241844-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Auswertung und Nachfragen zur Informationsveranstaltung „Zukunftsort Dransdorfer Berg“
Kerndaten
- Nummer
- 241844-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Siemensstraße Hauptort
- Dransdorf
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241844-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Auswertung und Nachfragen zur Informationsveranstaltung „Zukunftsort Dransdorfer Berg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Am 10.10.2024 wurden ca. 40 - 50 Teilnehmende über den aktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise sowie die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten informiert. Es wurde intensiv diskutiert insbesondere zu den Themenbereichen der künftigen Nutzungen, der Klimaanpassung, des Schwammstadtkonzeptes sowie der verkehrlichen Erschließung. Ein Bericht zur Veranstaltung sowie die bei der Veranstaltung gezeigte Präsentation liegen als Anlage der Stellungnahme bei. Die Präsentation wurde auf der Seite Bonn- macht-mit veröffentlicht. Anlage/n 1 241010_Informationsveranstaltung Alte Stadtgärtnerei (öffentlich) 2 Informationsveranstaltung20241010_Bericht (öffentlich)Seite 1 von 43 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zur Projektentwicklung „Zukunftsort Dransdorfer Berg“ 10. Oktober 2024, 17:00-19:00 Uhr Ketteler-Schule, Bonn-DransdorfSeite 2 von 43 Stadtplanungsamt 2 © Benjamin Westhoff, Quelle: General Anzeiger Begrüßung Kerstin Hemminger Stadt Bonn, Amt für Stadtplanung, Abteilungsleitung Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen Moderation Daniela Nohr Stadt Bonn, Stabsstelle Bürgerbeteiligung Präsentation Regina Stottrop Stottrop StadtplanungSeite 3 von 43 Stadtplanungsamt 3 © Benjamin Westhoff, Quelle: General Anzeiger 01 Rahmenbedingungen 02 Projektentwicklung 03 Ausblick 04 Fragerunde Agenda Ausklang: Wie schmeckt Dransdorf?Seite 4 von 43 01 RahmenbedingungenSeite 5 von 43 01 Stadtplanungsamt 5 Wer sind die Projektbeteiligten? Rahmen- bedingungen Abb. 01: Akteurskonstellation Ehemalige Stadtgärtnerei, Stottrop Stadtplanung 2024Seite 6 von 43 01 Stadtplanungsamt 6 Was besagt der Grundsatzbeschluss? „Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. über eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung unter Einbeziehung der bestehenden Biostation der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf „Auf dem Dransdorfer Berg“ bis zum 30.06.2025 zu führen und Erbbaurechtsverträge und Pachtverträge bis zur Abschlussreife vorzubereiten.“ (Beschluss 27.10.22) Rahmen- bedingungenSeite 7 von 43 01 Rahmen- bedingungen Stadtplanungsamt 7Abb. 02: Gebietsübersicht; Stottrop Stadtplanung auf Grundlage von Stadtplan Bonn 2023 Wo liegt der Zukunftsort Dransdorfer Berg?Seite 8 von 43 Wie wird das Gebiet aktuell genutzt? 01 Rahmen- bedingungen Stadtplanungsamt 8Abb. 03: Gebietsübersicht aktuelle Nutzungen, Stottrop Stadtplanung auf Grundlage von Stadtplan Bonn 2023Seite 9 von 43 01 9 Rahmen- bedingungen Abb. 04: Blick auf die ehemaligen Gewächshäuser aus Südosten William Veder (2022)Seite 10 von 43 01 10 Rahmen- bedingungen Abb. 05: Blick in die Rampe zum Keller der ehemaligen Stadtgärtnerei William Veder (2022)Seite 11 von 43 01 11 Rahmen- bedingungen Abb. 06: Blick in die zentrale Halle der Gewächshäuser der ehemaligen Stadtgärtnerei William Veder (2022)Seite 12 von 43 01 12 Rahmen- bedingungen Abb. 07: Gewächshaus mit ehemaligen Pflanzbeeten William Veder (2022)Seite 13 von 43 Wie sind die Eigentumsverhältnisse? ▪ Gelände ist im Eigentum der Stadt Bonn ▪ mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und der Initiative Neue Stadtgärtnerei uG sollen Erbbaurechtsverträge abgeschlossen werden 01 Stadtplanungsamt 13 