241908-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz
Kerndaten
- Nummer
- 241908-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Friedensplatz Hauptort
- Nordfriedhof
- Kessenich
- Weststadt
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241908-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 22.10.2024 Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nachdem der Bürgerantrag DS 241908 mit Maßgabe vertagt wurde, gibt die Verwaltung folgende inhaltliche Einschätzung: 1. Gedenken an Wehrmacht-Deserteure in der Bundesrepublik Deutschland Bis in die 1980er-Jahre waren Deserteure des Zweiten Weltkriegs in der Bundesrepublik Deutschland ein Tabu-Thema. Das Bild der Wehrmacht- Deserteure erfuhr in den letzten Jahrzehnten mehrfach einen Wandel: von den Vaterlandsverrätern und Feiglingen über Boten des Friedens bis hin zur Anerkennung als Opfer der Nationalsozialisten inklusive politischer, juristischer und gesellschaftlicher Rehabilitierung. Im Folgenden soll dieser Wandel in der Bundesrepublik von 1945 bis heute nachgezeichnet werden, wobei zunächst ein kurzer Einblick in die nationalsozialistische Wehrmachtjustiz erfolgt. Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es das Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes und Ableistung eines Ersatzdienstes nicht, stattdessen wurde es als „Wehrkraftzersetzung“ bestraft, den Dienst mit der Waffe für die „Volksgemeinschaft“ abzulehnen. Die Nationalsozialisten verschärften ab Mai 1933 die einschlägigen Paragrafen des Militärstrafgesetzbuches und fügten neue Straftatbestände sowie Verfahrensabläufe hinzu. Die ab Ende August 1939 geltende Kriegssonderstrafrechtsverordnung ermöglichte es den Militärjuristen drakonische Strafen gegen Deserteure zu verhängen. Auf Grundlage dessen wurden bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges „niedrig angesetzt 25.000 Todesurteile“ (Messerschmidt 2008, S. 453) gefällt. Von ihnen wurden zwischen 18.000 und 22.000 vollstreckt, allein ca. 15.000 an Deserteuren (Messerschmidt 2008, S. 452f.). Nicht exekutierte Urteile wurden in „Frontbewährung“ umgewandelt, was oftmals einem Todesurteil gleichkam. Wie anhand der zwischen 1933-1945 offiziell geltenden Bestattungsvorschriften zu sehen ist, waren die Nationalsozialisten bestrebt, als Deserteure verurteilte Soldaten bewusst aus der Erinnerung zu löschen. Ihnen sollten beispielsweise keine militärischen Ehren zukommen und ihre Gräber waren von denen gefallener Soldaten räumlich zu trennen. Desertion aus der Wehrmacht blieb in den ersten drei Jahrzehnten derSeite 1 von 9 Seite 2 Bundesrepublik tabuisiert. Juristische Ansprüche weniger überlebender Deserteure scheiterten an den bundesrepublikanischen Gerichten, da die Wehrmachtsjustiz zu dieser Zeit als rechtsstaatlich interpretiert wurde. Diese Deutung war maßgeblich mit der Kontinuität der Juristen nach 1945 verknüpft, wodurch sich die rechtliche Aufarbeitung der Militärjustiz um Jahrzehnte verzögerte. Erst im Jahr 2012 wurde eine wissenschaftliche Kommission, die sogenannte „Rosenburg-Kommission“, mit dem Auftrag, den Umgang des Bundesjustizministeriums in den 1950er und 1960er Jahren mit der nationalsozialistischen Justiz zu erforschen, eingerichtet. Einen ersten Wendepunkt im bundesrepublikanischen erinnerungskulturellen Umgang mit Wehrmacht-Deserteuren stellt die Filbinger-Affäre 1978 dar. Ein zu Beginn des Jahres veröffentlichter Auszug aus einer Erzählung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der ZEIT entfachte lange Diskussionen in der Öffentlichkeit um die Vergangenheit des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger als Richter zwischen 1943 und 1945. Filbinger strengte kurz nach der auszugsweisen Veröffentlichung der Erzählung eine Unterlassungsklage gegen den Dramatiker an, der ihn öffentlich