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241891 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine mehrstämmige Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179 Bonn

Nummer
241891
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241891-01 ST Fällgenehmigung für eine mehrstämmige Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179 Bonn
  2. 241891-02 Fällgenehmigung für eine mehrstämmige Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179 Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
241891
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine mehrstämmige Eibe auf
dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 -
74, 53179 Bonn wird erteilt.
Begründung:
Die mehrstämmige Eibe (Taxus baccata), Baum Nr. 70, weist gemäß
Gutachten der Firma Banks Baumpflege vom 07.12.2023 einen gesamten
Stammumfang von 220 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe
von 10 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt.
Auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72-74, 53179 Bonn ist der Abbruch des
Bestandsgebäudes und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit
gemeinsamer Tiefgarage geplant.
Im Rahmen dieser Baumaßnahme müssen insgesamt 11 satzungsgeschützte
Bäume zur Fällung freigegeben werden, da sich diese im Baufeld befinden und
bei Durchführung des Vorhabens nicht gehalten werden können.
Darunter befinden sich vier satzungsgeschützte Nadelbäume und sechs
satzungsgeschützte Laubbäume mit einem Stammumfang unter 200 cm. Zwei
dieser Laubbäume weisen gemäß Gutachten bereits einen mangelhaften
Zustand auf. Für die restlichen acht Bäume, die sich gemäß dem Gutachten in
einem Zustand von befriedigend bis ausreichend befinden, werden
Ersatzpflanzungen gefordert.
Eine weitere Eibe, Baum Nr. 70, weist einen Stammumfang von 220 cm auf
und kann ebenfalls bei Durchführung des Bauvorhabens an diesem Standort im
Baufeld nicht gehalten werden.Seite 1 von 3
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Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis
gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 b) der Baumsatzung
erteilt werden muss.
Als Ersatz (hier für Baum Nr. 70) wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten
Neubaus gefordert.
Anlage/n
1 Eibe Baum Nr 70 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de