241883 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche und eine Kanadische Pappel auf dem Grundstück Arminiusstr. 49, 53117 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241883
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241883 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Rot-Buche und eine Kanadische Pappel auf dem Grundstück Arminiusstr. 49, 53117 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 25.11.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rot-Buche und eine Kanadische Pappel auf dem Grundstück Arminiusstr. 49, 53117 Bonn wird erteilt. Begründung: Die Rot-Buche (Fagus sylvatica), Baum Nr. 89, weist einen Stammumfang von 206 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 22 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Die Kanadische Pappel (Populus canadensis), Baum Nr. 88, weist einen Stammumfang von 345 cm, einen Kronendurchmesser von 20 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Standort der Rot-Buche ist unmittelbar vor dem Gebäude Haus Nr. 49, neben dem Hauseingang. Der Standort der Kanadischen Pappel befindet sich unmittelbar an der Giebelseite des Gebäudes Haus Nr. 49. Sowohl die Rot-Buche, als auch die Kanadische Pappel sind bei den geplanten und bereits terminierten Abrissarbeiten des Gebäudes Haus Nr. 49 aufgrund der Gebäudenähe nicht zu halten. Da der Zeitplan für alle anderen nachfolgenden Gewerke verschoben werden müsste und dadurch vermeidbare Zusatzkosten entstehen würden, müssen die Bäume zeitnah zur Entfernung freigegeben werden. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung zur Entfernung der Bäume nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden muss.Seite 1 von 5 Seite 2 Als Ersatz werden anschließend zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm nach Fertigstellung der Abrissarbeiten bzw. des geplanten Neubaus gefordert. Anlage/n 1 Straßenraumfoto Sep. 2023 Kanadische Pappel und Rot-Buche (2) (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de