als „furchtbaren Juristen“ bezeichnet hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Die Reaktion und rechtfertigende Argumentation – „Was damals rechtens war, kann heute kein Unrecht sein“ – des Ministerpräsidenten lösten eine Debatte über die Bewertung der NS-Vergangenheit aus. Filbinger trat schließlich zurück. Die Friedensbewegung in den 1980er-Jahren beeinflusste ebenfalls den erinnerungskulturellen Wandel zum Bild der Deserteure. Akteur*innen des antimilitaristischen Spektrums der Friedensbewegung deuteten Wehrmacht- Deserteure unter den zeitgenössischen sozialen Rahmenbedingungen positiv zu „Friedenstauben“ um. Sie forderten Denkmäler für Deserteure als Gegengewicht zu den klassischen Kriegerdenkmälern, provozierten damit bis dahin bestehende Gedenkformen und stellten die soldatische „Heldenverehrung“ infrage. Die Debatte um die moralische Anerkennung von Desertion konfrontierte die Kriegsgeneration mit der Frage nach ihrem eigenen Verhalten und ihrer Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen. Die Initiativen aus der Friedensbewegung regten die historische Forschung an, das Thema Deserteure im folgenden Jahrzehnt zu erforschen. Mittlerweile sind eine Vielzahl an Motiven für die Desertion bekannt, z. B. Furcht vor Bestrafung, Kriegsmüdigkeit, Politische Motive oder allgemeine Unzufriedenheit mit dem Militärdienst (vgl. Koch 2008, S. 398). Dadurch stellt sich das Bild der Wehrmacht-Deserteure klarer und weitaus differenzierter dar als die Vorstellung der Friedensbewegung vom Deserteur als Pazifist oder Widerstandskämpfer. Lediglich „ca. 20 bis 25 % desertierte aus politischen oder religiösen Gründen“ (Dräger 2018, S. 14). Dennoch sind auch „private“ Entscheidungen in Anbetracht des Terrorcharakters der NS-Militärjustiz als politisch zu werten. Objektiv betrachtet entzogen sich Deserteure – ungeachtet der subjektiven Motive – einem Angriffs- und Vernichtungskrieg. Ende der 1980er-Jahre verlagerten sich die zahlreichen lokalen Diskussionen zur Neubewertung von Wehrmacht-Deserteuren und Deserteur-Denkmälern auf Bundesebene und führten die politische, gesellschaftliche und juristische Rehabilitierung herbei. Das Ende des Kalten Krieges sowie die Wiedervereinigung bedingten außerdem einen Wandel der Einstellung von Politik und Justiz. Eine Fahnenflucht wird seit 1997 in der Bundesrepublik alsSeite 2 von 9 Seite 3 Widerstand gegen oder Entziehung vom NS-Staat gewertet. Im Jahr 2009 wurden durch eine erneute Novellierung des Gesetzes zur Rehabilitierung von Deserteuren (1998) alle Unrechtsurteile gegen Deserteure und „Kriegsverräter“ aufgehoben. Seitdem sind sie als Opfergruppe umfänglich per Gesetz anerkannt und gelten nicht mehr als vorbestraft. Der zeitgenössische Umgang mit dem Gedenken an Deserteure lässt sich in den allgemeinen Wandel von einer heroischen zu einer postheroischen bzw. opferorientierten Erinnerungskultur einordnen (Sabrow 2012, S. 42). Die Berücksichtigung der Deserteure in der bundesrepublikanischen Erinnerungs- und Gedenkkultur ist keinesfalls durch eine systematische Reflexion der Vergangenheit herbeigeführt worden und kann als „Zufallsprodukt der Friedensbewegung“ bewertet werden (Dräger 2018, S. 27). Aktuelle militärische Auseinandersetzungen, wie der Angriffskrieg auf die Ukraine, verleihen dem Thema Desertion in regelmäßigen Abständen geschichts- und erinnerungspolitische Relevanz. 