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241916 · Beschlussvorlage

Neuaufstellung des Regionalplans Köln: Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (zweiter Planentwurf)

Nummer
241916
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 11.12.2024 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241916-01 ST Neuaufstellung des Regionalplans Köln: Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (zweiter Planentwurf)

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Beschlussvorlage
öffentlich
241916
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neuaufstellung des Regionalplans Köln:
Stellungnahme im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung (zweiter Planentwurf)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
11.12.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der erneuten öffentlichen Ausle-
gung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 und Abs. 3 Raumordnungsgesetz
(ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) eine Stellung-
nahme der Stadt Bonn zum zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln einzu-
reichen.
Begründung
Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen
gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung
des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln erforderlich. Der Regionalrat
Köln hat nach einer intensiven informellen Planungsphase (2017-2021) in
seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das
Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Die
Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
konnten innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022
zum ersten Planentwurf Stellung nehmen. Die Gelegenheit nahm auch die
Stadt Bonn wahr (siehe Drucksachengruppe Nr. 220637).
Die im Rahmen der ersten Beteiligung im Jahr 2022 eingegangenen
Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde erfasst und
ausgewertet. Die ermittelten, relevanten Belange wurden in einen
Abwägungsprozess eingestellt und führten zu einer erneuten Prüfung,
insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen.
Außerdem hat die Regionalplanungsbehörde die Planunterlagen, sofernSeite 1 von 2
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erforderlich, an die Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW
sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung und an die Änderungen des
Raumordnungsgesetzes (ROG) angepasst.
In seiner 17. Sitzung am 11.10.2024 beschloss der Regionalrat Köln den
zweiten Planentwurf und beauftragte die Regionalplanungsbehörde, die
erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. Vorgang RR 39/2024). Der
Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben
in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November 2024 gemäß § 9 Abs. 3
ROG i.V.m. § 13 LPlG in Bezug erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Die
Möglichkeit zur Stellungnahme wird auf die im Vergleich zum ersten
Planentwurf geänderten Teile des zweiten Planentwurfs begrenzt.
Die Planunterlagen sind als Anlage zur öffentlichen Regionalratsvorlage
39/2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln einsehbar.
Auch die Stadt Bonn ist aufgefordert, im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung den Plan zu prüfen und mit einer fristgerechten Stellungnahme
Anpassungshinweise und -anregungen zur Überarbeitung des Planentwurfs im
Sinne der stadtentwicklungspolitischen Ziele und planerischen Absichten an die
Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Berücksichtigung im
weiteren Planverfahren zu geben. Eine nicht fristgerecht eingereichte
Stellungnahme gilt als nicht vorgelegt und kann durch die
Regionalplanungsbehörde Köln dementsprechend nicht im Verfahren
berücksichtigt werden. Eine fristgerechte Einreichung einer Stellungnahme zum
15. November 2024 vorbehaltlich ihrer Beschlussfassung durch den Rat ist
daher notwendig, um die entwicklungspolitischen Ziele der Stadt Bonn im
Regionalplanneuaufstellungsverfahren zu wahren.
Der vorgelegte zweite Regionalplanentwurf (2024) wurde auf Grundlage des
ersten Planentwurfs bzw. der städtischen Stellungnahme zu diesem (vgl. DS
Nr. 220637) geprüft. Die Prüfung gliederte sich thematisch in die Themenfelder
Siedlungsbereiche, Grün- und Freiraumstrukturen und Verkehrsinfrastrukturen.
Sie erfolgte maßstabsentsprechend und dezernatsübergreifend. Wurde
festgestellt, dass die räumlichen Festlegungen des Regionalplanentwurfs zu
einzelnen Flächen und Elementen nicht der städtischen Absicht gem.
Stellungnahme aus 2022 bzw. städtischer Planung entsprechen, wurde geprüft,
ob die Erarbeitung einer Stellungnahme zielführend geboten ist und diese ggf.
erarbeitet.
Aufgrund der kurzen Auslegungsfrist vom 15.10. bis zum 15.11.2024 und des
beschriebenen inhaltlich umfassenden Vorgehens zur Stellungnahmeerstellung
wird die ausformulierte Stellungnahme erst mit ergänzender Stellungnahme zur
vorliegenden Vorlage zur Verfügung gestellt werden können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de