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241906-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2024

Nummer
241906-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241906 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241906-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat II
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 3. Quartal 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2024 wird
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 3. Quartal 2024 (öffentlich)Seite 1 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 3. Quartal 2024
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2024...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für
laufende Zwecke .................................................................... 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16
2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 17
2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17
3 Schuldenstand .................................................................................................. 18Seite 3 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung bis 2027 in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnispla-
nung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen
Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten Haushalts-
belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
-42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom
21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Zur Genehmigungsfähigkeit des
Haushaltsplans wurden die nachfolgenden in der GO NW genannten Haushaltserleichte-
rung in Anspruch genommen:
• Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio.
EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR).
• Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie
der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF-
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in
2023 rd. 93,5 Mio. EUR und im Jahr 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Ei-
genkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Aufgrund der Nichtverlängerung des NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetz, sind Isolierungen ab dem Jahr 2024 nicht mehr zulässig.)
• Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in 2024 und den
Folgejahren und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen
Rücklage ab dem Haushaltsjahr 2024.
2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2024
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener Plana-
nsatz (nachrichtlich)
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern und ähnliche Abgaben 771,2 Mio. EUR 771,6 Mio. EUR + 40,0 Mio. EUR ☺ 811,2 Mio. EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 409,5 Mio. EUR 413,9 Mio. EUR + 2,3 Mio. EUR ☺ 411,8 Mio. EUR
Sonstige Transfererträge 35,6 Mio. EUR 35,6 Mio. EUR - 26,7 Mio. EUR  8,9 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 230,7 Mio. EUR 230,8 Mio. EUR + 12,8 Mio. EUR ☺ 243,5 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 32,8 Mio. EUR 33,1 Mio. EUR - 0,8 Mio. EUR  32,0 Mio. EUR
Kostenerstattungen und -umlagen 122,8 Mio. EUR 124,5 Mio. EUR + 2,4 Mio. EUR ☺ 125,2 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Erträge 61,9 Mio. EUR 62,7 Mio. EUR + 0,7 Mio. EUR ☺ 62,6 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe ordentliche Erträge 1.667,0 Mio. EUR 1.674,7 Mio. EUR + 29,2 Mio. EUR ☺ 1.696,2 Mio. EUR
Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 461,5 Mio. EUR - 462,5 Mio. EUR - 0,9 Mio. EUR  - 462,4 Mio. EUR
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 270,8 Mio. EUR - 336,8 Mio. EUR - 24,6 Mio. EUR  - 295,4 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 75,2 Mio. EUR - 75,2 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 75,2 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 787,0 Mio. EUR - 829,3 Mio. EUR + 9,7 Mio. EUR ☺ - 777,3 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen - 176,6 Mio. EUR - 180,7 Mio. EUR + 0,1 Mio. EUR ☺ - 176,5 Mio. EUR
Summe ordentliche Aufwendungen - 1.771,1 Mio. EUR - 1.884,5 Mio. EUR - 15,7 Mio. EUR  - 1.786,8 Mio. EUR
Haushaltsreste (nicht ergebniswirksam in 2024) 0 Mio. EUR 0 Mio. EUR + 82,0 Mio. EUR + 82,0 Mio. EUR
Zwischensumme ordentlicher Aufwendungen - 1.771,1 Mio. EUR - 1.884,5 Mio. EUR + 66,3 Mio. EUR - 1.704,8 Mio. EUR
Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 104,1 Mio. EUR - 209,8 Mio. EUR + 95,5 Mio. EUR - 8,6 Mio. EUR
Finanzergebnis - 50,3 Mio. EUR - 49,3 Mio. EUR + 15,4 Mio. EUR ☺ - 34,9 Mio. EUR
Zwischenergebnis - 154,4 Mio. EUR - 259,1 Mio. EUR + 110,9 Mio. EUR - 43,5 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge* + 94,8 Mio. EUR + 94,8 Mio. EUR - 94,8 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 16,4 Mio. EUR + 16,4 Mio. EUR - 16,4 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 43,2 Mio. EUR - 147,9 Mio. EUR - 0,3 Mio. EUR  - 43,5 Mio. EUR
* kriegsbedingte Isolierungsbeträge wurden für 2024 geplant, dürfen jedoch im Jahresabschluss 2024 nicht mehr isoliert werden. Es fehlen somit außeror-
dentliche Erträge in Höhe von 94,8 Mio. EUR.Seite 5 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 29,2 Mio. EUR
gerechnet. Ursache hierfür sind die Steuern und ähnlichen Abgaben sowie den öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelten. Dies ist insbesondere auf höhere Gewerbesteuererträge
und höhere Erträge bei der Abfallentsorgung zurückzuführen. Aufgrund der Verlagerung
der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 und der damit geänderten
Bewirtschaftung zwischen den beiden Ämtern, entfallen sonstige Transfererträge i.H.v.
ca. 26,7 Mio. EUR.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehr-
aufwand von rd. 15,7 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen. Diese fallen wesentlich höher aus, da viele
der nicht verausgabten Mittel aus 2023 mit dem Ziel in das Folgejahr übertragen wurden.