2. Deserteur-Denkmäler a. Definition und historischer Kontext Als Denkmal gilt ein „in der Öffentlichkeit errichtetes und für die Dauer bestimmtes selbstständiges Kunstwerk, das an Personen oder Ereignisse erinnern und aus dieser Erinnerung einen Anspruch seiner Urheber, eine Lehre oder einen Appell an die Gesellschaft ableiten und historisch begründen soll“ (Mittig 1987, S. 460). Diese Definition ermöglicht eine große Bandbreite an Gestaltungen und inkludiert beispielsweise auch Gebäude, Gedenkstätten, Gedenktafeln, Gedenksteine, Grabstätten sowie Benennungen von Straßen und Plätzen, Stolpersteine usw. Als symbolische Objektivationen des kulturellen Gedächtnisses werden Denkmäler als Medium gegen das Vergessen und für das Erinnern verwendet. Viele der verschiedenen lokalen Initiativen der Friedensbewegung der 1980er- Jahre forderten die Errichtung von Deserteur-Denkmälern. Im Jahr 2018 existierten in Deutschland ca. 50 Denkmäler für Deserteure (Dräger 2018, S. 21). Die Errichtung jener Monumente war oftmals mit Debatten um die „Denkmalswürdigkeit“ dieser Opfergruppe verbunden. In den 1980er-Jahren nahmen Deserteur-Denkmäler die Funktion eines Katalysators für die Rehabilitierung dieser Opfergruppe ein. Über die Jahrzehnte hinweg veränderten sich die Akteur*innen, die sich für Deserteur-Denkmäler engagieren, was als ein Indikator für die gestiegene gesellschaftliche Akzeptanz gedeutet werden kann. Wie andere Denkmäler leiden Deserteur-Denkmäler unter Nicht-Beachtung im Alltag, werden „unsichtbar“ und ihr Deutungsangebot erschließt sich den Rezipient*innen nicht. Der Historiker Marco Dräger konstatiert: „Das Thema Deserteure hat kaum bis keine Breitenwirkung entfalten können; trotz wissenschaftlicher Erforschung seit ca. drei Jahrzehnten entstand über einschlägige Fachkreise hinaus kein größeres öffentliches Bewusstsein für diese Thematik“ (Dräger 2018, S. 25). Somit ist den Denkmälern bereits vor Errichtung ein Rezeptionsproblem inhärent und sie stehen vor der herausfordernden Aufgabe, das Gedenken an die Wehrmacht-Deserteure erinnerungskulturell zu festigen. Die DiskussionSeite 3 von 9 Seite 4 über Deserteure fokussiert sich aktuell vorranging auf die Vergangenheit. Zu Beginn der Debatte in den 1980er-Jahren wurden vor allem gegenwartsbezogene Aspekte betont. Unter dem Eindruck des atomaren Wettrüstens und eines möglichen Dritten Weltkriegs thematisierten die friedenspolitischen Akteur*innen das Verhältnis von Bundeswehr und Desertion. Überreste dieser Diskussion über eine beantwortete Vergangenheit und eine unbeantwortete Gegenwart finden sich in den zwei Varianten von Deserteur-Denkmälern: den Denkmälern für Wehrmacht-Deserteure mit historisch konkretem Bezug und den Denkmälern für den „Unbekannten Deserteur“, in denen Gegenwart und Zukunft ebenfalls eingeschrieben sind. Sie enthalten als Deutungsangebot einen Appell zur möglichen Desertion im Falle eines zukünftigen Krieges. Wie bereits im Titel des Bürgerantrags betont wird, sieht das aktuell politisch diskutierte Anliegen in Bonn ebenfalls eine Errichtung eines Denkmals für „den Unbekannten Deserteur“ vor. Dabei soll das Denkmal an „alle Wehrmachtssoldaten erinnern, die während des Zweiten Weltkriegs gegen den Kriegsdienst […] Widerstand leisteten“. Somit ist eine kollektive Widmung gewünscht, die sich nicht explizit auf die Bonner Deserteure bezieht. Unter Betrachtung des gesamtgesellschaftlichen Versöhnungs- und Verständigungsprozesses ist die soziale Dimension der Rehabilitation von Deserteuren bisher nur marginal ausgeprägt. Auch wenn seit anderthalb Jahrzehnten Wehrmacht-Deserteure politische und juristische Rehabilitation erfahren – die meisten zu diesem Zeitpunkt posthum oder in hohem Alter –, zeigt sich im Vergleich mit anderen Erinnerungsorten, dass dieser Wandel noch nicht vollständig vollzogen ist: Während rund 50 Deserteur-Denkmäler in Deutschland zu verzeichnen sind, existieren zehntausende Kriegerdenkmäler und die Gestaltung zahlreicher Soldatenfriedhöfe oder Kriegsgräberstätten negiert oftmals die Kennzeichnung der Deserteure als Opfer. Um jene Opfergruppe nicht weiterhin aus der kollektiven Erinnerung zu streichen, könnten adäquate Erinnerungszeichen auf Soldatenfriedhöfen und Kriegsgräberstätten ein