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241823 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks an der Siegburger Straße im Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, Stadtbezirk Beuel

Nummer
241823
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.01.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241823-01 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks an der Siegburger Straße im Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, Stadtbezirk Beuel Antrag zur Vorlage 241823

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Beschlussvorlage
öffentlich
241823
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Entwicklung des Büro- und
Gewerbeparks an der Siegburger Straße im Ortsteil
Pützchen/Bechlinghoven, Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der in der Begründung dargelegten Weiterentwicklung
der Zielsetzungen für die Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks
Pützchen/ Bechlinghoven auf dem Areal zwischen Sankt Augustiner
Straße (B56), Gesamtschule Bonn-Beuel, Siegburger Straße (L83) und
der Bundesautobahn (A59) zu und beauftragt die Verwaltung, das
Planverfahren mit erweitertem Geltungsbereich entsprechend dem als
Anlage beigefügten Übersichtsplan weiterzuführen.
2. Der Rat stimmt der in der Begründung dargestellten Ergänzung der
äußeren Erschließung durch einen direkten Anschluss an die B 56 zu.
3. Das Vorhaben wird aufgrund der Bedeutung für die Gesamtstadt und
der Eigentumsverhältnisse sowie als Teilbereich zur
Entwicklungsmaßnahme WTP I mit hoher Priorität eingestuft.
Begründung
Anlass
Bereits 2002 wurde auf der in Rede stehenden Fläche Planungsrecht in Form
des Bebauungsplanes 8024-14 für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im
Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „WTP I“ geschaffen. Die
auf eine großmaßstäbliche Entwicklung ausgerichteten Grundstücke konnten
anschließend nicht einer erfolgreichen Vermarktung zugeführt werden, weshalb
das Erschließungskonzept und damit die Flächenzuschnitte durch Änderung
des Bebauungsplanes angepasst werden sollten. Das neue
Erschließungskonzept sollte kleinteilige und flexible Grundstückszuschnitte und
damit bessere Vermarktungsmöglichkeiten bieten.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes schritt bis zur Offenlage
der Planunterlagen im Jahr 2015 fort. Hierbei wurden jedoch seitensSeite 1 von 11
Seite 2
Straßen.NRW Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Siegburger
Straße und des umliegenden Straßennetzes geäußert, die eine Überarbeitung
des Planungskonzeptes hinsichtlich der Erschließung erfordern.
Zudem haben Themen wie Klima, Ökologie oder auch Mobilität in den letzten
Jahren nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen, sodass eine stärkere
Berücksichtigung dieser Themen geboten ist.
Die geänderten Anforderungen zum einen an die Nachhaltigkeit und zum
anderen an die verkehrliche Erschließung des Gebietes bedürfen der
Neuausrichtung des Projektes und eines Neustarts im
Bebauungsplanverfahren.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
„WTP I“ und erstreckt sich über ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil
Pützchen/ Bechlinghoven, zwischen Sankt Augustiner Straße (B 56),
Gesamtschule Bonn-Beuel, Siegburger Straße (L 83) und der Bundesautobahn
(A 59).
Das Plangebiet umfasst eine ca. 20 ha große zusammenhängende Freifläche
nordwestlich der Ortslage Pützchen/Bechlinghoven. Abgesehen von einem
Wohngebäude an der Siegburger Straße, welches in die Entwicklung
einbezogen wird, sowie dem Therapiezentrum unterliegt der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes fast ausnahmslos einer landwirtschaftlichen Nutzung.
Während das Plangebiet im Nordosten an die Flächen der Gesamtschule
Bonn-Beuel angrenzt, schließen sich von Süden her gemischt genutzte
Bauflächen und großzügig dimensionierte Grünflächen der benachbarten
Klosteranlage an. Auf der Westseite wird das Plangebiet von der in Nord-
Südrichtung verlaufenden Bundesautobahn A 59 begrenzt. Dieses teilweise im
Damm liegende, stark frequentierte Verkehrsband stellt eine deutliche Zäsur in
dem nahezu ebenen Gelände dar.
