241875 · Antrag
Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren
Kerndaten
- Nummer
- 241875
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 21.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.617 Zeichen)
Antrag öffentlich 241875 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 18.10.2024 Antrag der Koalition: Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtliche Regelung zu erlassen, welche die Inbetriebnahme von Mährobotern während der Nachtzeiten untersagt. Als Referenz kann die bereits in Köln und anderen Städten erfolgte Regelung dienen. Die Regelung soll die zeitliche Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten entsprechend einschränken. Die Betriebserlaubnis soll sich auf die Tageszeit beschränken und die Nacht- und Hauptdämmerungszeiten aussparen (ab 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang). 2. Von der Regelung kann auf Antrag befreit werden, wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht (beispielsweise bei Rasenflächen auf Dächern). 3. Darüber hinaus nutzt die Stadt weiterhin die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social Media, Pressemitteilungen), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen. Begründung Igel gelten als besonders schützenswerte Art, deren Bestände deutlich rückläufig sind. Igel sind keine Fluchttiere und rollen sich bei Gefahr zusammen, was sie besonders anfällig für die scharfen Klingen der Mähroboter macht, was immer wieder zu schweren und auch tödlichen Verletzungen führt. Neben Igel sind aber auch andere nachtaktive Tierarten wie Insekten, LurcheSeite 1 von 2 Seite 2 oder Echsen durch die Mähroboter gefährdet. Eine Regelung, welche den Betrieb von Mährobotern nur während der hellen Tageszeiten gestattet, orientiert sich an den Aktivitätszeiten der nachtaktiven Tiere und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu deren Bestandsschutz. Gleichzeitig wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt, aber nicht verboten, was einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen darstellt. Nichtbefolgen dieser Verfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit kostenpflichtiger Mahnung und/oder mit Geldstrafen analog der städtischen Gebührenordnung geahndet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de