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241858 · Beschlussvorlage

Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ - Auslobung und Benennung der Sachpreisrichter*innen

Nummer
241858
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241858
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb
„Entwicklung eines Wohnkomplexes mit
Nahversorger“ im Bebauungsplanverfahren Nr.
6719-5 „Christian-Miesen und Lubig Gelände“ -
Auslobung und Benennung der
Sachpreisrichter*innen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Anhörung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Aufgabenstellung zum hochbaulichen Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013 „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“
(Anlage 1) im Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen
und Lubig Gelände“ wird zugestimmt.
(Entscheidungskompetenz beim Ausschuss für Wohnen, Planung und
Bauen)
2. Für das Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach
RPW 2013 „Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“ im
Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und Lubig
Gelände“ werden folgende Personen benannt:
(Entscheidung im Rat)
Sachpreisrichter*innen
1.
2.
3.
4.
Stellvertreter*innen
1.
2.Seite 1 von 35
Seite 2
3.
4.
Begründung
Anlass und Ziele der Planung
Um im Rahmen des Projektes „Urban dot“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Dottendorf eine qualitätvolle und integrierte Gesamtentwicklung zu sichern,
wurde ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren einschließlich
Freiraumplanung nach den Vorgaben der RPW beschlossen (vgl. Ds-Nr
190355). Der städtebauliche Wettbewerb für das Plangebiet „urban.dot“ wurde
2020 durchgeführt (vgl. Ds-Nr 220458).
Am 06.12.2022 hat die Bezirksvertretung Bonn beschlossen (vgl. Ds-Nr
220458), dass zur weiteren Qualifizierung des Baufeldes auf dem Gelände der
ehemaligen Großbäckerei Lubig ein hochbaulicher Planungswettbewerb gemäß
RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) unter Einbindung politischer
Vertreter*innen im Preisgericht durchzuführen ist. Vor dem Hintergrund der in
der Quartiersmitte prominent gelegenen Fläche und dem angestrebten
anspruchsvollen Nutzungsmix ist das Ziel, eine hochwertige und gegliederte
Gestaltung der Architektur sicherzustellen.
Wettbewerb
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013 mit insgesamt 12 Büros ausgelobt. Das Preisgericht setzt sich
aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Vertreter*innen der Stadtverwaltung
sowie externen Fachberater*innen zusammen. Politische Vertreter*innen
werden in der Funktion als Sachpreisrichter*innen stimmberechtigt in das
Verfahren eingebunden.
Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Schritte im
anschließenden Bebauungsplanverfahren und wird ebenfalls durch Regelungen
im entsprechenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Der Beschluss
zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6719-5 „Christian-Miesen und
Lubig Gelände“ wird voraussichtlich in Q2 2025 in den politischen Gremien
beraten werden.
Die Entwurfsfassung der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb ist
Anlage 1 zu entnehmen.
Benennung der stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichtes
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige
Vertretung werden zur Preisrichtervorbesprechung und zur Preisgerichtssitzung
eingeladen. Vom Rat sollen vier stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine
Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO
NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültigeSeite 2 von 35
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Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.“
Termine für die Mitglieder des Preisgerichtes
Die Preisrichtervorbesprechung ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2025 und
die Preisgerichtssitzung voraussichtlich für das 2. Quartal 2025
vorgesehen. Konkrete Termine wurden noch nicht final festgelegt. Die
Mitglieder des Preisgerichts werden über die konkreten Termine informiert und
um Teilnahme gebeten.
Anlage/n
1 Entwurf der Wettbewerbsauslobung_Lubig Areal (öffentlich)Seite 3 von 35
- 1 -
Auslobung
Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
„Entwicklung eines Wohnkomplexes mit Nahversorger“
Ausloberin
WID R1 Bonn GmbH
Rudi-Dutschke-Str. 26
10969 Berlin
Ansprechpartner: Christian Hahn
Verfahrensmanagement und Bearbeitung der Auslobung
ulrich hartung gmbh
Adenauerallee 127A
53113 Bonn
Ansprechpartner:innen: Maren Brixius, Thomas Schwolow
Bildnachweis:
Alle Fotos, Grafiken und Tabellen (soweit nicht anders gekennzeichnet): ulrich hartung gmbhSeite 4 von 35
- 2 -
Termine (vorbehaltlich Ratsbeschluss Mitte Dezember 2024)
Versand der Wettbewerbsunterlagen Q1 2025
Preisrichtervorbesprechung, Ortsbegehung und
Rückfragenkolloquium Q1 2025
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Q2 2025
Vorprüfung Q2 2025
Preisgerichtssitzung Q2 2025
Ausstellung der Arbeiten Q2 od. Q3 2025
Markennamen und Warenzeichen
Alle verwendeten Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen. Sie
sind nicht gesondert als solche gekennzeichnet.Seite 5 von 35
- 3 -
Inhalt
Anlass und Zweck des Wettbewerbs ............................................................................. - 4 -
Teil A Rahmenbedingungen ........................................................................................... - 5 -
1. Wettbewerbsgebiet und Lage in Bonn ................................................................................ - 5 -
2. Nachbarschaft ...................................................................................................................... - 6 -
3. Bau- und Planungsrecht ....................................................................................................... - 7 -
4. Städtebaulicher Rahmenplan urban dot.............................................................................. - 7 -
5. Umwelt............................................................................................................................... - 10 -
5.1 Klimaanpassungsmaßnahmen des städtebaulichen Rahmenplans ................................... - 10 -
5.2 Starkregen .......................................................................................................................... - 11 -
5.3 Immissionen ....................................................................................................................... - 12 -
5.4 Altablagerungen ................................................................................................................. - 13 -
6. Erschließung / Mobilität..................................................................................................... - 13 -
Teil B Planungsaufgabe ................................................................................................ - 17 -
1. Städtebau und Architektur ................................................................................................ - 17 -
2. Nutzungskonzept ............................................................................................................... - 18 -
2.1 Nahversorger ..................................................................................................................... - 18 -
2.2 Shops / Dienstleistungen im EG ......................................................................................... - 20 -
2.3 Gefördertes Wohnen ......................................................................................................... - 21 -
2.4 Frei finanzierte Mietwohnungen ....................................................................................... - 21 -
3. Wirtschaftliche Baukonstruktion ....................................................................................... - 22 -
4. Barrierefreiheit .................................................................................................................. - 26 -
5. Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................... - 26 -
6. Freiraumgestaltung ............................................................................................................ - 28 -
7. Untergeschoss.................................................................................................................... - 28 -
8. Ruhender Verkehr / Mobilität ........................................................................................... - 29 -
9. Ver- und Entsorgung / Müll ............................................................................................... - 29 -
10. Technikflächen ................................................................................................................... - 30 -
11. Wirtschaftlichkeit ............................................................................................................... - 30 -Seite 6 von 35
- 4 -
Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Das zu beplanende Grundstück der ehemaligen Großbäckerei Lubig an der Dottendorfer Straße in
Bonn-Dottendorf liegt zentral im neuen Stadtquartier „urban dot“ und wurde 2018 von der
Ausloberin erworben. Mit Einstellung des Betriebs im Jahr 2015 stehen die ehemalige
Produktionshalle und ein Einfamilienhaus leer. Die Gebäude sollen abgebrochen und in diesem
Wettbewerbsverfahren überplant werden.