Diese Mittel stehen in 2024 zur Verfügung und sind ihrem Zweck entsprechend zu ver-
ausgaben (vgl. auch Spalte fortgeschriebener Planansatz in der Tabelle auf Seite 4).
Durch die oben beschriebene Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ sinken die
Transferaufwendungen um ca. 26,7 Mio. EUR. Demgegenüber stehen jedoch diverse
Steigerungen bei den Transferaufwendungen, u.a. in den Bereichen Grundschulen und
Unterhaltsvorschussleistungen. Dadurch verringert sich die Gesamtposition „Transferauf-
wendungen“ nur um rd. 9,7 Mio. EUR.
Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung ste-
henden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und
gelebten Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass auch wieder Ermächtigungs-
übertragungen in erheblicher Höhe aus dem Jahr 2024 in das Jahr 2025 übertragen
werden. Hier wird aber ein restriktiveres Vorgehen angestrebt. Die nachfolgende
Tabelle listet die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf:
Jahr 2019 2020 2021 2022 2023
Übertragung
in das Folgejahr
43.997.447,04 44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68 91.563.340,24
Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag bis zu ca. 80-
92 Mio. EUR in das Folgejahr 2025 übertragen und nicht ergebnisrelevant das Jahr
2024 belasten wird. Im Rahmen der Prognose nach dem 4. Quartal wird sich diese
Annahme konkretisieren und deutlich belastbarer sein.
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahres-
ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 163,2 Mio.
EUR (unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2023 von 99,1
Mio. EUR) um rd. 43,5 Mio. EUR auf dann 119,7 Mio. EUR verringert.
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist darauf hin, dass eine belastbare Prognose auf Basis des 3.
Quartalsberichts für das gesamte Haushaltsjahr 2024 noch mit großen Unsicher-
heiten verbunden ist. Insbesondere der Umstand, dass geplante Mehraufwendun-
gen und Mindererträge, die als kriegsbedinge Tatbestände in 2024 geplant waren,
nun aber, wie bereits beschrieben nicht mehr isoliert werden dürfen, erschweren
die Belastbarkeit der haushaltswirtschaftlichen Lage. Ob und in welcher HöheSeite 6 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 6
Mehraufwendungen z.B. für Energieaufwendungen tatsächlich eintreten und ergeb-
niswirksam zu Buche schlagen, wird sich im Laufe der Bewirtschaftung zeigen.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2024 mit Buchungsstand 30.09.2024 vorgenommen. Aktuelle Erkenntnisse wurden be-
rücksichtigt. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 7
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
1.694,0 1.187,8 70,1 % 1.667,0 1.242,3 74,5 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.09.2024 auf rd. 1.242,3
Mio. EUR, was 74,5 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentli-
chen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.09.2024 auf rd. 595,5 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 771,2 Mio. EUR einen Anteil
von 77,2 % aus.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
769,5 543,1 70,6 % 771,2 595,5* 77,2 %
* Spitzabrechung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grundstü-
ckes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Re-
alsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 100,7 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten neun Monaten mit Erträgen von rd. 78,0 Mio. EUR
eine Quote von 77,5 %.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
99,8 77,2 77,6 % 100,7 78,0 77,5 %
Es ist davon auszugehen, dass der Ansatz erreicht wird.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde gem. der Haushaltssatzung zum 01.01.2024 von
490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahme-
quelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Ein-
flüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie dieSeite 8 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 8
immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt
sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2024 beläuft sich auf 273,2 Mio. EUR. In den ersten drei Quartalen 2024
wurden Gewerbesteuern in Höhe von 239,3 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine
Quote von 87,6 % gegenüber dem Planansatz vor.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sept Ist/JA 2024 Jan. – Sept Ist/Plan
312,7 202,7 64,8% 273,2 239,3 87,6 %
Für das gesamte Jahr 2024 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 326,7 Mio. EUR
prognostiziert, womit insgesamt rd. 53,5 Mio. EUR an Mehrerträgen erwartet werden.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein An-
teil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sept Ist/JA 2024 Jan. – Sept Ist/Plan
214,1 155,6 72,7% 245,5 169,7 69,1 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Steuerschätzung ist davon auszugehen, dass im Jahr 2024
232,9 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingehen werden. Das wären
12,5 Mio. EUR weniger als eingeplant. Unter Berücksichtigung des eingestellten Isolie-
rungsbetrages in der Planung in Höhe von 20,4 Mio. EUR, der aufgrund der aktuellen
Gesetzeslage nicht mehr isoliert werden darf, wird der Gemeindeanteil an der Einkom-
mensteuer damit um 32,9 Mio. EUR unterschritten.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel (Eingliede-
rungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält, beläuft sich für
die ersten neun Monate auf rd. 35,7 Mio. EUR, womit 71,4 % des Planansatzes erreicht
sind.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sept. Ist/JA 2024 Jan. – Sept. Ist/Plan
47,7 35,6 74,6 % 50,0 35,7 71,4 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt.
