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241857 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Schwarzrheindorf, Frankenweg - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und einer Doppelgarage Az.: 40290/2024

Nummer
241857
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241857
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Schwarzrheindorf,
Frankenweg
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Einzelgarage und einer Doppelgarage
Az.: 40290/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau-
voranfrage gem. § 30 BauGB abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzun-
gen des Bebauungsplanes widerspricht und die Erteilung einer Befreiung nach
§ 31 BauGB nicht in Betracht kommen kann.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und
einer Doppelgarage im rückwärtigen Bereich des Hauses Frankenweg 42.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7924-10 vom
17.02.1978, teilaufgehoben am 16.05.2012. Im Geltungsbereich eines Bebau-
ungsplanes ist ein Vorhaben nach § 30 des Baugesetzbuches – BauGB-
zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht
und die Erschließung gesichert ist.
Der hier gültige Bebauungsplan weist diesen Bereich am Frankenweg als Rei-
nes Wohngebiet aus. Im maßgeblichen Bereich weist er sowohl westlich als
auch südlich straßenbegleitend durch Baugrenzen gefasste überbaubare
Grundstücksflächen für eine max. dreigeschossige Bebauung aus. Im westli-
chen Bereich ist eine offene und im südlichen Bereich eine geschlossene Bau-
weise festgelegt.
Das geplante zweigeschossige Vorhaben mit Staffelgeschoss liegt vollumfäng-
lich außerhalb der vorhandenen Baufenster im rückwärtigen Grundstücksbe-
reich hinter Haus Nr. 42. In diesem Blockinnenbereich ist bisher keine ver-
gleichbare Hauptnutzung vorhanden.Seite 1 von 3
Seite 2
Eine mögliche Befreiung im Rahmen des § 31 Abs. 3 Bau GB kann hier nicht in
Aussicht gestellt werden, da auf Grundlage des großen Geltungsbereiches des
hier zu betrachtenden Bebauungsplanes zahlreiche Folgefälle der Nachverdich-
tung des Blockinnenbereiches zu befürchten sind, die einer Einzelfallentschei-
dung entgegenstehen.
Auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß §
31 Abs. 2 BauGB kann nicht erteilt werden, da das angefragte Vorhaben gänz-
lich den Grundzügen der Planung entgegensteht, der hier den Innenblock von
einer Bebauung freihält.
Nach alledem beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzulehnen.
Anlage/n
1 Flurkarte Frankenweg (öffentlich)
2 Flurkarte Frankenweg n. ö. (nichtöffentlich)
3 Plan Frankenweg (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de