241824 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens: Sicherheitstechnischen Nachrüstung Tunnel Bad Godesberg III.Baustufe; hier: Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ertüchtigung der Verkehrstechnik, Videoanlage, Notrufnischen und Beleuchtung
Kerndaten
- Nummer
- 241824
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 241824 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens: Sicherheitstechnischen Nachrüstung Tunnel Bad Godesberg III.Baustufe; hier: Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ertüchtigung der Verkehrstechnik, Videoanlage, Notrufnischen und Beleuchtung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Sicherheitstechnische Nachrüs- tung für den Straßentunnel Bad Godesberg, III. Baustufe: Ertüchtigung der Ver- kehrstechnik, Videoanlage, Notrufnischen und Beleuchtung, wird zugestimmt. Begründung Nachdem in den Vorjahren im Rahmen der ersten Baustufe zur sicherheitstechnischen Nachrüstung des Straßentunnels 2012 bereits die Kennzeichnung der Notrufnischen, zusätzliche Notrufeinrichtungen, eine Fluchtwegbeleuchtung, die aktive Leiteinrichtung und die Lautsprecheranlage im Tunnel ergänzt wurden und in der zweiten Baustufe 2018 der Umbau der Lüftung für den Brandfall und die Erneuerung der Prozessleittechnik umgesetzt wurde, sind im Rahmen einer dritten Baustufe nun die Ertüchtigung der Verkehrstechnik, Videoanlage, Notrufnischen und der Beleuchtung erforderlich. Der Betrieb des Straßentunnels erfordert aus funktionalen und sicherheitstechnischen Gründen Betriebseinrichtungen, die den Standards für die Ausstattung von Straßentunneln (RABT: Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) entsprechen müssen.Seite 1 von 13 Seite 2 Die Baustufen dienen einerseits zur Anpassung der vorhandenen Technik an die fortentwickelten Normen der RABT. Darüber hinaus ist der Austausch der Betriebsmittel aufgrund des erreichten Alters der Anlagenteile von 25 Jahren unumgänglich notwendig, da für einen sicheren Betrieb der Anlage die Ausfallsicherheit zu gewährleisten ist und die Lebensdauer und Ersatzteilversorgung für die Betriebsmittel endet. Die Erneuerungen der Gewerke sind jeweils aus mehreren Gründen notwendig: Verkehrstechnik Der Austausch der Verkehrstechnik umfasst alle Komponenten, die zur Steuerung erforderlich sind: • Rechnersystem / Datenbanksystem / Bedienstationen • Unterzentrale / Streckenstationen • Feldelemente im Tunnel und in den Tunnelvorfeldern (Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen, Verkehrsabsperrschranken, Wechselwegweisung, Wechselverkehrszeichen, Verkehrsdetektoren) Die Umrüstung ist zwingend erforderlich, da wesentliche Systemkomponenten und Ersatzteile durch die Wartungsfirmen inzwischen abgekündigt und somit nicht mehr erhältlich sind. Änderungen in der Betriebssystemsoftware und in der für die Steuerung erforderliche Anwendersoftware können nicht mehr realisiert werden. Die Neuplanung erfolgt gemäß den o.a. Regelwerken in der jeweils aktuellen Fassung sowie den anerkannten Regeln der Technik. Rechnersystem Die neue Verkehrstechnik bildet weiterhin ein eigenständiges Gesamtsystem, welches separat bedient werden kann. Zukünftig soll die verkehrstechnische Steuerung über eine Schnittstelle als Fachschale (Bedienlayer) in die zentrale Leittechnik der Betriebstechnik eingebunden werden. Hierdurch können alle