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241859 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitungsbeschluss zur Beauftragung einer Generalsanierung der Sortieranlage in der Zentralbibliothek

Nummer
241859
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
24.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 19.11.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
241859
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitungsbeschluss zur Beauftragung einer
Generalsanierung der Sortieranlage in der
Zentralbibliothek
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
19.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung Vergabeverfahrens zur Beauftragung einer Generalsanierung
der Sortieranlage in der Zentralbibliothek gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung
wird zugestimmt.
Begründung
Die seit 2015 im Einsatz befindliche Sortieranlage der Zentralbibliothek im Haus
der Bildung soll für eine Nutzung über weitere 10 Jahre ertüchtigt werden.
Hierfür sollen im Rahmen einer Generalsanierung alle beweglichen Teile,
Motoren und elektronischen Bauteile ausgetauscht werden.
Für die Generalsanierung soll der Zeitraum der Bibliotheksschließung, der für
die Einführung der neuen Bibliothekssoftware in 2025 notwendig sein wird,
genutzt werden.
Derzeitiger Sachstand
Seit der Eröffnung des Hauses der Bildung im Jahr 2015 wird in der
Zentralbibliothek eine Sortieranlage eingesetzt. Hiermit werden Medien intern
und extern (Außenrücknahme) angenommen, automatisch zurückgebucht,
Belege ausgedruckt und die angenommenen Medien über verschiedene
Transportsysteme (Transportbänder, Schieber, Paternoster, Aufzug) über zwei
Etagen in 14 verschiedene Transportboxen einsortiert.
Die Sortieranlage ist für den effizienten Arbeitsablauf in der Zentralbibliothek
von großer Wichtigkeit. Für den laufenden Betrieb existiert ein Wartungsvertrag
mit der Herstellerfirma.
Die sichere Nutzung der Sortieranlage kann von 10 Jahren um weitere 10Seite 1 von 2
Seite 2
Jahre verlängert werden. Um dies zu gewährleisten wird von der Herstellerfirma
eine Generalsanierung vorausgesetzt. Diese Generalsanierung ist nicht Teil
des bestehenden Wartungsvertrages.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
X Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) X Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB X UVgO VgV 4. Quartal 2024
bis 2. Quartal 2025
124.950,-- EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.01.26 IT-Betrieb 525500/ 1024160/
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de