241858 · Beschlussvorlage
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ - Auslobung und Benennung der Sachpreisrichter*innen
Kerndaten
- Nummer
- 241858
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241858 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ - Auslobung und Benennung der Sachpreisrichter*innen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Anhörung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Aufgabenstellung zum hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ (Anlage 1) im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ wird zugestimmt. (Entscheidungskompetenz beim Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen) 2. Für das Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ werden folgende Personen benannt: (Entscheidung im Rat) Sachpreisrichter*innen 1. 2. 3. 4. Stellvertreter*innen 1. 2.Seite 1 von 35 Seite 2 3. 4. Begründung Anlass und Ziele der Planung Um im Rahmen des Projektes „Urban dot“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf eine qualitätvolle und integrierte Gesamtentwicklung zu sichern, wurde ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren einschließlich Freiraumplanung nach den Vorgaben der RPW beschlossen (vgl. Ds-Nr 190355). Der städtebauliche Wettbewerb für das Plangebiet „urban.dot“ wurde 2020 durchgeführt (vgl. Ds-Nr 220458). Am 06.12.2022 hat die Bezirksvertretung Bonn beschlossen (vgl. Ds-Nr 220458), dass zur weiteren Qualifizierung des Baufeldes auf dem Gelände der ehemaligen Großbäckerei Lubig ein hochbaulicher Planungswettbewerb gemäß RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) unter Einbindung politischer Vertreter*innen im Preisgericht durchzuführen ist. Vor dem Hintergrund der in der Quartiersmitte prominent gelegenen Fläche und dem angestrebten anspruchsvollen Nutzungsmix ist das Ziel, eine hochwertige und gegliederte Gestaltung der Architektur sicherzustellen. Wettbewerb Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit insgesamt 12 Büros ausgelobt. Das Preisgericht setzt sich aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Vertreter*innen der Stadtverwaltung sowie externen Fachberater*innen zusammen. Politische Vertreter*innen werden in der Funktion als Sachpreisrichter*innen stimmberechtigt in das Verfahren eingebunden. Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Schritte im anschließenden Bebauungsplanverfahren und wird ebenfalls durch Regelungen im entsprechenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Der Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ wird voraussichtlich in Q2 2025 in den politischen Gremien beraten werden. Die Entwurfsfassung der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb ist Anlage 1 zu entnehmen. Benennung der stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichtes Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige Vertretung werden zur Preisrichtervorbesprechung und zur Preisgerichtssitzung eingeladen. Vom Rat sollen vier stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültigeSeite 2 von 35 Seite 3 Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Termine für die Mitglieder des Preisgerichtes Die Preisrichtervorbesprechung ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2025 und die Preisgerichtssitzung voraussichtlich für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. Konkrete Termine wurden noch nicht final festgelegt. Die Mitglieder des Preisgerichts werden über die konkreten Termine informiert und um Teilnahme gebeten. Anlage/n 1 Entwurf der Wettbewerbsauslobung_Lubig Areal (öffentlich)Seite 3 von 35 - 1 - Auslobung Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ Ausloberin WID R1 Bonn GmbH Rudi-Dutschke-Str. 26 10969 Berlin Ansprechpartner: Christian Hahn Verfahrensmanagement und Bearbeitung der Auslobung ulrich hartung gmbh Adenauerallee 127A 53113 Bonn Ansprechpartner:innen: Maren Brixius, Thomas Schwolow Bildnachweis: Alle Fotos, Grafiken und Tabellen (soweit nicht anders gekennzeichnet): ulrich hartung gmbhSeite 4 von 35 - 2 - Termine (vorbehaltlich Ratsbeschluss Mitte Dezember 2024) Versand der Wettbewerbsunterlagen Q1 2025 Preisrichtervorbesprechung, Ortsbegehung und Rückfragenkolloquium Q1 2025 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Q2 2025 Vorprüfung Q2 2025 Preisgerichtssitzung Q2 2025 Ausstellung der Arbeiten Q2 od. Q3 2025 Markennamen und Warenzeichen Alle verwendeten Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen. Sie sind nicht gesondert als solche gekennzeichnet.Seite 5 von 35 - 3 - Inhalt Anlass und Zweck des Wettbewerbs ............................................................................. - 4 - Teil A Rahmenbedingungen ........................................................................................... - 5 - 1. Wettbewerbsgebiet und Lage in Bonn ................................................................................ - 5 - 2. Nachbarschaft ...................................................................................................................... - 6 - 3. Bau- und Planungsrecht ....................................................................................................... - 7 - 4. Städtebaulicher Rahmenplan urban dot.............................................................................. - 7 - 5. Umwelt............................................................................................................................... - 10 - 5.1 Klimaanpassungsmaßnahmen des städtebaulichen Rahmenplans ................................... - 10 - 5.2 Starkregen .......................................................................................................................... - 11 - 5.3 Immissionen ....................................................................................................................... - 12 - 5.4 Altablagerungen ................................................................................................................. - 13 - 6. Erschließung / Mobilität..................................................................................................... - 13 - Teil B Planungsaufgabe ................................................................................................ - 17 - 1. Städtebau und Architektur ................................................................................................ - 17 - 2. Nutzungskonzept ............................................................................................................... - 18 - 2.1 Nahversorger ..................................................................................................................... - 18 - 2.2 Shops / Dienstleistungen im EG ......................................................................................... - 20 - 2.3 Gefördertes Wohnen ......................................................................................................... - 21 - 2.4 Frei finanzierte Mietwohnungen ....................................................................................... - 21 - 3. Wirtschaftliche Baukonstruktion ....................................................................................... - 22 - 4. Barrierefreiheit .................................................................................................................. - 26 - 5. Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................... - 26 - 6. Freiraumgestaltung ............................................................................................................ - 28 - 7. Untergeschoss.................................................................................................................... - 28 - 8. Ruhender Verkehr / Mobilität ........................................................................................... - 29 - 9. Ver- und Entsorgung / Müll ............................................................................................... - 29 - 10. Technikflächen ................................................................................................................... - 30 - 11. Wirtschaftlichkeit ............................................................................................................... - 30 -Seite 6 von 35 - 4 - Anlass und Zweck des Wettbewerbs Das zu beplanende Grundstück der ehemaligen Großbäckerei Lubig an der Dottendorfer Straße in Bonn-Dottendorf liegt zentral im neuen Stadtquartier „urban dot“ und wurde 2018 von der Ausloberin erworben. Mit Einstellung des Betriebs im Jahr 2015 stehen die ehemalige Produktionshalle und ein Einfamilienhaus leer. Die Gebäude sollen abgebrochen und in diesem Wettbewerbsverfahren überplant werden. Die städtebaulichen Leitlinien dieses Realisierungswettbewerbs ergeben sich aus dem Rahmenplan „urban dot“, dem Siegerentwurf von GBP Architekten mit HOLZWARTH Landschaftsarchitektur aus dem städtebaulichen Wettbewerb von 2020 und dem daraus entstandenen Bebauungsplanentwurf, der sich aktuell in der Vorbereitung der Veröffentlichung nach §3 (2) BauGB befindet. Für das Wettbewerbsgebiet sind insbesondere geförderte und freifinanzierte Mietwohnungen sowie ein Nahversorger vorgesehen. Vor dem Hintergrund der hohen Baupreise und Finanzierungszinsen geht dieser Wettbewerb neue Wege, um bezahlbare Wohnungen mit hoher architektonischer Qualität zu planen. So soll das Haus mit vorgefertigten Bauteilen rationell realisiert werden. Gleichzeitig soll über den RPW-Wettbewerb sichergestellt werden, dass die städtebauliche und architektonische Gestaltung dem zentralen Standort im Entwicklungsgebiet „urban dot“ gerecht wird. Die Ausloberin kennt aus anderen Projekten den Systembau am Beispiel GOLDBECK , der hier lediglich exemplarisch genannt ist, ohne dass es hierfür bereits eine vertragliche Grundlage gibt. Die systemimmanenten Prinzipien und Bauteile werden den teilnehmenden Architekt:innen als exemplarische Rahmenbedingung an die Hand gegeben. Vorgefertigte Bauelemente wie Wände, Treppenhäuser, Bäder, Balkone etc. ermöglichen Kostensicherheit in der Planung und Ausführung und garantieren einen schnellen reibungslosen Bauablauf. Die Ausloberin erhofft sich im Wettbewerb vielfältige Ideen und tragfähige Konzepte, wie der Wohnungsbau der Zukunft aussehen kann und ist mit dieser gewählten Partnerschaft und dem damit verbundenen Verfahren Pionierin in der Entwicklung anspruchsvoller Wohnungsbauvorhaben. Sollten die Architekt:innen in einem anderen Konstruktionssystem ebenfalls die Möglichkeit sehen, Wohnungsbau effizient, kostengünstig und gestalterisch anspruchsvoll umzusetzen, kann dies gerne alternativ vorgeschlagen werden. Der Siegerentwurf soll auf Basis des neuen Bebauungsplans baulich umgesetzt werden.Seite 7 von 35 - 5 - Teil A Rahmenbedingungen 1. Wettbewerbsgebiet und Lage in Bonn Abb. Orthofoto (Quelle: TIM online) mit Kennzeichnung Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf. Es ist rd. 8.300 m² groß. Es wird südlich und östlich benachbart durch zu erhaltende Bestandsnutzungen eingefasst. Im Nord-Westen wird es durch die Dottendorfer Straße begrenzt. Die Bestandsgebäude innerhalb des Wettbewerbsgebietes (Produktionshalle, Villa und Bordellbetrieb) sollen abgebrochen und überplant werden. Der Ortsteil Dottendorf liegt zentral im Bonner Stadtgebiet und ist örtlich wie regional sehr gut angebunden. Dottendorf sowie die benachbarten Ortsteile Kessenich und Friesdorf liegen am FußSeite 8 von 35 - 6 - des Kottenforsts, sind beliebte Wohnquartiere, bieten eine hohe Lebensqualität und verfügen über eine eigene kulturelle Identität. Die Ortsteile haben jeweils eigene Zentren mit Schulen, Kindergärten, Nahversorgungsmöglichkeiten, Einzelhandel und Dienstleistungen. Die Ortsteile sind in den vergangenen Jahrzehnten schnell gewachsen und verfügen inzwischen über eine Bevölkerung von 26.000 Menschen, dadurch sind die Flächenreserven weitgehend erschöpft. Jenseits der Bahn, im Osten des Wettbewerbsgebietes, befindet sich das Bundesviertel. Bis 1999 Parlaments- und Regierungsviertel, ist das Bundesviertel heute ein Viertel mit hochrangigen internationalen Institutionen und Unternehmen. Die Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), für Bildung und Forschung (BMBF), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und wichtige obere Bundesbehörden und -organe haben hier ihren Sitz. Außerdem haben sich im Bundesviertel beispielsweise die Konzernzentralen der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und der Postbank angesiedelt. Im UN-Campus rund um den „Langen Eugen“ haben sich 19 Einrichtungen der Vereinten Nationen mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Klimaschutz