Rahmen- bedingungen Abb. 08: Darstellung Erbbaurecht, Stottrop Stadtplanung 2024Seite 14 von 43 Welche informellen und formellen Vorgaben sind zu beachten?Seite 15 von 43 Schwammstadt Bonn ▪ Eins von fünf Modellprojekten ▪ Belastung in der Stadt durch eine gezielte Verdunstung von Regenwasser mindern ▪ Versorgung der Vegetation durch eine dezentrale Speicherung von Regenwasser Stadtplanungsamt 15Abb. 09: Schwammstadt Bonn, Stadt Bonn 2024 01 UmweltfaktorenSeite 16 von 43 Klimaschutz und Klimaanpassung 01 Umweltfaktoren Stadtplanungsamt 16 Klimaanalysekarte 2023 NachtKlimaanalysekarte 2023 Tag Abb. 11/12 : Klimaanalysekarte Stadt Bonn; Stadtplan Bonn 2023Seite 17 von 43 Klimaschutz und Klimaanpassung 01 Umweltfaktoren Stadtplanungsamt 17 Klimaanalysekarte 2023 NachtKlimaanalysekarte 2023 Tag Abb. 11/12 : Klimaanalysekarte Stadt Bonn; Stadtplan Bonn 2023Seite 18 von 43 Bestandssituation 01 Stadtplanungsamt 18Abb. 13: Brachliegende Fläche im Projektgebiet; eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan Bonn Umweltfaktoren Luftbild 2003 Luftbild 2023Seite 19 von 43 Artenschutz 01 Umweltfaktoren Stadtplanungsamt 19 ▪ Durchführung der Artenschutzprüfung Stufe I ist erfolgt ▪ Ggf. treten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr.1 & 3 BNatSchG in Bezug auf bestimmte Arten ein ▪ Durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können diese ausgeräumt werden ▪ Abschließende Beurteilung erst nach vertiefender Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II)Seite 20 von 43 Schutzgut: Boden und Wasser 01 Umweltfaktoren Stadtplanungsamt 20 ▪ Plangebiet entspricht den Anforderungen der Nutzungskategorien „Kinderspielflächen“, „Wohngebiete“ sowie „Park und Freizeitanlage“ gem. BBodSchV ▪ Trotz Überschreitung im Wirkungspfad Boden- Grundwasser keine Gefährdung des Grundwassers anzunehmen ▪ Kein Erfordernis für akute Sicherungs- oder SanierungsmaßnahmenSeite 21 von 43 Niederschlagswasser 01 Umweltfaktoren Stadtplanungsamt 21 ▪ Geringe Überflutung bei einem extremen Starkregenereignis ▪ Vorhandene Kanäle sind nicht dafür geeignet, zusätzliches Regenwasser aufzunehmen > Null Abfluss Quartier Abb. 14: Darstellung eines extremen Hochwasserereignisses; eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan BonnSeite 22 von 43 Landschaftsplan Kottenforst ▪ Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Kottenforst 01 Stadtplanungsamt 22 Rahmen- bedingungen Abb. 15: Abgrenzung des Landschaftsplans Kottenforst; eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan BonnSeite 23 von 43 Bauleitplanung ▪ Kein Bebauungsplan für das Gelände vorhanden ▪ Notwendigkeit zur Schaffung von Planungsrecht 01 Stadtplanungsamt 23 Rahmen- bedingungen Abb. 16: Übersicht der umgebenden Bebauungspläne; eigene Darstellung auf Grundlage von Stadtplan BonnSeite 24 von 43 02 ProjektentwicklungSeite 25 von 43 Was soll hier entstehen? ▪ Entwicklung von ▪ gemeinwohlorientierten Nutzungen durch das Initialkapital-Prinzip der Montag Stiftung Urbane Räume gAG ▪ gemeinschaftlichem Wohnen durch die Initiative Neue Stadtgärtnerei UG 02 Qualifizierungs- verfahren Stadtplanungsamt 25Seite 26 von 43 Was plant die Montag Stiftung Urbane Räume gAG? Projekt nach dem Initialkapitalprinzip auf ca. 4.000 m² Bruttogeschossfläche ▪ Bildungsorte ▪ Pflege- und Wohnflächen ▪ Biologische Station Bonn/ Rhein-Erft ▪ Begegnungsorte, Café und Kantine ▪ Gemeinwohlflächen ▪ … 02 Qualifizierungs- verfahren Stadtplanungsamt 26Seite 27 von 43 Was plant die Initiative Neue Stadtgärtnerei UG? Gemeinschaftliches Wohnen mit dem Mietshäusersyndikat auf ca. 4.000 m² Bruttogeschossfläche ▪ 2- bis 5-Zimmer- und Cluster-Wohnungen ▪ Gemeinschaftliche Infrastruktur wie Küche, Werkstätten, Arbeits- und Freizeiträume ▪ Gästewohnen ▪ Selbstverwaltetes Kollektiveigentum ▪ … 02 Qualifizierungs- verfahren Stadtplanungsamt 27Seite 28 von 43 Was sind die allgemeinen Ziele? ▪ Schaffung eines autoarmen Quartiers ▪ Integration der Neubauten in die bestehende Siedlungsstruktur ▪ Fließender Übergang des Stadtteils in die Freiräume ▪ Verbindung der verschiedenen Nutzungen ▪ Vernetzung von Grünräumen 02 Qualifizierungs- verfahren Stadtplanungsamt 28Seite 29 von 43 Was muss dabei beachtet werden? 