Die städtebaulichen Leitlinien dieses Realisierungswettbewerbs ergeben sich aus dem Rahmenplan
„urban dot“, dem Siegerentwurf von GBP Architekten mit HOLZWARTH Landschaftsarchitektur aus
dem städtebaulichen Wettbewerb von 2020 und dem daraus entstandenen Bebauungsplanentwurf,
der sich aktuell in der Vorbereitung der Veröffentlichung nach §3 (2) BauGB befindet. Für das
Wettbewerbsgebiet sind insbesondere geförderte und freifinanzierte Mietwohnungen sowie ein
Nahversorger vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der hohen Baupreise und Finanzierungszinsen geht dieser Wettbewerb neue
Wege, um bezahlbare Wohnungen mit hoher architektonischer Qualität zu planen.
So soll das Haus mit vorgefertigten Bauteilen rationell realisiert werden. Gleichzeitig soll über den
RPW-Wettbewerb sichergestellt werden, dass die städtebauliche und architektonische Gestaltung
dem zentralen Standort im Entwicklungsgebiet „urban dot“ gerecht wird. Die Ausloberin kennt aus
anderen Projekten den Systembau am Beispiel GOLDBECK , der hier lediglich exemplarisch genannt
ist, ohne dass es hierfür bereits eine vertragliche Grundlage gibt. Die systemimmanenten Prinzipien
und Bauteile werden den teilnehmenden Architekt:innen als exemplarische Rahmenbedingung an
die Hand gegeben. Vorgefertigte Bauelemente wie Wände, Treppenhäuser, Bäder, Balkone etc.
ermöglichen Kostensicherheit in der Planung und Ausführung und garantieren einen schnellen
reibungslosen Bauablauf.
Die Ausloberin erhofft sich im Wettbewerb vielfältige Ideen und tragfähige Konzepte, wie der
Wohnungsbau der Zukunft aussehen kann und ist mit dieser gewählten Partnerschaft und dem damit
verbundenen Verfahren Pionierin in der Entwicklung anspruchsvoller Wohnungsbauvorhaben.
Sollten die Architekt:innen in einem anderen Konstruktionssystem ebenfalls die Möglichkeit sehen,
Wohnungsbau effizient, kostengünstig und gestalterisch anspruchsvoll umzusetzen, kann dies gerne
alternativ vorgeschlagen werden.
Der Siegerentwurf soll auf Basis des neuen Bebauungsplans baulich umgesetzt werden.Seite 7 von 35
- 5 -
Teil A Rahmenbedingungen
1. Wettbewerbsgebiet und Lage in Bonn
Abb. Orthofoto (Quelle: TIM online) mit Kennzeichnung Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf. Es ist rd. 8.300 m²
groß. Es wird südlich und östlich benachbart durch zu erhaltende Bestandsnutzungen eingefasst. Im
Nord-Westen wird es durch die Dottendorfer Straße begrenzt. Die Bestandsgebäude innerhalb des
Wettbewerbsgebietes (Produktionshalle, Villa und Bordellbetrieb) sollen abgebrochen und überplant
werden.
Der Ortsteil Dottendorf liegt zentral im Bonner Stadtgebiet und ist örtlich wie regional sehr gut
angebunden. Dottendorf sowie die benachbarten Ortsteile Kessenich und Friesdorf liegen am FußSeite 8 von 35
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des Kottenforsts, sind beliebte Wohnquartiere, bieten eine hohe Lebensqualität und verfügen über
eine eigene kulturelle Identität. Die Ortsteile haben jeweils eigene Zentren mit Schulen,
Kindergärten, Nahversorgungsmöglichkeiten, Einzelhandel und Dienstleistungen. Die Ortsteile sind in
den vergangenen Jahrzehnten schnell gewachsen und verfügen inzwischen über eine Bevölkerung
von 26.000 Menschen, dadurch sind die Flächenreserven weitgehend erschöpft.
Jenseits der Bahn, im Osten des Wettbewerbsgebietes, befindet sich das Bundesviertel. Bis 1999
Parlaments- und Regierungsviertel, ist das Bundesviertel heute ein Viertel mit hochrangigen
internationalen Institutionen und Unternehmen. Die Bundesministerien für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI), für Bildung und Forschung (BMBF), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) und wichtige obere Bundesbehörden und -organe haben hier ihren Sitz. Außerdem haben sich
im Bundesviertel beispielsweise die Konzernzentralen der Deutschen Post AG, der Deutschen
Telekom AG und der Postbank angesiedelt. Im UN-Campus rund um den „Langen Eugen“ haben sich
19 Einrichtungen der Vereinten Nationen mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Klimaschutz
ihren Standort, darunter das Klimasekretariat der Vereinten Nationen (UNFCCC). Benachbart wurde
das internationale World Conference Center Bonn (WCCB) realisiert, welches auch den ehemaligen
Plenarsaal des Deutschen Bundestags integriert. Das sogenannte Nord-Süd-Zentrum, ebenfalls im
engeren Bundesviertel konzentriert, umfasst öffentliche und private Einrichtungen der
Entwicklungshilfe, wie beispielsweise die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder
das Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF). Derzeit befindet sich das Europäische Zentrum für
Wettervorhersage (EZMW) an der Konrad-Adenauer-Brücke in Realisierung. Insgesamt arbeiten im
„Bundesviertel“ in einem Radius von 3 km über 50.000 Menschen. Die international bekannte
„Museumsmeile“, mit dem Haus der Geschichte, dem Museum Koenig, dem Kunstmuseum der Stadt
Bonn sowie der Bundeskunsthalle zieht pro Jahr rd. 1,5 Mio. Besuchern an.
2. Nachbarschaft
Der südlich an das Wettbewerbsgebiet angrenzende Bestand „In der Raste“ ist derzeit durch
vielfältige Nutzungen geprägt, die zur attraktiven Standortqualität der künftigen Entwicklungen
beitragen. Dazu zählen das auch für Veranstaltungen genutzte Themenhotel „Basecamp“, ein
Fitnessstudio sowie das „Bonnox“ Boardinghouse & Hotel, die sich parallel zur Bahntrasse
angesiedelt haben. Der zentrale Bereich In der Raste stellt sich aktuell als städtebaulich ungeordneterSeite 9 von 35
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Raum mit heterogenen Kubaturen und Geschossigkeiten dar. Hier befinden sich kleinformatige
Bürogebäude sowie eine Kindertagesstätte.
Im Nord-Westen befindet sich die Sportanlage Wasserland mit dem zur Dottendorfer Straße
ausgerichteten Gastronomiebetrieb Dotty’s. Im Norden liegt das sogenannte Christian-Miesen-
Gelände, der ehemalige Standort des Karosserieherstellers C. Miesen. Er diente zum
Produktionsbetrieb von 1901 bis 2005. Das Gelände liegt seither brach und ist ebenfalls Teil der
Neuentwicklung urban dot.