ihren Standort, darunter das Klimasekretariat der Vereinten Nationen (UNFCCC). Benachbart wurde das internationale World Conference Center Bonn (WCCB) realisiert, welches auch den ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestags integriert. Das sogenannte Nord-Süd-Zentrum, ebenfalls im engeren Bundesviertel konzentriert, umfasst öffentliche und private Einrichtungen der Entwicklungshilfe, wie beispielsweise die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder das Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF). Derzeit befindet sich das Europäische Zentrum für Wettervorhersage (EZMW) an der Konrad-Adenauer-Brücke in Realisierung. Insgesamt arbeiten im „Bundesviertel“ in einem Radius von 3 km über 50.000 Menschen. Die international bekannte „Museumsmeile“, mit dem Haus der Geschichte, dem Museum Koenig, dem Kunstmuseum der Stadt Bonn sowie der Bundeskunsthalle zieht pro Jahr rd. 1,5 Mio. Besuchern an. 2. Nachbarschaft Der südlich an das Wettbewerbsgebiet angrenzende Bestand „In der Raste“ ist derzeit durch vielfältige Nutzungen geprägt, die zur attraktiven Standortqualität der künftigen Entwicklungen beitragen. Dazu zählen das auch für Veranstaltungen genutzte Themenhotel „Basecamp“, ein Fitnessstudio sowie das „Bonnox“ Boardinghouse & Hotel, die sich parallel zur Bahntrasse angesiedelt haben. Der zentrale Bereich In der Raste stellt sich aktuell als städtebaulich ungeordneterSeite 9 von 35 - 7 - Raum mit heterogenen Kubaturen und Geschossigkeiten dar. Hier befinden sich kleinformatige Bürogebäude sowie eine Kindertagesstätte. Im Nord-Westen befindet sich die Sportanlage Wasserland mit dem zur Dottendorfer Straße ausgerichteten Gastronomiebetrieb Dotty’s. Im Norden liegt das sogenannte Christian-Miesen- Gelände, der ehemalige Standort des Karosserieherstellers C. Miesen. Er diente zum Produktionsbetrieb von 1901 bis 2005. Das Gelände liegt seither brach und ist ebenfalls Teil der Neuentwicklung urban dot. 3. Bau- und Planungsrecht Das Wettbewerbsgebiet liegt im Geltungsbereich des sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 6719-5 (ehem. Christian Miesen Gelände und ehem. Gelände der Großbäckerei Lubig). Dieser wird die dort derzeit bestehenden gültigen Bebauungspläne Nrn. 7919-46, 7919-47 und 7919-1 ersetzen. Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt, der so gestaltet wird, dass er sowohl die städtebaulichen Leitlinien des Rahmenplans sichert als auch für die Entwurfsverfasser:innen im Wettbewerb architektonische Flexibilität anbietet. Im März 2023 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Derzeit befindet sich die Veröffentlichung des Rechtsplanentwurfes in der Vorbereitung. 4. Städtebaulicher Rahmenplan urban dot Der städtebauliche Leitgedanke des Rahmenplans ist es, die Teilräume nördlich und südlich der Dottendorfer Straße als gemeinsames Quartier „urban dot“ zu verknüpfen. Ergänzend zum Rahmenplan wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, dass Anlage zum städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Ausloberin wird (Anlage 7). Gestaltungshinweise, die das Wettbewerbsgebiet betreffen sind im Teil B Kapitel 1 beschrieben.Seite 10 von 35 - 8 - Abb. Städtebaulicher Rahmenplan (Quelle: GWP Architekten)Seite 11 von 35 - 9 - Nördlich der Dottendorfer Straße Der Campus nördlich der Dottendorfer Straße ist für Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie einem Studierendenwohnheim, das vis-a-vis zum Wettbewerbsgebiet ebenfalls am Platz liegt, vorgesehen. Durch einen durchgängigen baumbestandenen Boulevard wird der nördliche Teilbereich mit dem südlichen Wohnquartier als städtebauliches Rückgrat verbunden. Der Auftakt in den Campus von der Dottendorfer Straße wird durch einen achtgeschossigen Hochpunkt mit einem vorgelagerten repräsentativen Platz (Campusfoyer) markiert. Der gesamte Campus ist autofrei geplant und soll mit hoher Aufenthaltsqualität sowie vielfältigen Möglichkeiten zur Begegnung und Kommunikation ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Der Platz sowie der Campuspark und die Querverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende wird öffentlich zugänglich sein. In diesem Teilbereich besteht ein Entwicklungspotential für rd. 71.000 m² BGF zzgl. eines Quartiersparkhauses, das im Norden angeordnet ist und über die Christian-Miesen- Straße angefahren wird. Südlich der Dottendorfer Str. Der Teilbereich südlich der Dottendorfer Straße wird außerhalb der zu erhaltenden Bestandsbebauung überwiegend als Wohngebiet geplant. Auf der südlichen Seite der Dottendorfer Straße weitet sich der Boulevard als Fortführung des nördlich angrenzenden Campus zu einem Platz auf und leitet in das Wohnquartier über. Hier liegt der Eingang des bestehenden Hostels „Basecamp“ sowie vis-a-vis das Wettbewerbsgebiet, das als belebter Nutzungsbaustein in zentraler Lage des neuen Stadtquartiers gesehen wird. Neben überwiegend gefördertem Geschosswohnungsbau sollen hier im Erdgeschoss ein Nahversorger von bis zu. 800 m² Verkaufsfläche sowie untergeordnet Gemeinschaftsflächen geplant werden. Der südwestliche Teil des Wohnquartiers (ehemalige Friedhofserweiterungsfläche) ist durch differenzierte Gebäude- und Wohntypologien (III-IV Geschosse) geprägt, die das Quartier für unterschiedliche Haushaltsformen und für alle Lebensphasen attraktiv machen sollen. Den Auftakt gegenüber des Wettbewerbsgebietes bildet hier eine neue Kindertagesstätte mit rd. 1.000 m² BGF. Aufgrund der Lage am Quartierseingang kann der Hol- und Bringverkehr aus dem Quartier herausgehalten werden. Der Freibereich orientiert sich zur geschützten, straßenabgewandten Südwestseite mit den benachbarten Friedhofsflächen.Seite 12 von 35 - 10 - Insgesamt besteht in den südlichen Teilbereichen ein Entwicklungspotential für rd. 45.000 m² BGF Wohnfläche. 