02 Qualifizierungs- verfahren Stadtplanungsamt 29 Null-Abfluss-Quartier Solare Energiegewinnung Kaltluftschneisen Graue Energie & Nachhaltiges Bauen Reduzierung der VersiegelungSeite 30 von 43 Wie soll das erreicht werden? 02 Stadtplanungsamt 30 Qualifizierungs- verfahren ▪ Durch ein konkurrierendes Qualifizierungsverfahren in zwei Stufen ▪ Teilnahme von Teams aus den Bereichen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur ▪ Mit dem Ziel der Entwicklung eines städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für den Bebauungsplan Derzeit in Arbeit: Erstellung der Aufgabenstellung für das QualifizierungsverfahrenSeite 31 von 43 Wie werden die Inhalte der Aufgabenstellung erarbeitet? 02 Qualifizierungs- verfahren Stadtplanungsamt 31Abb. 15-20 : Impressionen der Beteiligungen; Simon Veith, Montag Stiftung Urbane Räume gAG ▪ Frühzeitige Beteiligung der Fachämter der Stadt Bonn ▪ Erstellung von Gutachten ▪ Regelmäßige Abstimmung mit den Projektpartnern ▪ Beteiligung der interessierten ÖffentlichkeitSeite 32 von 43 Welche Beteiligungsmöglichkeiten gab es bis jetzt? 02 Stadtplanungsamt 32Abb. 17-22 : Impressionen der Beteiligungen; Simon Veith, Montag Stiftung Urbane Räume gAG ▪ Informationsveranstaltung: 03.02.2023 ▪ Aufsuchende Beteiligung: 23.08./ 24.08.2024 ▪ Kinder- und Jugendbeteiligung: 25.09.2024 ▪ Dorffest Dransdorf: 31.08.2024 ▪ Informationsveranstaltung: 10.10.2024 Qualifizierungs- verfahrenSeite 33 von 43 Wie verläuft das Qualifizierungsverfahren? 02 Stadtplanungsamt 33 Qualifizierungs- verfahren Abb. 23 : Stottrop Stadtplanung 2024Seite 34 von 43 03 Ausblick Stadtplanungsamt 34Seite 35 von 43 Was passiert nach dem Qualifizierungsverfahren? 03 Ausblick Stadtplanungsamt 35 Beteiligung Beteiligung Abb. 24 : Stottrop Stadtplanung 2024Seite 36 von 43 Wie kann ich mich beteiligen? ▪ Öffentliche Präsentation der Siegerentwürfe des Wettbewerbs (vermutlich II. Quartal 2025) ▪ Losung als Stadtteilpat*in für die anschließende Werkstatt (Interessiertenliste liegt heute aus) ▪ Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB ▪ Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 03 Ausblick Stadtplanungsamt 36Seite 37 von 43 Wo kann ich mich informieren? Kontakt Stadtplanungsamt: Anke Rörup | anke.roerup@bonn.de 03 Ausblick Stadtplanungsamt 37 Weitere Projektlinks: Bonn-macht-mit.de Bonn.deSeite 38 von 43 04 Fragerunde Kerstin Hemminger Stadt Bonn, Stadtplanungsamt, Abteilungsleitung Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen Anke Rörup Stadt Bonn, Stadtplanungsamt, Bezirks- und Ortsteilplanung sowie Entwicklungsmaßnahmen Dr. Britta Holbeck Stadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Klimaanpassung und - vorsorge Mona Gennies Montag Stiftung Urbane Räume gAG Robert Jezewski Initiative Neue Stadtgärtnerei UG Cornelia Drewalowski Initiative Neue Stadtgärtnerei UG Regina Stottrop Stottrop StadtplanungSeite 39 von 43 Vielen Dank für Ihr Interesse!Seite 40 von 43 Zukunftsort Dransdorfer Berg, Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit am 10.10.2024 Zusammenfas- sung der Fragen und Antworten Ort: Mehrzweckhalle der Kettelerschule, Siemensstraße 248, Bonn- Dransdorf Termin: 10.10.2014 von 17:00-19:00 Podium: Kerstin Hemminger, Stadtplanungsamt, Abteilungsleitung Bezirks- und Ortsteilplanung