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241908-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz

Nummer
241908-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241908 Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241908-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
22.10.2024
Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den
Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
12.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nachdem der Bürgerantrag DS 241908 mit Maßgabe vertagt wurde, gibt die
Verwaltung folgende inhaltliche Einschätzung:
1. Gedenken an Wehrmacht-Deserteure in der Bundesrepublik
Deutschland
Bis in die 1980er-Jahre waren Deserteure des Zweiten Weltkriegs in der
Bundesrepublik Deutschland ein Tabu-Thema. Das Bild der Wehrmacht-
Deserteure erfuhr in den letzten Jahrzehnten mehrfach einen Wandel: von den
Vaterlandsverrätern und Feiglingen über Boten des Friedens bis hin zur
Anerkennung als Opfer der Nationalsozialisten inklusive politischer, juristischer
und gesellschaftlicher Rehabilitierung. Im Folgenden soll dieser Wandel in der
Bundesrepublik von 1945 bis heute nachgezeichnet werden, wobei zunächst
ein kurzer Einblick in die nationalsozialistische Wehrmachtjustiz erfolgt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es das Recht auf Verweigerung
des Wehrdienstes und Ableistung eines Ersatzdienstes nicht, stattdessen
wurde es als „Wehrkraftzersetzung“ bestraft, den Dienst mit der Waffe für die
„Volksgemeinschaft“ abzulehnen. Die Nationalsozialisten verschärften ab Mai
1933 die einschlägigen Paragrafen des Militärstrafgesetzbuches und fügten
neue Straftatbestände sowie Verfahrensabläufe hinzu. Die ab Ende August
1939 geltende Kriegssonderstrafrechtsverordnung ermöglichte es den
Militärjuristen drakonische Strafen gegen Deserteure zu verhängen. Auf
Grundlage dessen wurden bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges „niedrig
angesetzt 25.000 Todesurteile“ (Messerschmidt 2008, S. 453) gefällt. Von
ihnen wurden zwischen 18.000 und 22.000 vollstreckt, allein ca. 15.000 an
Deserteuren (Messerschmidt 2008, S. 452f.). Nicht exekutierte Urteile wurden
in „Frontbewährung“ umgewandelt, was oftmals einem Todesurteil gleichkam.
Wie anhand der zwischen 1933-1945 offiziell geltenden Bestattungsvorschriften
zu sehen ist, waren die Nationalsozialisten bestrebt, als Deserteure verurteilte
Soldaten bewusst aus der Erinnerung zu löschen. Ihnen sollten beispielsweise
keine militärischen Ehren zukommen und ihre Gräber waren von denen
gefallener Soldaten räumlich zu trennen.
Desertion aus der Wehrmacht blieb in den ersten drei Jahrzehnten derSeite 1 von 9
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Bundesrepublik tabuisiert. Juristische Ansprüche weniger überlebender
Deserteure scheiterten an den bundesrepublikanischen Gerichten, da die
Wehrmachtsjustiz zu dieser Zeit als rechtsstaatlich interpretiert wurde. Diese
Deutung war maßgeblich mit der Kontinuität der Juristen nach 1945 verknüpft,
wodurch sich die rechtliche Aufarbeitung der Militärjustiz um Jahrzehnte
verzögerte. Erst im Jahr 2012 wurde eine wissenschaftliche Kommission, die
sogenannte „Rosenburg-Kommission“, mit dem Auftrag, den Umgang des
Bundesjustizministeriums in den 1950er und 1960er Jahren mit der
nationalsozialistischen Justiz zu erforschen, eingerichtet.
Einen ersten Wendepunkt im bundesrepublikanischen erinnerungskulturellen
Umgang mit Wehrmacht-Deserteuren stellt die Filbinger-Affäre 1978 dar. Ein zu
Beginn des Jahres veröffentlichter Auszug aus einer Erzählung des
Schriftstellers Rolf Hochhuth in der ZEIT entfachte lange Diskussionen in der
Öffentlichkeit um die Vergangenheit des baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Hans Filbinger als Richter zwischen 1943 und 1945.
