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241900 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Simrockallee 18, 53173 Bonn

Nummer
241900
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241900
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem
Grundstück Simrockallee 18, 53173 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Simrockallee 18,
53173 Bonn.
Begründung:
Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) weist einen Stammumfang von 285 cm, einen
Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Standort liegt ca. 2 m von der östlichen Nachbargrenze zur Simrockallee
Haus Nr. 20 im hinteren Garten, ca. 8 m südlich vom Wohngebäude des
Eigentümers und 1,5 m von der plattierten Terrasse entfernt. Das Gebäude des
Nachbarn liegt in nordwestlicher Richtung ca. 5 m vom Baum entfernt.
Die Rot-Buche weist erste Versorgungsstörungen in der Oberkrone und einen
V-förmigen Zwiesel am Kronenansatz mit eingewachsener Rinde und einer
einseitigen Reaktionsholzbildung auf. Derartige Stämmlingsverbindungen
müssen häufig als nicht sicher eingeordnet werden. In diesem Fall gehen
jedoch beide Stämmlinge relativ steil zueinander ab und sind mit einer
Kronensicherung stabilisiert. Des Weiteren ist die Rot-Buche wegen der Nähe
zu dem Wohngebäude des Eigentümers und zum Nachbargebäude immer
wieder aufgeastet worden. Dies hat dazu geführt, dass der Lastschwerpunkt
statisch eher ungünstig, weit oben in der Krone liegt.
An der Terrasse des Eigentümers sind einzelne Platten durch Wurzelhebungen
angehoben, sodass Stolperkanten entstanden sind, welche in der
Vergangenheit mehrfach durch Einkürzungen im Wurzelbereich reguliert
wurden.
Im Ganzen handelt es sich hier um einen Baum mit diversen Vorschäden und
umfangreichen Beeinträchtigungen für beide Häuser.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung desSeite 1 von 7
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Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2
c) der Baumsatzung erteilt werden kann.
Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Luftbild Simrockallee 18, 53173 (2022) (2) (öffentlich)
2 Luftbild Simrockallee 18, 53173 (2022) (öffentlich)
3 Fotos Antragsteller (öffentlich)Seite 2 von 7
Bundesstadt Bonn
© Bundesstadt Bonn 21.10.2024 14:56
Simrockallee 18, 53173 (2022)
Geographische Länge: 7,166 °
Geographische Breite: 50,694 °
Ost/Rechtswert: 370453,27
Nord/Hochwert: 5617402,18
Schrägluftbild: 032_143_171001077
Aufnahmerichtung: SüdenSeite 3 von 7
Bundesstadt Bonn
© Bundesstadt Bonn 21.10.2024 14:54
Simrockallee 18, 53173 (2022)
Geographische Länge: 7,166 °
Geographische Breite: 50,694 °
Ost/Rechtswert: 370446,65
Nord/Hochwert: 5617407,93
Schrägluftbild: 027_140_171001827
Aufnahmerichtung: NordenSeite 4 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de