entsprechendes Gegengewicht bilden. b. Bonner Initiative 1988/1989 Das Anliegen des Bonner Friedensplenums, ein Denkmal für den „Unbekannten Deserteur“ am 1.9.1989 auf dem Friedensplatz zu errichten, stieß bei den Ratsfraktionen auf geteilte Meinung. Der damalige CDU-Politiker und Oberbürgermeister Hans Daniels verweigerte es, den entsprechenden Bürgerantrag persönlich entgegenzunehmen. Zudem lehnte er das Anliegen ab. Der am 13.2.1989 eingereichte Bürgerantrag wurde von 700 Bonner*innen unterzeichnet. Er sah vor, dass das vom Berliner Bildhauer Mehmet Aksoy geschaffene Denkmal von der Stadt für 88.000 DM gekauft werden sollte. Der Rat der Stadt Bonn lehnte den Antrag mit Mehrheit von CDU und SPD, gegen die Stimmen der GRÜNEN im Februar 1989 ab. Am Tag der ursprünglich beantragten Denkmalserrichtung wurde das Denkmal, auf einem Tieflader stehend, auf dem Friedensplatz enthüllt. Die Präsentation auf dem Friedensplatz und im Weiteren noch auf dem Bundesfest wurde durch gerichtliche Entscheidungen erzwungen. Im Folgenden wurde das Denkmal an unterschiedlichen Orten in der Bundesrepublik gezeigt und wurde schließlich im September 1990 in Potsdam, Bonns Partnerstadt, errichtet.Seite 4 von 9 Seite 5 Die damaligen Initiator*innen stilisierten Deserteure zu „lebensbejahenden, vernünftigen und eigenverantwortlich handelnden Menschen“, denen es unmöglich gewesen sei, „am Töten und Sterben im Krieg teilzunehmen und schuldig zu werden“, die durch ihre Tat „Abscheu vor blindem Gehorsam, militärischem Drill und Uniformität“ ausgedrückt und demonstriert hätten, wie viel ihnen ein Menschenleben bedeutete (Bonner Friedensplenum 1989, S. 3). Dräger beschreibt die Deutungen des Bonner Friedensplenums als „existenzialistisch verklärte Vorstellung“ und betont, dass diese Interpretation die persönlichen Beweggründe und Vorstellungen der historischen Akteur*innen widerspiegelt (Dräger 2018, S. 13). 3. Einschätzung zur Bonner Erinnerungskultur a. Bisheriges Gedenken an Deserteure in Bonn Die Antragsteller*innen konstatieren, Bonn tue „sich bisher schwer mit ‚seinen‘ Deserteuren“. Es sei bisher nur einiges erforscht und recherchiert worden. Diese Beobachtung kann die Verwaltung in dieser Form nicht bestätigen, da die Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn in unterschiedlichen Bereichen ihrer Arbeit einen Beitrag zum Gedenken diese Opfergruppe leistet. In der bildungspolitischen Arbeit der Gedenkstätte werden Wehrmacht- Deserteure als Opfergruppe inkludiert, u. a. in Führungen in der Dauerausstellung für unterschiedliche Zielgruppen wie beispielsweise Schulklassen oder Angehörige der Polizei sowie der Bundeswehr. Außerdem fand im Jahr 2020 eine Projektarbeit mit Schulklassen der Berthold-Brecht- Gesamtschule zur Biografie des Bonner Deserteurs Helmut Hengstler statt. Wie bereits geschildert, kann die Definition eines Denkmals auch eine Gedenkstätte oder ein Stolperstein inkludieren. In der erwähnten Dauerausstellung werden die drei Biografien von Lothar Schmitz, Helmut Hengstler und Michael Jovy vorgestellt. Auch im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit thematisiert die Institution Wehrmacht-Deserteure. In Beiträgen auf Facebook und Instagram wurden die Biografien u. a. von Heinz Bürger, Heinrich Hermann Schrag behandelt. Projektungebunden betreibt die Gedenkstätte biographische Forschung zu Wehrmacht-Deserteuren aus Bonn im Rahmen ihrer institutionellen Arbeit und führt Archivakten zu Hermann Becker, Helmut Hengstler, Michael Jovy, Paul Knott, Lothar Schmitz und Hermann Heinrich Schrag. In über 20 Jahren ist das Stolperstein-Projekt das größte dezentrale Denkmal der Welt geworden. Im Jahr 2020 verlegte die Gedenkstätte Bonn einen Stolperstein für den Deserteur Helmut Hengstler. Die Verlegung eines Stolpersteins für Deserteure erfolgt jedoch