Filbinger strengte kurz nach der auszugsweisen Veröffentlichung der Erzählung
eine Unterlassungsklage gegen den Dramatiker an, der ihn öffentlich als
„furchtbaren Juristen“ bezeichnet hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Die
Reaktion und rechtfertigende Argumentation – „Was damals rechtens war, kann
heute kein Unrecht sein“ – des Ministerpräsidenten lösten eine Debatte über
die Bewertung der NS-Vergangenheit aus. Filbinger trat schließlich zurück.
Die Friedensbewegung in den 1980er-Jahren beeinflusste ebenfalls den
erinnerungskulturellen Wandel zum Bild der Deserteure. Akteur*innen des
antimilitaristischen Spektrums der Friedensbewegung deuteten Wehrmacht-
Deserteure unter den zeitgenössischen sozialen Rahmenbedingungen positiv
zu „Friedenstauben“ um. Sie forderten Denkmäler für Deserteure als
Gegengewicht zu den klassischen Kriegerdenkmälern, provozierten damit bis
dahin bestehende Gedenkformen und stellten die soldatische
„Heldenverehrung“ infrage. Die Debatte um die moralische Anerkennung von
Desertion konfrontierte die Kriegsgeneration mit der Frage nach ihrem eigenen
Verhalten und ihrer Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen.
Die Initiativen aus der Friedensbewegung regten die historische Forschung an,
das Thema Deserteure im folgenden Jahrzehnt zu erforschen. Mittlerweile sind
eine Vielzahl an Motiven für die Desertion bekannt, z. B. Furcht vor Bestrafung,
Kriegsmüdigkeit, Politische Motive oder allgemeine Unzufriedenheit mit dem
Militärdienst (vgl. Koch 2008, S. 398). Dadurch stellt sich das Bild der
Wehrmacht-Deserteure klarer und weitaus differenzierter dar als die
Vorstellung der Friedensbewegung vom Deserteur als Pazifist oder
Widerstandskämpfer. Lediglich „ca. 20 bis 25 % desertierte aus politischen oder
religiösen Gründen“ (Dräger 2018, S. 14). Dennoch sind auch „private“
Entscheidungen in Anbetracht des Terrorcharakters der NS-Militärjustiz als
politisch zu werten. Objektiv betrachtet entzogen sich Deserteure – ungeachtet
der subjektiven Motive – einem Angriffs- und Vernichtungskrieg.
Ende der 1980er-Jahre verlagerten sich die zahlreichen lokalen Diskussionen
zur Neubewertung von Wehrmacht-Deserteuren und Deserteur-Denkmälern auf
Bundesebene und führten die politische, gesellschaftliche und juristische
Rehabilitierung herbei. Das Ende des Kalten Krieges sowie die
Wiedervereinigung bedingten außerdem einen Wandel der Einstellung von
Politik und Justiz. Eine Fahnenflucht wird seit 1997 in der Bundesrepublik alsSeite 2 von 9
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Widerstand gegen oder Entziehung vom NS-Staat gewertet. Im Jahr 2009
wurden durch eine erneute Novellierung des Gesetzes zur Rehabilitierung von
Deserteuren (1998) alle Unrechtsurteile gegen Deserteure und „Kriegsverräter“
aufgehoben. Seitdem sind sie als Opfergruppe umfänglich per Gesetz
anerkannt und gelten nicht mehr als vorbestraft.
Der zeitgenössische Umgang mit dem Gedenken an Deserteure lässt sich in
den allgemeinen Wandel von einer heroischen zu einer postheroischen bzw.
opferorientierten Erinnerungskultur einordnen (Sabrow 2012, S. 42). Die
Berücksichtigung der Deserteure in der bundesrepublikanischen Erinnerungs-
und Gedenkkultur ist keinesfalls durch eine systematische Reflexion der
Vergangenheit herbeigeführt worden und kann als „Zufallsprodukt der
Friedensbewegung“ bewertet werden (Dräger 2018, S. 27). Aktuelle militärische
Auseinandersetzungen, wie der Angriffskrieg auf die Ukraine, verleihen dem
Thema Desertion in regelmäßigen Abständen geschichts- und
erinnerungspolitische Relevanz.
