigt.
Neben den Einnahmen aus Eintritten und Führungen erzielt das Museum weite-
re Einnahmen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, z. B. aus Vermietung,
Verpachtung und Katalogverkauf sowie durch die Einwerbung von Drittmitteln.
Die Basisdaten zur Entgeltfestsetzung sind in Anlage 2 dargestellt.
Die Neufassung der Entgeltordnung enthält neben der Tariferhöhung und einer
generellen redaktionellen Überarbeitung auch die nachfolgend erläuterten in-
haltlichen Änderungen.
Eine Synopse der derzeit gültigen Fassung und der Neufassung der Entgelt-
ordnung zum 01.01.2025 ist in Anlage 3 beigefügt.
Ziffer 1.1 Tageskarte
Tageskarten werden weiterhin zum vollen und zum nach Ziffer 4.1 ermäßigten
Preis (50 Prozent) auch als Verbundkarten mit der Bundeskunsthalle angebo-
ten. Die Verbundkarte berechtigt zum Besuch aller Ausstellungen in beiden
Häusern, im Kunstmuseum einschließlich der Sammlungspräsentation.
Der Verbundkartenpreis setzt sich zusammen aus den Tageskartenpreisen
beider Häuser abzüglich einer Rabattierung von 15 Prozent als Vergünstigung
im Rahmen des Kartenverbunds. Auf Basis der aktuellen Entgelttarife beider
Häuser beträgt der Verbundkartenpreis derzeit 17 Euro, ermäßigt 8,50 Euro.
Auf Basis der zur Beschlussfassung vorgelegten Entgeltanpassung beträgt der
Verbundkartenpreis künftig 20 Euro, ermäßigt 10 Euro.
Da die Verbundkartenpreise von der Preispolitik beider Häuser abhängen und
sowohl bei dauerhaften als auch bei temporären, ausstellungsbezogenen
Preisänderungen jeweils neu festgesetzt werden müssen, wird aus Gründen
der Praktikabilität künftig darauf verzichtet, den Kartenpreis in der Entgeltord-
nung auszuweisen.Seite 2 von 15
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die frühere Differenzierung von „Verbundtageskarte A“ und „Verbundtageskarte
B“, die im Zusammenhang mit der Entgeltstruktur der Bundeskunsthalle stand,
ist inzwischen entfallen.
Weiteres zu den Verbundkartenpreisen regelt Ziffer 6.
Ziffer 1.3 Jahreskarte
Die Bezeichnung „12-Monatskarte“ wird durch „Jahreskarte“ ersetzt. Die Karte
ist ab Ausstellungsdatum jeweils für die Dauer eines Jahres bzw. von 12 Mona-
ten gültig.
Ziffer 4.1 Ermäßigungen
Der frühere Ermäßigungstatbestand für „Grundwehrdienstleistende“ wird der
aktuellen Rechtslage entsprechend angepasst.
Ziffer 4.3 Freier Eintritt
Punkt 3:
Der Ermäßigungstatbestand für Lehrkräfte und Begleitpersonen erstreckt sich
nach dem Zweck der Bestimmung auf die Vorbereitung und Durchführung der
Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von
privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden. Daher
wurde zur Klarstellung ergänzt: „und Durchführung“.
Punkt 6:
Neu aufgenommen wird die Eintrittsbefreiung für Geflüchtete, die ihren Status
als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen.
Punkt 13:
Das Kunstmuseum ist seit Jahren Mitglied im Deutschen Museumsbund und
profitiert regelmäßig von dessen Leistungen und Strukturen. Nahezu 95 Pro-
zent der Mitgliedsmuseen gewähren den anderen Mitgliedern Eintrittsvergüns-
tigungen. In die Neufassung der Entgeltordnung soll daher auch eine Eintritts-
befreiung für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes aufgenommen wer-
den, wie sie bereits den Mitgliedern von ICOM (International Council of Muse-
ums) und IAA (International Association of Art) gewährt wird.
