241891 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine mehrstämmige Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241891
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 241891 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine mehrstämmige Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Eibe auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72 - 74, 53179 Bonn wird erteilt. Begründung: Die mehrstämmige Eibe (Taxus baccata), Baum Nr. 70, weist gemäß Gutachten der Firma Banks Baumpflege vom 07.12.2023 einen gesamten Stammumfang von 220 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 10 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt. Auf dem Baugrundstück Rüdigerstraße 72-74, 53179 Bonn ist der Abbruch des Bestandsgebäudes und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage geplant. Im Rahmen dieser Baumaßnahme müssen insgesamt 11 satzungsgeschützte Bäume zur Fällung freigegeben werden, da sich diese im Baufeld befinden und bei Durchführung des Vorhabens nicht gehalten werden können. Darunter befinden sich vier satzungsgeschützte Nadelbäume und sechs satzungsgeschützte Laubbäume mit einem Stammumfang unter 200 cm. Zwei dieser Laubbäume weisen gemäß Gutachten bereits einen mangelhaften Zustand auf. Für die restlichen acht Bäume, die sich gemäß dem Gutachten in einem Zustand von befriedigend bis ausreichend befinden, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Eine weitere Eibe, Baum Nr. 70, weist einen Stammumfang von 220 cm auf und kann ebenfalls bei Durchführung des Bauvorhabens an diesem Standort im Baufeld nicht gehalten werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 b) der Baumsatzung erteilt werden muss. Als Ersatz (hier für Baum Nr. 70) wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten Neubaus gefordert. Anlage/n 1 Eibe Baum Nr 70 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de