2. Deserteur-Denkmäler
a. Definition und historischer Kontext
Als Denkmal gilt ein „in der Öffentlichkeit errichtetes und für die Dauer
bestimmtes selbstständiges Kunstwerk, das an Personen oder Ereignisse
erinnern und aus dieser Erinnerung einen Anspruch seiner Urheber, eine Lehre
oder einen Appell an die Gesellschaft ableiten und historisch begründen soll“
(Mittig 1987, S. 460). Diese Definition ermöglicht eine große Bandbreite an
Gestaltungen und inkludiert beispielsweise auch Gebäude, Gedenkstätten,
Gedenktafeln, Gedenksteine, Grabstätten sowie Benennungen von Straßen
und Plätzen, Stolpersteine usw. Als symbolische Objektivationen des
kulturellen Gedächtnisses werden Denkmäler als Medium gegen das
Vergessen und für das Erinnern verwendet.
Viele der verschiedenen lokalen Initiativen der Friedensbewegung der 1980er-
Jahre forderten die Errichtung von Deserteur-Denkmälern. Im Jahr 2018
existierten in Deutschland ca. 50 Denkmäler für Deserteure (Dräger 2018, S.
21). Die Errichtung jener Monumente war oftmals mit Debatten um die
„Denkmalswürdigkeit“ dieser Opfergruppe verbunden. In den 1980er-Jahren
nahmen Deserteur-Denkmäler die Funktion eines Katalysators für die
Rehabilitierung dieser Opfergruppe ein. Über die Jahrzehnte hinweg
veränderten sich die Akteur*innen, die sich für Deserteur-Denkmäler
engagieren, was als ein Indikator für die gestiegene gesellschaftliche
Akzeptanz gedeutet werden kann.
Wie andere Denkmäler leiden Deserteur-Denkmäler unter Nicht-Beachtung im
Alltag, werden „unsichtbar“ und ihr Deutungsangebot erschließt sich den
Rezipient*innen nicht. Der Historiker Marco Dräger konstatiert: „Das Thema
Deserteure hat kaum bis keine Breitenwirkung entfalten können; trotz
wissenschaftlicher Erforschung seit ca. drei Jahrzehnten entstand über
einschlägige Fachkreise hinaus kein größeres öffentliches Bewusstsein für
diese Thematik“ (Dräger 2018, S. 25).
Somit ist den Denkmälern bereits vor Errichtung ein Rezeptionsproblem
inhärent und sie stehen vor der herausfordernden Aufgabe, das Gedenken an
die Wehrmacht-Deserteure erinnerungskulturell zu festigen. Die DiskussionSeite 3 von 9
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über Deserteure fokussiert sich aktuell vorranging auf die Vergangenheit. Zu
Beginn der Debatte in den 1980er-Jahren wurden vor allem
gegenwartsbezogene Aspekte betont. Unter dem Eindruck des atomaren
Wettrüstens und eines möglichen Dritten Weltkriegs thematisierten die
friedenspolitischen Akteur*innen das Verhältnis von Bundeswehr und
Desertion. Überreste dieser Diskussion über eine beantwortete Vergangenheit
und eine unbeantwortete Gegenwart finden sich in den zwei Varianten von
Deserteur-Denkmälern: den Denkmälern für Wehrmacht-Deserteure mit
historisch konkretem Bezug und den Denkmälern für den „Unbekannten
Deserteur“, in denen Gegenwart und Zukunft ebenfalls eingeschrieben sind. Sie
enthalten als Deutungsangebot einen Appell zur möglichen Desertion im Falle
eines zukünftigen Krieges.
