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241898 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Sicherstellung der Wahlfreiheit bei Heiz- und Stromanschlüssen für Immobilienbesitzer

Nummer
241898
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.12.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241898-01 ST Bürgerantrag: Sicherstellung der Wahlfreiheit bei Heiz- und Stromanschlüssen für Immobilienbesitzer

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241898
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
09.10.2024
Bürgerantrag: Sicherstellung der Wahlfreiheit bei
Heiz- und Stromanschlüssen für Immobilienbesitzer
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Hiermit beantrage ich, der Rat der Stadt Bonn fasst folgende Beschlüsse:
1.Seitens der Stadt Bonn wird es niemals eine Anschlusspflicht an ein Nah-
oder Fernwärmenetz für Immobilienbesitzer geben.
2.Jeder Immobilienbesitzer hat das Recht sich seine Wärmetechnik selbst aus-
zusuchen und der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflichtung sein Netz daran
auszurichten, dass jeder Immobilienbesitzer eine Stromheizung wählt.
3.Jeder Immobilienbesitzer hat in Bonn das Recht sich eine Wallbox von min-
destens 11 kWh zu installieren und der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflich-
tung sein Netz daran auszurichten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Beschlüsse zur Wärmeversorgung und Emobilität
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, der Rat der Stadt Bonn fasst folgende Beschlüsse:
1.Seitens der Stadt Bonn wird es niemals eine Anschlusspflicht an ein Nah- oder Fernwärmenetz für
Immobilienbesitzer geben.
2.Jeder Immobilienbesitzer hat das Recht sich seine Wärmetechnik selbst auszusuchen und der örtliche
Netzbetreiber hat die Verpflichtung sein Netz daran auszurichten, dass jeder Immobilienbesitzer eine
Stromheizung wählt.
3.Jeder Immobilienbesitzer hat in Bonn das Recht sich eine Wallbox von mindestens 11 kWh zu installieren und
der örtliche Netzbetreiber hat die Verpflichtung sein Netz daran auszurichten.
Begründung:
Seitens der Stadt Bonn wird zurzeit die Wärmeplanung durchgeführt. Dies ist der letzte Baustein, damit die
Fristen des GEG in Bonn gelten. Nachdem Gesetz gibt es sowohl Netzlösungen als auch individuelle
Möglichkeiten die Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die meisten individuellen Wärmelösungen beruhen auf
Heizen mit Strom. Hierbei wird ein Ausbau des Stromnetzes nötig werden. Damit es nicht dazu kommt, dass
aufgrund des Zustands des Stromnetztes keine gesetzmäßige Wärmeversorgung stattfinden kann, ist der
Beschluss notwendig. Auch ist damit die Gefahr gebannt, dass Investitionen, die aufgrund eines erst später
realisierten Wärmenetzes entstehen, verloren sind.
Um in Bonn die Elektromobilität zu fördern, ist es nicht notwendig, seitens der Verwaltung große Summen
auszugeben. Neben dem Kaufpreis sind die Kosten für den Ladestrom maßgebend. Die Kosten an öffentlichen
Ladesäulen sind für den Ladestrom die höchsten. Danach kommt der Hausstrom und am günstigsten ist der
selbsterzeugte Strom. Aus diesen Gründen ist das Laden am Haus oder Wohnung ein wichtiger Faktor, der für
die Emobilität spricht. Ein weiterer Grund ist, das in Zukunft die Eautos als Speicher eingesetzt werden können
und damit ebenfalls Kosten eingespart werden können.
Begründung des Antrags
Die Bonner Wärmeplanung und deren Beschluss Anfang 2025!
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de