3. Bau- und Planungsrecht
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Geltungsbereich des sich derzeit in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 6719-5 (ehem. Christian Miesen Gelände und ehem. Gelände der Großbäckerei
Lubig). Dieser wird die dort derzeit bestehenden gültigen Bebauungspläne Nrn. 7919-46, 7919-47
und 7919-1 ersetzen. Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt, der so gestaltet wird, dass er
sowohl die städtebaulichen Leitlinien des Rahmenplans sichert als auch für die
Entwurfsverfasser:innen im Wettbewerb architektonische Flexibilität anbietet.
Im März 2023 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Derzeit befindet sich
die Veröffentlichung des Rechtsplanentwurfes in der Vorbereitung.
4. Städtebaulicher Rahmenplan urban dot
Der städtebauliche Leitgedanke des Rahmenplans ist es, die Teilräume nördlich und südlich der
Dottendorfer Straße als gemeinsames Quartier „urban dot“ zu verknüpfen. Ergänzend zum
Rahmenplan wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, dass Anlage zum städtebaulichen Vertrag
zwischen Stadt und Ausloberin wird (Anlage 7). Gestaltungshinweise, die das Wettbewerbsgebiet
betreffen sind im Teil B Kapitel 1 beschrieben.Seite 10 von 35
- 8 -
Abb. Städtebaulicher Rahmenplan (Quelle: GWP Architekten)Seite 11 von 35
- 9 -
Nördlich der Dottendorfer Straße
Der Campus nördlich der Dottendorfer Straße ist für Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie
einem Studierendenwohnheim, das vis-a-vis zum Wettbewerbsgebiet ebenfalls am Platz liegt,
vorgesehen. Durch einen durchgängigen baumbestandenen Boulevard wird der nördliche Teilbereich
mit dem südlichen Wohnquartier als städtebauliches Rückgrat verbunden. Der Auftakt in den
Campus von der Dottendorfer Straße wird durch einen achtgeschossigen Hochpunkt mit einem
vorgelagerten repräsentativen Platz (Campusfoyer) markiert.
Der gesamte Campus ist autofrei geplant und soll mit hoher Aufenthaltsqualität sowie vielfältigen
Möglichkeiten zur Begegnung und Kommunikation ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Der Platz
sowie der Campuspark und die Querverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende wird
öffentlich zugänglich sein. In diesem Teilbereich besteht ein Entwicklungspotential für rd. 71.000 m²
BGF zzgl. eines Quartiersparkhauses, das im Norden angeordnet ist und über die Christian-Miesen-
Straße angefahren wird.
Südlich der Dottendorfer Str.
Der Teilbereich südlich der Dottendorfer Straße wird außerhalb der zu erhaltenden
Bestandsbebauung überwiegend als Wohngebiet geplant. Auf der südlichen Seite der Dottendorfer
Straße weitet sich der Boulevard als Fortführung des nördlich angrenzenden Campus zu einem Platz
auf und leitet in das Wohnquartier über. Hier liegt der Eingang des bestehenden Hostels „Basecamp“
sowie vis-a-vis das Wettbewerbsgebiet, das als belebter Nutzungsbaustein in zentraler Lage des
neuen Stadtquartiers gesehen wird. Neben überwiegend gefördertem Geschosswohnungsbau sollen
hier im Erdgeschoss ein Nahversorger von bis zu. 800 m² Verkaufsfläche sowie untergeordnet
Gemeinschaftsflächen geplant werden.
Der südwestliche Teil des Wohnquartiers (ehemalige Friedhofserweiterungsfläche) ist durch
differenzierte Gebäude- und Wohntypologien (III-IV Geschosse) geprägt, die das Quartier für
unterschiedliche Haushaltsformen und für alle Lebensphasen attraktiv machen sollen.
Den Auftakt gegenüber des Wettbewerbsgebietes bildet hier eine neue Kindertagesstätte mit rd.
1.000 m² BGF. Aufgrund der Lage am Quartierseingang kann der Hol- und Bringverkehr aus dem
Quartier herausgehalten werden. Der Freibereich orientiert sich zur geschützten,
straßenabgewandten Südwestseite mit den benachbarten Friedhofsflächen.Seite 12 von 35
- 10 -
Insgesamt besteht in den südlichen Teilbereichen ein Entwicklungspotential für rd. 45.000 m² BGF
Wohnfläche.
5. Umwelt
5.1 Klimaanpassungsmaßnahmen des städtebaulichen Rahmenplans
In Anbetracht des sich weiter intensivierenden Klimawandels, einhergehend mit einer voraussichtlich
weiteren Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten, ist eine klimaangepasste Planung
erforderlich, damit auch künftig noch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden
können.
Durch das Büro Peutz Consult wurden im Rahmen einer mikroklimatischen Untersuchung (2021)
Simulationsrechnungen durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass durch die bereits jetzt vorgesehenen Klimaanpassungsmaßnahmen des
städtebaulichen Rahmenplans (u.a. umfangreiche Baumneupflanzungen, das Anlegen von Garten-
und Ackerflächen, Realisierung von extensiver Dachbegrünung, Sickermulden zur
Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers) einer zusätzlichen Erwärmung innerhalb des
Bereichs des Rahmenplans und der angrenzenden Nutzungen entgegengewirkt werden kann. So
zeigen sich Abkühlungstendenzen gegenüber der Ist-Situation, die zudem in die angrenzenden
Nutzungen ausstrahlen. Teilweise kommt es an manchen Stellen jedoch auch zu einer
Verschlechterung der bioklimatischen Situation aufgrund schlechterer Durchlüftung durch die
geplante dichte Bebauung und damit einhergehender thermischer Belastung. Das betrifft vor allem
Teilbereiche außerhalb des Wettbewerbsgebiet. Durch den Gutachter werden entsprechende
Maßnahmen (Begrünung, Verschattung, Oberflächengestaltungen etc.) zur Verbesserung der
Durchlüftung, zusätzliche Baumpflanzungen und lokalen Klimabedingungen vorgeschlagen, die im
weiteren Verfahren auch für das Wettbewerbsgebiet berücksichtigt werden sollen.
Im Sinne einer Vorsorge vor zunehmender Trockenheit sieht zudem das Bonner Schwammstadt-
Konzept die Zielsetzung eines bewussteren Umgangs mit anfallendem Niederschlagswasser sowie in
diesem Sinne geeignete Bausteine vor. Konkret anzuwendende Maßnahmen werden in Kapitel B Pkt.
5 vorgeschlagen.Seite 13 von 35
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5.2 Starkregen
Für das Wettbewerbsgebiet wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine
Starkregenbetrachtung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der
Ausbildung von 70% der Dachflächen als Retensionsdächer noch 241m³ Regenwasser im
Wettbewerbsgebiet zurückgehalten werden müssen.
Abb. Berechnung anfallendes Regenwasser (Quelle: SWEKO)
Dies stellt für das Grundstück eine Herausforderung dar. Das Büro Holzwarth Landschaftsarchitektur
hat dazu erste Überlegungen getroffen. Auf dem südlichen keilförmigen nicht überbauten
Grundstücksteil kann ein ggf. einzuhausender Stauraum für die anfallenden Wassermengen
geschaffen werden. Darüber hinaus müssen leicht tieferliegende Mulden entlang der Gebäudekanten
ausgebildet werden. Auch die Fläche für die Parkplätze kann zur Versickerung mit Ausbildung des
entsprechenden Oberflächenmaterials genutzt werden.