Wie bereits im Titel des Bürgerantrags betont wird, sieht das aktuell politisch
diskutierte Anliegen in Bonn ebenfalls eine Errichtung eines Denkmals für „den
Unbekannten Deserteur“ vor. Dabei soll das Denkmal an „alle
Wehrmachtssoldaten erinnern, die während des Zweiten Weltkriegs gegen den
Kriegsdienst […] Widerstand leisteten“. Somit ist eine kollektive Widmung
gewünscht, die sich nicht explizit auf die Bonner Deserteure bezieht.
Unter Betrachtung des gesamtgesellschaftlichen Versöhnungs- und
Verständigungsprozesses ist die soziale Dimension der Rehabilitation von
Deserteuren bisher nur marginal ausgeprägt. Auch wenn seit anderthalb
Jahrzehnten Wehrmacht-Deserteure politische und juristische Rehabilitation
erfahren – die meisten zu diesem Zeitpunkt posthum oder in hohem Alter –,
zeigt sich im Vergleich mit anderen Erinnerungsorten, dass dieser Wandel noch
nicht vollständig vollzogen ist: Während rund 50 Deserteur-Denkmäler in
Deutschland zu verzeichnen sind, existieren zehntausende Kriegerdenkmäler
und die Gestaltung zahlreicher Soldatenfriedhöfe oder Kriegsgräberstätten
negiert oftmals die Kennzeichnung der Deserteure als Opfer. Um jene
Opfergruppe nicht weiterhin aus der kollektiven Erinnerung zu streichen,
könnten adäquate Erinnerungszeichen auf Soldatenfriedhöfen und
Kriegsgräberstätten ein entsprechendes Gegengewicht bilden.
b. Bonner Initiative 1988/1989
Das Anliegen des Bonner Friedensplenums, ein Denkmal für den
„Unbekannten Deserteur“ am 1.9.1989 auf dem Friedensplatz zu errichten,
stieß bei den Ratsfraktionen auf geteilte Meinung. Der damalige CDU-Politiker
und Oberbürgermeister Hans Daniels verweigerte es, den entsprechenden
Bürgerantrag persönlich entgegenzunehmen. Zudem lehnte er das Anliegen
ab. Der am 13.2.1989 eingereichte Bürgerantrag wurde von 700 Bonner*innen
unterzeichnet. Er sah vor, dass das vom Berliner Bildhauer Mehmet Aksoy
geschaffene Denkmal von der Stadt für 88.000 DM gekauft werden sollte. Der
Rat der Stadt Bonn lehnte den Antrag mit Mehrheit von CDU und SPD, gegen
die Stimmen der GRÜNEN im Februar 1989 ab.
Am Tag der ursprünglich beantragten Denkmalserrichtung wurde das Denkmal,
auf einem Tieflader stehend, auf dem Friedensplatz enthüllt. Die Präsentation
auf dem Friedensplatz und im Weiteren noch auf dem Bundesfest wurde durch
gerichtliche Entscheidungen erzwungen. Im Folgenden wurde das Denkmal an
unterschiedlichen Orten in der Bundesrepublik gezeigt und wurde schließlich im
September 1990 in Potsdam, Bonns Partnerstadt, errichtet.Seite 4 von 9
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Die damaligen Initiator*innen stilisierten Deserteure zu „lebensbejahenden,
vernünftigen und eigenverantwortlich handelnden Menschen“, denen es
unmöglich gewesen sei, „am Töten und Sterben im Krieg teilzunehmen und
schuldig zu werden“, die durch ihre Tat „Abscheu vor blindem Gehorsam,
militärischem Drill und Uniformität“ ausgedrückt und demonstriert hätten, wie
viel ihnen ein Menschenleben bedeutete (Bonner Friedensplenum 1989, S. 3).
Dräger beschreibt die Deutungen des Bonner Friedensplenums als
„existenzialistisch verklärte Vorstellung“ und betont, dass diese Interpretation
die persönlichen Beweggründe und Vorstellungen der historischen
Akteur*innen widerspiegelt (Dräger 2018, S. 13).