5. Umwelt 5.1 Klimaanpassungsmaßnahmen des städtebaulichen Rahmenplans In Anbetracht des sich weiter intensivierenden Klimawandels, einhergehend mit einer voraussichtlich weiteren Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten, ist eine klimaangepasste Planung erforderlich, damit auch künftig noch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Durch das Büro Peutz Consult wurden im Rahmen einer mikroklimatischen Untersuchung (2021) Simulationsrechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass durch die bereits jetzt vorgesehenen Klimaanpassungsmaßnahmen des städtebaulichen Rahmenplans (u.a. umfangreiche Baumneupflanzungen, das Anlegen von Garten- und Ackerflächen, Realisierung von extensiver Dachbegrünung, Sickermulden zur Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers) einer zusätzlichen Erwärmung innerhalb des Bereichs des Rahmenplans und der angrenzenden Nutzungen entgegengewirkt werden kann. So zeigen sich Abkühlungstendenzen gegenüber der Ist-Situation, die zudem in die angrenzenden Nutzungen ausstrahlen. Teilweise kommt es an manchen Stellen jedoch auch zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation aufgrund schlechterer Durchlüftung durch die geplante dichte Bebauung und damit einhergehender thermischer Belastung. Das betrifft vor allem Teilbereiche außerhalb des Wettbewerbsgebiet. Durch den Gutachter werden entsprechende Maßnahmen (Begrünung, Verschattung, Oberflächengestaltungen etc.) zur Verbesserung der Durchlüftung, zusätzliche Baumpflanzungen und lokalen Klimabedingungen vorgeschlagen, die im weiteren Verfahren auch für das Wettbewerbsgebiet berücksichtigt werden sollen. Im Sinne einer Vorsorge vor zunehmender Trockenheit sieht zudem das Bonner Schwammstadt- Konzept die Zielsetzung eines bewussteren Umgangs mit anfallendem Niederschlagswasser sowie in diesem Sinne geeignete Bausteine vor. Konkret anzuwendende Maßnahmen werden in Kapitel B Pkt. 5 vorgeschlagen.Seite 13 von 35 - 11 - 5.2 Starkregen Für das Wettbewerbsgebiet wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Starkregenbetrachtung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Ausbildung von 70% der Dachflächen als Retensionsdächer noch 241m³ Regenwasser im Wettbewerbsgebiet zurückgehalten werden müssen. Abb. Berechnung anfallendes Regenwasser (Quelle: SWEKO) Dies stellt für das Grundstück eine Herausforderung dar. Das Büro Holzwarth Landschaftsarchitektur hat dazu erste Überlegungen getroffen. Auf dem südlichen keilförmigen nicht überbauten Grundstücksteil kann ein ggf. einzuhausender Stauraum für die anfallenden Wassermengen geschaffen werden. Darüber hinaus müssen leicht tieferliegende Mulden entlang der Gebäudekanten ausgebildet werden. Auch die Fläche für die Parkplätze kann zur Versickerung mit Ausbildung des entsprechenden Oberflächenmaterials genutzt werden. Sollten diese Maßnahmen nicht reichen, muss über weitere Maßnahmen wie die Ausbildung einer Zisterne zur Sammlung von Brauchwasser nachgedacht werden. Grundsätzlich ist der Umgang mit Niederschlagswasser im Wettbewerb schematisch mitzudenken, eine fachplanerische Ausarbeitung ist jedoch nicht Teil der Abgabeleistungen. Abb. Erste Überlegungen zur Wasserrückhaltung (Quelle: Holzwarth Landschaftsarchitektur)Seite 14 von 35 - 12 - 5.3 Immissionen Die vom TÜVRheinland aus dem Straßen-, Sport-, Schienen- und Gewerbelärm ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel liegen bei freier Schallausbreitung für den ungünstigsten Untersuchungsfall in 13,6 m über Grund (Höhe 4. OG) im Wettbewerbsgebiet zwischen 65 und 75 db. Beim Gewerbe- und Sportlärm werden die Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) überschritten, wobei der Sportlärm als eher unkritisch zu sehen ist. Beim Verkehrslärm werden die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlich überschritten. Da beim Gewerbe- und Sportlärm der Beurteilungspegel 0.5 m vor dem geöffneten Fenster ermittelt wird, sind keine passiven Schallschutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von schallgedämmten Fenstern möglich. Denkbar sind jedoch aktive Schallschutzmaßnahmen z.B. durch Abschirmung oder Maßnahmen der „architektonischen Selbsthilfe“ der neuen Gebäude. Konkret bedeutet dies: 1) Grundrissgestaltung und feststehende Fenster Ruhebedürftige Nutzungen (insbesondere Schlafräume) bzw. schutzbedürftige Räume (z.B.: Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Aufenthaltsräume/Büros) sind in die von der Straße abwandten Gebäudeteile zu legen. Alternativ dazu können in den von Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte betroffenen Bereichen feststehende, nicht öffenbare Fenster eingebaut werden. 2) Bauteile vor öffenbaren Fenstern Abweichend von den o.g. Maßnahmen können öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen an den von Überschreitungen betroffenen Bereichen angeordnet werden, wenn durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt wird, dass vor den öffenbaren Fenstern die zulässigen Immissionswerte eingehalten werden. Dies kann beispielsweise durch Prallscheiben, Vorhangfassaden, unbeheizte Wintergärten, Balkonverglasungen etc. vor den öffenbaren Fenstern der eigentlich schutzbedürftigen Räume erfolgen. Grundsätzlich sind neben dem Straßen-, Sport-, Schienen- und Gewerbelärm ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel auch die Immissionen von Bedeutung, die im Wettbewerbsgebiet entstehen und die Wohnnutzung beeinträchtigen. Demnach muss die Platzierung der Stellplätze sowie die Anliefersitutation des Nahversorgers in Wechselwirkung mit den Wohnungsgrundrissen betrachtet werden.Seite 15 von 35 - 13 - 5.4 Altablagerungen Das Altlastenkataster der Stadt Bonn führt im Bereich des städtebaulichen Rahmenplans unter anderem Einträge für das Wettbewerbsgebiet. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind aber keine grundsätzlichen Nutzungseinschränkungen zu erwarten. Im Zuge der Freilegung und der Vorbereitung der Bauflächen werden die Bodenbelastungen soweit erforderlich entfernt. Eine Kampfmittelauswertung wird im weiteren Verfahren vorgenommen. 6. Erschließung / Mobilität ÖPNV Der Standort ist gut in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in rd. 800 m Entfernung zum Wettbewerbsgebiet. Damit ist es von den Bahnhöfen Bonn Hbf und Bad Godesberg sowie den Haltepunkten in Endenich und Duisdorf grundsätzlich zügig zu erreichen. Auch die linksrheinischen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Kreis Ahrweiler sind über das DB-Netz sehr gut mit dem Standort verbunden. Mit dem Stadtbahnhaltepunkt Ollenhauerstraße (Linien 16, 63, 66, 67, 68), der in einer Entfernung von ca. 450 m liegt, ist der Standort direkt und ohne Umsteigen von der Bonner Innenstadt, von den Stadtbezirken Beuel und Bad Godesberg sowie Königswinter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter, Bornheim und Köln zu erreichen. Die Straßenbahnhaltestelle Quirinusplatz (Linien 61,62) liegt in einer Entfernung von rd. 800 m. Eine Bushaltestelle (Linie 634) befindet sich unmittelbar am Wettbewerbsgebiet. MIV Das Wettbewerbsgebiet ist über die Dottendorfer Straße sowie über die Straße In der Raste erschlossen. Der überörtliche Verkehr erreicht es u.a. über die Autobahn 562 (Konrad-Adenauer- Brücke), die Nahum-Goldmann-Allee und die Ollenhauerstraße. Zur planfreien Querung der DB ist im Bereich der Dottendorfer Str. eine Bahnüberführung geplant. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Umgriff der Rahmenplanung Bundesviertel, die eine Reduzierung des MIV Aufkommen als Zielsetzung formuliert. Die Rahmenplanung zielt auf ein insgesamt verändertes Mobilitätssystem und –verhalten ab. Alternative Mobilität (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen, Sharing Modelle) sollen dem Auto vorgezogen werden.Seite 16 von 35 - 14 - Im Bebauungsplangebiet ist daher ein Quartiersparkhaus vorgesehen, dass sich im Norden des Teilbereichs nördlich der Dottendorfer Straße befindet. Hier werden nahezu alle im Bebauungsplangebiet bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen. Das Wettbewerbsgebiet und das sich anschließende Wohnquartier südlich der Dottendorfer Straße sollen für PKW über den westlichen Teil der Straße In der Raste erschlossen werden. In diesem Bereich soll sowohl die Zufahrt zum Nahversorger als auch die Zufahrt zu Stellplätzen liegen. Die Ausfahrt für die PKW erfolgt über den gleichen Weg zurück auf die Straße In der Raste West. Eine Durchfahrtsmöglichkeit in Richtung In der Raste Ost (Basecamp) wird es nur für den Anlieferverkehr des Nahversorgers geben. Gegenüberliegend zur Zufahrt des Wettbewerbsgebietes wird der Hol- und Bringverkehr für die zukünftige KITA abgewickelt. Abb. oben und unten: Vorentwurf Straßenplanung (Quelle: SWECO)Seite 17 von 35 - 15 - Zu Fuß Gehende und Radverkehr Beidseits der DB-Strecke verlaufen bahnparallel ausgebaute Rad- und Fußwege, die eine gute Anbindung des Standortes aus den Stadtbezirken Bonn und Bad Godesberg bieten. Im Bereich des Haltepunktes UN-Campus besteht bereits heute die Möglichkeit zur planfreien Querung der DB- Trasse für Radfahrende und zu Fuß Gehende. Mit Realisierung der geplanten Bahnüberführung an der Ollenhauerstraße wird die Erreichbarkeit für den Radverkehr sowie fußläufig optimiert und insbesondere die Vernetzung mit den Bürostandorten im Bundesviertel sowie der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauer Straße verbessert. Mittel-/langfristig wird auf der westlichen Seite der Ausbau des Radweges (auf 4,00m und einem zusätzlich angrenzenden Gehweg von 2,50m) in Richtung Bonn und Bad Godesberg geplant. Eine konkrete Zeitschiene kann noch nicht benannt werden. Über mehrere Durchwegungen wird der bahnparallele Fuß- und Radweg zukünftig mit dem Wettbewerbsgebiet bzw. den anderen Neuentwicklungen verknüpft. Die innere Erschließung für zu Fuß Gehende und den Radverkehr erfolgt vor allem über den großzügigen Boulevard, der die Teilbereiche nördlich und südlich der Dottendorfer Straße verbindet. Im Bereich der Dottendorfer Straße sollen die Verkehrsflächen im Trennprinzip gestaltet werden. Hier wird insbesondere im Bereich der Bushaltestelle eine sichere Querung für zu Fuß Gehende und Radfahrende vorgesehen.Seite 18 von 35 - 16 - Mobilitätskonzept Im Rahmen der Bauleitplanung wurde durch das Büro energielenker, Greven ein gebietsbezogenes Mobilitätskonzept erarbeitet, was u.a. Möglichkeiten zur Stellplatzreduzierung aufzeigt. Entsprechende Maßnahmen für das Wettbewerbsgebiet sind unter Teil B Kap. 7 beschrieben. Abb. Mobilitätsempfehlungen (Quelle: energielenker)Seite 19 von 35 - 17 - Teil B Planungsaufgabe 1. Städtebau und Architektur Der städtebauliche Rahmenplan sieht für das Wettbewerbsgebiet zwei annähernd quadratische, differenziert gestaltete Baublöcke vor. Die städtebauliche Figur darf im Wettbewerbsgebiet neu gedacht werden, muss sich jedoch in die städtebauliche Struktur der Rahmenplanung integrieren. Dabei bleibt es den Entwurfsverfasser:innen frei, ob mit einem oder mehreren Baukörpern gearbeitet werden soll. Zu beachten ist dabei insbesondere die städtebauliche Reaktion auf das gegenüberliegende Studierendenwohnheim sowie die Adressbildung zur Dottendorfer Straße bzw. die Ausbildung einer angemessenen Quartiersmitte. Relevant sind für die Planungen auch die städtebauliche Kante an der Dottendorfer Straße sowie die Ausprägung des Baukörpers hin zum Boulevard bzw. in Richtung Basecamp. Die Außenkanten des/der Gebäude haben sich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche des B-Planentwurfes zu bewegen und sollen in Abwägung zum benötigten Raum der südlichen Durchfahrtsstraße für den Anlieferverkehr idealerweise die Straßenkante der Bestandsgebäude bzw. Rahmenplanung aufnehmen. Es sind maximal 6 Geschosse zulässig, die sich von Norden nach Süden abstaffeln müssen. Die Baumasse des Rahmenplans (rd. 16.000 m² BGF-R) darf nicht überschritten werden. In Richtung des nordöstlich benachbarten „Basecamp“ ist für Wohnnutzungen auf die gewerblichen Lärmimmissionen entweder grundrissbezogen (keine Wohn und Schlafräume) oder technisch durch feststehende nicht öffenbare Fenster bzw. Maßnahmen vor den öffenbaren Fenstern (vgl. Teil A Kap. 5.2) zu reagieren. Zur Abschirmung von Verkehrslärm sind auch passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. schallgedämmte Fenster) möglich. Die Architektur soll sich am Gestaltungshandbuch (vgl. Anlage 7) orientieren, das für das gesamte Bebauungsplangebiet gilt. Wesentliche Gestaltungsaspekte ergeben sich insbesondere zu den Themen: Kubaturen Gestaltung der Sockelzone inkl. der Hauszugänge bzw. Eingangssituationen Struktur, Materialität und Farbigkeit der Fassade Balkone und LoggienSeite 20 von 35 - 18 - 2. Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept sieht die Realisierung von geförderten Wohnungen sowie bezahlbaren Mietwohnungen vor. Alle Wohnungen sind barrierefrei zu planen. Der geplante Nahversorger sowie weitere Shops und Dienstleistungen müssen in der Erdgeschosszone zur Dottendorfer Straße bzw. in Richtung Basecamp hin orientiert und untergebracht werden. Insgesamt sollen oberirdisch ca. 16.000 m² BGF-R erreicht werden. Abstellräume sollen direkt in den Wohnungen nachgewiesen werden, Haustechnik im Erdgeschoss. Auf ein Untergeschoss soll verzichtet werden. Der Nachweis der Fahrradstellplätze soll idealerweise oberirdisch erfolgen, um auf einen Fahrradkeller zu verzichten. 