Aktuell ist unter Einbezug der Steuerschätzung im Oktober davon auszugehen, dass der
Planansatz um rd. 2,0 Mio. EUR unterschritten wird.Seite 9 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 9
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.09.2024 rd. 9,0 Mio. EUR.
Das sind 75,6 % des Haushaltsansatzes von 11,9 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr
werden aufgrund von Steuererhöhungen zusätzliche Erträge vereinnahmt.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
8,6 7,1 82,5 % 11,9 9,0 75,6 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz er-
reicht wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 21,7 Mio. EUR eingeplant.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sept Ist/JA 2024 Jan. – Sept Ist/Plan
24,8 19,2 77,4 % 21,7 17,3* 79,7 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 09.04.2024 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2024 insgesamt rd. 23,6 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus-
haltsansatz um 1,9 Mio. EUR überschritten.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Hei-
zung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
61,8 45,7 73,9 % 68,2 46,5 68,2 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,2 Mio. EUR sind in den ersten neun Monaten
rund 46,5 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 68,2 % des Planwer-
tes.Seite 10 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 10
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2024 mit einem Ertrag in
Höhe von 409,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 400,5 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt rd. 329,9 Mio. EUR (80,6 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
212,8 186,2 87,5 % 226,4 189,2 83,6 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2024 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation die-
ses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2022 bis 30.06.2023.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Ne-
benansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem
fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Ge-
meinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuerkraft
ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 24.01.2024 ist bekannt, dass die Stadt in
2024 rd. 216,3 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was eine Unterschreitung
des Planwerts in Höhe von rund 10 Mio. EUR entspricht.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2024 mit 155,4 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 92,3 Mio. EUR.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
160,0 117,6 73,5 % 155,4 128,5 82,7 %
Insgesamt sind bis zum 30.09.2024 rd. 128,5 Mio. EUR und damit 82,7 % des Planansat-
zes eingegangen.Seite 11 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 11
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,8 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 27,7 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für die ersten drei Quartale 2024 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v.
rd. 12,2 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 43,9 % entspricht, aber im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten genau berechnet und gebucht wird.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 35,6 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz
von sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprü-
chen zu verstehen. Bis zum 30.09.2024 sind hiervon rund 6,5 Mio. EUR bzw. 18,3 %
ertragswirksam eingegangen.
Aufgrund der Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl.
2.2.4) und der damit geänderten Bewirtschaftung zwischen den beiden Ämtern, entfallen
sonstige Transfererträge von ca. 26,7 Mio. EUR, sodass für das Jahr 2024 nur noch von
sonstigen Transfererträge i.H.v. 8,9 Mio. EUR ausgegangen wird.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2024 beträgt rd. 230,7 Mio. EUR.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 178,1 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
227,6 167,1 73,4 % 230,7 179,1* 77,6 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten neun Monate sind rd. 179,1 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 77,6 % entspricht.
Für das Jahr 2024 werden insgesamt Mehrerträge von rd. 12,8 Mio. EUR erwartet. So
ergeben sich u.a. aufgrund von Nachkalkulationen höhere Gebühreneinnahmen im Be-
reich der Abfallwirtschaft.Seite 12 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 12
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2024 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 32,8 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2023 rd. 33,9 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024
(Jan. – Sep.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 6,4
Erträge aus Verkauf 3,3 2,0
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
19,5 15,9
Damit sind bis September 2024 insgesamt 24,3 Mio. EUR bzw. 74,1 % des Ansatzes
vereinnahmt.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2024 sind
hierfür Erträge in Höhe von 122,8 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
123,0 70,4 57,2 % 122,8 67,1 54,6 %
In den ersten drei Quartalen 2024 sind rd. 67,1 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil
von 54,6 % des Planansatzes entspricht.
