241894 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Str. 16, 53225 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241894
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.529 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 241894 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Str. 16, 53225 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Heinrich- Heine-Str. 16, 53225 Bonn wird erteilt. Begründung: Die Himalaya-Zeder (Cedrus deodora) weist einen Stammumfang von 278 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort der Zeder ist südwestlich vom Gebäude ca. 4,5 m vom Bungalow entfernt und ca. 1 m von der Grenze zur öffentlichen Fläche, der Stichstraße zu den Nachbarhäusern Haus Nr. 18 und 20, entfernt. Der Vorgarten ist stark verwurzelt, was nach Angaben der Antragsteller bereits vermehrt zu Stolperfallen führt. Durch die Nähe zum Gebäude kommt es durch den Abwurf von Nadeln und Fruchtständen immer wieder zu verstopften Dachentwässerungen. Bei den Bildern der Innenräume handelt es sich um zwei Kellerräume. In den Kellerräumen des Bungalows sind Risse in der Bodenplatte erkennbar, welche auf das Wurzelwachstum der Zeder zurückzuführen sind. Aus fachlicher Sicht kann man hier zwar von Wurzelwachstum unter der Bodenplatte ausgehen, aber bei der Lage und der Ausformung der Risse nicht von einem statischen Problem. So ein Fall ist zwar relativ selten, man muss jedoch davon ausgehen, dass die Bauausführung der Bodenplatte wohl gewisse Defizite aufweisen muss, andernfalls könnte es kaum zu derartigen Rissen kommen. Nach fachlicher Einschätzung wird das Wurzelwachstum weiter fortschreiten und folglich wird sich die Rissbildung weiter verstärken. Aufgrund dessen ist es unumgänglich die Zeder zu entfernen, um eine Ausweitung der Gebäudeschäden zu verhindern.Seite 1 von 16 Seite 2 Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Antragsteller Heinrich-Heine-Str. 16, 53225 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 16 Seite 3 von 16 Seite 4 von 16 Seite 5 von 16 Seite 6 von 16 Seite 7 von 16 Seite 8 von 16 Seite 9 von 16 Seite 10 von 16 Seite 11 von 16 Seite 12 von 16 Seite 13 von 16 Seite 14 von 16 Seite 15 von 16 Seite 16 von 16
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de