3. Einschätzung zur Bonner Erinnerungskultur
a. Bisheriges Gedenken an Deserteure in Bonn
Die Antragsteller*innen konstatieren, Bonn tue „sich bisher schwer mit ‚seinen‘
Deserteuren“. Es sei bisher nur einiges erforscht und recherchiert worden.
Diese Beobachtung kann die Verwaltung in dieser Form nicht bestätigen, da die
Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn in unterschiedlichen
Bereichen ihrer Arbeit einen Beitrag zum Gedenken diese Opfergruppe leistet.
In der bildungspolitischen Arbeit der Gedenkstätte werden Wehrmacht-
Deserteure als Opfergruppe inkludiert, u. a. in Führungen in der
Dauerausstellung für unterschiedliche Zielgruppen wie beispielsweise
Schulklassen oder Angehörige der Polizei sowie der Bundeswehr. Außerdem
fand im Jahr 2020 eine Projektarbeit mit Schulklassen der Berthold-Brecht-
Gesamtschule zur Biografie des Bonner Deserteurs Helmut Hengstler statt.
Wie bereits geschildert, kann die Definition eines Denkmals auch eine
Gedenkstätte oder ein Stolperstein inkludieren. In der erwähnten
Dauerausstellung werden die drei Biografien von Lothar Schmitz, Helmut
Hengstler und Michael Jovy vorgestellt. Auch im Rahmen ihrer
Öffentlichkeitsarbeit thematisiert die Institution Wehrmacht-Deserteure. In
Beiträgen auf Facebook und Instagram wurden die Biografien u. a. von Heinz
Bürger, Heinrich Hermann Schrag behandelt. Projektungebunden betreibt die
Gedenkstätte biographische Forschung zu Wehrmacht-Deserteuren aus Bonn
im Rahmen ihrer institutionellen Arbeit und führt Archivakten zu Hermann
Becker, Helmut Hengstler, Michael Jovy, Paul Knott, Lothar Schmitz und
Hermann Heinrich Schrag. In über 20 Jahren ist das Stolperstein-Projekt das
größte dezentrale Denkmal der Welt geworden. Im Jahr 2020 verlegte die
Gedenkstätte Bonn einen Stolperstein für den Deserteur Helmut Hengstler. Die
Verlegung eines Stolpersteins für Deserteure erfolgt jedoch erst nach einer
differenzierten Einzelfallprüfung, um eine pauschale Stilisierung als
Widerstandskämpfer zu vermeiden (Vgl. Wette/Vogel 2007, S. 63-66).
In Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bietet die
Gedenkstätte seit 2018 wiederkehrend Vermittlungsangebote auf dem
Nordfriedhof an – Desertion während des Zweiten Weltkriegs wird hier u. a.
behandelt.
Ende der 1980er Jahre konnten von der Gedenkstätte (damals Verein An der
Synagoge e. V.) 24 Bonner ermittelt werden, die Fahnenflucht begingen. Nach
damaligem Forschungsstand konnten von ihnen elf zu den Alliierten überlaufen,
zehn kamen in Haft und wurden zum Tode verurteilt; von diesen sind sechs
tatsächlich hingerichtet worden. Nach damaliger Rechtslage war eineSeite 5 von 9
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Veröffentlichung der Namen nur möglich mit Einwilligung der Betroffenen bzw.
deren Angehöriger.
Um heute weitere Deserteure namentlich zu benennen und deren Biografien zu
veröffentlichen, sind weitere umfangreiche Forschungen im Bundesarchiv und
anderen Archiven notwendig. Zumal sich die Quellenlage seit der
ursprünglichen Erhebung geändert hat.
b. Bonner Denkmallandschaft
In Bonn existieren zahlreiche Kriegerdenkmäler, die zwischen 1871 und 1939
errichtet wurden. Jene Kriegerdenkmäler als Erinnerungsträger altern, denn die
ihnen inhärente Haltung zum Krieg, die Perspektive auf die Vergangenheit und
die intendierte Identität der Stifter*innen können anhand der heutigen
gesellschaftlichen, normativen Bewertungsparameter erinnerungskulturelle
Konflikte auslösen. In einigen deutschen Städten erfahren diese konfliktreichen
Kriegerdenkmäler mit Vermittlungsformaten eine Kontextualisierung. Durch den
fehlenden räumlichen Bezug zu jenen konfliktreichen Kriegerdenkmälern, wie z.
