241853-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute
Kerndaten
- Nummer
- 241853-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241853-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute Beratungsfolge Hauptausschuss 28.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Beschlussvorschlag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Den Ratsbeschluss DS 201206 „Der Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute wird zugestimmt.“ unverzüglich mit den bereits seit Jahren hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umzusetzen Aufgrund der gesamtstädtischen Konsolidierungsbemühungen sind die Fachämter angehalten sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Dieses ist auch bei der Verwendung der Finanzmittel für die Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe zur berücksichtigen. Somit sind in erster Linie Aufgaben zur Verkehrssicherung, zum Erhalt der Daseinsvorsorge sowie alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Anlagen zu realisieren. Dieses Aufgabenspektrum bindet das vorhandene Personal, so dass mögliche Neuaufgaben, wie die Umsetzung der Mitgliedschaft in der europäischen Friedhofsroute, bisher nicht verfolgt werden konnten. Eventuell nicht für die o.g. Aufgaben verwendete Finanzmittel werden unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Deckung des allgemeinen städtischen Haushaltes zugeführt. Die in der Vorlage DS-Nr. 201206 aufgeführten Finanzmittel waren dem Unterhaltungstitel für die städtischen Friedhöfe entnommen. Es wurden keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass die laut DS 230644-002 ST aufgeführte „Mitgliedschaft“ im ASCE tatsächlich nicht besteht, zu erklären, wie es zu der Falschinformation des Finanzausschusses am 26.04.2023 kam und warum der Ratsbeschluss vom 01.09.2020 seit Jahren nicht umgesetzt wird. Eine Mitgliedschaft seitens der Stadt Bonn in der „Association of Significant Cemeteries in Europe“ (ASCE) besteht nicht. Wie es zu der Nennung dieser Mitgliedschaft in der Vorlage DS-Nr. 230644-002 ST seitens der Verwaltung kommen konnte, ist trotz intensiver Recherche verwaltungsseitig nicht mehr nachzuvollziehen. Die Verwaltung bittet das Büroversehen zu entschuldigen.Seite 1 von 2 Seite 2 Für die Mitgliedschaft beim ASCE ist aktuell neben einer einmaligen Aufnahmegebühr i.H.v. 220,00 € ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 550,00 € fällig. Zusätzlich beträgt die Aufnahmegebühr in die Friedhofsroute nochmals einmalig 235,00 € sowie 165,00 € jährlich für die Mitgliedschaft. Hinzu kommen weitere Kosten (u.a. teils verpflichtende Teilnahme an Veranstaltungen europaweit, Erstellung und Aufbereitung der Geschichte von Gräbern, Gestaltung Internetseiten). Unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Konsolidierungsnotwendigkeiten führt die Verwaltung sowohl interne Gespräche zwischen den beteiligten Fachämtern, als auch extern mit dem Förderverein „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs e.V.“, mit dem Ziel die Aufnahme des Alten Friedhofs trotz der schwierigen Rahmenbedingungen jetzt zu ermöglichen. Die Verwaltung wird den Stadtrat daher unaufgefordert im 1. Quartal 2026 zum Sachstand der Aufnahme des Altes Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de