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241844-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auswertung und Nachfragen zur Informationsveranstaltung „Zukunftsort Dransdorfer Berg“

Nummer
241844-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241844 Auswertung und Nachfragen zur Informationsveranstaltung „Zukunftsort Dransdorfer Berg“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241844-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Auswertung und Nachfragen zur
Informationsveranstaltung „Zukunftsort Dransdorfer
Berg“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 10.10.2024 wurden ca. 40 - 50 Teilnehmende über den aktuellen
Sachstand und die weitere Vorgehensweise sowie die weiteren
Beteiligungsmöglichkeiten informiert. Es wurde intensiv diskutiert insbesondere
zu den Themenbereichen der künftigen Nutzungen, der Klimaanpassung, des
Schwammstadtkonzeptes sowie der verkehrlichen Erschließung. Ein Bericht
zur Veranstaltung sowie die bei der Veranstaltung gezeigte Präsentation liegen
als Anlage der Stellungnahme bei. Die Präsentation wurde auf der Seite Bonn-
macht-mit veröffentlicht.
Anlage/n
1 241010_Informationsveranstaltung Alte Stadtgärtnerei (öffentlich)
2 Informationsveranstaltung20241010_Bericht (öffentlich)Seite 1 von 43
Herzlich Willkommen
zur Informationsveranstaltung zur Projektentwicklung
„Zukunftsort Dransdorfer Berg“
10. Oktober 2024, 17:00-19:00 Uhr
Ketteler-Schule, Bonn-DransdorfSeite 2 von 43
Stadtplanungsamt 2
© Benjamin Westhoff, Quelle: General Anzeiger
Begrüßung
Kerstin Hemminger
Stadt Bonn, Amt für Stadtplanung,
Abteilungsleitung Bezirks- und Ortsteilplanung sowie
Entwicklungsmaßnahmen
Moderation
Daniela Nohr
Stadt Bonn, Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Präsentation
Regina Stottrop
Stottrop StadtplanungSeite 3 von 43
Stadtplanungsamt 3
© Benjamin Westhoff, Quelle: General Anzeiger
01 Rahmenbedingungen
02 Projektentwicklung
03 Ausblick
04 Fragerunde
Agenda
Ausklang: Wie schmeckt Dransdorf?Seite 4 von 43
01 RahmenbedingungenSeite 5 von 43
01
Stadtplanungsamt 5
Wer sind die Projektbeteiligten?
Rahmen-
bedingungen
Abb. 01: Akteurskonstellation Ehemalige Stadtgärtnerei, Stottrop Stadtplanung 2024Seite 6 von 43
01
Stadtplanungsamt 6
Was besagt der
Grundsatzbeschluss?
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen
mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und
dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. über eine
gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung unter
Einbeziehung der bestehenden Biostation der
ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf „Auf
dem Dransdorfer Berg“ bis zum 30.06.2025 zu führen
und Erbbaurechtsverträge und Pachtverträge bis
zur Abschlussreife vorzubereiten.“ (Beschluss 27.10.22)
Rahmen-
bedingungenSeite 7 von 43
01
Rahmen-
bedingungen
Stadtplanungsamt 7Abb. 02: Gebietsübersicht; Stottrop Stadtplanung auf Grundlage von Stadtplan Bonn
2023
Wo liegt der
Zukunftsort Dransdorfer Berg?Seite 8 von 43
Wie wird das Gebiet aktuell genutzt?