Gewerke des Tunnels zukünftig über eine Bedienoberfläche gesteuert werden. Die aktuell vorhandene strikte Trennung von Betriebstechnik und Verkehrstechnik wird somit auf der Bedienebene aufgehoben. Für das Bedienpersonal hat diese Integration den Vorteil, zukünftig nicht mehr zwischen zwei Rechnersystemen bzw. Bedienoberflächen wechseln zuSeite 2 von 13 Seite 3 müssen. Besonders im Ereignisfall kann das Bedienpersonal die Schalthandlungen schneller und komfortabler ausführen. Das neue Rechner- und Datenbanksystem wird redundant aufgebaut. Eine Umschaltung erfolgt im Störungsfall automatisch. Wechselwegweisung (WWW): Die Verkehrslenkung (Wechselwegweisung, Wechselverkehrszeichen) in den Tunnelbereichen und in den insgesamt vier Tunnelvorfeldern erfolgt aktuell durch Ansteuerung von Dreikant-Prismenwendern. Der Infor-mationsgehalt je Gehäuse ist somit auf drei Prismenseiten begrenzt. Im Falle von Sperrhinweisen werden zur Aufmerksamkeitserhöhung an den betreffenden Standorten Blinklichter eingeschaltet. Zukünftig sollen die vorhandene Prismentechnik durch eine Kombination aus Prismentechnik, Blinkern und frei programmierbaren farbigen LED-Anzeigen (RGB) ergänzt bzw. ersetzt werden. Die Wechselwegweisung erfolgt weiterhin durch die Prismenseiten. Sperrungen und Störungen werden über farbige LED- Anzeigen (RGB) angezeigt. Frei programmierbaren LED-Tafeln sind im Verkehrsleit- und Informationssystem der Bundesstadt Bonn in der Bonner Innenstadt seit ca. vier Jahren erfolgreich im Einsatz. Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Abstrahlverhalten sind äußerst positiv zu bewerten. Durch die flexible Gestaltung der Anzeigeninhalte kann umfassend und zielgerichtet auf Ereignisse reagiert werden: • Info Tunnelsperrung (Portaleinfahrten und/oder Tunnelausfahrten) • Info Spursperrung im Tunnel / Bauarbeiten • Info Stau • Vorabinfo Wartungshinweise Datum/Uhrzeit • Ggf. Aufforderung zur Bildung einer Rettungsgasse Durch die Kombination aus Prismentechnik, aktiv leuchtenden LED-Tafeln (RGB) und dem bedarfsweisen Einschalten der Blinker wird die Wahrnehmung und Erkennbarkeit im Vergleich zum heutigen Zustand deutlich verbessert. Dies trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowohl im Tunnel als auch in den Tunnelvorfeldern bei. Bei einer Störung an einem Schildstandort bleibt die Wechselwegweisung über die Schilderprismen weiterhin sichtbar. Die gewählte Kombination aus Prismentechnik, LED-Anzeigen und Blinkern wird in einer Vielzahl von Netzbeeinflussungsanlagen (NBA) sowie Knotenpunktbeeinflussungsanlagen (KBA) auf Autobahnen eingesetzt. Wechselverkehrszeichen (WVZ):Seite 3 von 13 Seite 4 Bei den Wechselverkehrszeichen sollen ebenfalls LED-Anzeigen zum Einsatz kommen. Je nach Anwendungsfall werden frei programmierbare RGB-Tafeln oder fest gesteckte LED-Zeichen bzw. LED-Texte verwendet. Auch hier wird die Wahrnehmung und Erkennbarkeit im Vergleich zum heutigen Zustand deutlich verbessert. Dieses trägt in Kombination mit den neuen LED- Wechselwegweisern zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit sowohl im Tunnel als auch in den Tunnelvorfeldern bei. Dauerlichtzeichen (DLZ): Die Querbeeinflussung des Verkehrs im Tunnel erfolgt durch Dauerlichtzeichen (§ 37 StVO Abs. 3), welche unter der Tunneldecke mittig über jedem Fahrstreifen montiert sind. Die vorhandenen Dauerlichtzeiten wurden