Sollten diese Maßnahmen nicht reichen, muss über weitere Maßnahmen wie die Ausbildung einer
Zisterne zur Sammlung von Brauchwasser nachgedacht werden. Grundsätzlich ist der Umgang mit
Niederschlagswasser im Wettbewerb schematisch mitzudenken, eine fachplanerische Ausarbeitung
ist jedoch nicht Teil der Abgabeleistungen.
Abb. Erste Überlegungen zur Wasserrückhaltung (Quelle: Holzwarth Landschaftsarchitektur)Seite 14 von 35
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5.3 Immissionen
Die vom TÜVRheinland aus dem Straßen-, Sport-, Schienen- und Gewerbelärm ermittelten
maßgeblichen Außenlärmpegel liegen bei freier Schallausbreitung für den ungünstigsten
Untersuchungsfall in 13,6 m über Grund (Höhe 4. OG) im Wettbewerbsgebiet zwischen 65 und 75 db.
Beim Gewerbe- und Sportlärm werden die Orientierungswerte der DIN 18005 bzw.
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) überschritten, wobei der
Sportlärm als eher unkritisch zu sehen ist. Beim Verkehrslärm werden die Orientierungswerte bzw.
Immissionsrichtwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlich überschritten.
Da beim Gewerbe- und Sportlärm der Beurteilungspegel 0.5 m vor dem geöffneten Fenster ermittelt
wird, sind keine passiven Schallschutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von schallgedämmten
Fenstern möglich. Denkbar sind jedoch aktive Schallschutzmaßnahmen z.B. durch Abschirmung oder
Maßnahmen der „architektonischen Selbsthilfe“ der neuen Gebäude. Konkret bedeutet dies:
1) Grundrissgestaltung und feststehende Fenster
Ruhebedürftige Nutzungen (insbesondere Schlafräume) bzw. schutzbedürftige Räume (z.B.: Wohn-
und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Aufenthaltsräume/Büros) sind in die von der Straße abwandten
Gebäudeteile zu legen.
Alternativ dazu können in den von Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte betroffenen
Bereichen feststehende, nicht öffenbare Fenster eingebaut werden.
2) Bauteile vor öffenbaren Fenstern
Abweichend von den o.g. Maßnahmen können öffenbare Fenster von schutzbedürftigen
Aufenthaltsräumen an den von Überschreitungen betroffenen Bereichen angeordnet werden,
wenn durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt wird, dass vor den öffenbaren Fenstern die
zulässigen Immissionswerte eingehalten werden. Dies kann beispielsweise durch Prallscheiben,
Vorhangfassaden, unbeheizte Wintergärten, Balkonverglasungen etc. vor den öffenbaren Fenstern
der eigentlich schutzbedürftigen Räume erfolgen.
Grundsätzlich sind neben dem Straßen-, Sport-, Schienen- und Gewerbelärm ermittelten
maßgeblichen Außenlärmpegel auch die Immissionen von Bedeutung, die im Wettbewerbsgebiet
entstehen und die Wohnnutzung beeinträchtigen. Demnach muss die Platzierung der Stellplätze
sowie die Anliefersitutation des Nahversorgers in Wechselwirkung mit den Wohnungsgrundrissen
betrachtet werden.Seite 15 von 35
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5.4 Altablagerungen
Das Altlastenkataster der Stadt Bonn führt im Bereich des städtebaulichen Rahmenplans unter
anderem Einträge für das Wettbewerbsgebiet.
Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind aber keine grundsätzlichen Nutzungseinschränkungen zu
erwarten. Im Zuge der Freilegung und der Vorbereitung der Bauflächen werden die
Bodenbelastungen soweit erforderlich entfernt.
Eine Kampfmittelauswertung wird im weiteren Verfahren vorgenommen.
6. Erschließung / Mobilität
ÖPNV
Der Standort ist gut in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der DB-Haltepunkt „UN-Campus“
befindet sich in rd. 800 m Entfernung zum Wettbewerbsgebiet. Damit ist es von den Bahnhöfen Bonn
Hbf und Bad Godesberg sowie den Haltepunkten in Endenich und Duisdorf grundsätzlich zügig zu
erreichen. Auch die linksrheinischen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Kreis Ahrweiler
sind über das DB-Netz sehr gut mit dem Standort verbunden. Mit dem Stadtbahnhaltepunkt
Ollenhauerstraße (Linien 16, 63, 66, 67, 68), der in einer Entfernung von ca. 450 m liegt, ist der
Standort direkt und ohne Umsteigen von der Bonner Innenstadt, von den Stadtbezirken Beuel und
Bad Godesberg sowie Königswinter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter, Bornheim und Köln
zu erreichen. Die Straßenbahnhaltestelle Quirinusplatz (Linien 61,62) liegt in einer Entfernung von rd.
800 m. Eine Bushaltestelle (Linie 634) befindet sich unmittelbar am Wettbewerbsgebiet.
MIV
Das Wettbewerbsgebiet ist über die Dottendorfer Straße sowie über die Straße In der Raste
erschlossen. Der überörtliche Verkehr erreicht es u.a. über die Autobahn 562 (Konrad-Adenauer-
Brücke), die Nahum-Goldmann-Allee und die Ollenhauerstraße. Zur planfreien Querung der DB ist im
Bereich der Dottendorfer Str. eine Bahnüberführung geplant.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Umgriff der Rahmenplanung Bundesviertel, die eine
Reduzierung des MIV Aufkommen als Zielsetzung formuliert. Die Rahmenplanung zielt auf ein
insgesamt verändertes Mobilitätssystem und –verhalten ab. Alternative Mobilität (ÖPNV, Fahrrad, zu
Fuß gehen, Sharing Modelle) sollen dem Auto vorgezogen werden.Seite 16 von 35
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Im Bebauungsplangebiet ist daher ein Quartiersparkhaus vorgesehen, dass sich im Norden des
Teilbereichs nördlich der Dottendorfer Straße befindet. Hier werden nahezu alle im
Bebauungsplangebiet bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen.
Das Wettbewerbsgebiet und das sich anschließende Wohnquartier südlich der Dottendorfer Straße
sollen für PKW über den westlichen Teil der Straße In der Raste erschlossen werden. In diesem
Bereich soll sowohl die Zufahrt zum Nahversorger als auch die Zufahrt zu Stellplätzen liegen. Die
Ausfahrt für die PKW erfolgt über den gleichen Weg zurück auf die Straße In der Raste West. Eine
Durchfahrtsmöglichkeit in Richtung In der Raste Ost (Basecamp) wird es nur für den Anlieferverkehr
des Nahversorgers geben.
Gegenüberliegend zur Zufahrt des Wettbewerbsgebietes wird der Hol- und Bringverkehr für die
zukünftige KITA abgewickelt.