01
Rahmen-
bedingungen
Stadtplanungsamt 8Abb. 03: Gebietsübersicht aktuelle Nutzungen, Stottrop Stadtplanung auf Grundlage
von Stadtplan Bonn 2023Seite 9 von 43
01
9
Rahmen-
bedingungen
Abb. 04: Blick auf die ehemaligen Gewächshäuser aus Südosten William Veder (2022)Seite 10 von 43
01
10
Rahmen-
bedingungen
Abb. 05: Blick in die Rampe zum Keller der ehemaligen Stadtgärtnerei William Veder (2022)Seite 11 von 43
01
11
Rahmen-
bedingungen
Abb. 06: Blick in die zentrale Halle der Gewächshäuser der ehemaligen Stadtgärtnerei William Veder (2022)Seite 12 von 43
01
12
Rahmen-
bedingungen
Abb. 07: Gewächshaus mit ehemaligen Pflanzbeeten William Veder (2022)Seite 13 von 43
Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
▪ Gelände ist im Eigentum
der Stadt Bonn
▪ mit der Montag Stiftung
Urbane Räume gAG und
der Initiative Neue
Stadtgärtnerei uG sollen
Erbbaurechtsverträge
abgeschlossen werden
01
Stadtplanungsamt 13
Rahmen-
bedingungen
Abb. 08: Darstellung Erbbaurecht, Stottrop Stadtplanung 2024Seite 14 von 43
Welche informellen
und formellen
Vorgaben sind zu
beachten?Seite 15 von 43
Schwammstadt Bonn
▪ Eins von fünf
Modellprojekten
▪ Belastung in der Stadt
durch eine gezielte
Verdunstung von
Regenwasser mindern
▪ Versorgung der
Vegetation durch eine
dezentrale
Speicherung von
Regenwasser
Stadtplanungsamt 15Abb. 09: Schwammstadt Bonn, Stadt Bonn 2024
01
UmweltfaktorenSeite 16 von 43
Klimaschutz und Klimaanpassung
01
Umweltfaktoren
Stadtplanungsamt 16
Klimaanalysekarte 2023 NachtKlimaanalysekarte 2023 Tag
Abb. 11/12 : Klimaanalysekarte Stadt Bonn; Stadtplan Bonn 2023Seite 17 von 43
Klimaschutz und Klimaanpassung
01
Umweltfaktoren
Stadtplanungsamt 17
Klimaanalysekarte 2023 NachtKlimaanalysekarte 2023 Tag
Abb. 11/12 : Klimaanalysekarte Stadt Bonn; Stadtplan Bonn 2023Seite 18 von 43
Bestandssituation
01
Stadtplanungsamt 18Abb. 13: Brachliegende Fläche im Projektgebiet; eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan Bonn
Umweltfaktoren
Luftbild 2003
Luftbild 2023Seite 19 von 43
Artenschutz
01
Umweltfaktoren
Stadtplanungsamt 19
▪ Durchführung der Artenschutzprüfung Stufe I ist
erfolgt
▪ Ggf. treten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr.1
& 3 BNatSchG in Bezug auf bestimmte Arten ein
▪ Durch geeignete Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen können diese ausgeräumt
werden
▪ Abschließende Beurteilung erst nach vertiefender
Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II)Seite 20 von 43
Schutzgut: Boden und Wasser
01
Umweltfaktoren
Stadtplanungsamt 20
▪ Plangebiet entspricht den Anforderungen der
Nutzungskategorien „Kinderspielflächen“,
„Wohngebiete“ sowie „Park und Freizeitanlage“
gem. BBodSchV
▪ Trotz Überschreitung im Wirkungspfad Boden-
Grundwasser keine Gefährdung des
Grundwassers anzunehmen
▪ Kein Erfordernis für akute Sicherungs- oder
SanierungsmaßnahmenSeite 21 von 43
Niederschlagswasser
01
Umweltfaktoren
Stadtplanungsamt 21
▪ Geringe Überflutung bei
einem extremen
Starkregenereignis
▪ Vorhandene Kanäle sind
nicht dafür geeignet,
zusätzliches Regenwasser
aufzunehmen
> Null Abfluss Quartier
Abb. 14: Darstellung eines extremen Hochwasserereignisses;
eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan BonnSeite 22 von 43
Landschaftsplan Kottenforst
▪ Plangebiet liegt außerhalb
des Geltungsbereichs
des Landschaftsplans
Kottenforst
01
Stadtplanungsamt 22
Rahmen-
bedingungen
Abb. 15: Abgrenzung des Landschaftsplans Kottenforst; eigene
Darstellung auf Grundlage von Stadtplan BonnSeite 23 von 43
Bauleitplanung
▪ Kein
Bebauungsplan für
das Gelände
vorhanden
▪ Notwendigkeit zur
Schaffung von
Planungsrecht
01
Stadtplanungsamt 23
Rahmen-
bedingungen
Abb. 16: Übersicht der umgebenden Bebauungspläne;
eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan BonnSeite 24 von 43
02 ProjektentwicklungSeite 25 von 43
Was soll hier entstehen?
