241900 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Simrockallee 18, 53173 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241900
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241900 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Simrockallee 18, 53173 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Simrockallee 18, 53173 Bonn. Begründung: Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) weist einen Stammumfang von 285 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Standort liegt ca. 2 m von der östlichen Nachbargrenze zur Simrockallee Haus Nr. 20 im hinteren Garten, ca. 8 m südlich vom Wohngebäude des Eigentümers und 1,5 m von der plattierten Terrasse entfernt. Das Gebäude des Nachbarn liegt in nordwestlicher Richtung ca. 5 m vom Baum entfernt. Die Rot-Buche weist erste Versorgungsstörungen in der Oberkrone und einen V-förmigen Zwiesel am Kronenansatz mit eingewachsener Rinde und einer einseitigen Reaktionsholzbildung auf. Derartige Stämmlingsverbindungen müssen häufig als nicht sicher eingeordnet werden. In diesem Fall gehen jedoch beide Stämmlinge relativ steil zueinander ab und sind mit einer Kronensicherung stabilisiert. Des Weiteren ist die Rot-Buche wegen der Nähe zu dem Wohngebäude des Eigentümers und zum Nachbargebäude immer wieder aufgeastet worden. Dies hat dazu geführt, dass der Lastschwerpunkt statisch eher ungünstig, weit oben in der Krone liegt. An der Terrasse des Eigentümers sind einzelne Platten durch Wurzelhebungen angehoben, sodass Stolperkanten entstanden sind, welche in der Vergangenheit mehrfach durch Einkürzungen im Wurzelbereich reguliert wurden. Im Ganzen handelt es sich hier um einen Baum mit diversen Vorschäden und umfangreichen Beeinträchtigungen für beide Häuser. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung desSeite 1 von 7 Seite 2 Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden kann. Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Luftbild Simrockallee 18, 53173 (2022) (2) (öffentlich) 2 Luftbild Simrockallee 18, 53173 (2022) (öffentlich) 3 Fotos Antragsteller (öffentlich)Seite 2 von 7 Bundesstadt Bonn © Bundesstadt Bonn 21.10.2024 14:56 Simrockallee 18, 53173 (2022) Geographische Länge: 7,166 ° Geographische Breite: 50,694 ° Ost/Rechtswert: 370453,27 Nord/Hochwert: 5617402,18 Schrägluftbild: 032_143_171001077 Aufnahmerichtung: SüdenSeite 3 von 7 Bundesstadt Bonn © Bundesstadt Bonn 21.10.2024 14:54 Simrockallee 18, 53173 (2022) Geographische Länge: 7,166 ° Geographische Breite: 50,694 ° Ost/Rechtswert: 370446,65 Nord/Hochwert: 5617407,93 Schrägluftbild: 027_140_171001827 Aufnahmerichtung: NordenSeite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de