← Vorlagen

241875 · Antrag

Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren

Nummer
241875
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241875-01 ST Stellungnahme zum Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.617 Zeichen)
Antrag
öffentlich
241875
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
18.10.2024
Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen
kleinen Wildtieren
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtliche Regelung zu erlassen,
welche die Inbetriebnahme von Mährobotern während der Nachtzeiten
untersagt. Als Referenz kann die bereits in Köln und anderen Städten erfolgte
Regelung dienen. Die Regelung soll die zeitliche Nutzung von Mährobotern im
Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den
Dämmerungs- und Nachtzeiten entsprechend einschränken. Die
Betriebserlaubnis soll sich auf die Tageszeit beschränken und die Nacht- und
Hauptdämmerungszeiten aussparen (ab 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis
30 Minuten vor Sonnenuntergang).
2. Von der Regelung kann auf Antrag befreit werden, wenn nachgewiesen wird,
dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und
anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht
(beispielsweise bei Rasenflächen auf Dächern).
3. Darüber hinaus nutzt die Stadt weiterhin die ihr zur Verfügung stehenden
Kommunikationskanäle (z.B. Social Media, Pressemitteilungen), um auf die
Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der
Nacht, hinzuweisen.
Begründung
Igel gelten als besonders schützenswerte Art, deren Bestände deutlich
rückläufig sind. Igel sind keine Fluchttiere und rollen sich bei Gefahr
zusammen, was sie besonders anfällig für die scharfen Klingen der Mähroboter
macht, was immer wieder zu schweren und auch tödlichen Verletzungen führt.
Neben Igel sind aber auch andere nachtaktive Tierarten wie Insekten, LurcheSeite 1 von 2
Seite 2
oder Echsen durch die Mähroboter gefährdet. Eine Regelung, welche den
Betrieb von Mährobotern nur während der hellen Tageszeiten gestattet,
orientiert sich an den Aktivitätszeiten der nachtaktiven Tiere und leistet somit
einen wichtigen Beitrag zu deren Bestandsschutz. Gleichzeitig wird der Einsatz
der Mähroboter nur eingeschränkt, aber nicht verboten, was einen zumutbaren
Rahmen für die Bürger*innen darstellt. Nichtbefolgen dieser Verfügung stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit kostenpflichtiger Mahnung und/oder
mit Geldstrafen analog der städtischen Gebührenordnung geahndet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de