▪ Entwicklung von
▪ gemeinwohlorientierten Nutzungen durch
das Initialkapital-Prinzip der Montag Stiftung
Urbane Räume gAG
▪ gemeinschaftlichem Wohnen durch die
Initiative Neue Stadtgärtnerei UG
02
Qualifizierungs-
verfahren
Stadtplanungsamt 25Seite 26 von 43
Was plant die Montag Stiftung
Urbane Räume gAG?
Projekt nach dem Initialkapitalprinzip auf
ca. 4.000 m² Bruttogeschossfläche
▪ Bildungsorte
▪ Pflege- und Wohnflächen
▪ Biologische Station Bonn/ Rhein-Erft
▪ Begegnungsorte, Café und Kantine
▪ Gemeinwohlflächen
▪ …
02
Qualifizierungs-
verfahren
Stadtplanungsamt 26Seite 27 von 43
Was plant die Initiative Neue
Stadtgärtnerei UG?
Gemeinschaftliches Wohnen mit dem
Mietshäusersyndikat auf ca. 4.000 m²
Bruttogeschossfläche
▪ 2- bis 5-Zimmer- und Cluster-Wohnungen
▪ Gemeinschaftliche Infrastruktur wie Küche,
Werkstätten, Arbeits- und Freizeiträume
▪ Gästewohnen
▪ Selbstverwaltetes Kollektiveigentum
▪ …
02
Qualifizierungs-
verfahren
Stadtplanungsamt 27Seite 28 von 43
Was sind die allgemeinen Ziele?
▪ Schaffung eines autoarmen Quartiers
▪ Integration der Neubauten in die
bestehende Siedlungsstruktur
▪ Fließender Übergang des Stadtteils in die
Freiräume
▪ Verbindung der verschiedenen Nutzungen
▪ Vernetzung von Grünräumen
02
Qualifizierungs-
verfahren
Stadtplanungsamt 28Seite 29 von 43
Was muss dabei beachtet werden?
02
Qualifizierungs-
verfahren
Stadtplanungsamt 29
Null-Abfluss-Quartier Solare
Energiegewinnung Kaltluftschneisen Graue Energie &
Nachhaltiges Bauen
Reduzierung der
VersiegelungSeite 30 von 43
Wie soll das erreicht werden?
02
Stadtplanungsamt 30
Qualifizierungs-
verfahren
▪ Durch ein konkurrierendes
Qualifizierungsverfahren in zwei Stufen
▪ Teilnahme von Teams aus den Bereichen
Stadtplanung und Landschaftsarchitektur
▪ Mit dem Ziel der Entwicklung eines städtebaulichen
Entwurfs als Grundlage für den Bebauungsplan
Derzeit in Arbeit: Erstellung der Aufgabenstellung für
das QualifizierungsverfahrenSeite 31 von 43
Wie werden die Inhalte der
Aufgabenstellung erarbeitet?
02
Qualifizierungs-
verfahren
Stadtplanungsamt 31Abb. 15-20 : Impressionen der Beteiligungen; Simon Veith, Montag Stiftung Urbane Räume gAG
▪ Frühzeitige Beteiligung der Fachämter der Stadt
Bonn
▪ Erstellung von Gutachten
▪ Regelmäßige Abstimmung mit den Projektpartnern
▪ Beteiligung der interessierten ÖffentlichkeitSeite 32 von 43
Welche Beteiligungsmöglichkeiten
gab es bis jetzt?