Anke Rörup, Stadtplanungsamt, Bezirks- und Ortsteilplanung Dr. Britta Holbeck, Stadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Klimaanpassung und Vorsorge Daniela Nohr, Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bonn, Moderatorin Mona Gennies, Montag Stiftung Urbane Räume gAG (MUR) Robert Jezewski, Initiative Neue Stadtgärtnerei UG (NSG) Cornelia Drewalowski, Initiative Neue Stadtgärtnerei UG (NSG) Regina Stottrop, Stottrop Stadtplanung Zoë Kuhfuß, Stottrop Stadtplanung Frau Hemminger begrüßt die 40- 50 Teilnehmenden im Namen der Stadtverwaltung Bonn sehr herzlich. Frau Nohr moderiert die Veranstaltung. Frau Stottrop erläutert anhand einer Powerpoint Präsentation das Planungsbiet und stellt den aktuellen Stand der Planungen vor. Dabei weist sie ausdrücklich auf den frühen Stand der Planungen hin. Anwesende der Bürgerinitiative „Meßdorfer Feld“ begrüßen die Durchführung der Informati- onsveranstaltung. In ihrer Wahrnehmung sei bisher lediglich durch die VorhabenträgerInnen Montag Stiftung Urbane Räume und den Verein Neue Stadtgärtnerei informiert worden. Die Veranstaltung geht auf einen Antrag im Bürgerausschuss zurück. Nunmehr sollen auch Sach- verhalte zur Sprache kommen, die nicht nur von MUR und NSG beantwortet werden können. In der Fragerunde werden insbesondere folgende Inhalte thematisiert: Ist die Wiederverwendung der vorhabenden Fundamente vorgesehen? Dazu wurde erläutert, dass, soweit wie möglich, vorhandene Baustrukturen genutzt werden sollen. Ob die Fundamente weiterhin zu verwenden sind, hängt vom Zustand ab und wird zur- zeit statisch geprüft. Schutz der auf der Fläche lebenden Tierarten: eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 ist bereits durchgeführt worden. Dabei wurden die vorkommenden Arten ermittelt. Integriertes Freiraumsystem (IFS) der Stadt Bonn: Das IFS stammt aus dem Jahr 2012. Die Zielsetzung der teilweisen Weiterentwicklung der Flächen der ehemaligen Stadt- gärtnerei unter verstärkter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-und Klimaschut- zes durch den Ratsbeschluss von September 2021 stellt die aktuelle politische Be- schlusslage dar. Es wurde die Frage gestellt, inwieweit das Klimagutachten von 2018 bei den Planun- gen beachtet wird. Dieses Gutachten wird ebenso wie die Klimaanalyse und Planungs- hinweise aus dem Jahr 2023 beachtet.Seite 41 von 43 Es wurde die Frage gestellt, wer das Planungsbüro Stottrop beauftragt hat. Das Pla- nungsbüro ist von Montag Stiftung Urbane Räume, Neue Stadtgärtnerei und Stadtver- waltung gemeinsam ausgewählt und beauftragt worden. Was ist mit „autoarme Entwicklung“ gemeint? Damit ist gemeint, dass eine möglichst autoarme Entwicklung des Gebietes angestrebt wird. Rad- und Fußverkehr sollen die vorrangigen Verkehrsarten sein und PKW möglichst geteilt werden. Gleichwohl müs- sen die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf dem Gelände angeboten werden. Wie soll das Projekt in den Stadtteil eingebunden werden? Vorgesehen sind Nutzun- gen, die eine Bereicherung für die Menschen im Ortsteil Dransdorf darstellen. Die Be- darfe des Stadtteils wurden bereits in mehreren Workshops und Beteiligungsformaten von der Montag Stiftung ermittelt, sind aber noch nicht abschließend festgelegt. Wie ist die für das Wohnprojekt vorgesehene Strohballenbauweise brandschutztech- nisch zu bewerten? Für den Strohballenbau werden die entsprechenden brandschutz- technischen Auflagen beachtet. Nach Außen werden die Strohballen mit einer nicht brennbaren Schicht verkleidet. Die bestehende Verkehrsbelastung und die künftige Verkehrsführung werden als zent- rale Probleme in der Anwohnerschaft wahrgenommen. Im Rahmen der Entwicklung des Zukunftsortes Dransdorfer Berg wird die verkehrliche Anbindung