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241893-02 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Zeder auf dem Baugrundstück Pappelweg 114, 53177 Bonn

Nummer
241893-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Pappelweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung federführend
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  1. 241893 Fällgenehmigung für eine Zeder auf dem Baugrundstück Pappelweg 114, 53177 Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
241893-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Zeder auf dem
Baugrundstück Pappelweg 114, 53177 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Es liegt eine Dringlichkeit vor, da bei Ablehnung bzw. bei einer verzögerten
Erteilung der Erlaubnis zur Fällung des unten aufgeführten Baumes das
Bauvorhaben, bei dem ein geltendes Baurecht besteht, im Baufortschritt
gefährdet wird. Gemäß §4 Abs. 1b) Baumschutzsatzung Bonn ist von den
Verboten des §2 eine Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach den
baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter
wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Die Realisierung der
Baumaßnahme ist bei Erhalt der Zeder nicht möglich. Eine Verzögerung des
Baufortschritts hat zur Folge, dass für die Bauherrschaft eine unzumutbare
finanzielle Belastung entsteht.
Die Beschlussvorlage konnte aufgrund von verwaltungsinternem
Abstimmungsbedarf nicht fristgerecht eingereicht werden.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Zeder auf dem Baugrundstück Pappelweg 114,
53177 Bonn wird erteilt.
Begründung:
Die Verwaltung legt erneut den Beschlussvorschlag zur Erteilung einer
Fällgenehmigung für eine Zeder auf dem Baugrundstück Pappelweg 114,
53177 Bonn vor. Unter der DS 241893 wurde die Fällgenehmigung in der
Baumkommission (Empfehlungsrecht) und der BV Bad Godesberg
(Entscheidungsrecht) abgelehnt. Die Verwaltung teilt mit, dass der
Bauherrschaft im Rahmen der Bauvoranfrage ein positiver Vorbescheid erteilt
wurde welcher beinhaltet, dass ein Erhalt des Baumes bei Durchführung des
Vorhabens nicht möglich ist und einer Fällgenehmigung zugestimmt werden
würde, da das Vorhaben planungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Eine
Berichterstattung zu dem Vorhaben konnte seitens der Verwaltung in der
Sitzung der Baumkommission am 25.11.2024 kurzfristig nicht erfolgen, sodass
nicht abschließend beraten werden konnte.
Auf dem Baugrundstück Pappelweg 114, 53177 Bonn ist die Errichtung einesSeite 1 von 11
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Anbaus und die Erweiterung des Einfamilienhauses geplant.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss zur Verwirklichung der
Baumaßnahme ein satzungsgeschützter Baum auf dem Baugrundstück zur
Entfernung freigegeben werden.
Die Zeder (Cedrus atlantica 'Glauca') weist einen Stammumfang von 260 cm,
einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Standort des Baumes ist nur ca. 2,5 m von der südwestlichen
Gebäudeecke des Reihenhauses entfernt.
Bei Umsetzung des geplanten Vorhabens ist ein Erhalt der zur Fällung
beantragten Zeder aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Baufeld nicht
möglich.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
b) der Baumsatzung erteilt werden muss.
Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von
20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens gefordert.
Anlage/n
1 Luftbild Geodaten 2022 (öffentlich)
2 Fotos Pappelweg 114 Antragsteller (2) (öffentlich)
3 Fotos Antragsteller (1) (öffentlich)
4 Lageplan Pappelweg 114 (öffentlich)
5 Grundriss Erdgeschoß Pappelweg 114 (öffentlich)Seite 2 von 11
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Datenstand: 03.11.2026, 04:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de