in 30W- Glühlampentechnik ausgeführt und sind mit einer Kaltfadenüberwachung ausgestattet, um eine Lampenstörung auch im ausgeschalteten Zustand präventiv erkennen zu können. Die neuen Dauerlichtzeichen werden in LED-Technik ausgeführt und bieten folgende Vorteile: • Geringerer Stromverbrauch (Ersparnis bis zu ca. 80%) • Entfall des Glühlampentausches • Verbesserte Erkennbarkeit durch deutliche höhere Leuchtkraft • Geringere Ausfallrate • Längere Betriebsdauer In Fahrtrichtung Süden wird zudem ein zusätzlicher Anzeigequerschnitt hinter der Einfädelung der Einfahrt Friesdorf eingefügt. Die benachbarten Anzeigenquerschnitte werden entsprechend verschoben, so dass sich insgesamt ein Regelabstand von ca. 70 bis 90 m ergibt. Hierdurch können die Spursperrungen (z.B. für Wartungs-/Reparaturarbeiten, Pannen) in diesem Abschnitt kürzer und insgesamt flexibler dimensioniert werden. Wechsellichtzeichen (WLZ): Die Längsbeeinflussung des Verkehrs im Tunnel und an den Tunnelportalen erfolgt durch Wechsellichtzeichen (§ 37 StVO Abs. 3). Auch hier wurde bislang 30W-Glühlampentechnik eingesetzt. Durch den Austausch in LED-Technik werden bei den Wechsellichtzeichen die gleichen Vorteile erzielt wie bei den Dauerlichtzeichen. Die höhere Betriebsdauer und die geringere Ausfallrate trägt erheblich zur Betriebssicherheit des Tunnels bei, besonders bei Sperrungen von Tunneleinfahrten oder Tunnelausfahrten.Seite 4 von 13 Seite 5 Verkehrsdetektion/Messquerschnitte (MQ): Die Verkehrsdetektion erfolgt aktuell über kombinierte Ultraschall-/ Radardetektoren und liefert lediglich eine Lkw-/Pkw-Klassifizierung. Aktuelle Verkehrszustände (Geschwindigkeiten, Verkehrsdichten etc.) werden zwar erhoben, in der Bedienoberfläche jedoch nicht visualisiert. Der Zugriff muss immer über eine Datenbankabfrage erfolgen. Der Verkehrsfluss wird in 3 Zustände eingeteilt (frei, Zähfluss, Stau). Zukünftig sollen die Kenngrößen des Verkehrs gemäß Merkblatt für Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen (MARZ 2018) in der Bedienoberfläche für jeden Detektor einzeln einblendbar sein. Ferner sollen auch betriebliche Detektorinformationen (Status aktiv/passiv, Störungsart, Wartung etc.) übermittelt und angezeigt werden. Ferner soll eine differenziertere Klassifizierung der Verkehrsarten sowie des Verkehrsflusses erfolgen. In Fahrtrichtung Norden wird ein zusätzlicher Detektionsquerschnitt in Tunnelmitte angeordnet. Somit kann die Verkehrslage exakter bestimmt werden, was für flexiblere Stauhinweise genutzt werden kann. An drei Stellen wird der Tunnel auf Falschfahrten überwacht. Hierzu werden die entsprechenden Detektoren mit einer Richtungsabhängigkeit versehen. Zwei der insgesamt drei Erfassungsquerschnitte liegen in einem Steigungsbereich, in dem der Verkehr gelegentlich durch Rückstau zum Stillstand kommt. Zur Vermeidung o.g. potentieller Fehlalarme wird nun an jedem Falschfahr-Detektor ein zusätzlicher Detektor zur Plausibilitätsprüfung angeordnet. Dieser Querschnitt ist dem eigentlichen Querschnitt ca. 5-10 m vorgelagert. Durch diese Maßnahme wird die Fehlalarmquote deutlich reduziert und die Verfügbarkeit des Tunnels erhöht. Absperrschranken Die vorhandenen Absperrschranken (Horizontaldrehschranken) in den Tunneleinfahrten werden an gleicher Stelle ersetzt. Bei den neuen Absperrschranken werden die roten Sperrsignale auf dem Schrankenbaum