2.1 Nahversorger Die Gewerbefläche soll voraussichtlich für einen Lebensmittel Nahversorger vorgesehen werden. Entsprechende Anforderungen an die Organisation des Verkaufsraums sowie der Nebenräume sind zu beachten. Nachstehende Abbildung zeigt exemplarisch den idealtypischen Grundriss eines ALDI- Marktes, der einer der möglichen Mieter sein könnte. Abb. Standardgrundriss Aldi (Quelle: Aldi Süd)Seite 21 von 35 - 19 - Die Orientierung der Eingangssituation des Nahversorgers muss so gewählt werden, dass sie Adressbildung und Bildung einer Quartiersmitte unterstützt. Die Unterbringung von Einkaufswagen (ca. 8 m²) sowie von 20 überdachten Fahrradstellplätze ist dabei gestalterisch zu integrieren. Mindestens 1/3 der Stellplätze muss geeignet für Fahrräder mit Anhänger oder Lastenräder sein. Dem Komfort der Fahrradstellplätze kommt eine hohe Bedeutung zu, da bei diesem Discounter der Fahrradverkehr den Autoverkehr weitgehend ersetzt. Folgendes Raumprogramm ist im Wettbewerb nachzuweisen. Es ist zu beachten, dass die Gesamtverkaufsfläche maximal 800 m² beträgt und dass keine großflächige Verkaufsfläche, die nach § 11 Abs. 2 BauNVO in einem Sonstigen Sondergebiet zu verorten wären, durch eine Funktionseinheit mehrere Betriebe entstehen kann. Entsprechende Definitionen und Hinweise dazu können aus dem Einzelhandelserlass NRW 2021 aus den Kapiteln 2.2.5 „Sonderfall: Funktionseinheit und Einzelhandelsagglomeration“ und 2.2.6 „Verkaufsfläche, Geschossfläche“ gezogen werden. Raum Größe Lichte Raumhöhe Verkaufsraum 767 m² (Verkaufsfläche) Mind. 3,5 m Windfang mit Pfandrückgabe 33 m² (Verkaufsfläche) 3,5 m SUMME Gesamtverkaufsfläche Max. 800 m² Lager, ebenerdig 462 m² Mind. 4,0 m Backraum (abgetrennt, vom Verkaufsraum für Kund.innen nicht zugänglich und nicht einsehbar) 36 m² 3,5 m Pfandbereich (Lager abgetrennt, vom Verkaufsraum für Kund:innen nicht zugänglich und nicht einsehbar) 48 m² 3,0 m Technik 12 m² 2,5 m Büro 18 m² 2,5 m WC - Anlagen, Garderobe 22 m2 2,5 m Aufenthaltsraum 19 m² 2,5 mSeite 22 von 35 - 20 - Anlieferung / Aufstellfläche LKW, Papierpresse, Mülltonnen ca. 250 m² ohne Überdachung, Rampenlänge 18 m mit 2,5 % Gefälle Die Anfahrt der Anlieferungszone muss von der Straße In der Raste West aus über eine eingeschränkte Verbindungsstraße zu In der Raste Ost erfolgen. Diese Durchfahrtsmöglichkeit ist nur dem Anlieferverkehr vorbehalten. Aus Schallschutzgründen ist die Anlieferung in das Gebäude zu integrieren. In der Vorentwurfsplanung von SWECO (vgl. Abbildung) ist eine mögliche Straßenführung nachgewiesen. Abb. Anfahrt Anlieferung (Quelle: SWECO) 2.2 Shops / Dienstleistungen im EG Es sollen flexible, teilbare Einheiten geplant werden, die eine Mindestgröße von 50 m² / Einheit und eine maximale Größe von 200 m² ermöglichen. Die Einheiten sollen einen direkten Zugang von der Dottendorfer Straße oder In der Raste (hier jedoch nur gegenüber vom Basecamp) erhalten. DenkbarSeite 23 von 35 - 21 - sind ein Backshop mit kleiner Außenterrasse, Dienstleistungen, ein Waschsalon oder ein Kiosk. Auch hier sind dezentral Fahrradstellplätze für Kund:innen vorzusehen. 2.3 Gefördertes Wohnen Insgesamt sind rd. 10.000 m² BGF als geförderte Wohnungen vorzusehen. Die geförderten Wohnungen sollen im EG – 4. OG, nachgewiesen werden. Alle Wohnungen müssen einen Balkon oder eine Terrasse erhalten. Folgender Wohnungsschlüssel ist nachzuweisen: Anzahl Zimmer Wohnungsgrößen Prozent 2 ZKB (1 Person) ≤ 54 m 40 3 ZKB (2 Personen) ≤ 70m² 20 ab 4 ZKB (Familien) ab 85m² 40 Es sind die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (Anlage 10) einzuhalten. Maßgeblich für die Förderung ist die gültige Fassung zum Zeitpunkt des Antrages. 2.4 Frei finanzierte Mietwohnungen Die frei finanzierten Wohnungen sollen vorwiegend in den oberen Geschossen vorgesehen werden. Jede Wohnung erhält einen Balkon. Die Grundrisse sollen sich an den geförderten Wohnungen orientieren, um die wirtschaftlichen Vorteile einer rationalen Baukonstruktion zu nutzen. Anzahl Zimmer Wohnungsgrößen ca. Prozent 1 ZKB 23 m³ 20 2 ZKB 47 m² 40 3 ZKB 65 m² 20 ab 4 ZKB ab 90 m² 20Seite 24 von 35 - 22 - 3. Wirtschaftliche Baukonstruktion Bei der Planung und Umsetzung des Wohnkomplexes haben Flächeneffizienz und Wirtschaftlichkeit hohe Priorität. Deshalb sollen bereits in der Planung Methoden angewendet werden, um beides sicherzustellen, wie z. B. Lean Construction Management. In der Umsetzung sollen ein konsistentes Konstruktionsraster und die Wiederholung einheitlicher Elemente Skaleneffekte sowie einen hohen Grad der Vorfertigung ermöglichen. Bei Goldbeck kommen so zum Beispiel beim Basebuilding vorgefertigte Bauelemente wie Decken, Stütze, Treppenläufen oder TA-Komponenten sowie vorgefertigte Baumodule wie Fertigbäder zum Einsatz. Konstruktionsraster Der Wohnkomplex soll mit einem konsistenten Konstruktions- und Ausbauraster geplant werden. Das GOLDBECK Basebuilding basiert zum Beispiel auf dem Vielfachen von 0,625 m. Die kleinste Breite einer Wohnung muss fassadenparallel in Spannrichtung der Fertigteildecken mindestens 3,75 m breit sein, damit barrierefreie Fertigbäder eingebaut werden können. Maximal können Spannweiten von 6,25 m geplant werden. Raumtiefen (gegen die Spannrichtung) sind unter Einhaltung des Rasterabstands völlig variabel. Abb. Planungsraster (Quelle: GOLDBECK)Seite 25 von 35 - 23 - Statisches System Als statisches System wird bei Goldbeck exemplarisch die Schottbauweise zugrunde gelegt. Schottwände werden parallel mit mind. 3,125 m Abstand gesetzt. Systemtreppenhaus Im Wettbewerb soll auf ein Systemtreppenhaus zurückgegriffen werden. Dazu sind der Typ I bzw. Typ III (bei überhöhtem Erdgeschoss) anzuwenden (jeweils Rastermaß 6,25 m). Geschosshöhen Geschoss Geschosshöhe Fahrradkeller (sofern vorgesehen) Durchgezogene Wände aus EG, mind. 2,10 m im Lichten Erdgeschoss Nahversorger (außerhalb des System) Verkaufsraum im Lichten mind. 3,50 m, Lager im Lichten mind. 4 m (vgl. Anlage 9) Erdgeschoss ohne Untergeschoss im EG 3,41 m Regelgeschoss 2,90 m od. 3,07 m wählbarSeite 26 von 35 - 24 - Haustypen Die Wohngebäude im GOLDBECK