241890-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Überprüfung und Neuregelung der Parksituation in Küdinghoven (Broichstraße, Dornenkreuzstraße, Kirchstraße, Streffenweg u.a.)
Kerndaten
- Nummer
- 241890-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241890-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Überprüfung und Neuregelung der Parksituation in Küdinghoven (Broichstraße, Dornenkreuzstraße, Kirchstraße, Streffenweg u.a.) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Parksituation in den u.a. beschrieben Straßen ist angespannt. Daher werden derzeit auch die Gehwege (meist beidseitig) zum Parken mitgenutzt, obwohl diese in den meisten Fällen zu schmal dimensioniert sind (siehe Anlage). Eine beantragte grundsätzliche Neuanordnung scheidet aufgrund der in der Regel schmalen Gehwege bereits aus. Partiell (z.B. vor Broichstraße 15) könnten einzelne Parkbuchten gekippt auf dem Gehweg markiert werden, da hier ausreichende Breiten vorhanden sind. Dies wird die Verwaltung auch gerne durchführen. In den übrigen Fällen scheidet dies aber mangels ausreichender Breiten aus. In den meisten Fällen kann zudem statt auf den Gehwegen legal auf der Fahrbahn geparkt werden. Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich gemäß Straßenverkehrsordnung verboten. Der Gesetzgeber hat mit dieser gesetzlichen Vorschrift eine besondere Schutzfunktion für alle Fußgänger*innen eingeräumt. Durch eine erhebliche Verschärfung des Bußgeldkataloges (mindestens 55 EUR bei diesem Verstoß, also höchstmögliches Verwarnungsgeld) hat der Gesetzgeber darüber hinaus Ende 2021 zum Ausdruck gebracht, dass er den Unrechtsgehalt des Gehwegparkens entsprechend hoch einschätzt und daher eine Ahndung der Regelfall sein muss. Dies ist nicht zuletzt aufgrund vielfältiger gesellschaftlicher Veränderungen geschehen, die zwischenzeitlich eine bewusste Freihaltung von Gehwegen fordert. In diesem Sinne ist eine Rücknahme der bisher ausgesprochenen Verwarnungen weder möglich noch im Sinne des Gesetzgebers. Ein Anhörungsverfahren bzw. eine Ankündigung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch von Seiten der Ordnungsbehörde vorgesehen.Ein Abweichen von diesem Grundsatz würde Präzedenzfälle schaffen, die zudem Auswirkungen auf die Ahndung anderer Ordnungswidrigkeiten hätten.Ausnahmen (Vorverwarnungen) gibt es in der Regel nur bei grundlegenden Anpassungen bisher legaler Parkvorgänge (z.B. Parkraumkonzepte). Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesemSeite 1 von 4 Seite 2 Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n 1 Anlage zu DS241890-01 (öffentlich)Seite 2 von 4 Dornenkreutzstraße KirchstraßeSeite 3 von 4 BroichstraßeSeite 4 von 4
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