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241875-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren

Nummer
241875-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241875 Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241875-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Antrag der Koalition: Schutz
von Igeln und anderen kleinen Wildtieren
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
„Der hier vorkommende westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus) befindet
sich seit 2020 auf der Roten Liste Deutschland. Igel stehen unter Naturschutz.
Sie sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 b bzw. c BNatSchG i. V. m. Anlage 1
Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Als besonders geschützte
Art gilt für sie die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1
Nrn. 1 – 3 BNatSchG. In den letzten Jahrzehnten wurde eine stetige
Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. Eine Bedrohung für den
Igel stellt vor allem der Mensch dar (u.a. Verkehrsopfer, Verlust von
Lebensraum, weniger Nahrung, sowie Störung und Verletzung durch
gärtnerische Tätigkeiten). Igel sind nacht- und dämmerungsaktiv und
verstecken sich tagsüber in Laub- und Reisighaufen oder bspw. unter Hecken
oder in Gebüschen. Bei Gefahr flüchten Igel nicht, sondern rollen sich instinktiv
zu einer Kugel zusammen. Dies schützt sie effektiv gegen Fressfeinde.
Aufgrund dieses Schutzmechanismus stellen unter anderem Rasentrimmer,
Fadenmäher und Rasenroboter eine tödliche Gefahr für Igel dar. Die
Stadtverwaltung ist sich der Problematik bewusst, dass auch in Bonn
automatische Mähroboter regelmäßig zu schweren Verletzungen,
Verstümmelungen und Tötungen von Igeln führen.
Besitzer*innen sowie Betreiber*innen von automatischen Mährobotern haben
dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und
andere Tiere entsteht. Verletzen oder töten Mähroboter Igel, handelt es sich um
einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr.
1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Ein Nachtfahrverbot von automatischen Mährobotern könnte einen Beitrag zum
Artenschutz liefern, sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere.
Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung ist § 3 Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG. Gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die für Naturschutz
und Landschaftspflege zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften
des Bundesnaturschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen
Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall
erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Gemäß § 2Seite 1 von 2
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Landesnaturschutzgesetz ist die Untere Naturschutzbehörde Bonn die hierfür
zuständige Naturschutzbehörde. Ein Erlass einer Allgemeinverfügung zum
Schutz von Igeln und Kleintieren ist aufgrund fehlender Kapazitäten zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es müsste zudem sichergestellt werden, dass
die notwendigen Ressourcen zur weiteren Bearbeitung nach Inkrafttreten einer
Allgemeinverfügung innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen.
Im Sinne des Arten- und Naturschutzes appelliert die Stadtverwaltung daher
zum aktuellen Zeitpunkt für einen verantwortungsbewussten Einsatz von
Mährobotern auf nicht öffentlichen Bonner Grün-, Frei- und Rasenflächen.
Mähroboter sollten nicht vollkommen unbeaufsichtigt und nicht zur
Dämmerungs- und Nachtzeit eingesetzt werden. In jüngster Vergangenheit hat
die Stadtverwaltung bereits durch Aufklärungs- und Pressearbeit verstärkt auf
das Problem aufmerksam gemacht, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und
Bürger für die Thematik zu sensibilisieren. Die Stadtverwaltung ist bestrebt
weitere Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz von Igeln und anderen kleinen
Wirbeltieren zu unternehmen.“
Vergleiche Internetauftritt:
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni-2024/maehroboter-eine-gefahr-
fuer-igel-und-co.php
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de