System können zum Beispiel sowohl als Ganghaus als auch als Spännervarianten ausgeführt werden. Verschiedene Typologien sind dem Produktleitfaden zu entnehmen. Abb. Tragsystem (Quelle: GOLDBECK) Staffelgeschosse sind unter dem im Produktleifaden beschriebenen Parametern möglich. Badtypen Im GOLDBECK System wird beispielsweise zwischen vier Badtypen (I – IV) unterschieden. Das kleinstes Bad Typ III (4,5 m²) ist nicht barrierefrei und kann in diesem Verfahren nicht zur Anwendung kommen.Seite 27 von 35 - 25 - Fenster Im Goldbeck System sind Fenster beispielsweise sowohl bodentief als auch mit Brüstung innerhalb der Standardabmessungen möglich. Abb. Fenstertypen (Quelle: GOLDBECK) Fassade Im GOLDBECK System können Fassaden beispielsweise mit unterschiedlichen Materialien entworfen werden. Der günstigsten Variante liegt ein WDVS zugrunde. Weitere Optionen: Klinkerriemchen Natursteinplatten Holz als Vorhangfassade Vorsatzschalen (Beton, Cortenstahl…) als individuelle Lösungen sind ebenfalls möglichSeite 28 von 35 - 26 - Balkone Balkone sind im GOLDBECK System zum Beispiel sowohl als zwei-Stützen als auch Vier-Stützen Variante möglich. Sie werden vor der Fassade aufgestellt. Loggien sind ebenfalls möglich, in dem die Deckenplatte und Fassade zurückspringen und Balkone eingestellt werden. Besondere Vorgaben Nahversorger/Gewerbeeinheiten: Die kleinen Gewerbeeinheiten und der Nahversorger sind so zu konzipieren, dass sie im Raster des Wohnungsbaus entworfen werden. Dementsprechend sind im GOLDBECK System beispielsweise die Schottwände bis ins Erdgeschoss herunterzuführen. Dabei soll das durchgehende Konstruktionsraster weiterhin verwendet werden und es ist ein Vielfaches von 0,625 m einzuhalten. Ideen wie der Nahversorger systemisch/vorgefertigt in das Erdgeschoss des Wohnungsbaus integriert werden kann, sind willkommen. 4. Barrierefreiheit Sowohl für die freifinanzierten als auch geförderten Wohnungen ist die Landesbauordnung NRW in ihrer gültigen Fassung anzuwenden. Demnach sind alle Wohnungen gem. § 49 BauO NRW 2018 (1) barrierefrei auszuführen. 5. Klimaschutz und Klimaanpassung Der Wohnkomplex soll eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität entsprechend der EU- Taxonomie-Verordnung ermöglichen. Da ein großer Anteil der CO2-Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen Material- und Betriebsemissionen reduziert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Neubauten sind so zu planen, dass sie nur noch einen geringen Energiebedarf aufweisen, der mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Der Energieeffizienzhausstandard 55 ist mindestens einzuhalten. Wichtige Bausteine für ein effizientes Gesamtkonzept sind die Kompaktheit, sowie die solarenergetische Optimierung der Gebäude, Dächer und Grundrisse, um sowohl passive als auch aktive solare Gewinne optimal nutzen zu können. Gleichzeitig muss die sommerliche Überhitzung vermieden werden, vorzugsweise durch passive Maßnahmen beispielsweise durch außenliegenden Sonnenschutz, entsprechende Materialien und Begrünung. Im Falle einer notwendigen aktiven Kühlung sollte diese auf dem Einsatz erneuerbarer Energien basieren.Seite 29 von 35 - 27 - Darüber hinaus sollte der gesamte Lebenszyklus betrachtet und durch Suffizienz und Konsistenz Ressourcen eingespart werden. Ziel ist, die Materialemisssion im Neubau unter 500 kgCO2e /m² zu reduzieren, indem Materialien oder Bauteile eingespart bzw. nachwachsende Rohstoffe verwendet werden. Gemäß der Novellierung der BauO NRW 2024 wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern bei Wohngebäuden ab Bauantrag 2025 verpflichtend festgeschrieben. In der Bundesstadt Bonn gilt diese Festsetzung aufgrund von Ratsbeschlüssen bereits schon jetzt. Die Kombination mit Dachbegrünung wird erwartet. Folgende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel empfehlen sich konkret für die Wettbewerbsentwürfe: Bei der Planung zur Gebäudeanordnung, -höhe und –kubatur ist auf die Durchlüftung des Planungsraums und angrenzender Bereiche zu achten Dachbegrünung (extensiv in Kombination mit PV-Anlagen, empfohlen wird eine zusätzliche Retentionsfunktion) Fassadenbegrünung, boden- oder wandgebunden. Bei wandgebundenen Systemen wird die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung empfohlen. Albedo: Um die Aufheizung von Gebäuden und damit die Wärmeabgabe in den Straßenraum so gering wie möglich zu halten, sind nicht begrünte Fassaden und Oberflächen hell zu gestalten. Ebenfalls sollten Wege und Terrassenflächen in hellen Farbtönen gestaltet werden. Bei den Neubauten sollten Oberflächenfarben verwendet werden, die möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung vermeiden. Als Farbton der Fassaden wird daher ein Reflexionsgrad von ≥ 0,4 bis 0,75 empfohlen (RAL Design System). Abweichungen sind bei Verwendung von Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, beispielsweise Holz, vertretbar. hoher Vegetationsanteil, Entsiegelung von Bestandsflächen o Nicht überbaute Flächen sollten generell unversiegelt ausgeführt werden. o Frei- und Erholungsflächen sollten begrünt und mit Bäumen und Sträuchern gestaltet werden. o Die Befestigung von Wegen, Stellplätzen und Zu- und Ausfahrten sollte mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden. o Je 5 PKW-Stellplätze ist ein Baum zu pflanzenSeite 30 von 35 - 28 - Freiraumgestaltung: schattenspendende Elemente, Pflanzung schnell wachsender, an den Klimawandel angepasster Baumarten mit hoher Verschattungsleistung, Anlegen von Wasserelementen (Verdunstungskälte), Schaffung hoher Aufenthaltsqualität (Sitzmöglichkeiten, Ruhezonen) auch bei sommerlichen Temperaturextrema Nutzung von Schwammstadt-Elementen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser in Orientierung an den lokalen Möglichkeiten und Bodenverhältnissen. 6. Freiraumgestaltung Das landschaftsarchitektonische Gesamtkonzept wurde durch das Büro Holzwarth Landschaftsarchitektur entworfen. Hinweise dazu bietet das Gestaltungshandbuch (Anlage 7). Im Wettbewerb wird lediglich ein schematisches Freianlagenkonzept für die Innenhöfe und die privaten Restflächen innerhalb des Wettbewerbsgebietes gefordert. Für das geförderte Wohnen ist ein Drittel der Grundstücksfläche als Grünfläche (ohne Stellplätze) zu gestalten, davon mindestens die Hälfte als ein Begegnungsort nutzbarer Teil. „Eine Unterschreitung der geforderten Grünfläche ist zulässig, wenn sie mindestens im gleichen Umfang der Unterschreitung durch eine Dachbegrünung und/oder einen nutzbaren Dachgarten kompensiert wird. Die Bewilligungsbehörde kann eine Unterschreitung von bis zu 20 Prozent der erforderlichen Grünfläche auch dann zulassen, wenn diese auf andere Weise kompensiert wird.