Punkt 14 bisherige Fassung (entfallen):
Der Ermäßigungstatbestand „Inhaber*innen von VIP-Cards der Bundeskunst-
halle“ entfällt, weil die Einrichtung keine VIP-Cards mehr ausgibt.
Ziffer 4.4 Marketing und Akquisition
Die „Marketing-Klausel“ in Ziffer 4.4 der Entgeltordnung ermöglicht es dem Mu-
seum, „unter Marketingaspekten bestimmten Zielgruppen und Multiplikatoren“Seite 3 von 15
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
innerhalb des durch die Vorschrift definierten Rahmens Vergünstigungen zu
gewähren, um neue Publikumsgruppen und Multiplikator*innen gezielt anspre-
chen und für das Museum interessieren zu können.
Die marketingorientierte Zielsetzung soll durch die Neufassung der Ziffer 4.4
erweitert werden auf Fälle, in denen die Gewährung der genannten Vergünsti-
gungen im besonderen Interesse des Museums liegt, z. B. zur Gewinnung
möglicher Schenker*innen und Dauerleihgeber*innen.
„Stifter*innen oder Leihgeber*innen“ sind bereits in der bisherigen Formulierung
der Ziffer 4.4 beispielhaft genannt und somit von der Intention der Regelung
umfasst, durch die Neufassung wird klargestellt, dass die Regelung auch dann
Anwendung finden kann, wenn ein unmittelbarer Marketingbezug nicht gege-
ben ist, das Museum aber in anderer Weise bei der Erfüllung seiner satzungs-
mäßigen Aufgaben profitiert.
Ziffer 5 Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen
Ziffer 5 wird neu bezeichnet (Überschrift) und wie folgt formuliert:
„Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifa-
chen des Grundtarifes erhöht werden
▪ für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und
überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit
▪ für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen
betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Er-
zielung höherer Einnahmen erforderlich ist.
Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit.“
Der Regelungsinhalt bleibt im Wesentlichen unverändert; die Formulierung „bis
zum Zweifachen“ ermöglicht gegenüber der bisherigen Formulierung „um das
Zweifache“ eine projektspezifische Differenzierung.
Ziffer 6 Verbundkarten
Kunstmuseum und Bundeskunsthalle bieten eine gemeinsame Verbundkarte
an (s. a. Erläuterung zu Ziffer 1.1 Tageskarte). Die Verbundkarte berechtigt
zum Besuch aller Ausstellungen in beiden Häusern, im Kunstmuseum einsch-
ließlich der Sammlungspräsentation.
Der Verbundkartenpreis setzt sich zusammen aus den Tageskartenpreisen
beider Häuser abzüglich einer Rabattierung von 15 Prozent als Vergünstigung
im Rahmen des Kartenverbunds. Zur besseren Abbildung der zwischen den
Verbundpartnern etablierten Praxis wird Ziffer 6 wie folgt neu gefasst:
„Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskarten-
preisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungs-
bezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit
dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung
tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend.“Seite 4 von 15
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ziffer 7 Entscheidungsbefugnis
Ziffer 7 wird wie folgt neu gefasst: „Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6
trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die
Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen.“
Mit der Neufassung entfällt die generelle Mitteilungspflicht gegenüber dem Rat
hinsichtlich der Verbundkartenpreise nach Ziffer 6, da das durch den Rat be-
schlossene Entgelt in der Regel von Anpassungen des Verbundkartenpreises
nicht betroffen ist. Basis des Kartenpreises ist seitens des Kunstmuseums im-
mer der vom Rat beschlossene Tarif laut gültiger Entgeltordnung. In den Fäl-
len, in denen der Verbundkartenpreis sich seitens des Kunstmuseums auf-
grund temporärer, ausstellungsbezogener Entgelterhöhungen gemäß Ziffer 5
erhöht, sind diese Veränderungen von der Mitteilungspflicht in Bezug auf Ziffer
5 umfasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.09 Kunstmuseum
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
-100.000,- € 141300409 /
63.1000
2025 ff.