erst nach einer differenzierten Einzelfallprüfung, um eine pauschale Stilisierung als Widerstandskämpfer zu vermeiden (Vgl. Wette/Vogel 2007, S. 63-66). In Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bietet die Gedenkstätte seit 2018 wiederkehrend Vermittlungsangebote auf dem Nordfriedhof an – Desertion während des Zweiten Weltkriegs wird hier u. a. behandelt. Ende der 1980er Jahre konnten von der Gedenkstätte (damals Verein An der Synagoge e. V.) 24 Bonner ermittelt werden, die Fahnenflucht begingen. Nach damaligem Forschungsstand konnten von ihnen elf zu den Alliierten überlaufen, zehn kamen in Haft und wurden zum Tode verurteilt; von diesen sind sechs tatsächlich hingerichtet worden. Nach damaliger Rechtslage war eineSeite 5 von 9 Seite 6 Veröffentlichung der Namen nur möglich mit Einwilligung der Betroffenen bzw. deren Angehöriger. Um heute weitere Deserteure namentlich zu benennen und deren Biografien zu veröffentlichen, sind weitere umfangreiche Forschungen im Bundesarchiv und anderen Archiven notwendig. Zumal sich die Quellenlage seit der ursprünglichen Erhebung geändert hat. b. Bonner Denkmallandschaft In Bonn existieren zahlreiche Kriegerdenkmäler, die zwischen 1871 und 1939 errichtet wurden. Jene Kriegerdenkmäler als Erinnerungsträger altern, denn die ihnen inhärente Haltung zum Krieg, die Perspektive auf die Vergangenheit und die intendierte Identität der Stifter*innen können anhand der heutigen gesellschaftlichen, normativen Bewertungsparameter erinnerungskulturelle Konflikte auslösen. In einigen deutschen Städten erfahren diese konfliktreichen Kriegerdenkmäler mit Vermittlungsformaten eine Kontextualisierung. Durch den fehlenden räumlichen Bezug zu jenen konfliktreichen Kriegerdenkmälern, wie z. B. in Bonn-Kessenich oder in der Weststadt, würde ein Deserteur-Denkmal auf dem Friedensplatz kein direktes Gegendenkmal darstellen. 4. Konzept Erinnerungskultur Bonn Von 2022 bis 2024 erarbeitete das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ ein Konzept mit Handlungsempfehlungen für eine aktivere und vielstimmigere Erinnerungskultur in Bonn. Aus den Beteiligungsformaten des Projekts geht hervor, dass „einige Befragte bemängelten, dass Bonner Widerstandskämpfer*innen in der städtischen Erinnerungskultur nicht genug Beachtung geschenkt werde. […] Ihr Widerstand könnte genau wie der von Deserteuren als Positivbeispiel hervorgehoben werden, so die Befragten.“ Jedoch behandelt das im April bzw. Juni 2024 vorgestellte Konzept Denkmäler als Erinnerungsorte nicht systematisch (s. DS 240267 Bericht und Empfehlungen des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“). Die Weiterentwicklung des Konzept für eine aktivere Erinnerungskultur sieht vor, dass Denkmäler als Erinnerungsorte darin systematisch berücksichtigt werden. Aktuell sind die Zuständigkeiten bei (Bürger-)Anträgen zu Denkmälern innerhalb der Stadtverwaltung nicht geklärt. Von der Gremienarbeit, der Errichtung, dem Erhalt sowie der Pflege bis hin zur Finanzierung sind unter Umständen mehrere Ämter involviert. Es gilt zu erörtern und zu klären, wie damit künftig umgegangen werden kann. Des Weiteren gilt es zu erfassen, welche Denkmäler in Bonn bereits existieren und wie diese mithilfe von Vermittlungsformaten (kritisch) kontextualisiert werden können. So könnte z. B. ein partizipativer Aushandlungsprozess innerhalb der Stadtgesellschaft über materielle Zeugnisse des kollektiven Gedächtnisses initiiert werden. Der Deutsche Städtetag betont in seinem Positionspapier ‚Erinnern ist Zukunft. Demokratie stärken mit Erinnerungskultur‘ von 2023: „Denkmäler besitzen als städtische Erinnerungsorte kulturpolitische Bedeutung. Die Entscheidungen zur Benennung oder Errichtung sind stets abhängig vom historischen, gesellschaftspolitischen Kontext und Zeitgeist sowie von der Zusammensetzung und den Zielen der verantwortlichen Gremien.