02
Stadtplanungsamt 32Abb. 17-22 : Impressionen der Beteiligungen; Simon Veith, Montag Stiftung Urbane Räume gAG
▪ Informationsveranstaltung:
03.02.2023
▪ Aufsuchende Beteiligung:
23.08./ 24.08.2024
▪ Kinder- und
Jugendbeteiligung:
25.09.2024
▪ Dorffest Dransdorf:
31.08.2024
▪ Informationsveranstaltung:
10.10.2024
Qualifizierungs-
verfahrenSeite 33 von 43
Wie verläuft das
Qualifizierungsverfahren?
02
Stadtplanungsamt 33
Qualifizierungs-
verfahren
Abb. 23 : Stottrop Stadtplanung 2024Seite 34 von 43
03 Ausblick
Stadtplanungsamt 34Seite 35 von 43
Was passiert nach dem
Qualifizierungsverfahren?
03
Ausblick
Stadtplanungsamt 35
Beteiligung
Beteiligung
Abb. 24 : Stottrop Stadtplanung 2024Seite 36 von 43
Wie kann ich mich beteiligen?
▪ Öffentliche Präsentation der Siegerentwürfe des
Wettbewerbs (vermutlich II. Quartal 2025)
▪ Losung als Stadtteilpat*in für die anschließende
Werkstatt (Interessiertenliste liegt heute aus)
▪ Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs.1 BauGB
▪ Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.
2 BauGB
03
Ausblick
Stadtplanungsamt 36Seite 37 von 43
Wo kann ich mich informieren?
Kontakt Stadtplanungsamt:
Anke Rörup | anke.roerup@bonn.de
03
Ausblick
Stadtplanungsamt 37
Weitere Projektlinks:
Bonn-macht-mit.de Bonn.deSeite 38 von 43
04 Fragerunde
Kerstin Hemminger Stadt Bonn, Stadtplanungsamt, Abteilungsleitung Bezirks-
und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen
Anke Rörup Stadt Bonn, Stadtplanungsamt, Bezirks- und
Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen
Dr. Britta Holbeck Stadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Klimaanpassung und - vorsorge
Mona Gennies Montag Stiftung Urbane Räume gAG
Robert Jezewski Initiative Neue Stadtgärtnerei UG
Cornelia Drewalowski Initiative Neue Stadtgärtnerei UG
Regina Stottrop Stottrop StadtplanungSeite 39 von 43
Vielen Dank
für Ihr
Interesse!Seite 40 von 43
Zukunftsort Dransdorfer Berg,
Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit am 10.10.2024 Zusammenfas-
sung der Fragen und Antworten
Ort: Mehrzweckhalle der Kettelerschule, Siemensstraße 248, Bonn- Dransdorf
Termin: 10.10.2014 von 17:00-19:00
Podium:
Kerstin Hemminger, Stadtplanungsamt, Abteilungsleitung Bezirks- und Ortsteilplanung
Anke Rörup, Stadtplanungsamt, Bezirks- und Ortsteilplanung
Dr. Britta Holbeck, Stadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Klimaanpassung und Vorsorge
Daniela Nohr, Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bonn, Moderatorin
Mona Gennies, Montag Stiftung Urbane Räume gAG (MUR)
Robert Jezewski, Initiative Neue Stadtgärtnerei UG (NSG)
Cornelia Drewalowski, Initiative Neue Stadtgärtnerei UG (NSG)
Regina Stottrop, Stottrop Stadtplanung
Zoë Kuhfuß, Stottrop Stadtplanung
Frau Hemminger begrüßt die 40- 50 Teilnehmenden im Namen der Stadtverwaltung Bonn sehr
herzlich.
Frau Nohr moderiert die Veranstaltung.
Frau Stottrop erläutert anhand einer Powerpoint Präsentation das Planungsbiet und stellt den
aktuellen Stand der Planungen vor. Dabei weist sie ausdrücklich auf den frühen Stand der
Planungen hin.
