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241905-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Grundsteuerreform: Grundsatzentscheidung über die (Nicht-) Ausübung der Option zur Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025

Nummer
241905-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241905 Grundsteuerreform: Grundsatzentscheidung über die (Nicht-) Ausübung der Option zur Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025

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Änderungsantrag
öffentlich
241905-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
12.12.2024
BBB-Änderungsantrag: Grundsteuerreform:
Grundsatzentscheidung über die (Nicht-) Ausübung
der Option zur Einführung differenzierter Hebesätze
für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Bundesstadt Bonn legt sich grundsätzlich für die Anwendung eines
differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 fest
und macht damit Gebrauch von der entsprechenden landesgesetzlichen
Möglichkeit zur Verwendung differenzierter Hebesätze für die Grundstücksarten
„Wohnen“ und „Nicht-Wohnen“.
Begründung
Zur Begründung wird auf das Schreiben des Finanzministeriums NRW unter
05ST der gleichen Drucksachengruppe verwiesen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de