241916 · Beschlussvorlage
Neuaufstellung des Regionalplans Köln: Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (zweiter Planentwurf)
Kerndaten
- Nummer
- 241916
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241916 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuaufstellung des Regionalplans Köln: Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (zweiter Planentwurf) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 11.12.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der erneuten öffentlichen Ausle- gung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 und Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) eine Stellung- nahme der Stadt Bonn zum zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln einzu- reichen. Begründung Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln erforderlich. Der Regionalrat Köln hat nach einer intensiven informellen Planungsphase (2017-2021) in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen konnten innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 zum ersten Planentwurf Stellung nehmen. Die Gelegenheit nahm auch die Stadt Bonn wahr (siehe Drucksachengruppe Nr. 220637). Die im Rahmen der ersten Beteiligung im Jahr 2022 eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde erfasst und ausgewertet. Die ermittelten, relevanten Belange wurden in einen Abwägungsprozess eingestellt und führten zu einer erneuten Prüfung, insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Außerdem hat die Regionalplanungsbehörde die Planunterlagen, sofernSeite 1 von 2 Seite 2 erforderlich, an die Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung und an die Änderungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) angepasst. In seiner 17. Sitzung am 11.10.2024 beschloss der Regionalrat Köln den zweiten Planentwurf und beauftragte die Regionalplanungsbehörde, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. Vorgang RR 39/2024). Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November 2024 gemäß § 9 Abs. 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG in Bezug erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird auf die im Vergleich zum ersten Planentwurf geänderten Teile des zweiten Planentwurfs begrenzt. Die Planunterlagen sind als Anlage zur öffentlichen Regionalratsvorlage 39/2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln einsehbar. Auch die Stadt Bonn ist aufgefordert, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung den Plan zu prüfen und mit einer fristgerechten Stellungnahme Anpassungshinweise und -anregungen zur Überarbeitung des Planentwurfs im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Ziele und planerischen Absichten an die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Berücksichtigung im weiteren Planverfahren zu geben. Eine nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahme gilt als nicht vorgelegt und kann durch die Regionalplanungsbehörde Köln dementsprechend nicht im Verfahren berücksichtigt werden. Eine fristgerechte Einreichung einer Stellungnahme zum 15. November 2024 vorbehaltlich ihrer Beschlussfassung durch den Rat ist daher notwendig, um die entwicklungspolitischen Ziele der Stadt Bonn im Regionalplanneuaufstellungsverfahren zu wahren. Der vorgelegte zweite Regionalplanentwurf (2024) wurde auf Grundlage des ersten Planentwurfs bzw. der städtischen Stellungnahme zu diesem (vgl. DS Nr. 220637) geprüft. Die Prüfung gliederte sich thematisch in die Themenfelder Siedlungsbereiche, Grün- und Freiraumstrukturen und Verkehrsinfrastrukturen. Sie erfolgte maßstabsentsprechend und dezernatsübergreifend. Wurde festgestellt, dass die räumlichen Festlegungen des Regionalplanentwurfs zu einzelnen Flächen und Elementen nicht der städtischen Absicht gem. Stellungnahme aus 2022 bzw. städtischer Planung entsprechen, wurde geprüft, ob die Erarbeitung einer Stellungnahme zielführend geboten ist und diese ggf. erarbeitet. Aufgrund der kurzen Auslegungsfrist vom 15.10. bis zum 15.11.2024 und des beschriebenen inhaltlich umfassenden Vorgehens zur Stellungnahmeerstellung wird die ausformulierte Stellungnahme erst mit ergänzender Stellungnahme zur vorliegenden Vorlage zur Verfügung gestellt werden können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de