B. in Bonn-Kessenich oder in der Weststadt, würde ein Deserteur-Denkmal auf
dem Friedensplatz kein direktes Gegendenkmal darstellen.
4. Konzept Erinnerungskultur Bonn
Von 2022 bis 2024 erarbeitete das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ ein
Konzept mit Handlungsempfehlungen für eine aktivere und vielstimmigere
Erinnerungskultur in Bonn. Aus den Beteiligungsformaten des Projekts geht
hervor, dass „einige Befragte bemängelten, dass Bonner
Widerstandskämpfer*innen in der städtischen Erinnerungskultur nicht genug
Beachtung geschenkt werde. […] Ihr Widerstand könnte genau wie der von
Deserteuren als Positivbeispiel hervorgehoben werden, so die Befragten.“
Jedoch behandelt das im April bzw. Juni 2024 vorgestellte Konzept Denkmäler
als Erinnerungsorte nicht systematisch (s. DS 240267 Bericht und
Empfehlungen des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“).
Die Weiterentwicklung des Konzept für eine aktivere Erinnerungskultur sieht
vor, dass Denkmäler als Erinnerungsorte darin systematisch berücksichtigt
werden. Aktuell sind die Zuständigkeiten bei (Bürger-)Anträgen zu Denkmälern
innerhalb der Stadtverwaltung nicht geklärt. Von der Gremienarbeit, der
Errichtung, dem Erhalt sowie der Pflege bis hin zur Finanzierung sind unter
Umständen mehrere Ämter involviert. Es gilt zu erörtern und zu klären, wie
damit künftig umgegangen werden kann. Des Weiteren gilt es zu erfassen,
welche Denkmäler in Bonn bereits existieren und wie diese mithilfe von
Vermittlungsformaten (kritisch) kontextualisiert werden können. So könnte z. B.
ein partizipativer Aushandlungsprozess innerhalb der Stadtgesellschaft über
materielle Zeugnisse des kollektiven Gedächtnisses initiiert werden.
Der Deutsche Städtetag betont in seinem Positionspapier ‚Erinnern ist Zukunft.
Demokratie stärken mit Erinnerungskultur‘ von 2023: „Denkmäler besitzen als
städtische Erinnerungsorte kulturpolitische Bedeutung. Die Entscheidungen zur
Benennung oder Errichtung sind stets abhängig vom historischen,
gesellschaftspolitischen Kontext und Zeitgeist sowie von der
Zusammensetzung und den Zielen der verantwortlichen Gremien.“Seite 6 von 9
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5. Möglicher Ort der Errichtung: Friedensplatz
Der heutige Friedensplatz wurde in der Vergangenheit vielseitig genutzt. In der
Frühen Neuzeit befand sich dort vor der damaligen Stadtmauer der Viehmarkt.
Der Platz wurde für den Handel mit Vieh errichtet; die Händler umgingen hier
die in der Stadt erhobenen Steuern. Mit der Inbetriebnahme der
Vorgebirgsbahn 1897 und ihrer Endhaltestelle am damaligen Viehmarkt
entwickelte sich der Platz allmählich zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt
Bonns. 1899 erfolgte seine Umbenennung in „Friedrichplatz“ nach Kaiser
Friedrich III. von Preußen. Nach der Verlegung des Sterntors wurde der Platz
ab 1906 von Straßenbahnen und ab 1911 von der Siebengebirgsbahn
angefahren.