Anwesende der Bürgerinitiative „Meßdorfer Feld“ begrüßen die Durchführung der Informati-
onsveranstaltung. In ihrer Wahrnehmung sei bisher lediglich durch die VorhabenträgerInnen
Montag Stiftung Urbane Räume und den Verein Neue Stadtgärtnerei informiert worden. Die
Veranstaltung geht auf einen Antrag im Bürgerausschuss zurück. Nunmehr sollen auch Sach-
verhalte zur Sprache kommen, die nicht nur von MUR und NSG beantwortet werden können.
In der Fragerunde werden insbesondere folgende Inhalte thematisiert:
 Ist die Wiederverwendung der vorhabenden Fundamente vorgesehen? Dazu wurde
erläutert, dass, soweit wie möglich, vorhandene Baustrukturen genutzt werden sollen.
Ob die Fundamente weiterhin zu verwenden sind, hängt vom Zustand ab und wird zur-
zeit statisch geprüft.
 Schutz der auf der Fläche lebenden Tierarten: eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 ist
bereits durchgeführt worden. Dabei wurden die vorkommenden Arten ermittelt.
 Integriertes Freiraumsystem (IFS) der Stadt Bonn: Das IFS stammt aus dem Jahr 2012.
Die Zielsetzung der teilweisen Weiterentwicklung der Flächen der ehemaligen Stadt-
gärtnerei unter verstärkter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-und Klimaschut-
zes durch den Ratsbeschluss von September 2021 stellt die aktuelle politische Be-
schlusslage dar.
 Es wurde die Frage gestellt, inwieweit das Klimagutachten von 2018 bei den Planun-
gen beachtet wird. Dieses Gutachten wird ebenso wie die Klimaanalyse und Planungs-
hinweise aus dem Jahr 2023 beachtet.Seite 41 von 43
 Es wurde die Frage gestellt, wer das Planungsbüro Stottrop beauftragt hat. Das Pla-
nungsbüro ist von Montag Stiftung Urbane Räume, Neue Stadtgärtnerei und Stadtver-
waltung gemeinsam ausgewählt und beauftragt worden.
 Was ist mit „autoarme Entwicklung“ gemeint? Damit ist gemeint, dass eine möglichst
autoarme Entwicklung des Gebietes angestrebt wird. Rad- und Fußverkehr sollen die
vorrangigen Verkehrsarten sein und PKW möglichst geteilt werden. Gleichwohl müs-
sen die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf dem Gelände angeboten
werden.
 Wie soll das Projekt in den Stadtteil eingebunden werden? Vorgesehen sind Nutzun-
gen, die eine Bereicherung für die Menschen im Ortsteil Dransdorf darstellen. Die Be-
darfe des Stadtteils wurden bereits in mehreren Workshops und Beteiligungsformaten
von der Montag Stiftung ermittelt, sind aber noch nicht abschließend festgelegt.
 Wie ist die für das Wohnprojekt vorgesehene Strohballenbauweise brandschutztech-
nisch zu bewerten? Für den Strohballenbau werden die entsprechenden brandschutz-
technischen Auflagen beachtet. Nach Außen werden die Strohballen mit einer nicht
brennbaren Schicht verkleidet.
 Die bestehende Verkehrsbelastung und die künftige Verkehrsführung werden als zent-
rale Probleme in der Anwohnerschaft wahrgenommen. Im Rahmen der Entwicklung
des Zukunftsortes Dransdorfer Berg wird die verkehrliche Anbindung durch ein Mobili-
tätsgutachten untersucht. Die erforderlichen Stellplätze sowie weitere Maßnahmen des
Mobilitätskonzeptes werden von den VorhabenträgerInnen auf dem Gelände realisiert
werden.
 Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Begegnungsort wie bspw. ein Café in Drans-
dorf fehlt.