Abb. oben und unten: Vorentwurf Straßenplanung (Quelle: SWECO)Seite 17 von 35
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Zu Fuß Gehende und Radverkehr
Beidseits der DB-Strecke verlaufen bahnparallel ausgebaute Rad- und Fußwege, die eine gute
Anbindung des Standortes aus den Stadtbezirken Bonn und Bad Godesberg bieten. Im Bereich des
Haltepunktes UN-Campus besteht bereits heute die Möglichkeit zur planfreien Querung der DB-
Trasse für Radfahrende und zu Fuß Gehende. Mit Realisierung der geplanten Bahnüberführung an
der Ollenhauerstraße wird die Erreichbarkeit für den Radverkehr sowie fußläufig optimiert und
insbesondere die Vernetzung mit den Bürostandorten im Bundesviertel sowie der
Stadtbahnhaltestelle Ollenhauer Straße verbessert. Mittel-/langfristig wird auf der westlichen Seite
der Ausbau des Radweges (auf 4,00m und einem zusätzlich angrenzenden Gehweg von 2,50m) in
Richtung Bonn und Bad Godesberg geplant. Eine konkrete Zeitschiene kann noch nicht benannt
werden.
Über mehrere Durchwegungen wird der bahnparallele Fuß- und Radweg zukünftig mit dem
Wettbewerbsgebiet bzw. den anderen Neuentwicklungen verknüpft. Die innere Erschließung für zu
Fuß Gehende und den Radverkehr erfolgt vor allem über den großzügigen Boulevard, der die
Teilbereiche nördlich und südlich der Dottendorfer Straße verbindet.
Im Bereich der Dottendorfer Straße sollen die Verkehrsflächen im Trennprinzip gestaltet werden.
Hier wird insbesondere im Bereich der Bushaltestelle eine sichere Querung für zu Fuß Gehende und
Radfahrende vorgesehen.Seite 18 von 35
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Mobilitätskonzept
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde durch das Büro energielenker, Greven ein gebietsbezogenes
Mobilitätskonzept erarbeitet, was u.a. Möglichkeiten zur Stellplatzreduzierung aufzeigt.
Entsprechende Maßnahmen für das Wettbewerbsgebiet sind unter Teil B Kap. 7 beschrieben.
Abb. Mobilitätsempfehlungen (Quelle: energielenker)Seite 19 von 35
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Teil B Planungsaufgabe
1. Städtebau und Architektur
Der städtebauliche Rahmenplan sieht für das Wettbewerbsgebiet zwei annähernd quadratische,
differenziert gestaltete Baublöcke vor. Die städtebauliche Figur darf im Wettbewerbsgebiet neu
gedacht werden, muss sich jedoch in die städtebauliche Struktur der Rahmenplanung integrieren.
Dabei bleibt es den Entwurfsverfasser:innen frei, ob mit einem oder mehreren Baukörpern
gearbeitet werden soll. Zu beachten ist dabei insbesondere die städtebauliche Reaktion auf das
gegenüberliegende Studierendenwohnheim sowie die Adressbildung zur Dottendorfer Straße bzw.
die Ausbildung einer angemessenen Quartiersmitte. Relevant sind für die Planungen auch die
städtebauliche Kante an der Dottendorfer Straße sowie die Ausprägung des Baukörpers hin zum
Boulevard bzw. in Richtung Basecamp. Die Außenkanten des/der Gebäude haben sich innerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche des B-Planentwurfes zu bewegen und sollen in Abwägung zum
benötigten Raum der südlichen Durchfahrtsstraße für den Anlieferverkehr idealerweise die
Straßenkante der Bestandsgebäude bzw. Rahmenplanung aufnehmen.
Es sind maximal 6 Geschosse zulässig, die sich von Norden nach Süden abstaffeln müssen. Die
Baumasse des Rahmenplans (rd. 16.000 m² BGF-R) darf nicht überschritten werden.
In Richtung des nordöstlich benachbarten „Basecamp“ ist für Wohnnutzungen auf die gewerblichen
Lärmimmissionen entweder grundrissbezogen (keine Wohn und Schlafräume) oder technisch durch
feststehende nicht öffenbare Fenster bzw. Maßnahmen vor den öffenbaren Fenstern (vgl. Teil A Kap.
5.2) zu reagieren. Zur Abschirmung von Verkehrslärm sind auch passive Schallschutzmaßnahmen (z.B.
schallgedämmte Fenster) möglich.
Die Architektur soll sich am Gestaltungshandbuch (vgl. Anlage 7) orientieren, das für das gesamte
Bebauungsplangebiet gilt. Wesentliche Gestaltungsaspekte ergeben sich insbesondere zu den
Themen:
 Kubaturen
 Gestaltung der Sockelzone inkl. der Hauszugänge bzw. Eingangssituationen
 Struktur, Materialität und Farbigkeit der Fassade
 Balkone und LoggienSeite 20 von 35
- 18 -
2. Nutzungskonzept
Das Nutzungskonzept sieht die Realisierung von geförderten Wohnungen sowie bezahlbaren
Mietwohnungen vor. Alle Wohnungen sind barrierefrei zu planen. Der geplante Nahversorger sowie
weitere Shops und Dienstleistungen müssen in der Erdgeschosszone zur Dottendorfer Straße bzw. in
Richtung Basecamp hin orientiert und untergebracht werden. Insgesamt sollen oberirdisch ca. 16.000
m² BGF-R erreicht werden. Abstellräume sollen direkt in den Wohnungen nachgewiesen werden,
Haustechnik im Erdgeschoss. Auf ein Untergeschoss soll verzichtet werden. Der Nachweis der
Fahrradstellplätze soll idealerweise oberirdisch erfolgen, um auf einen Fahrradkeller zu verzichten.
2.1 Nahversorger
Die Gewerbefläche soll voraussichtlich für einen Lebensmittel Nahversorger vorgesehen werden.
Entsprechende Anforderungen an die Organisation des Verkaufsraums sowie der Nebenräume sind
zu beachten. Nachstehende Abbildung zeigt exemplarisch den idealtypischen Grundriss eines ALDI-
Marktes, der einer der möglichen Mieter sein könnte.
Abb. Standardgrundriss Aldi (Quelle: Aldi Süd)Seite 21 von 35
- 19 -
Die Orientierung der Eingangssituation des Nahversorgers muss so gewählt werden, dass sie
Adressbildung und Bildung einer Quartiersmitte unterstützt. Die Unterbringung von Einkaufswagen
(ca. 8 m²) sowie von 20 überdachten Fahrradstellplätze ist dabei gestalterisch zu integrieren.
Mindestens 1/3 der Stellplätze muss geeignet für Fahrräder mit Anhänger oder Lastenräder sein.
Dem Komfort der Fahrradstellplätze kommt eine hohe Bedeutung zu, da bei diesem Discounter der
Fahrradverkehr den Autoverkehr weitgehend ersetzt.
Folgendes Raumprogramm ist im Wettbewerb nachzuweisen. Es ist zu beachten, dass die
Gesamtverkaufsfläche maximal 800 m² beträgt und dass keine großflächige Verkaufsfläche, die nach
§ 11 Abs. 2 BauNVO in einem Sonstigen Sondergebiet zu verorten wären, durch eine
Funktionseinheit mehrere Betriebe entstehen kann. Entsprechende Definitionen und Hinweise dazu
können aus dem Einzelhandelserlass NRW 2021 aus den Kapiteln 2.2.5 „Sonderfall: Funktionseinheit
und Einzelhandelsagglomeration“ und 2.2.6 „Verkaufsfläche, Geschossfläche“ gezogen werden.