mit größeren Durchmessern versehen. Hierdurch wird im geschlossenen Zustand die Sperrsituation besser erkennbar. Schätzkosten Verkehrstechnik: 3.600.000 € brutto VideoanlageSeite 5 von 13 Seite 6 Die Videoanlage des Straßentunnels stammt noch aus dem Eröffnungsjahr 1999 und wurde gemäß den damals gültigen Regelwerken geplant und gebaut. Im Wesentlichen sind hier zu nennen: - Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 1994 - Datenschutztechnische Vorgaben des Landes NRW Bei der vorhandenen Anlage handelt es sich um eine Anlage mit analoger Videokreuzschiene. In der ursprünglichen Ausführung waren daran insgesamt 81 Analogkameras angeschlossen, 80 davon mit fixer Ausrichtung und Zoom und eine Schwenk-/Neigekamera, die insgesamt sechs anwählbare Ausrichtungen programmiert hat. Die analogen Kamerasignale werden direkt durch Medienwandler von Koaxialkabel auf Glasfaser und vor der Kreuzschiene wieder auf Koaxialkabel umgesetzt, um die Signale möglichst verlustfrei über die großen Strecken im Tunnel zu übertragen. Zugriff auf die Kamerabilder ist von drei Orten möglich: - In der Leitwarte Straßentunnel sind vier Monitore, auf denen im Normalbetrieb jeweils eine Sequenz von Kamerabildern in jeder Fahrtrichtung läuft. Es gibt jeweils vier Sequenzen pro Fahrtrichtung, außerdem kann auf zwei Monitoren eine frei gewählte Kamera vom Bedienplatz aus aufgeschaltet werden. Die beiden anderen Monitore sind Alarmmonitore, auf die im Störungsfall (Brand, Notruf) die dem Ereignisort nächste Kamera aufgeschaltet wird. - In der Feuerwehrleitstelle Lievelingsweg (Feuerwache 1) sind ebenfalls vier Monitore, die unabhängig von der Leitwarte Straßentunnel die obengenannten Anwahlmöglichkeiten durch das Leitstellenpersonal haben. Die Feuerwehrleitstelle ist die ständig besetzte Stelle für den Tunnel. - Im Stadthaus gibt es einen Monitor mit freier Anwahl einer Kamera, jedoch ohne Anwahlmöglichkeit einer Sequenz oder automatischer Alarmaufschaltung. Diese Anordnung entspricht auch noch den aktuellen Vorgaben der Richtlinien, daher wird hierauf nicht weiter eingegangen. Aus Datenschutzgründen wurden seinerzeit Kameras mit relativ geringer Auflösung verwendet, die ein Ablesen von Autokennzeichen auf den angeschlossenen Monitoren nicht zulassen. Eine Aufzeichnung erfolgt ebenfalls aus Datenschutzgründen nicht. Im Zuge der ersten Tunnelnachrüstung im Jahr 2012 wurden weitere fünfzehn Kameras installiert, um die gemäß RABT 2006 geforderte Überwachung des Tunnels zu ermöglichen. Im Zuge dieser Nachrüstung wurden Notrufstationen an den Fluchtwegen (Ein- und Ausfahrten, zwei Querschläge zwischen den beiden Tunnelröhren, die auch als Fluchtwege dienen, und Fluchttreppenhäuser) nachgerüstet, die jeweils eine zugeordnete Kamera erhielten. Weiterhin wurden Kameras mit Blick auf drei bisher nicht sichtbare Schranken an Einfahrten sowie die zugehörigen Vorfelder montiert.Seite 6 von 13 Seite 7 Damit war die ohne Erweiterung der Kreuzschiene maximal mögliche Anzahl von 96 Kameras erreicht. Eine Erweiterung war schon damals aufgrund nicht mehr erhältlicher Komponenten ausgeschlossen. Allerdings hatte sich im Betrieb schon gezeigt, dass die vorhandenen Kameras nicht ausreichen, um die Fahrbahnen im Tunnel in ganzer Länge zu überwachen, gerade in den Kurvenbereichen gibt es vereinzelt nicht überwachte Bereiche, die im Normalbetrieb