Rund 90 % der Liegenschaften sind im Eigentum der Stadt Bonn bzw. der
NRW.URBAN, als beauftragtem Entwicklungsträger und Treuhänder für die
Durchführung und Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
Planungsziel/ Vorhaben
Ursprüngliches Entwicklungsziel war es, hier im Zuge der wirtschaftlichen
Umstrukturierung (nach dem Berlin-Bonn-Beschluss) einen hochwertigen
Bürostandort insbesondere für wissenschaftliche und forschungsorientierte
Büro- und Verwaltungseinrichtungen bereit zu stellen. Entsprechend weist der
Bebauungsplan 8024-14 von 2002 den sog. WissenschaftsPark als modernen
Büro- und Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 m² und mehr
aus. Trotz gesamtstädtisch erfolgreicher Umstrukturierung partizipierte der
WissenschaftsPark auch trotz weitreichender Flexibilisierung in der
Grundstücksaufteilung und einer im Verlauf der Jahre erfolgten Abkehr vom
Ideal eines reinen Wissenschaftsstandortes nicht an der positiven Entwicklung.
Daher wurden von 2009 bis 2011 Untersuchungen durchgeführt mit dem Ziel,
für den Standort zukunftsträchtige Nutzergruppen und Ansiedlungsbedarfe zu
identifizieren, seine Konkurrenzfähigkeit und Standortqualitäten neu
einzuschätzen und erste Überlegungen für ein geändertes Nutzungskonzept
anzustellen. Im Ergebnis der Standortuntersuchungen wurde eine
Konzeptentwicklung in Richtung Gewerbepark vorgeschlagen, dabei aber auchSeite 2 von 11
Seite 3
Entwicklungsansätze für einen höherwertigen Büropark beizubehalten.
Städtebauliches Ziel war es daher, eine Kombination aus einem Gewerbegebiet
für Handwerk und Produktion mit einem Bürostandort für Dienstleistung durch
entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 8024-20 zu ermöglichen,
eingebunden in einen gestalteten Freiraum. Im Vordergrund stand dabei die
Änderung des Erschließungskonzeptes für eine kleinteiligere Parzellierung mit
Grundstücksgrößen ab 800 m² mit großmöglichster Flexibilität.
Diese Zielsetzung und das zugrundeliegende Erschließungskonzept werden
grundsätzlich nach wie vor als richtiger Ansatz zur Entwicklung der Flächen
erachtet, sollen aber durch eine stärkere Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsthemen ergänzt werden. Die vielfältigen Nachhaltigkeitsthemen
(Klima, Ökologie, Mobilität, etc.) sollen zukünftig einerseits durch
Festsetzungen im neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 6923-3,
andererseits in Rahmen der Grundstücksvergaben berücksichtigt werden.
Dazu wurden in verschiedenen verwaltungsinternen Workshops die
Zielsetzungen in drei Themenbereichen (Städtebau/Nutzung, Verkehr/Mobilität,
Klimaschutz/Klimaanpassung/ Nachhaltigkeit) definiert, welche anschließend in
einem Workshop mit politischen Vertreter*innen diskutiert und ergänzt wurden.
Im Themenbereich “Städtebau/Nutzung” sollen daher zukünftig z.B. das Prinzip
des gestapelten Gewerbes, eine klima- und ressourcenschonende Bauweise,
die Gebäudeausrichtung zur Optimierung der Energieausnutzung, aber auch
die Ausbildung eines Grünkorridors stärker berücksichtigt werden.
Im Bereich “Verkehr/Mobilität” soll beispielsweise die Ausweisung von mehr
Car-Sharing-Stellplätzen erfolgen, ein betriebliches Mobilitätsmanagement im
Rahmen der Grundstücksvergabe vorgelegt, aber auch die ÖPNV-Anbindung
gestärkt und möglichst kreuzungsfreie Rad- und Fußwegeverbindungen
mitgeplant werden. Auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Quartiersgarage
wurde diskutiert und soll im Rahmen des Verfahrens geprüft werden.
Der Themenbereich “Klimaschutz/Klimaanpassung/Nachhaltigkeit” umfasst die
bereits bestehenden städtischen Standards wie z.B. das Schwammstadt-
Prinzip, Dach- und Fassadenbegrünung und Sicherung der Qualitäten von
öffentlichen Freiräumen. Darüber hinaus wurden auch Ziele wie eine möglichst
autarke Energieversorgung im Plangebiet, die Berücksichtigung von
Gebäudezertifizierungen und der ökologischen Qualität der privaten Frei- und
Grünflächen im Rahmen der Grundstücksvergabe aufgenommen.
