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241883 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Rot-Buche und eine Kanadische Pappel auf dem Grundstück Arminiusstr. 49, 53117 Bonn

Nummer
241883
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241883
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche und eine
Kanadische Pappel auf dem Grundstück
Arminiusstr. 49, 53117 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Rot-Buche und eine Kanadische Pappel auf dem
Grundstück Arminiusstr. 49, 53117 Bonn wird erteilt.
Begründung:
Die Rot-Buche (Fagus sylvatica), Baum Nr. 89, weist einen Stammumfang von
206 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 22 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Die Kanadische Pappel (Populus canadensis), Baum Nr. 88, weist einen
Stammumfang von 345 cm, einen Kronendurchmesser von 20 m und eine
Höhe von 23 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Standort der Rot-Buche ist unmittelbar vor dem Gebäude Haus Nr. 49,
neben dem Hauseingang. Der Standort der Kanadischen Pappel befindet sich
unmittelbar an der Giebelseite des Gebäudes Haus Nr. 49.
Sowohl die Rot-Buche, als auch die Kanadische Pappel sind bei den geplanten
und bereits terminierten Abrissarbeiten des Gebäudes Haus Nr. 49 aufgrund
der Gebäudenähe nicht zu halten. Da der Zeitplan für alle anderen
nachfolgenden Gewerke verschoben werden müsste und dadurch vermeidbare
Zusatzkosten entstehen würden, müssen die Bäume zeitnah zur Entfernung
freigegeben werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung zur
Entfernung der Bäume nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden
muss.Seite 1 von 5
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Als Ersatz werden anschließend zwei standortgerechte Laubbäume mit einem
Stammumfang von 20-25 cm nach Fertigstellung der Abrissarbeiten bzw. des
geplanten Neubaus gefordert.
Anlage/n
1 Straßenraumfoto Sep. 2023 Kanadische Pappel und Rot-Buche (2)
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Datenstand: 02.11.2026, 18:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de