Haushaltsbelastung
jährlich
-100.000,- €
Anlage/n
1 Anlage 1 - Neufassung zum 01.01.2025 (öffentlich)
2 Anlage 2 - Basisdaten zur Entgeltfestsetzung (öffentlich)
3 Anlage 3 - Synopse (öffentlich)Seite 5 von 15
Anlage 1
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022
(GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am xx.xx.2024
folgende Entgeltordnung beschlossen:
Tarif Leistung Entgelt in Euro
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.1.1
Sammlung und Wechselausstellungen
Tageskarte
Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Verbundtageskarte für Kunstmuseum und
Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt.
Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des
Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Gruppenkarte (ab 10 Personen),
je Teilnehmer*in
ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Jahreskarte (nicht übertragbar)
ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Bildung und Vermittlung
Führungen
Gruppen bis maximal 30 Personen,
je Gruppe
 60 Minuten
 je angefangene weitere 30 Minuten
 Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif
(zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1)
10,00
5,00
8,00
4,00
50,00
25,00
60,00
15,00
15,00Seite 6 von 15
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
3
Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen
ab 10 Personen aus Einrichtungen der
privaten und öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden
sowie Schüler*innen im Klassen- oder
Kursverband von privaten und öffentlichen
Schulen inklusive Begleitpersonen bzw.
Lehrkräften, je Teilnehmer*in
 60 Minuten
 je angefangene weitere 30 Minuten
 Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif
Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß
Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt
gemäß Tarif 1.2.
Workshops, Mal- und Werkkurse
Bei den Angeboten handelt es sich um
Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer
einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten.
Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich
aus der Anzahl der Kurseinheiten.
Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten,
je Teilnehmer*in
je angefangene weitere 30 Minuten
(zuzüglich Materialkosten)
Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten,
ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
je Teilnehmer*in
je angefangene weitere 30 Minuten
(zuzüglich Materialkosten)
Kindergeburtstage
Gruppen bis maximal 20 Personen
einschließlich Begleitpersonen,
 90 Minuten (Mindestdauer)
 je angefangene weitere 30 Minuten
2,50
0,50
0,50
8,00
2,00
4,00
1,00
80,00
25,00Seite 7 von 15
4
4.1
4.2
4.3
Ermäßigungen und Rabatte
Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt:
 Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“
 Inhaber*innen der „ Bonn Regio Welcome Card“
Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent
wird gewährt:
 Schüler*innen
 Studierenden
 Auszubildenden
 Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes
 Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes
 Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen
Jahr
 Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes
 Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen
Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses
Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind,
wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage eines
Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung.
Freier Eintritt wird gewährt:
 Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren
 Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen
Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen
 Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der
Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband
von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der
privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und
Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des
Kunstmuseums
 Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen
mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen
 Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen
lt. Schwerbehindertenausweis
 Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein
ausländerbehördliches Dokument nachweisen
 Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler
(BBK) aus Bonn und Umgebung
 Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben
 Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums
 Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages
 Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“
 Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums
 Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA
 Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt BonnSeite 8 von 15
4.4
5
6
7
8
 Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle
 Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der
medialen Berichterstattung)
Marketing und Akquisition
Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse
des Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder
Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig
oder im Rahmen befristeter Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein
ermäßigtes Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden.
Die Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes
betragen.
Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen
Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen
des Grundtarifes erhöht werden
 für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und
überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit
 für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen
betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die
Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist.
Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit.
Verbundkarten
Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen
der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener
Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem
Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die
Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend.
Entscheidungsbefugnis
Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der
Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen.
Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Seite 9 von 15
Anlage 2
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Basisdaten zur Entgeltfestsetzung
Einnahmen
Eintritte und
Führungen
[EUR]
Jahresergebnis
[EUR]
Zuschuss je
Einwohner
[EUR]
Besucher:innen Teilnehmende an
Veranstaltungen
Bildung und
Vermittlung
Anzahl der
Veranstaltungen
Bildung und
Vermittlung
Museums-
führungen
Kosten-
deckungsgrad
2016 266.533,01 -5.797.566,56 17,86 94.760 14.739 1.097 262 17,87 %
2017 274.965,94 -5.820.756,23 16,69 100.782 14.529 1.001 310 16,69 %
2018 293.454,63 -6.350.830,38 19,23 106.815 18.239 1.116 346 13,66 %
2019 270.814,34 -6.151.336,99 18,77 98.497 17.450 1.207 301 14,91 %
2020 135.629,00 -6.245.420,69 18,89 54.200 3.647 271 62 10,00 %
2021 126.516,63 -6.114.272,76 18,47 62.805 2.567 315 140 15,74 %
2022 283.369,16 -7.332.429,16 21,82 116.289 18.890 1.067 291 10,87 %
2023 308.301,65 -6.666.149,76 19,88 125.342 17.010 1.100 259 12,55 %
Hinweis: Die dargestellten Haushaltsjahre 2020 und 2021 beinhalten Corona-bedingte Sondereffekte.Seite 10 von 15
1
4. Änderung des Entgelttarifs für das Kunstmuseum Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 aufgrund
des § 41 Abs. 1 Buchst. i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 15
des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW S. 90), folgende Änderung des
Entgelttarifs für das Kunstmuseum Bonn beschlossen:
1. Der Entgelttarif für das Kunstmuseum Bonn vom 22.02.2010, zuletzt
geändert durch Ratsbeschluss vom 26.04.2013, erhält folgende
Fassung:
Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt Entgelt im
Kartenverbund
KAH
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.1.1
Sammlung/Graphik/Wechselausstellung
Tageskarte
Verbundtageskarte A
(Tageskarte KuMu + 8 €-Ticket KAH)
Verbundtageskarte B
(Tageskarte KuMu + 14 €-Kombiticket
KAH)
Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 %)
Ermäßigte Verbundtageskarte A
Ermäßigte Verbundtageskarte B
Gruppenkarte (ab 10 Personen),
je Teilnehmer/-in
Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 %)
12-Monatskarte - nicht übertragbar –
Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 %)
Führungen/Kurse/Workshops
Führungen
Gruppen (Erwachsene, Kinder und
Jugendliche) bis max. 30 Teilnehmer/-innen
je Gruppe
o 60 Min.
o Je angefangene weitere 30 Minuten
o Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif
(zuzüglich Eintritt gem. Tarif 1)
7,00
3,50
5,60
2,80
40,00
20,00
50,00
10,00
10,00
13,00
18,00
7,50
10,50
-
-
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 /
SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat
der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am xx.xx.2024 folgende Entgeltordnung
beschlossen:
Tarif Leistung Entgelt in Euro
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.1.1
Sammlung und Wechselausstellungen
Tageskarte
Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Verbundtageskarte für Kunstmuseum und
Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt.
Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite
des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Gruppenkarte (ab 10 Personen),
je Teilnehmer*in
ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Jahreskarte (nicht übertragbar)
ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
Bildung und Vermittlung
Führungen
Gruppen bis maximal 30 Personen,
je Gruppe
 60 Minuten
 je angefangene weitere 30 Minuten
 Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif
(zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1)
10,00
5,00
8,00
4,00
50,00
25,00
60,00
15,00
15,00Seite 11 von 15
2
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
3
Kinder und Jugendliche in betreuten
Gruppen ab 10 Teilnehmer/-innen aus Ein-
richtungen der privaten und öffentlichen
Kinderhilfe, aus Vereinen und Vereinigung-
en sowie Schüler/-innen im Klassen- oder
Kursverband von privaten und öffentlichen
Schulen inkl. Begleitpersonen bzw. Lehr-
kräften, je Teilnehmer/-in
o 60 Min.
o je angefangene weitere 30 Minuten
o Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif
Mal- und Werkkurse, Workshops
Workshops sind Tagesveranstaltungen
Die Mindestdauer eines Workshops/einer
Kurseinheit beträgt 90 Minuten.
Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich
aus der Anzahl der Kurseinheiten.
Kurseinheit/W orkshop von 90 Minuten
(Vollzahler) je Teilnehmer/-in
je angefangene weitere 30 Minuten
zuzüglich anfallender Materialkosten
Kurseinheit/W orkshop von 90 Minuten
(Ermäßigte) je Teilnehmer/-in
je angefangene weitere 30 Minuten
zuzüglich anfallender Materialkosten
Hinweis:
Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3
freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß
Tarif 1.2
Kindergeburtstage
Kinder bis max. 20 Teilnehmer/-innen
einschließlich Begleitpersonen
Mindestdauer der Veranstaltung 90 Minuten
je angefangene weitere 30 Minuten
2,50
0,50
0,50
6,00
1,00
3,00
0,50
60,00
20,00
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
3
Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen
ab 10 Personen aus Einrichtungen der
privaten und öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden
sowie Schüler*innen im Klassen- oder
Kursverband von privaten und öffentlichen
Schulen inklusive Begleitpersonen bzw.
Lehrkräften, je Teilnehmer*in
 60 Minuten
 je angefangene weitere 30 Minuten
 Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif
Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß
Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt
gemäß Tarif 1.2.
Workshops, Mal- und Werkkurse
Bei den Angeboten handelt es sich um
Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer
einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten.
Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich
aus der Anzahl der Kurseinheiten.
Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten,
je Teilnehmer*in
je angefangene weitere 30 Minuten
(zuzüglich Materialkosten)
W orkshop/Kurseinheit von 90 Minuten,
ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %)
je Teilnehmer*in
je angefangene weitere 30 Minuten
(zuzüglich Materialkosten)
Kindergeburtstage
Gruppen bis maximal 20 Personen
einschließlich Begleitpersonen,
 90 Minuten (Mindestdauer)
 je angefangene weitere 30 Minuten
2,50
0,50
0,50
8,00
2,00
4,00
1,00
80,00
25,00Seite 12 von 15
3
4
4.1
4.2
4.3
Ermäßigungen und Rabatte
Ermäßigungen auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 % wird gewährt:
○ Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW
○ Inhaber/-innen von Bonn Regio Welcome Cards (gilt erst ab dem 01.01.2012,
bis dahin freier Eintritt, wie bisher.)
Ermäßigung auf die jeweiligen Tarife der Ziffern 1.1, 1.2, 1.3 und 2.2 in Höhe von
50 % wird gewährt:
○ Schüler/-innen
○ Student/-innen
○ Auszubildenden
○ Helfer/-innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
○ Schwerbehinderten im Sinne des Schwerbehindertengesetzes
○ Grundwehrdienstleistenden
○ Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes
○ Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen
Gruppierungen
Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind,
wird auf den Tarif Nr. 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 % gewährt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des
Mitgliederausweises durch das jeweilige Mitglied.
Freier Eintritt wird gewährt:
○ Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren
○ Schüler/-innen im Klassen- oder Kursverband von private und öffentlichen
Schulen inkl. Begleitpersonen bzw. Lehrkräften
○ Begleitpersonen und Lehrkräften zur Vorbereitung der Besuche von Kindern und
Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen
Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe oder aus Vereinen und Vereinigungen nach Rücksprache mit dem
Besucherbüro der Abteilung „Bildung und Vermittlung“ des Kunstmuseums
○ Teilnehmerinnen und Teilnehmern von museumspädagogischen Veranstaltungen
mit demenziell veränderten Menschen einschließlich der Begleitpersonen
○ Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis eingetragen sind
○ allen Mitgliedern des BBK aus Bonn und Umgebung
○ Künstlerinnen und Künstlern, die im Kunstmuseum Bonn ausgestellt haben
○ Stifter/-innen, Mäzene/-innen des Kunstmuseums
○ Sponsoren gemäß vertraglicher Festlegung
○ Mitgliedern des Vereins der Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.