Es wird erwartet, dass der Planansatz bis zum Ende des Jahres um ca. 2,4 Mio. EUR
überschritten wird.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2024 in Höhe von 61,9 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 114,3 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen-
gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:Seite 13 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 13
Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024
(Jan. – Sep.)
Erträge aus Konzessionen 19,2 9,8
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,4 8,6
Nebenforderungen und
Säumniszuschläge
8,8 2,8
Im Ist sind für die ersten drei Quartale insgesamt Erträge in Höhe von 39,5 Mio. EUR zu
verzeichnen (einschließlich ¾ der Planwerte aus der Auflösung Rückstellungen), was ei-
nen Anteil von 63,8 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Die Fachämter gehen zum Ende des Jahres von rd. 0,7 Mio. EUR Mehrerträgen aus.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2024 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2023: 0,8 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,4 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses ge-
bucht werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird nur mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,0
Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,5 Mio. EUR zu erwarten sind.
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich in den ersten drei Quartalen 2024 auf rd.
1.293,8 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 73,1 % an der Jahresplanung aus.
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan
1.659,4 1.147,7 69,2 % 1.771,1 1.293,8 73,1 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:Seite 14 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
427,8 311,7 72,9 % 461,5 333,9* 72,4 %
* inklusive ¾ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in den erst neun Monaten auf
rd. 333,9 Mio. EUR und liegen damit bei einer Quote von 72,4 % gegenüber dem Planan-
satz von 461,5 Mio. EUR.
Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt
ermittelt, so dass ¾ der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist
hinzugerechnet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Personal- und Versorgungsauf-
wendungen im gesamten Jahr 2024 um rd. 0,9 Mio. EUR niedriger ausfallen als geplant.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
262,8 158,6 60,4 % 270,8 189,2 69,9 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für ma-
terielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Auf-
rechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 270,8 Mio.
EUR ist in den ersten drei Quartalen 2024 mit rd. 189,2 Mio. EUR als Aufwand gebucht.
Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes ge-
genüber dem Plan derzeit bei 69,9 %
Laut der Ämterprognose werden Mehraufwendungen von rd. 24,6 Mio. EUR gegenüber
dem ursprünglichen Planwert erwartet. Dies betrifft u.a. die Bereiche Abfallwirtschaft, Ta-
geseinrichtungen für Kinder und Bäder. (Anmerkung: Der hohe Bedarf ist auf die Ermäch-
tigungsübertragungen aus 2023 zurückzuführen, s. Erläuterung auf S. 5).
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 75,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 84,5 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für die ersten beiden Quartale 2024 sind Aufwendungen von rd. 32,8 Mio.
EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 43,6 % entspricht.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Stra-
ßen, Wege und Plätze (Planwert 20,7 bzw. 21,1 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.09.2024 sind
für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,6 Mio. EUR und für Stra-
ßen, Wege und Plätze rd. 9,8 Mio. EUR abgeschrieben.Seite 15 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 15
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 787,0 Mio. EUR in 2024 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ers-
ten neun Monaten rd. 594,4 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit
auf 75,5 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Sep.
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 125,7 91,3 72,6 %
Gewerbesteuerumlage 17,8 15,3* 86,0 %
Städtisches Gebäudemanagement 48,4 37,1 76,7 %
Theater 32,1 30,1 93,8 %
Soziale Leistungen 187,0 110,4 59,0 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 236,0 188,6 79,9 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 3. Quartal mit Zahlung im Oktober.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.09.2024 in Höhe von 91,3 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 72,6 % abgeflossen. Aufgrund der Fest-
setzung der Landschaftsumlage zum 20.03.2024 in Höhe von 121,1 Mio. EUR wird ge-
genüber der Planung eine um rund 4,6 Mio. EUR geringere Umlage zu zahlen sein. Der
Umlagesatz wurde für 2024 auf 15,45 % festgelegt.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich in den ersten neun Monaten auf rd. 15,3 Mio.
EUR. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwick-
lung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die Aufwen-
dungen für die Umlage um rd. 3,4 Mio. EUR auf 21,2 Mio. EUR erhöhen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 48,4 Mio. EUR (Vorjahr: 46,5 Mio. EUR) geplant. Für das Jahr 2024 werden voraus-
sichtlich rd. 56,9 Mio. EUR zu verzeichnen sein. Die entspricht einer Quote von 117,6 %.