Anfang der 1920er-Jahre wurde unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs und
als Ausdruck der republikanischen Stimmung der Platz in „Friedensplatz“
umbenannt. Wie viele deutsche Plätze hieß jener Platz zwischen 1933 und
1945 „Adolf-Hitler-Platz“. Nach Kriegsende erhielt er wieder den Namen
„Friedensplatz.“ Die großen Friedensdemos der 1980er-Jahre, wichtige
Ereignisse der bundesrepublikanischen Friedensbewegung, fanden auf dem
Hofgarten oder der Rheinaue statt. Gegenwärtig dient er als Versammlungsort
im Rahmen der Ostermärsche, des Anti-Kriegstages oder anderer
Demonstrationen.
Im Falle einer Annahme des Antrages und Auslobung eines Wettbewerbs
müssen die denkmalpflegerische Belange, resultierend aus Umgebungsschutz
diverser Baudenkmale und Bodendenkmalschutz, in die Auslobung
aufgenommen werden. Die Urheberrechte des Architekten bzw. seiner/s
Rechtsnachfolger*innen, welcher die heutige Gestaltung geplant hat, müssen
dabei beachtet werden.
Zu beachten ist ferner, dass grundsätzlich jedes zusätzliche Stadtmobiliar oder
Bauwerk eine Einschränkung, der sowieso schon geringen
Veranstaltungsfläche in der Innenstadt mit sich bringt.
Der Friedensplatz ist ein Verkehrsknotenpunkt (Individualverkehr, Fußgänger
und ÖPNV). Dort passieren jeden Tag viele Tausend Menschen. Eine
ausgedehnte Außengastronomie sowie der dort platzierte Brunnen nehmen
bereits einen Großteil der Verkehrsfläche ein.
Der Friedensplatz wird im Laufe des Jahres für zahlreiche Veranstaltungen und
Sondernutzungen benötigt. Neben der Positionierung des regelmäßig
platzierten Blutspendemobils, finden dort auch regelmäßig Demonstrationen/
Versammlungen statt.
Der Friedensplatz ist Aktions- und Veranstaltungsfläche bei zahlreichen
Innenstadtveranstaltungen (u. a. Bonn-Fest/Bonn leuchtet). Zudem ist der
Friedensplatz sechs Wochen Teil des innerstädtischen Weihnachtsmarktes. Die
Positionierung eines Kunstwerkwerkes/Denkmals auf dem Platz würde dazu
führen, dass die Verkaufsbuden und die Infrastruktur nicht mehr in dieser Form
aufgebaut werden können. Der Wegfall von Verkaufsbuden bedeutet immer
den Wegfall von Einnahmen für die Stadtverwaltung, die zur Kostendeckung
dieser Veranstaltung wichtig sind.Seite 7 von 9
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Unterhalb großer Teile der Platzfläche befindet sich eine Tiefgarage, deren
Statik zu berücksichtigen ist. Die Überdeckung der Garage ist relativ gering, so
dass nicht viel Aufbauhöhe für eine Fundamentierung für das Denkmal
verbleibt.
Zu berücksichtigen sind auch in Teilen sehr oberflächennah verlaufende
Baumwurzeln, die nicht beschädigt werden dürfen, um die Standsicherheit der
Bäume nicht zu gefährden. Auch müssen eventuelle Leitungslagen im
Untergrund berücksichtigt werden.
Da das Vorhaben recht komplex ist, müsste, um belastbare Aussagen treffen
zu können, zunächst in höherer Detaillierung geplant werden.
6. Mögliche Kontextualisierung des Deserteur-Denkmals
Die gesellschaftliche Gedächtniskultur kann ohne Lokalisierungen nicht
auskommen. An jenen Kristallisationspunkten verbinden sich individuelle und
kollektive Erinnerung. Doch nicht alle Denkmäler sprechen aus sich selbst.