“ (Auszug WFB 2024 Kap. 2.4.5) Es sind die Aspekte aus dem Kapitel Klimaschutz/Klimaanpassung sowie der oberirdische Stellplatznachweis (vgl. Kap. Ruhender Verkehr) zu berücksichtigen. Bestehende Bäume können überplant werden. 7. Untergeschoss Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Konzept zu entwickeln, das ohne Untergeschoss auskommt. Hausanschluss- und Technikräume sind im Erdgeschoss zu integrieren. Zwingend erforderliche zusätzliche technische Anlagen für den Nahversorger sind auf dem Dach unter Berücksichtigung der Vorgaben des Ratsbeschlusses zu Dachaufbauten (vgl. Pkt. 10) zu platzieren. Sofern aus Platzgründen die erforderlichen Abstellanlagen für Fahrräder nicht vollumfänglich oberirdisch nachgewiesen werden können, ist ein Raum im Erdgeschoss hinzuzuziehen.Seite 31 von 35 - 29 - 8. Ruhender Verkehr / Mobilität Auf dem Wettbewerbsgrundstück sind 8 KFZ-Stellplätze für den Nahversorger nachzuweisen, davon 1 Stellplatz für Menschen mit Behinderung, die in der Nähe des Zugangs zum Nahversorger anzuordnen und barrierefrei nutzbar und erreichbar sein müssen. Die Stellplätze sollen nicht entlang des öffentlichen Straßenraums (Dottendorfer Str., In der Raste) platziert werden. Auf eine Tiefgarage wird verzichtet, da gemäß Bonner Stellplatzsatzung Stellplätze bis 400 m Laufdistanz in Quartiersparkhäusern per Baulast gesichert werden können. Somit werden alle weiteren bauordnungsrechtlich erforderlichen KFZ Stellplätze im Quartiersparkhaus im Norden des Bebauungsplangebietes verortet und per Baulast gesichert. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Fahrradstellplätze sind idealerweise ebenerdig im Erdgeschoss oder in Fahrradboxen vorzusehen (vgl. Kap. 7). Insgesamt sind rd. 270 Stellplätze nachzuweisen. Dabei ist auf eine ausreichende Größe und Qualität der Stellplätze zu achten (vgl. Stellplatzsatzung der Stadt Bonn Anlage 5 unter https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik- ortsrecht/ortsrecht/bauen-stadtgestaltung/stellplatzsatzung.php). Zusätzlich sind rd. 80 dezentrale Fahrradstellplätze für Anwohner:innen und Besucher:innen in der Nähe der Hauszugänge einzuplanen - davon 20 Stellplätze im Eingangsbereich des Nahversorgers. Im vorliegenden Mobilitätskonzept (Anlage 12) sind Maßnahmen beschrieben, die den Stellplatznachweis um bis zu 30% weiter reduzieren können. Diese Maßnahmen können nutzungsspezifisch auf das Wettbewerbsgebiet angewendet werden. Hier ist die Errichtung einer Quartiersmobilstation mit multimodalen Mobilitätsangeboten unterschiedlicher Mietsysteme wie zum Beispiel Carsharing, Bike-Sharing, Lastenrad-Sharing oder Scooter-Sharing empfehlenswert. Weitere Ausstattungsmerkmale einer solchen Station sind Ladeinfrastruktur und/oder eine Fahrradreparaturstation. Auch die Errichtung einer zentral verorteten Paketstation für KEP Dienstleister kann zu einer Reduktion von Verkehren beitragen. Die beschriebenen Maßnahmen sollen im Entwurf schematisch integriert werden. Teile des Erdgeschosses können zum Nachweis herangezogen werden. 9. Ver- und Entsorgung / Müll Energiekonzept Im Rahmen der Bauleitplanung wird durch die Vorhabenträgerin in Zusammenarbeit mit energielenker, Greven ein Energiekonzept erarbeitet, in dem verschiedene Alternativen geprüft und mit der Verwaltung der Bundestadt Bonn abgestimmt werden. Nach derzeitiger Kenntnis wird einSeite 32 von 35 - 30 - Kaltwärmenetz mit zentralen Erdsonden errichtet, mit dezentralen Wärmepumpen und Photovoltaik auf den einzelnen Gebäuden. Müll Der Nachweis der Müllsammelplätze ist in Form eines Systems mit Unterflurcontainern schematisch in den Freianlagen darzustellen Für das Unterflursystem sind folgende Vorgaben (wird noch verifiziert) zu berücksichtigen: 1x Restmüll (1x1x1 m) 1x Papier (1x1x1 m) 1x Wertstoff (1x1x1 m) 1x Biomüll (1x1x1 m) Die Vorgaben für die Anfahrbarkeit sind der Anlage 13 zu entnehmen. 10. Technikflächen Die zentralen Technikflächen für die Gebäudetechnik sind im Erdgeschoss vorzusehen. Bei Unterbringung der Lüftungstechnik für den Nahversorger auf den Dachflächen werden Vorschläge für eine gestalterische Integration erwartet, die weder das architektonische Erscheinungsbild der Gebäude noch die optische Qualität der Dachbegrünung beeinträchtigen. Es wird ein Mindestabstand zur Attika entsprechend der Höhe der technischen Aufbauten über der Attika vorausgesetzt. Nach Möglichkeit sind die Dachflächen ohne Technikaufbauten herzustellen bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken. 11. Wirtschaftlichkeit Aufgrund des Investitonsumfelds von höheren Kapital- und Baukosten ist die wirtschaftliche Planung und Umsetzung wesentlich für eine Realisierung des Projektes. So ist beispielsweise der Anbieter GOLDBECK laut eigenen Aussagen unter idealen Bedingungen (z.B. Baugrund, Geschossigkeit, Wohnungsmix, Faktor WFL/BGF) in der Lage, das Base Building für 2.000 € (brutto) je m² Wohnfläche in einer Rohbauzeit von einer Woche je 400 m² Gebäude zu realisieren. Die Ausloberin erwartet eine hohe Wirtschaftlichkeit durch die Zusammenarbeit mit Systemanbietern wie GOLDBECK oder vergleichbaren Konstruktionssystemen (unter der o. g. Anwendung von Lean Construction,Seite 33 von 35 - 31 - Vorfertigung für Bauteile), um bezahlbare Wohnungen anbieten zu können. Dementsprechend sollen die Planungen die Paradigmen des Systembaus berücksichtigen. Für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sind zudem klare Kubaturen mit einer hohen Flächeneffizienz der Grundrisse, sparsame Erschließungen, ein gutes A/V-Verhältnis, einem hohen Maß der Vorfertigung, Materialeinsparung sowie hoher Energieeffizienz von großer Bedeutung. Neben den Herstellungskosten sind auch die Betriebs- und Unterhaltungskosten zu betrachten. Hierbei sind Belange der Reinigung, der werterhaltenden Bauunterhaltung und der notwendigen Inspektion/Wartung zu berücksichtigen.Seite 34 von 35 - 32 -Seite 35 von 35
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