nicht auffallen, bei einem Unfall oder Liegenbleiber die richtige Reaktion des Leitpersonals erschweren oder unmöglich machen. Auch von Nachteil ist hier der seinerzeitige Verzicht auf ein ansteuerbares Zoom der Kameras. Mit der neuen Anlage sollen diese Unzulänglichkeiten behoben sowie die in den derzeit gültigen Vorschriften enthaltenen Forderungen und derzeitigen technischen Möglichkeiten ausgenutzt werden. Auf die auch schon von der Bestandsanlage erfüllten Anforderungen wird im Folgenden nicht weiter eingegangen. Dies sind im Einzelnen die „RICHTLINIE 2004/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz“, die „RE-ING 03/2023“ und die „EABT-80/100 R2 Ausgabe 2019“. In der Richtlinie 2004/54/EG wird ein „Videoüberwachungssystem und ein System zur automatischen Erkennung von Verkehrsstörungen (z.B. stehen gebliebene Fahrzeuge) und/oder von Bränden“ gefordert. Die RE-ING fordert zum einen eine „möglichst lückenlose Überwachung des Verkehrsraumes und der Notgehwege“, zum anderen „die Bilddatenströme aller Videokameras in einem Tunnel sind in einem lokalen Ringspeicher mit einer Kapazität von mindestens 72 Stunden aufzuzeichnen. Von der ständig besetzten Stelle ist ein Zugriff auf den lokalen Ringspeicher mit Exportmöglichkeit vorzusehen“ und weiter „die Notwendigkeit des Einsatzes einer Videodetektion … zu prüfen“. Die EABT-80/100 R2 Ausgabe 2019 geht am Weitesten ins Detail, zuerst auch hier die Forderung nach einer möglichst lückenlosen Überwachung und Speicherung der Bilddatenströme für mindestens 72 Stunden, dann aber auch die Erweiterung der Videoüberwachung durch eine Videodetektion. Durch Videodetektion kann die visuelle Überwachung des Verkehrs maßgeblich unterstützt und die Sicherheit der Tunnelnutzer erhöht, da Gefahren schneller erkannt und entsprechende Reaktionen des Leitstellenpersonals eingeleitet werden können. Nach Stand der Technik lassen sich mittels Video-Content- Analyse- Funktionen (VCA-Funktionen) nachfolgende Ereignisse detektieren: • hohe Verkehrsdichte / stockender Verkehr • Stau / Staugefahr • Langsamfahrer / langsames Fahrzeug • Fahrzeugstillstand / Liegenbleiber • Falschfahrer / GeisterfahrerSeite 7 von 13 Seite 8 • Fahrbahnfremde Gegenstände auf Fahrbahnen • Aufenthalt von Mensch und Tieren auf den Fahrbahnen • Unfall / Kollision • Überhitzung von Fahrzeugen • Feuer / Fahrzeugbrand • Fahrspurbelegung durch LKW´s • Geschwindigkeitsüberwachung Des Weiteren sollen zur Brandfrüherkennung Thermografiekameras verbaut werden. Alle Videoüberwachungskameras werden auf digitale Videorekorder / Netzwerkrekorder aufgeschaltet, die bei Bedarf zeitlich begrenzt Aufzeichnungen abspeichern können. Aufzeichnungen sollen automatisiert bei Eintreten einer Vorfallerkennung erfolgen und / oder mittels Knopfdruck von der Leitwarte aus aktiviert bzw. deaktiviert werden. Aufzeichnungen dienen nur zur Beweissicherung bei Eintreten eines Vorfalls, wie z. B. Verkehrsunfall, Personen auf der Fahrbahn, Herunterfallen einer Ladung von einem Fahrzeug, Entstehung von Brand, etc.. Die Videorekorder können gespeichertes Videobildmaterial nach Fahrzeugen, Personen oder VCA-Funktionen durchsuchen und bei Bedarf wiedergeben. Die digitalen Videorekorder (Netzwerkvideorekorder NVR) werden von der Speicherkapazität so ausgestattet, dass bei einer 24 / 7-Aufzeichnung eine Speicherdauer von 72 Stunden