Daher besteht eine wichtige kulturpolitische Aufgabe darin, über Denkmäler –
also materielle Repräsentationen – hinaus einen lebendigen, diskursiven
Austausch zu schaffen. Es bedarf einer Vermittlung und kritischer
Kontextualisierungen vor Ort mittels Tafeln, digitaler Lösungen, diskursiver,
künstlerischer oder anderer innovativer Formate zur Auseinandersetzung mit
Erinnerung im öffentlichen Raum, um diese als Orte historischer
Bewusstseinsbildung aufrechtzuerhalten. Der Bürgerantrag DS 241908 sieht
eine Kontextualisierung des Denkmals durch die Integration in den „Weg der
Demokratie“ und die Errichtung einer Tafel sowie die Einbeziehung des Orts in
die Gedenkpraxis am 1.9. (Gedenken an deutschen Überfall auf
Polen/Antikriegstag) vor.
Der „Weg der Demokratie“ ist ein Kooperationsprojekt der Bundesstadt Bonn
und der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, wobei
die Kommune die Kosten für die Errichtung und Pflege der Bild- und Texttafeln
trägt und die Bonn-Information Führungen vor Ort anbietet. Die Stiftung Haus
der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verantwortet die Inhalte der
Website und Tafeln und entscheidet über die mögliche Errichtung neuer Tafeln.
Eine Aufnahme des angedachten Denkmals in den „Weg der Demokratie“
wurde von Seiten der Stiftung geprüft und mit folgender Begründung abgelehnt:
„Der inhaltliche Schwerpunkt des Wegs der Demokratie liegt auf Orten oder
Gebäuden, die die Konstituierung und Entwicklung der Bundesrepublik
Deutschland widerspiegeln. Im Zentrum steht Bonn als Ort der Entstehung des
Grundgesetzes und als langjährige Bundeshauptstadt. Entsprechend orientiert
sich die Auswahl der großen Stationen an jenen Orten, an denen wichtige
Entscheidungen für den Aufbau und die Entwicklung der Demokratie in der
Bundesrepublik getroffenen wurden.
Anliegen des Bürgerantrags hingegen ist: ‚an alle Wehrmachtssoldaten (zu)
erinnern, die während des Zweiten Weltkriegs gegen den Kriegsdienst und die
faschistische NS-Terrorherrschaft Widerstand leisteten, desertierten und
oftmals zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. (.) Das Denkmal soll den
Mut und die Standhaftigkeit dieser Deserteure und Widerstandskämpfer
symbolisieren.‘ Damit verfolgt das angedachte Deserteursdenkmal eine
grundsätzlich andere zeitliche und inhaltliche Schwerpunktsetzung.Seite 8 von 9
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Auch das Anknüpfen des Antrags an ‚die Ereignisse um den Friedensplatz am
Anti-Kriegstag (1.9.) 1989, als der Friedensplatz für wenige Stunden Standort
des von Mehmet Aksoy geschaffenen ‚Denkmal(s) des Unbekannten
Deserteurs‘ war und dort anlässlich des 50. Jahrestages des Überfalls des NS-
Regimes auf Polen am 1. September 1939 an den von Nazi-Deutschland
ausgelösten Zweiten Weltkrieg erinnert wurde.‘ bildet keinen inhaltlichen Bezug
zum ‚Weg der Demokratie‘.
Der Erfolg des ‚Wegs der Demokratie‘ liegt auch in der eindeutigen und klaren
thematischen und chronologischen Verortung begründet. Wir halten diese klare
Fokussierung auch zukünftig für eine wesentliche Grundlage dieser
erfolgreichen Kooperation zwischen der Stadt Bonn und dem HdG.“
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie aktuell weder über ausreichend
personelle noch finanzielle Ressourcen zur Umsetzung eines möglichen
Beschlusses für ein Denkmal verfügt. Zum Thema Erinnerungskultur warten
derzeit einige Anliegen und Projekte auf ihre Bearbeitung (z. B. DS 232238,
211443 o. 240672) und werden je nach Kapazitäten und Priorisierung parallel
zur Weiterentwicklung des Konzepts abgearbeitet. Demnach wäre, sollte
diesem Bürgerantrag stattgegeben werden, eine Entscheidung des Stadtrats
über personelle Ressourcen und finanzielle Mittel notwendig.
Anlage/n
KeineSeite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de