durch ein Mobili- tätsgutachten untersucht. Die erforderlichen Stellplätze sowie weitere Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes werden von den VorhabenträgerInnen auf dem Gelände realisiert werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Begegnungsort wie bspw. ein Café in Drans- dorf fehlt. Wie funktioniert das Konzept des Erbbaurechts und wie ist der dauerhafte Erhalt der Nutzungen sichergestellt? Die Montag Stiftung Urbane Räume gAG entwickelt ein Pro- jekt nach dem Initialkapitalprinzip, bei welchem über einen Zeitraum von vier bis sechs Jahren das Projekt durch die Stiftung finanziert wird. Für die Projektentwicklung und den Betrieb wird eine eigenständige gemeinnützige Projektgesellschaft als hundertpro- zentige Tochter der Carl Richard Montag Förderstiftung gegründet und mit Stiftungs- kapital für die Investitionen ausgestattet. Die gemeinnützige Projektgesellschaft schließt einen Erbaurechtsvertrag mit der Stadt Bonn, als Eigentümerin des Grund- stücks, ab. Dieser sichert die Langfristigkeit des Projekts. Die Stadt Bonn verzichtet hierbei auf die Erhebung des Erbbauzins. Darüber hinaus wird durch die Vermietung der Gebäude Geld erwirtschaftet, welches für die Verwaltung der Immobilie(n), Kredite und Zinsen verwendet wird. Überschüsse fließen ausschließlich in gemeinnützige Ak- tivitäten und Maßnahmen vor Ort: Damit ermöglicht das Initialkapital eine dauerhafte Gemeinwohlrendite. Neben der Rendite in Form von Geld stellen die Projekte einen Teil der Nutzflächen gegen Betriebskostenbeteiligung oder kostenfrei der Nachbar- schaft zur Aneignung und Nutzung zur Verfügung. Das Raumprogramm bildet im Ge- samten das Initialkapital-Projekt. Das heißt, die einzelnen Nutzungen sollen zu einem Gesamtprojekt zusammenwachsen, wobei die Mieten aus den gewerblichen Flächen die Gemeinwohlflächen querfinanzieren. Im Betrieb müssen die Nutzungen aber ge- trennt voneinander funktionieren, da sie von der zu gründenden gGmbH verwaltet und von unterschiedlichen Mietparteien betrieben werden. Die Initiative Neue Stadtgärtne- rei schließt ebenfalls einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Bonn, jedoch gegen Be- zahlung eines Erbbauzinses, ab. Die Finanzierung der Initiative basiert auf Schenkun- gen, Crowdfunding, Direktkrediten und Förderungen. Die Initiative plant mit dem Modell des Mietshäusersydikats zur Vergesellschaftung der Immobilie(n) und strebt eine Auf- nahme in den Verbund des Mietshäusersyndikats an. Warum bekommt die Montag Stiftung Urbane Räume gAG die Flächen ohne Erhebung eines Erbbauzinses überlassen? Die Stadt Bonn unterstützt das gemeinwohnorien- tierte Projekt. Es wird auf die bereits realisierten Projekte in anderen Städten und deren Mehrwert für die Stadtgesellschaft verwiesen.Seite 42 von 43 Wann können die Bedenken zur Verkehrsführung geäußert werden? Es werden die vielfältigen Möglichkeiten zur Beteiligung im Wettbewerbsverfahren und im anschlie- ßenden Bauleitplanverfahren vorgestellt. Insbesondere auf die noch folgenden Beteili- gungen gem. Baugesetzbuch wird hingewiesen. Es wird um Erläuterung des Umgangs mit Regenwasser und Starkregenereignissen gebeten. Hierzu wird erläutert, dass das Vorhaben als Pilotvorhaben nach den Prinzi- pien der Schwammstadt konzipiert wird. Es wird ein „Null-Abfluss-Quartier hinsichtlich des Regenwassers entstehen. Die Niederschläge sind auf dem eigenen Grundstück zu speichern, zu versickern und für Bewässerung und Verdunstung zu halten. Daher werden die umliegenden Grundstücke nicht durch abfließendes Wasser, auch im Starkregenfall, belastet. Die Veranstaltung klingt mit einem Imbiss und der Möglichkeit zum Gespräch und Kennenler- nen aus.Seite 43 von 43
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de