möglich ist. Sofern keine Vorkommnisse vorgefallen sind, werden diese danach automatisch vom Videoüberwachungssystem gelöscht. Aufzeichnungen sind nur durch ein „Vier-Augen-Prinzip“ von berechtigten Personen zu sichten. Die zukünftige Videoüberwachungsanlage soll DSGVO- konforme Bildformate liefern, die im Bedarfsfall gerichtsverwertbar sind. An drei kritischen Stellen des Tunnels sind ausgewählte Videokameras zusätzlich mit der VCA-Funktion „line crossing“ zu versehen und in Fahrtrichtung einzurichten. Fahrzeuge, die in Fahrtrichtung diese Linie überschreiten lösen keinen Alarm aus. Fahrzeuge, die entgegengesetzt der vorgegebenen Fahrtrichtung (Geisterfahrt) fahren, setzen einen Alarm an die Leitwarte ab. Der Alarm ist in der Leitwarte in einem „Popup-Fenster“ auf den Überwachungsmonitoren anzuzeigen. Zusätzlich soll ein akustischer Alarm zeitgleich das Personal in der Leitwarte über den Vorfall informieren, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Bei Eintreffen eines solchen Alarms ist automatisch die Videoaufzeichnung der nächstgelegenen Videokameras zu aktivieren, um im Schadensfall Beweismaterial zu liefern. Die Aufzeichnung endet nach 10 Minuten automatisch. Videokameras, welche die Fahrbahnen überwachen, sind mit der VCA-FunktionSeite 8 von 13 Seite 9 „unattanded baggage“ versehen, um beispielsweise verlorene Ladungen oder Unfälle zu detektieren. Im Alarmfall öffnet die auslösende Videokamera in der Leitwarte auf einem Monitor ein Popup-Fenster und löst ein akustisches Signal aus. Zeitgleich wird eine Videoaufzeichnung der auslösenden Videokamera gestartet. Die Aufzeichnung endet nach 10 Minuten automatisch. Fahrzeuge mit überhitzen Fahrzeugteilen wie Motor, Bremsen, Räder oder signifikanter Wärmeentwicklung im Laderaum stellen während einer Tunneldurchfahrt eine potentielle Brandgefahr dar. Dem rechtzeitigen Erkennen und Anhalten von überhitzten Fahrzeugen vor der Einfahrt in einen Tunnel kommt daher eine besondere Bedeutung hinsichtlich des präventiven Brandschutzes zu. Um eine Brandfrüherkennung bereits vor Einfahrt zu detektieren, ist im Vorfeld der Tunnelzufahrten je eine Thermografiekamera auf die einfahrende Fahrbahn auszurichten. Weitere Thermografiekameras sind über den Verlauf in den Tunnelröhren anzubringen. Bei Detektion einer Brandfrüherkennung wird eine Alarmmeldung an die Leitstelle abgesetzt und in Form eines Popup-Fenster auf einem Überwachungsmonitor angezeigt. Zeitgleich wird ein akustisches Signal ausgelöst. Videokameras, welche die Fahrbahnen überwachen, müssen Personen oder Tiere, welche sich auf der Fahrbahn befinden, detektieren und bei Eintreten eines Vorfalls eine Meldung in die Leitstelle absetzen. Die Alarmmeldung muss auf den Überwachungsmonitoren als Popup-Fenster angezeigt werden. Zudem muss ein akustischer Hinweiston auf das Ereignis das Personal in der Leitwarte auf den Vorfall aufmerksam machen. Bei Aktivieren eines Notrufs über eine Notrufsprechstelle muss die jeweilige Videokamera, die die Notrufsprechstelle überwacht, automatisiert auf dem „Alarmmonitor mit akustischem Signal“ in der Leitwarte mittels Popup-Meldung auf dem Monitor angezeigt werden. Mit den genannten Funktionen werden die in den Vorschriften genannten Forderungen erfüllt und die Möglichkeiten moderner Technik zur Erhöhung der Sicherheit des Tunnels genutzt. Schätzkosten Video: 850.000 