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241853-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute

Nummer
241853-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241853 BBB-Anfrage: Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241853-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn
in die europäische Friedhofsroute
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Beschlussvorschlag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Den Ratsbeschluss DS 201206 „Der Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn
in die europäische Friedhofsroute wird zugestimmt.“ unverzüglich mit
den bereits seit Jahren hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
umzusetzen
Aufgrund der gesamtstädtischen Konsolidierungsbemühungen sind die
Fachämter angehalten sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Dieses ist
auch bei der Verwendung der Finanzmittel für die Bewirtschaftung der
städtischen Friedhöfe zur berücksichtigen. Somit sind in erster Linie Aufgaben
zur Verkehrssicherung, zum Erhalt der Daseinsvorsorge sowie alle
notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Anlagen zu realisieren. Dieses
Aufgabenspektrum bindet das vorhandene Personal, so dass mögliche
Neuaufgaben, wie die Umsetzung der Mitgliedschaft in der europäischen
Friedhofsroute, bisher nicht verfolgt werden konnten.
Eventuell nicht für die o.g. Aufgaben verwendete Finanzmittel werden unter
Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Deckung des allgemeinen
städtischen Haushaltes zugeführt. Die in der Vorlage DS-Nr. 201206
aufgeführten Finanzmittel waren dem Unterhaltungstitel für die städtischen
Friedhöfe entnommen. Es wurden keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung
gestellt.
Für den Fall, dass die laut DS 230644-002 ST aufgeführte „Mitgliedschaft“
im ASCE tatsächlich nicht besteht, zu erklären, wie es zu der
Falschinformation des Finanzausschusses am 26.04.2023 kam und warum
der Ratsbeschluss vom 01.09.2020 seit Jahren nicht umgesetzt wird.
Eine Mitgliedschaft seitens der Stadt Bonn in der „Association of Significant
Cemeteries in Europe“ (ASCE) besteht nicht. Wie es zu der Nennung dieser
Mitgliedschaft in der Vorlage DS-Nr. 230644-002 ST seitens der Verwaltung
kommen konnte, ist trotz intensiver Recherche verwaltungsseitig nicht mehr
nachzuvollziehen. Die Verwaltung bittet das Büroversehen zu entschuldigen.Seite 1 von 2
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Für die Mitgliedschaft beim ASCE ist aktuell neben einer einmaligen
Aufnahmegebühr i.H.v. 220,00 € ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 550,00 €
fällig. Zusätzlich beträgt die Aufnahmegebühr in die Friedhofsroute nochmals
einmalig 235,00 € sowie 165,00 € jährlich für die Mitgliedschaft. Hinzu kommen
weitere Kosten (u.a. teils verpflichtende Teilnahme an Veranstaltungen
europaweit, Erstellung und Aufbereitung der Geschichte von Gräbern,
Gestaltung Internetseiten).
Unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen
Konsolidierungsnotwendigkeiten führt die Verwaltung sowohl interne
Gespräche zwischen den beteiligten Fachämtern, als auch extern mit dem
Förderverein „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs e.V.“,
mit dem Ziel die Aufnahme des Alten Friedhofs trotz der schwierigen
Rahmenbedingungen jetzt zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird den Stadtrat daher unaufgefordert im 1. Quartal 2026 zum
Sachstand der Aufnahme des Altes Friedhofs Bonn in die europäische
Friedhofsroute informieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de