Raum Größe Lichte Raumhöhe
Verkaufsraum 767 m² (Verkaufsfläche) Mind. 3,5 m
Windfang mit Pfandrückgabe 33 m² (Verkaufsfläche) 3,5 m
SUMME Gesamtverkaufsfläche Max. 800 m²
Lager, ebenerdig 462 m² Mind. 4,0 m
Backraum (abgetrennt, vom
Verkaufsraum für Kund.innen
nicht zugänglich und nicht
einsehbar)
36 m² 3,5 m
Pfandbereich (Lager abgetrennt,
vom Verkaufsraum für
Kund:innen nicht zugänglich und
nicht einsehbar)
48 m² 3,0 m
Technik 12 m² 2,5 m
Büro 18 m² 2,5 m
WC - Anlagen, Garderobe 22 m2 2,5 m
Aufenthaltsraum 19 m² 2,5 mSeite 22 von 35
- 20 -
Anlieferung / Aufstellfläche LKW,
Papierpresse, Mülltonnen
ca. 250 m² ohne Überdachung,
Rampenlänge 18 m mit
2,5 % Gefälle
Die Anfahrt der Anlieferungszone muss von der Straße In der Raste West aus über eine
eingeschränkte Verbindungsstraße zu In der Raste Ost erfolgen. Diese Durchfahrtsmöglichkeit ist nur
dem Anlieferverkehr vorbehalten.
Aus Schallschutzgründen ist die Anlieferung in das Gebäude zu integrieren. In der
Vorentwurfsplanung von SWECO (vgl. Abbildung) ist eine mögliche Straßenführung nachgewiesen.
Abb. Anfahrt Anlieferung (Quelle: SWECO)
2.2 Shops / Dienstleistungen im EG
Es sollen flexible, teilbare Einheiten geplant werden, die eine Mindestgröße von 50 m² / Einheit und
eine maximale Größe von 200 m² ermöglichen. Die Einheiten sollen einen direkten Zugang von der
Dottendorfer Straße oder In der Raste (hier jedoch nur gegenüber vom Basecamp) erhalten. DenkbarSeite 23 von 35
- 21 -
sind ein Backshop mit kleiner Außenterrasse, Dienstleistungen, ein Waschsalon oder ein Kiosk. Auch
hier sind dezentral Fahrradstellplätze für Kund:innen vorzusehen.
2.3 Gefördertes Wohnen
Insgesamt sind rd. 10.000 m² BGF als geförderte Wohnungen vorzusehen. Die geförderten
Wohnungen sollen im EG – 4. OG, nachgewiesen werden. Alle Wohnungen müssen einen Balkon
oder eine Terrasse erhalten. Folgender Wohnungsschlüssel ist nachzuweisen:
Anzahl Zimmer Wohnungsgrößen Prozent
2 ZKB
(1 Person)
≤ 54 m
40
3 ZKB
(2 Personen)
≤ 70m²
20
ab 4 ZKB
(Familien)
ab 85m²
40
Es sind die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (Anlage 10) einzuhalten. Maßgeblich für die
Förderung ist die gültige Fassung zum Zeitpunkt des Antrages.
2.4 Frei finanzierte Mietwohnungen
Die frei finanzierten Wohnungen sollen vorwiegend in den oberen Geschossen vorgesehen werden.
Jede Wohnung erhält einen Balkon. Die Grundrisse sollen sich an den geförderten Wohnungen
orientieren, um die wirtschaftlichen Vorteile einer rationalen Baukonstruktion zu nutzen.
Anzahl Zimmer
Wohnungsgrößen
ca. Prozent
1 ZKB 23 m³ 20
2 ZKB 47 m²
40
3 ZKB 65 m² 20
ab 4 ZKB ab 90 m²
20Seite 24 von 35
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3. Wirtschaftliche Baukonstruktion
Bei der Planung und Umsetzung des Wohnkomplexes haben Flächeneffizienz und Wirtschaftlichkeit
hohe Priorität. Deshalb sollen bereits in der Planung Methoden angewendet werden, um beides
sicherzustellen, wie z. B. Lean Construction Management. In der Umsetzung sollen ein konsistentes
Konstruktionsraster und die Wiederholung einheitlicher Elemente Skaleneffekte sowie einen hohen
Grad der Vorfertigung ermöglichen. Bei Goldbeck kommen so zum Beispiel beim Basebuilding
vorgefertigte Bauelemente wie Decken, Stütze, Treppenläufen oder TA-Komponenten sowie
vorgefertigte Baumodule wie Fertigbäder zum Einsatz.
Konstruktionsraster
Der Wohnkomplex soll mit einem konsistenten Konstruktions- und Ausbauraster geplant werden.
Das GOLDBECK Basebuilding basiert zum Beispiel auf dem Vielfachen von 0,625 m. Die kleinste Breite
einer Wohnung muss fassadenparallel in Spannrichtung der Fertigteildecken mindestens 3,75 m breit
sein, damit barrierefreie Fertigbäder eingebaut werden können. Maximal können Spannweiten von
6,25 m geplant werden. Raumtiefen (gegen die Spannrichtung) sind unter Einhaltung des
Rasterabstands völlig variabel.
Abb. Planungsraster (Quelle: GOLDBECK)Seite 25 von 35
- 23 -
Statisches System
Als statisches System wird bei Goldbeck exemplarisch die Schottbauweise zugrunde gelegt.
Schottwände werden parallel mit mind. 3,125 m Abstand gesetzt.
Systemtreppenhaus
Im Wettbewerb soll auf ein Systemtreppenhaus zurückgegriffen werden. Dazu sind der Typ I bzw.
Typ III (bei überhöhtem Erdgeschoss) anzuwenden (jeweils Rastermaß 6,25 m).
Geschosshöhen
Geschoss Geschosshöhe
Fahrradkeller (sofern vorgesehen) Durchgezogene Wände aus EG, mind. 2,10 m
im Lichten
Erdgeschoss Nahversorger (außerhalb des
System)
Verkaufsraum im Lichten mind. 3,50 m, Lager
im Lichten mind. 4 m (vgl. Anlage 9)
Erdgeschoss ohne Untergeschoss im EG 3,41 m
Regelgeschoss 2,90 m od. 3,07 m wählbarSeite 26 von 35
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Haustypen
Die Wohngebäude im GOLDBECK System können zum Beispiel sowohl als Ganghaus als auch als
Spännervarianten ausgeführt werden. Verschiedene Typologien sind dem Produktleitfaden zu
entnehmen.
Abb. Tragsystem (Quelle: GOLDBECK)
Staffelgeschosse sind unter dem im Produktleifaden beschriebenen Parametern möglich.
Badtypen
Im GOLDBECK System wird beispielsweise zwischen vier Badtypen (I – IV) unterschieden. Das
kleinstes Bad Typ III (4,5 m²) ist nicht barrierefrei und kann in diesem Verfahren nicht zur Anwendung
kommen.Seite 27 von 35
- 25 -
Fenster
Im Goldbeck System sind Fenster beispielsweise sowohl bodentief als auch mit Brüstung innerhalb
der Standardabmessungen möglich.