○ Mitglieder des Arbeitskreises des Kunstmuseums Bonn
○ ICOM Mitgliedern und IAA Mitgliedern
○ Inhaber/-innen von Gutscheinen der Bundesstadt Bonn
○ Inhaber/-innen von VIP-Cards der Kunst- und Ausstellungshalle
4
4.1
4.2
4.3
Ermäßigungen und Rabatte
Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt:
 Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“
 Inhaber*innen der „ Bonn Regio W elcome Card“
Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent
wird gewährt:
 Schüler*innen
 Studierenden
 Auszubildenden
 Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes
 Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes
 Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen
Jahr
 Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes
 Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen
Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses
Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind,
wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent
gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die
Vorlage eines Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung.
Freier Eintritt wird gewährt:
 Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren
 Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen
Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen
 Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der
Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von
privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten
und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und
Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des Kunstmuseums
 Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen
mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen
 Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen
lt. Schwerbehindertenausweis
 Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein
ausländerbehördliches Dokument nachweisen
 Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler
(BBK) aus Bonn und UmgebungSeite 13 von 15
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○ Inhaber/-innen der ArtCard der Kunst- und Ausstellungshalle
○ Inhaber/-innen von Presseausweisen (Journalisten im Rahmen der
Berichterstattung)
 Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben
 Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums
 Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages
 Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“
 Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums
 Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA
 Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt Bonn
 Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle
 Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der
medialen Berichterstattung)Seite 14 von 15
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4.4
5
6
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8
Marketing
Unter Marketingaspekten kann bestimmten Zielgruppen und Multiplikatoren
(z.B. möglichen Stifter/-innen oder Leihgeber/-innen) im Rahmen befristeter
Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein
museumspädagogisches Angebot gewährt werden. Die Ermäßigung kann
bis zu 75 % des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen.
Besondere Ausstellungen
Bei besonders herausragenden Ausstellungen (mit Werken von international
renommierten Künstlern/-innen und somit von überregionaler Bedeutung) und/oder
Ausstellungen mit erheblichem Aufwand (Ausstellungen, für die ein höheres Entgelt
zur Gesamtfinanzierung des Projekts notwendig ist) können die Tarif Nr. 1.1 und
1.2 um das Zweifache erhöht werden. 12-Monatskarten behalten für solche
Ausstellungen ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit.
Verbundkarten
Die Intendantin/Der Intendant des Kunstmuseums wird ermächtigt, Veränderungen
der Verbundkartenpreise durch die Kunst- und Ausstellungshalle der
Bundesrepublik Deutschland (KAH) zu übernehmen, sofern der städtische Anteil am
Kartenpreis hiervon nicht betroffen ist.
Entscheidungsbefugnis
Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Intendantin/der Intendant des
Kunstmuseums. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen
nach Ziffer 5 und 6 mitzuteilen.
Dieser Entgelttarif tritt am 1. April 2010 in Kraft.
2. Die Änderungen treten zum 01.01.2019 in Kraft.
4.4
5
6
7
8
Marketing und Akquisition
Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse des
Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder
Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig
oder im Rahmen befristeter W erbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes
Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden. Die
Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen.
Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen
Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen
des Grundtarifes erhöht werden
 für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und
überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit
 für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen
betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die
Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist.
Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit.
Verbundkarten
Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen
der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener
Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem
Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die
Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend.
Entscheidungsbefugnis
Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der
Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen.
Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Seite 15 von 15

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Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de