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241889-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Pflanzung von Bäumen in der Mitte der Poppelsdorfer Allee

Nummer
241889-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241889 Bürgerantrag: Pflanzung von Bäumen in der Mitte der Poppelsdorfer Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241889-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Pflanzung von Bäumen in der Mitte
der Poppelsdorfer Allee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Poppelsdorfer Allee handelt es sich um eine wichtige Sichtachse
zwischen dem ehem. Kurfürstlichen Schloss, heute Hauptgebäude der
Universität Bonn, und dem Poppelsdorfer Schloss Clemensruhe. Sie ist als
Bestandteil des Baudenkmals Poppelsdorfer Schloss in die Denkmalliste der
Bundesstadt Bonn eingetragen. Eine weitere Baumpflanzung in der Fläche
würde die historische Sichtachse erheblich einengen oder sogar unterbrechen.
Sie ist daher aus denkmalrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten.
Aus fachlicher Sicht sind Baumpflanzungen auch nicht zum Schutz des Rasens
geeignet, da die Nahrungs- und Wasserkonkurrenz durch die Wurzeln der
Bäume das Graswachstum erheblich beeinträchtigen würde.
Da die Austrocknung des Rasens in sommerlichen Trockenperioden nur
oberflächig ist, erholt sich der Rasen nach den ersten Regenfällen i. d. R.
schnell wieder. Es fällt aber auf, dass die im Rasen enthaltenen Kräuter
deutlich länger und in den meisten Sommern sogar durchgehend grün sind.
Dies ist auf die längeren Wurzeln dieser Pflanzen zurückzuführen.
Zwar kann die Fläche aufgrund ihrer intensiven Nutzung nicht in eine
hitzeresilientere Wiese umgewandelt werden. Die Verwaltung beabsichtigt
jedoch, mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität als
Flächeneigentümer und dem Denkmalschutz abzustimmen, ob der
Kräuteranteil bestehend u.a. aus Weißklee, Braunelle und Gänseblümchen auf
der Fläche erhöht werden kann. Zur weiteren Steigerung der Biodiversität,
könnten gleichzeitig Frühjahrsblüher, wie Krokus, Traubenhyazinthe und
Blaustern eingebracht werden. Eine Umsetzung kann jedoch nur im Rahmen
der personellen Möglichkeiten des Fachamts erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de