Abb. Fenstertypen (Quelle: GOLDBECK)
Fassade
Im GOLDBECK System können Fassaden beispielsweise mit unterschiedlichen Materialien entworfen
werden. Der günstigsten Variante liegt ein WDVS zugrunde.
Weitere Optionen:
 Klinkerriemchen
 Natursteinplatten
 Holz als Vorhangfassade
 Vorsatzschalen (Beton, Cortenstahl…) als individuelle Lösungen sind ebenfalls möglichSeite 28 von 35
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Balkone
Balkone sind im GOLDBECK System zum Beispiel sowohl als zwei-Stützen als auch Vier-Stützen
Variante möglich. Sie werden vor der Fassade aufgestellt. Loggien sind ebenfalls möglich, in dem die
Deckenplatte und Fassade zurückspringen und Balkone eingestellt werden.
Besondere Vorgaben Nahversorger/Gewerbeeinheiten:
Die kleinen Gewerbeeinheiten und der Nahversorger sind so zu konzipieren, dass sie im Raster des
Wohnungsbaus entworfen werden. Dementsprechend sind im GOLDBECK System beispielsweise die
Schottwände bis ins Erdgeschoss herunterzuführen. Dabei soll das durchgehende Konstruktionsraster
weiterhin verwendet werden und es ist ein Vielfaches von 0,625 m einzuhalten. Ideen wie der
Nahversorger systemisch/vorgefertigt in das Erdgeschoss des Wohnungsbaus integriert werden kann,
sind willkommen.
4. Barrierefreiheit
Sowohl für die freifinanzierten als auch geförderten Wohnungen ist die Landesbauordnung NRW in
ihrer gültigen Fassung anzuwenden. Demnach sind alle Wohnungen gem. § 49 BauO NRW 2018 (1)
barrierefrei auszuführen.
5. Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Wohnkomplex soll eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität entsprechend der EU-
Taxonomie-Verordnung ermöglichen. Da ein großer Anteil der CO2-Emissionen im Gebäudebereich
verursacht wird, sollen Material- und Betriebsemissionen reduziert und somit ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden.
Neubauten sind so zu planen, dass sie nur noch einen geringen Energiebedarf aufweisen, der mit
erneuerbaren Energien gedeckt wird. Der Energieeffizienzhausstandard 55 ist mindestens
einzuhalten. Wichtige Bausteine für ein effizientes Gesamtkonzept sind die Kompaktheit, sowie die
solarenergetische Optimierung der Gebäude, Dächer und Grundrisse, um sowohl passive als auch
aktive solare Gewinne optimal nutzen zu können. Gleichzeitig muss die sommerliche Überhitzung
vermieden werden, vorzugsweise durch passive Maßnahmen beispielsweise durch außenliegenden
Sonnenschutz, entsprechende Materialien und Begrünung. Im Falle einer notwendigen aktiven
Kühlung sollte diese auf dem Einsatz erneuerbarer Energien basieren.Seite 29 von 35
- 27 -
Darüber hinaus sollte der gesamte Lebenszyklus betrachtet und durch Suffizienz und Konsistenz
Ressourcen eingespart werden. Ziel ist, die Materialemisssion im Neubau unter 500 kgCO2e /m² zu
reduzieren, indem Materialien oder Bauteile eingespart bzw. nachwachsende Rohstoffe verwendet
werden.
Gemäß der Novellierung der BauO NRW 2024 wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf
Gebäudedächern bei Wohngebäuden ab Bauantrag 2025 verpflichtend festgeschrieben. In der
Bundesstadt Bonn gilt diese Festsetzung aufgrund von Ratsbeschlüssen bereits schon jetzt. Die
Kombination mit Dachbegrünung wird erwartet.
Folgende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel empfehlen sich konkret für die
Wettbewerbsentwürfe:
 Bei der Planung zur Gebäudeanordnung, -höhe und –kubatur ist auf die Durchlüftung des
Planungsraums und angrenzender Bereiche zu achten
 Dachbegrünung (extensiv in Kombination mit PV-Anlagen, empfohlen wird eine zusätzliche
Retentionsfunktion)
 Fassadenbegrünung, boden- oder wandgebunden. Bei wandgebundenen Systemen wird die
Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung empfohlen.
 Albedo: Um die Aufheizung von Gebäuden und damit die Wärmeabgabe in den Straßenraum
so gering wie möglich zu halten, sind nicht begrünte Fassaden und Oberflächen hell zu
gestalten. Ebenfalls sollten Wege und Terrassenflächen in hellen Farbtönen gestaltet
werden. Bei den Neubauten sollten Oberflächenfarben verwendet werden, die möglichst
wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu
starke Reflexion kurzwelliger Strahlung vermeiden. Als Farbton der Fassaden wird daher ein
Reflexionsgrad von ≥ 0,4 bis 0,75 empfohlen (RAL Design System). Abweichungen sind bei
Verwendung von Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften,
beispielsweise Holz, vertretbar.
 hoher Vegetationsanteil, Entsiegelung von Bestandsflächen
o Nicht überbaute Flächen sollten generell unversiegelt ausgeführt werden.
o Frei- und Erholungsflächen sollten begrünt und mit Bäumen und Sträuchern gestaltet
werden.
o Die Befestigung von Wegen, Stellplätzen und Zu- und Ausfahrten sollte mit
wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden.
o Je 5 PKW-Stellplätze ist ein Baum zu pflanzenSeite 30 von 35
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 Freiraumgestaltung: schattenspendende Elemente, Pflanzung schnell wachsender, an den
Klimawandel angepasster Baumarten mit hoher Verschattungsleistung, Anlegen von
Wasserelementen (Verdunstungskälte), Schaffung hoher Aufenthaltsqualität
(Sitzmöglichkeiten, Ruhezonen) auch bei sommerlichen Temperaturextrema
 Nutzung von Schwammstadt-Elementen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser in
Orientierung an den lokalen Möglichkeiten und Bodenverhältnissen.
6. Freiraumgestaltung
Das landschaftsarchitektonische Gesamtkonzept wurde durch das Büro Holzwarth
Landschaftsarchitektur entworfen. Hinweise dazu bietet das Gestaltungshandbuch (Anlage 7).
Im Wettbewerb wird lediglich ein schematisches Freianlagenkonzept für die Innenhöfe und die
privaten Restflächen innerhalb des Wettbewerbsgebietes gefordert. Für das geförderte Wohnen ist
ein Drittel der Grundstücksfläche als Grünfläche (ohne Stellplätze) zu gestalten, davon mindestens
die Hälfte als ein Begegnungsort nutzbarer Teil. „Eine Unterschreitung der geforderten Grünfläche ist
zulässig, wenn sie mindestens im gleichen Umfang der Unterschreitung durch eine Dachbegrünung
und/oder einen nutzbaren Dachgarten kompensiert wird. Die Bewilligungsbehörde kann eine
Unterschreitung von bis zu 20 Prozent der erforderlichen Grünfläche auch dann zulassen, wenn diese
auf andere Weise kompensiert wird.“ (Auszug WFB 2024 Kap. 2.4.5)
Es sind die Aspekte aus dem Kapitel Klimaschutz/Klimaanpassung sowie der oberirdische
Stellplatznachweis (vgl. Kap. Ruhender Verkehr) zu berücksichtigen.