EUR brutto Notrufnischen Die Notrufanlage des B9-Straßentunnels besitzt insgesamt 75 Notrufsprechstellen, davon 60 in Notrufnischen im Streckenverlauf. Diese 60 Nischen sind seit Eröffnung in den Jahren 1999 bzw. 2000 in Betrieb. Im Zuge der ersten Baustufe der Sicherheitstechnischen Nachrüstung im Jahr 2012Seite 9 von 13 Seite 10 wurden weitere 15 Sprechstellen nachgerüstet. Da für die alte Anlage zu diesem Zeitpunkt auch schon keine Baugruppen mehr lieferbar waren, wurde für die neuen Sprechstellen eine neue Zentrale eingebaut, auf die auch 75 Sprechstellen aufgeschaltet werden können, um nach und nach die alten Notruflinien auf die neue Anlage aufzuschalten. Während der zweiten Baustufe der Sicherheitstechnischen Nachrüstung wurde eine Linie mit insgesamt sechs Sprechstellen modernisiert, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Konzeptes und die notwendigen Anpassungsarbeiten an den Notrufsprechstellen (Neu- und Umverkabelung, Schlosserarbeiten etc.) zu testen. Weitere zwei Linien wurden zwischenzeitlich modernisiert, nochmals zwei Linien sind in Vorbereitung. Die jetzt anstehende dritte Nachrüstungsstufe soll genutzt werden, um die restlichen 30 Sprechstellen, den Aufzugsnotruf und die Türsprechanlage umzubauen und die Altanlage damit außer Betrieb nehmen zu können. Schätzkosten Notruf: 120.000 EUR brutto Beleuchtung Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist entsprechend der RABT als geregelte Tunnelbeleuchtung mit Nachtabsenkung im Durchfahrtsbereich und Umfeld- Helligkeits abhängiger Adaptationsbeleuchtung in den Einfahrtsbereichen ausgerüstet. Die Tunnelleuchten sind mit Natriumdampf-Leuchtmitteln ausgerüstet, welche über konventionelle Vorschaltgeräte betrieben werden. Mittels Phasenabschnittssteuerung wurde bereits seinerzeit eine begrenzte Regelung der Bereiche ausgeführt. Entsprechend der aktuellen Entwicklung der Technik in der Straßenbeleuchtung arbeiten Lichterzeugungssysteme heute mit LED-Technik, welche über eine erheblich bessere Energieeffizienz, eine größere Regelfähigkeit und eine optimierte Licht-Abstrahl-Optik verfügen. Im Rahmen der Bestrebungen des Bundes hinsichtlich Energieeinsparung und Naturschutz dürfen seit 2017 die vorhandenen herkömmlichen, verlustreichen Vorschaltgeräte nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden und stehen somit als Ersatzteil für die vorhandene Anlage künftig nicht mehr zur Verfügung. Mit weiteren Einschränkungen zum Betrieb der vorhandenen Beleuchtung ist diesbezüglich auch hinsichtlich der Natriumdampf-Leuchtmittel zu rechnen. Auch die Komponenten der vorhandenen Regelung sind auf dem Markt nicht mehr erhältlich. Ein Ausfall in diesem Bereich erfordert jeweils aufwändige Anpassungen. Aus den vorgenannten Gründen ist ein dauerhafter und ausfallsicherer Weiterbetrieb der Beleuchtungsanlage nicht gewährleistet und darüber hinausSeite 10 von 13 Seite 11 wird mit der Umstellung der Anlage auf LED-Leuchten eine erhebliche Energieeinsparung erreicht, wodurch die Umwelt entlastet und die Betriebskosten der Anlage gesenkt werden. Die Reduzierung des Stromverbrauchs lässt sich aus technischen Gründen aktuell nur kalkulatorisch ermitteln und ändert sich durch Umwelteinflüsse in den jeweiligen Betriebsjahren. Entsprechend den Gesamtanschlusswerten der Anlage und Durchschnittsbetrachtungen ist durch den Umbau der