241889-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Pflanzung von Bäumen in der Mitte der Poppelsdorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 241889-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Poppelsdorfer Allee Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241889-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Pflanzung von Bäumen in der Mitte der Poppelsdorfer Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei der Poppelsdorfer Allee handelt es sich um eine wichtige Sichtachse zwischen dem ehem. Kurfürstlichen Schloss, heute Hauptgebäude der Universität Bonn, und dem Poppelsdorfer Schloss Clemensruhe. Sie ist als Bestandteil des Baudenkmals Poppelsdorfer Schloss in die Denkmalliste der Bundesstadt Bonn eingetragen. Eine weitere Baumpflanzung in der Fläche würde die historische Sichtachse erheblich einengen oder sogar unterbrechen. Sie ist daher aus denkmalrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten. Aus fachlicher Sicht sind Baumpflanzungen auch nicht zum Schutz des Rasens geeignet, da die Nahrungs- und Wasserkonkurrenz durch die Wurzeln der Bäume das Graswachstum erheblich beeinträchtigen würde. Da die Austrocknung des Rasens in sommerlichen Trockenperioden nur oberflächig ist, erholt sich der Rasen nach den ersten Regenfällen i. d. R. schnell wieder. Es fällt aber auf, dass die im Rasen enthaltenen Kräuter deutlich länger und in den meisten Sommern sogar durchgehend grün sind. Dies ist auf die längeren Wurzeln dieser Pflanzen zurückzuführen. Zwar kann die Fläche aufgrund ihrer intensiven Nutzung nicht in eine hitzeresilientere Wiese umgewandelt werden. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität als Flächeneigentümer und dem Denkmalschutz abzustimmen, ob der Kräuteranteil bestehend u.a. aus Weißklee, Braunelle und Gänseblümchen auf der Fläche erhöht werden kann. Zur weiteren Steigerung der Biodiversität, könnten gleichzeitig Frühjahrsblüher, wie Krokus, Traubenhyazinthe und Blaustern eingebracht werden. Eine Umsetzung kann jedoch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Fachamts erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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