241898 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Sicherstellung der Wahlfreiheit bei Heiz- und Stromanschlüssen für Immobilienbesitzer
Kerndaten
- Nummer
- 241898
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241898 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 09.10.2024 Bürgerantrag: Sicherstellung der Wahlfreiheit bei Heiz- und Stromanschlüssen für Immobilienbesitzer Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Hiermit beantrage ich, der Rat der Stadt Bonn fasst folgende Beschlüsse: 1.Seitens der Stadt Bonn wird es niemals eine Anschlusspflicht an ein Nah- oder Fernwärmenetz für Immobilienbesitzer geben. 2.Jeder Immobilienbesitzer hat das Recht sich seine Wärmetechnik selbst aus- zusuchen und der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflichtung sein Netz daran auszurichten, dass jeder Immobilienbesitzer eine Stromheizung wählt. 3.Jeder Immobilienbesitzer hat in Bonn das Recht sich eine Wallbox von min- destens 11 kWh zu installieren und der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflich- tung sein Netz daran auszurichten. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Beschlüsse zur Wärmeversorgung und Emobilität Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, der Rat der Stadt Bonn fasst folgende Beschlüsse: 1.Seitens der Stadt Bonn wird es niemals eine Anschlusspflicht an ein Nah- oder Fernwärmenetz für Immobilienbesitzer geben. 2.Jeder Immobilienbesitzer hat das Recht sich seine Wärmetechnik selbst auszusuchen und der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflichtung sein Netz daran auszurichten, dass jeder Immobilienbesitzer eine Stromheizung wählt. 3.Jeder Immobilienbesitzer hat in Bonn das Recht sich eine Wallbox von mindestens 11 kWh zu installieren und der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflichtung sein Netz daran auszurichten. Begründung: Seitens der Stadt Bonn wird zurzeit die Wärmeplanung durchgeführt. Dies ist der letzte Baustein, damit die Fristen des GEG in Bonn gelten. Nachdem Gesetz gibt es sowohl Netzlösungen als auch individuelle Möglichkeiten die Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die meisten individuellen Wärmelösungen beruhen auf Heizen mit Strom. Hierbei wird ein Ausbau des Stromnetzes nötig werden. Damit es nicht dazu kommt, dass aufgrund des Zustands des Stromnetztes keine gesetzmäßige Wärmeversorgung stattfinden kann, ist der Beschluss notwendig. Auch ist damit die Gefahr gebannt, dass Investitionen, die aufgrund eines erst später realisierten Wärmenetzes entstehen, verloren sind. Um in Bonn die Elektromobilität zu fördern, ist es nicht notwendig, seitens der Verwaltung große Summen auszugeben. Neben dem Kaufpreis sind die Kosten für den Ladestrom maßgebend. Die Kosten an öffentlichen Ladesäulen sind für den Ladestrom die höchsten. Danach kommt der Hausstrom und am günstigsten ist der selbsterzeugte Strom. Aus diesen Gründen ist das Laden am Haus oder Wohnung ein wichtiger Faktor, der für die Emobilität spricht. Ein weiterer Grund ist, das in Zukunft die Eautos als Speicher eingesetzt werden können und damit ebenfalls Kosten eingespart werden können. Begründung des Antrags Die Bonner Wärmeplanung und deren Beschluss Anfang 2025! Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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