 Wie funktioniert das Konzept des Erbbaurechts und wie ist der dauerhafte Erhalt der
Nutzungen sichergestellt? Die Montag Stiftung Urbane Räume gAG entwickelt ein Pro-
jekt nach dem Initialkapitalprinzip, bei welchem über einen Zeitraum von vier bis sechs
Jahren das Projekt durch die Stiftung finanziert wird. Für die Projektentwicklung und
den Betrieb wird eine eigenständige gemeinnützige Projektgesellschaft als hundertpro-
zentige Tochter der Carl Richard Montag Förderstiftung gegründet und mit Stiftungs-
kapital für die Investitionen ausgestattet. Die gemeinnützige Projektgesellschaft
schließt einen Erbaurechtsvertrag mit der Stadt Bonn, als Eigentümerin des Grund-
stücks, ab. Dieser sichert die Langfristigkeit des Projekts. Die Stadt Bonn verzichtet
hierbei auf die Erhebung des Erbbauzins. Darüber hinaus wird durch die Vermietung
der Gebäude Geld erwirtschaftet, welches für die Verwaltung der Immobilie(n), Kredite
und Zinsen verwendet wird. Überschüsse fließen ausschließlich in gemeinnützige Ak-
tivitäten und Maßnahmen vor Ort: Damit ermöglicht das Initialkapital eine dauerhafte
Gemeinwohlrendite. Neben der Rendite in Form von Geld stellen die Projekte einen
Teil der Nutzflächen gegen Betriebskostenbeteiligung oder kostenfrei der Nachbar-
schaft zur Aneignung und Nutzung zur Verfügung. Das Raumprogramm bildet im Ge-
samten das Initialkapital-Projekt. Das heißt, die einzelnen Nutzungen sollen zu einem
Gesamtprojekt zusammenwachsen, wobei die Mieten aus den gewerblichen Flächen
die Gemeinwohlflächen querfinanzieren. Im Betrieb müssen die Nutzungen aber ge-
trennt voneinander funktionieren, da sie von der zu gründenden gGmbH verwaltet und
von unterschiedlichen Mietparteien betrieben werden. Die Initiative Neue Stadtgärtne-
rei schließt ebenfalls einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Bonn, jedoch gegen Be-
zahlung eines Erbbauzinses, ab. Die Finanzierung der Initiative basiert auf Schenkun-
gen, Crowdfunding, Direktkrediten und Förderungen. Die Initiative plant mit dem Modell
des Mietshäusersydikats zur Vergesellschaftung der Immobilie(n) und strebt eine Auf-
nahme in den Verbund des Mietshäusersyndikats an.
 Warum bekommt die Montag Stiftung Urbane Räume gAG die Flächen ohne Erhebung
eines Erbbauzinses überlassen? Die Stadt Bonn unterstützt das gemeinwohnorien-
tierte Projekt. Es wird auf die bereits realisierten Projekte in anderen Städten und deren
Mehrwert für die Stadtgesellschaft verwiesen.Seite 42 von 43
 Wann können die Bedenken zur Verkehrsführung geäußert werden? Es werden die
vielfältigen Möglichkeiten zur Beteiligung im Wettbewerbsverfahren und im anschlie-
ßenden Bauleitplanverfahren vorgestellt. Insbesondere auf die noch folgenden Beteili-
gungen gem. Baugesetzbuch wird hingewiesen.
 Es wird um Erläuterung des Umgangs mit Regenwasser und Starkregenereignissen
gebeten. Hierzu wird erläutert, dass das Vorhaben als Pilotvorhaben nach den Prinzi-
pien der Schwammstadt konzipiert wird. Es wird ein „Null-Abfluss-Quartier hinsichtlich
des Regenwassers entstehen. Die Niederschläge sind auf dem eigenen Grundstück
zu speichern, zu versickern und für Bewässerung und Verdunstung zu halten. Daher
werden die umliegenden Grundstücke nicht durch abfließendes Wasser, auch im
Starkregenfall, belastet.
Die Veranstaltung klingt mit einem Imbiss und der Möglichkeit zum Gespräch und Kennenler-
nen aus.Seite 43 von 43

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 04:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de