Gründe hierfür sind die Ermächtigungsübertragung von Mitteln für die Flüchtlingsunter-
bringung sowie für die Bewirtschaftung von Gebäuden, die von der Stadt nachträglich an
das SGB übertragen wurden.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 32,1 Mio. EUR (Vor-
jahr: 31,5 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spiel-
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
693,4 490,9 70,8 % 787,0 594,4 75,5 %Seite 16 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 16
zeit 2023/2024 und die ersten Monate der Spielzeit 2024/2025. In den ersten drei Quar-
talen 2024 sind Mittel in Höhe von 30,1 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 93,8
% entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leis-
tungen" auf 187,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 156,6 Mio. EUR), davon sind in
den ersten drei Quartalen 2024 rd. 110,4 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferauf-
wendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 236,0 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 202,4 Mio. EUR) wurden rd. 188,6 Mio. EUR in den ersten neun
Monaten des Jahres 2024 verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den
kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" im dritten
Quartal bei 70,7 %.
Insgesamt werden Minderaufwendungen von rd. 9,7 EUR erwartet. Dies ist vor allem auf
die Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl. 2.1.3)
zurückzuführen.
Zudem sinken zwar durch die oben beschriebene Verlagerung der Aufgabe „Integration-
sassistenz“ die Transferaufwendungen parallel zur Steigerung der sonstigen Transferer-
träge, durch diverse Steigerungen, u.a. in den Bereichen Grundschulen, Unterhaltsvor-
schuss und Betriebskostenzuschuss an das Städtische Gebäudemanagement sinken die
gesamten Transferaufwendungen jedoch nur um 9,7 Mio. EUR.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 Jan. – Sep. Ist/JA 2024 Jan. – Sep. Ist/Plan
190,9 132,7 69,5 % 176,6 143,5 81,3 %
Zum Stichtag 30.09.2024 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 143,5 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 81,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendun-
gen in Höhe von 176,6 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 102,7 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 99,8 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten neun
Monaten 2024 rd. 72,6 Mio. EUR abgeflossen sind.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wertpa-
piergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finan-
zergebnis des Jahres 2024 wurde mit rund -50,3 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis
Vorjahr -30,2 Mio. EUR).
Nach den ersten neun Monaten beläuft sich das Ergebnis auf -20,5 Mio. EUR. Aktuell wird
davon ausgegangen, dass der Ansatz um rund 15,4 Mio. EUR auf dann -34,9 Mio. EURSeite 17 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 17
unterschritten werden kann, was insbesondere auf geringere Zinssätze und geringere
Kreditvolumina im Investitionskreditbereich zurückgeführt werden kann.
Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2024 für
die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 19,7 Mio. EUR (Liquiditäts-
kredite) bzw. 11,2 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Im Jahresabschluss können die
Beträge jedoch nicht mehr isoliert werden.
2.4 Außerordentliche Erträge
In der Planung für 2024 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 94,8 Mio. EUR für die außer-
ordentlichen Erträge gem. § 4 NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz veranschlagt.
Da dieses Gesetz, nicht über 2023 hinaus verlängert wurde, dürfen die in 2022 für den
Doppelhaushalt 2023/2024 geplanten Isolierungsbeträge nun nicht mehr im Rahmen des
Jahresabschlusses 2024 als außerordentliche Erträge gebucht werden.
2.5 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 447,7 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 359,0 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2023 in Höhe von rd. 354,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024
(Jan. – Sep.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
10,2 2,9
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegen-
ständen über 800 EUR
24,6 9,9
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegen-
ständen bis 800 EUR
0,5 0,3
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 153,6 90,4
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 59,2 1,6
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 129,2 29,1
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 70,4 19,8
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 447,7 Mio. EUR in 2024
bisher rd. 154,0 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von
34,4 % gegenüber dem Planansatz.Seite 18 von 19
Quartalsbericht III/2024 Seite 18
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.09.2024 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.491,1 Mio. EUR (in-
klusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 84,4 und Senioren-
zentren von 3,9 Mio. EUR sowie weitergereichten Krediten an die Stadtwerke Bonn
von aktuell 140,4),
- die Liquiditätskredite auf rund 766,5 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.258 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.09.2024 beträgt damit 6.723 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 335.789 zum 30.12.2023 (IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zu-
grunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt - bis zur Entwurfsfassung des Jahresab-
schlusses - als investive Darlehen aufgenommen werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument der Liquiditätskredite finanziert wird. Daher wurde ab
dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h.
mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Investitionsmaß-
nahmen der Stadtwerke zu finanzieren. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden
ab Januar 2023 auch Liquiditätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt.
Zum Stand 30.09.2024 wurden nominal
- 20 Mio. EUR Liquiditätskredite und
- 155 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 19 von 19

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 01:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de