“Seite 6 von 9 Seite 7 5. Möglicher Ort der Errichtung: Friedensplatz Der heutige Friedensplatz wurde in der Vergangenheit vielseitig genutzt. In der Frühen Neuzeit befand sich dort vor der damaligen Stadtmauer der Viehmarkt. Der Platz wurde für den Handel mit Vieh errichtet; die Händler umgingen hier die in der Stadt erhobenen Steuern. Mit der Inbetriebnahme der Vorgebirgsbahn 1897 und ihrer Endhaltestelle am damaligen Viehmarkt entwickelte sich der Platz allmählich zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt Bonns. 1899 erfolgte seine Umbenennung in „Friedrichplatz“ nach Kaiser Friedrich III. von Preußen. Nach der Verlegung des Sterntors wurde der Platz ab 1906 von Straßenbahnen und ab 1911 von der Siebengebirgsbahn angefahren. Anfang der 1920er-Jahre wurde unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs und als Ausdruck der republikanischen Stimmung der Platz in „Friedensplatz“ umbenannt. Wie viele deutsche Plätze hieß jener Platz zwischen 1933 und 1945 „Adolf-Hitler-Platz“. Nach Kriegsende erhielt er wieder den Namen „Friedensplatz.“ Die großen Friedensdemos der 1980er-Jahre, wichtige Ereignisse der bundesrepublikanischen Friedensbewegung, fanden auf dem Hofgarten oder der Rheinaue statt. Gegenwärtig dient er als Versammlungsort im Rahmen der Ostermärsche, des Anti-Kriegstages oder anderer Demonstrationen. Im Falle einer Annahme des Antrages und Auslobung eines Wettbewerbs müssen die denkmalpflegerische Belange, resultierend aus Umgebungsschutz diverser Baudenkmale und Bodendenkmalschutz, in die Auslobung aufgenommen werden. Die Urheberrechte des Architekten bzw. seiner/s Rechtsnachfolger*innen, welcher die heutige Gestaltung geplant hat, müssen dabei beachtet werden. Zu beachten ist ferner, dass grundsätzlich jedes zusätzliche Stadtmobiliar oder Bauwerk eine Einschränkung, der sowieso schon geringen Veranstaltungsfläche in der Innenstadt mit sich bringt. Der Friedensplatz ist ein Verkehrsknotenpunkt (Individualverkehr, Fußgänger und ÖPNV). Dort passieren jeden Tag viele Tausend Menschen. Eine ausgedehnte Außengastronomie sowie der dort platzierte Brunnen nehmen bereits einen Großteil der Verkehrsfläche ein. Der Friedensplatz wird im Laufe des Jahres für zahlreiche Veranstaltungen und Sondernutzungen benötigt. Neben der Positionierung des regelmäßig platzierten Blutspendemobils, finden dort auch regelmäßig Demonstrationen/ Versammlungen statt. Der Friedensplatz ist Aktions- und Veranstaltungsfläche bei zahlreichen Innenstadtveranstaltungen (u. a. Bonn-Fest/Bonn leuchtet). Zudem ist der Friedensplatz sechs Wochen Teil des innerstädtischen Weihnachtsmarktes. Die Positionierung eines Kunstwerkwerkes/Denkmals auf dem Platz würde dazu führen, dass die Verkaufsbuden und die Infrastruktur nicht mehr in dieser Form aufgebaut werden können. Der Wegfall von Verkaufsbuden bedeutet immer den Wegfall von Einnahmen für die Stadtverwaltung, die zur Kostendeckung dieser Veranstaltung wichtig sind.Seite 7 von 9 Seite 8 Unterhalb großer Teile der Platzfläche befindet sich eine Tiefgarage, deren Statik zu berücksichtigen ist. Die Überdeckung der Garage ist relativ gering, so dass nicht viel Aufbauhöhe für eine Fundamentierung für das Denkmal verbleibt. Zu berücksichtigen sind auch in Teilen sehr oberflächennah verlaufende Baumwurzeln, die nicht beschädigt werden dürfen, um die Standsicherheit der Bäume nicht zu gefährden. Auch müssen eventuelle Leitungslagen im Untergrund berücksichtigt werden. Da das Vorhaben recht komplex ist, müsste, um belastbare Aussagen treffen zu können, zunächst in höherer Detaillierung geplant werden. 