Bestehende Bäume können überplant werden.
7. Untergeschoss
Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Konzept zu entwickeln, das ohne Untergeschoss auskommt.
Hausanschluss- und Technikräume sind im Erdgeschoss zu integrieren. Zwingend erforderliche
zusätzliche technische Anlagen für den Nahversorger sind auf dem Dach unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Ratsbeschlusses zu Dachaufbauten (vgl. Pkt. 10) zu platzieren.
Sofern aus Platzgründen die erforderlichen Abstellanlagen für Fahrräder nicht vollumfänglich
oberirdisch nachgewiesen werden können, ist ein Raum im Erdgeschoss hinzuzuziehen.Seite 31 von 35
- 29 -
8. Ruhender Verkehr / Mobilität
Auf dem Wettbewerbsgrundstück sind 8 KFZ-Stellplätze für den Nahversorger nachzuweisen, davon 1
Stellplatz für Menschen mit Behinderung, die in der Nähe des Zugangs zum Nahversorger
anzuordnen und barrierefrei nutzbar und erreichbar sein müssen. Die Stellplätze sollen nicht entlang
des öffentlichen Straßenraums (Dottendorfer Str., In der Raste) platziert werden. Auf eine Tiefgarage
wird verzichtet, da gemäß Bonner Stellplatzsatzung Stellplätze bis 400 m Laufdistanz in
Quartiersparkhäusern per Baulast gesichert werden können. Somit werden alle weiteren
bauordnungsrechtlich erforderlichen KFZ Stellplätze im Quartiersparkhaus im Norden des
Bebauungsplangebietes verortet und per Baulast gesichert.
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Fahrradstellplätze sind idealerweise ebenerdig im
Erdgeschoss oder in Fahrradboxen vorzusehen (vgl. Kap. 7). Insgesamt sind rd. 270 Stellplätze
nachzuweisen. Dabei ist auf eine ausreichende Größe und Qualität der Stellplätze zu achten (vgl.
Stellplatzsatzung der Stadt Bonn Anlage 5 unter https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-
ortsrecht/ortsrecht/bauen-stadtgestaltung/stellplatzsatzung.php). Zusätzlich sind rd. 80 dezentrale
Fahrradstellplätze für Anwohner:innen und Besucher:innen in der Nähe der Hauszugänge
einzuplanen - davon 20 Stellplätze im Eingangsbereich des Nahversorgers.
Im vorliegenden Mobilitätskonzept (Anlage 12) sind Maßnahmen beschrieben, die den
Stellplatznachweis um bis zu 30% weiter reduzieren können. Diese Maßnahmen können
nutzungsspezifisch auf das Wettbewerbsgebiet angewendet werden. Hier ist die Errichtung einer
Quartiersmobilstation mit multimodalen Mobilitätsangeboten unterschiedlicher Mietsysteme
wie zum Beispiel Carsharing, Bike-Sharing, Lastenrad-Sharing oder Scooter-Sharing empfehlenswert.
Weitere Ausstattungsmerkmale einer solchen Station sind Ladeinfrastruktur und/oder eine
Fahrradreparaturstation. Auch die Errichtung einer zentral verorteten Paketstation für KEP
Dienstleister kann zu einer Reduktion von Verkehren beitragen.
Die beschriebenen Maßnahmen sollen im Entwurf schematisch integriert werden. Teile des
Erdgeschosses können zum Nachweis herangezogen werden.
9. Ver- und Entsorgung / Müll
Energiekonzept
Im Rahmen der Bauleitplanung wird durch die Vorhabenträgerin in Zusammenarbeit mit
energielenker, Greven ein Energiekonzept erarbeitet, in dem verschiedene Alternativen geprüft und
mit der Verwaltung der Bundestadt Bonn abgestimmt werden. Nach derzeitiger Kenntnis wird einSeite 32 von 35
- 30 -
Kaltwärmenetz mit zentralen Erdsonden errichtet, mit dezentralen Wärmepumpen und Photovoltaik
auf den einzelnen Gebäuden.
Müll
Der Nachweis der Müllsammelplätze ist in Form eines Systems mit Unterflurcontainern schematisch
in den Freianlagen darzustellen
Für das Unterflursystem sind folgende Vorgaben (wird noch verifiziert) zu berücksichtigen:
 1x Restmüll (1x1x1 m)
 1x Papier (1x1x1 m)
 1x Wertstoff (1x1x1 m)
 1x Biomüll (1x1x1 m)
Die Vorgaben für die Anfahrbarkeit sind der Anlage 13 zu entnehmen.
10. Technikflächen
Die zentralen Technikflächen für die Gebäudetechnik sind im Erdgeschoss vorzusehen.
Bei Unterbringung der Lüftungstechnik für den Nahversorger auf den Dachflächen werden
Vorschläge für eine gestalterische Integration erwartet, die weder das architektonische
Erscheinungsbild der Gebäude noch die optische Qualität der Dachbegrünung beeinträchtigen. Es
wird ein Mindestabstand zur Attika entsprechend der Höhe der technischen Aufbauten über der
Attika vorausgesetzt. Nach Möglichkeit sind die Dachflächen ohne Technikaufbauten herzustellen
bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken.
11. Wirtschaftlichkeit
Aufgrund des Investitonsumfelds von höheren Kapital- und Baukosten ist die wirtschaftliche Planung
und Umsetzung wesentlich für eine Realisierung des Projektes. So ist beispielsweise der Anbieter
GOLDBECK laut eigenen Aussagen unter idealen Bedingungen (z.B. Baugrund, Geschossigkeit,
Wohnungsmix, Faktor WFL/BGF) in der Lage, das Base Building für 2.000 € (brutto) je m² Wohnfläche
in einer Rohbauzeit von einer Woche je 400 m² Gebäude zu realisieren. Die Ausloberin erwartet eine
hohe Wirtschaftlichkeit durch die Zusammenarbeit mit Systemanbietern wie GOLDBECK oder
vergleichbaren Konstruktionssystemen (unter der o. g. Anwendung von Lean Construction,Seite 33 von 35
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Vorfertigung für Bauteile), um bezahlbare Wohnungen anbieten zu können. Dementsprechend sollen
die Planungen die Paradigmen des Systembaus berücksichtigen.
Für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sind zudem klare Kubaturen mit einer hohen
Flächeneffizienz der Grundrisse, sparsame Erschließungen, ein gutes A/V-Verhältnis, einem hohen
Maß der Vorfertigung, Materialeinsparung sowie hoher Energieeffizienz von großer Bedeutung.
Neben den Herstellungskosten sind auch die Betriebs- und Unterhaltungskosten zu betrachten.
Hierbei sind Belange der Reinigung, der werterhaltenden Bauunterhaltung und der notwendigen
Inspektion/Wartung zu berücksichtigen.Seite 34 von 35
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de