Beleuchtungsanlage auf die LED-Technologie mit einer Reduzierung des jährlichen Stromverbrauches um ca. 500.000 KWh zu rechnen. Neben der Förderung der Gesamtmaßnahme der III. Baustufe durch Landesmittel (s. Absatz „Förderung“) werden für die Maßnahme an der Beleuchtungsanlage Fördermittel des Programms „NKI-Kommunalrichtlinie“ als Förderprogramm des Bundes vom Innenministerium beantragt. Bei Erreichen der Förder-Vorrausetzung (u. A. Steigerung der Energieeffizienz um 50%) könnte der bei der Kommune verbleibende Teil der Investition mit weiteren 25% gefördert werden. Für die Maßnahme ist ein Austausch der Tunnelleuchten und der Umbau der Steuer- und Regelanlage notwendig. Für die Ansteuerung müssen im Tunnel zusätzliche Steuerleitungen zu den Leuchten verlegt werden, die Leitungsanlage für die Stromversorgung kann bestehen bleiben. Die Schätzkosten für die Beleuchtungsanlage belaufen sich auf 2.000.000,00 Euro brutto. Verkehrssicherung/ Verkehrsführung während der Bauzeit Die Umsetzung der Maßnahmen geht einher mit Teilsperrungen der Tunnelanlage. Um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren, wird angestrebt, die Maßnahmen in einer gemeinsamen Bauzeit in gesperrten Tunnelbereichen auszuführen. Schätzkosten für die Verkehrssicherung/Verkehrsführung während der geplanten Umbauphasen: 350.000 € brutto Verfahren für die Ausschreibung Auf Grund der außergewöhnlich hohen Komplexität der Maßnahme sind Bewerber mit entsprechender personeller und technischer Leistungsfähigkeit gefordert. Ebenfalls müssen die Bewerber Referenzen über gleichwertige, bereits ausgeführte Maßnahmen nachweisen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren (EU) nach VOB.Seite 11 von 13 Seite 12 Finanzierung Es wurde ein Einplanungsantrag gestellt, der die kalkulierten Baukosten und auch eine Planungskostenpauschale umfasst. Der Fördersatz ist mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten angenommen worden. Eine Bewilligung für die dritte Baustufe kann erst nach Prüfung des Finanzierungsantrages und der Aufnahme in das Jahresprogramm des Landes erfolgen. Ein entsprechendes Gespräch bei der Bezirksregierung Köln fand Ende Oktober 2024 statt. Im Vorfeld einer möglichen Bewilligung kann bereits ein Antrag auf Genehmigung des zuschussunschädlichen Baubeginns gestellt werden. Der entsprechende Antrag wird im November eingereicht, so dass bei Erteilung der Genehmigung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens und allen weiteren Schritten zuschussunschädlich begonnen werden kann. Für die anstehende Ausschreibung der dritten Baustufe sind ca. 6,92 Mio. EUR kalkuliert und im Haushalt unter Verwendung der Haushaltsreste aus den Vorjahren abgebildet. Die Umsetzung der Umbauten und die damit verbundene Umrüstung der technischen Betriebskomponenten sind aus Gründen der Betriebssicherheit und des störungsfreien und richtlinienkonformen Betriebes unverzichtbar. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind eingehalten. Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV Oktober 2025 bis August 2026 6.920.000€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.04 Bundesstraßen 78.5200 5660712043000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein X ja nein freigegeben X vorgesehenSeite 12 von 13 Seite 13 Anlage/n KeineSeite 13 von 13
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de