6. Mögliche Kontextualisierung des Deserteur-Denkmals Die gesellschaftliche Gedächtniskultur kann ohne Lokalisierungen nicht auskommen. An jenen Kristallisationspunkten verbinden sich individuelle und kollektive Erinnerung. Doch nicht alle Denkmäler sprechen aus sich selbst. Daher besteht eine wichtige kulturpolitische Aufgabe darin, über Denkmäler – also materielle Repräsentationen – hinaus einen lebendigen, diskursiven Austausch zu schaffen. Es bedarf einer Vermittlung und kritischer Kontextualisierungen vor Ort mittels Tafeln, digitaler Lösungen, diskursiver, künstlerischer oder anderer innovativer Formate zur Auseinandersetzung mit Erinnerung im öffentlichen Raum, um diese als Orte historischer Bewusstseinsbildung aufrechtzuerhalten. Der Bürgerantrag DS 241908 sieht eine Kontextualisierung des Denkmals durch die Integration in den „Weg der Demokratie“ und die Errichtung einer Tafel sowie die Einbeziehung des Orts in die Gedenkpraxis am 1.9. (Gedenken an deutschen Überfall auf Polen/Antikriegstag) vor. Der „Weg der Demokratie“ ist ein Kooperationsprojekt der Bundesstadt Bonn und der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Kommune die Kosten für die Errichtung und Pflege der Bild- und Texttafeln trägt und die Bonn-Information Führungen vor Ort anbietet. Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verantwortet die Inhalte der Website und Tafeln und entscheidet über die mögliche Errichtung neuer Tafeln. Eine Aufnahme des angedachten Denkmals in den „Weg der Demokratie“ wurde von Seiten der Stiftung geprüft und mit folgender Begründung abgelehnt: „Der inhaltliche Schwerpunkt des Wegs der Demokratie liegt auf Orten oder Gebäuden, die die Konstituierung und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln. Im Zentrum steht Bonn als Ort der Entstehung des Grundgesetzes und als langjährige Bundeshauptstadt. Entsprechend orientiert sich die Auswahl der großen Stationen an jenen Orten, an denen wichtige Entscheidungen für den Aufbau und die Entwicklung der Demokratie in der Bundesrepublik getroffenen wurden. Anliegen des Bürgerantrags hingegen ist: ‚an alle Wehrmachtssoldaten (zu) erinnern, die während des Zweiten Weltkriegs gegen den Kriegsdienst und die faschistische NS-Terrorherrschaft Widerstand leisteten, desertierten und oftmals zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. (.) Das Denkmal soll den Mut und die Standhaftigkeit dieser Deserteure und Widerstandskämpfer symbolisieren.‘ Damit verfolgt das angedachte Deserteursdenkmal eine grundsätzlich andere zeitliche und inhaltliche Schwerpunktsetzung.Seite 8 von 9 Seite 9 Auch das Anknüpfen des Antrags an ‚die Ereignisse um den Friedensplatz am Anti-Kriegstag (1.9.) 1989, als der Friedensplatz für wenige Stunden Standort des von Mehmet Aksoy geschaffenen ‚Denkmal(s) des Unbekannten Deserteurs‘ war und dort anlässlich des 50. Jahrestages des Überfalls des NS- Regimes auf Polen am 1. September 1939 an den von Nazi-Deutschland ausgelösten Zweiten Weltkrieg erinnert wurde.‘ bildet keinen inhaltlichen Bezug zum ‚Weg der Demokratie‘. Der Erfolg des ‚Wegs der Demokratie‘ liegt auch in der eindeutigen und klaren thematischen und chronologischen Verortung begründet. Wir halten diese klare Fokussierung auch zukünftig für eine wesentliche Grundlage dieser erfolgreichen Kooperation zwischen der Stadt Bonn und dem HdG.“ Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie aktuell weder über ausreichend personelle noch finanzielle Ressourcen zur Umsetzung eines möglichen Beschlusses für ein Denkmal verfügt. Zum Thema Erinnerungskultur warten derzeit einige Anliegen und Projekte auf ihre Bearbeitung (z. B. DS 232238, 211443 o. 240672) und werden je nach Kapazitäten und Priorisierung parallel zur Weiterentwicklung des Konzepts abgearbeitet. Demnach wäre, sollte diesem Bürgerantrag stattgegeben werden, eine Entscheidung des Stadtrats über personelle Ressourcen und finanzielle Mittel notwendig. Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de