Die Festsetzungsinhalte des Bebauungsplanverfahrens sowie die Kriterien zur
Grundstücksvergabe werden der Politik im weiteren Verfahren bzw. im Zuge
der Vermarktung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Des Weiteren soll mit dem neuen Zielbeschluss auch die Erweiterung des
Plangebietes erfolgen, um den verkehrlich notwendigen Anschluss an die Sankt
Augustiner Straße im Norden des Plangebietes zu ermöglichen. In Abstimmung
mit den Straßenbaulastträgern (Straßen.NRW und Autobahn GmbH) soll
parallel das erforderliche Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des
Knotenpunktes erfolgen. Eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Ausbau des
Knotenpunktes wurde seitens Straßen.NRW signalisiert.Seite 3 von 11
Seite 4
Zudem wird auch das südwestlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
gelegene schutzwürdige Biotop in den Geltungsbereich aufgenommen, um
dieses planungsrechtlich zu sichern und zu erhalten. Somit deckt sich der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch mit dem Geltungsbereich der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "WTP I".
Planungsrecht
Für den überwiegenden Teil des Plangebietes trifft der seit 16.10.2002
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8024-14 die planungsrechtlichen
Festsetzungen. Der Bebauungsplan setzt hier neben öffentlichen
Verkehrsflächen, einer Gemeinbedarfsfläche -Therapiezentrum- sowie
Mischgebietsflächen vorrangig gewerblich nutzbare Bereiche fest.
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Geltungsbereich des
Plangebietes, abgesehen von einer Grünfläche - Lärmschutzanlage - entlang
der Bundesautobahn und einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des
Therapiezentrums, als gewerbliche und gemischte Baufläche dar. Eine
Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region Bonn /
Rhein-Sieg, wird der Bereich des Bebauungsplanes als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Verfahrensvorschlag
Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 6923-3 soll aufgrund der
Komplexität, der Größe des Plangebietes und den zu erwartenden Eingriffen in
Natur und Umwelt im sogenannten Vollverfahren aufgestellt werden. Dies
beinhaltet einen vollständigen ökologischen Ausgleich des Eingriffs, die
Erarbeitung eines Umweltberichtes sowie die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Die Planung sieht die Entwicklung eines Büro- und Gewerbeparks auf
einem Areal von ca. 20 ha vor.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Das Vorhaben hat keinen Modellcharakter.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat aufgrund der Größe des Plangebietes eine Bedeutung
für die Gesamtstadt. Es handelt sich hierbei um die einzige größere
zusammenhängende Fläche für eine gewerbliche Entwicklung in
städtischem Eigentum und dient der Schaffung eines Flächenangebotes
insbesondere für die Verlagerung, Expansion und Ansiedlung von
Unternehmen aus Handwerk und Produktion. Die hier geplante
gewerbliche Entwicklung stellt zudem die derzeit letzten Flächenreserven
für gewerbliche Entwicklungen in Bonn dar.
InfrastrukturSeite 4 von 11
Seite 5
Das Plangebiet liegt gut erschlossen im Bereich zwischen der Sankt
Augustiner Straße (B 56), der Gesamtschule Bonn-Beuel, der Siegburger
Straße (L 83) und Bundesautobahn (A 59). Ein Anschluss an das
öffentliche Straßennetz soll über die Siegburger Straße und einen neuen
Anschluss an die Sankt Augustiner Straße erfolgen. Der ÖPNV verkehrt in
Form von Bussen auf der Siegburger Straße. Haltestellen der Buslinien
529 und 603 befinden sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Anschluss
an der Siegburger Straße. Der Stadtbahnhaltepunkt „Vilich-Müldorf“ der
Linie 66 ist in rund 900 m Entfernung erreichbar. Zudem wird das
Plangebiet bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes berücksichtigt.
Städtisches Interesse
Die Flächen befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum bzw. im
Eigentum der NRW Urban, als Treuhänder und Entwicklungsträger. Das
Plangebiet ist Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I,
weshalb ein besonderes städtisches Interesse an der Planung besteht.
Kosten für die Stadt Bonn
Kosten, die im Verfahren für notwendige Gutachten oder die Beauftragung
von externen Planungsbüros entstehen, werden durch die städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme getragen.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura-2000, Natur- oder
Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte Biotope oder Flächen des
Biotopverbundes sind nicht betroffen.
Es befindet sich ein schutzwürdiges Biotop (Titel „BK-5208-572“) nach
Landschaftsinformationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im südwestlichen Bereich des
Plangebietes an der Siegburger Straße hin zur Bundesautobahn (A59),
welches zu erhalten ist. Zur Sicherung des schützenswerten Biotops wurde
dieses in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen.
Entlang der Sankt Augustiner Straße ist die Fläche mit der ID „240“ als
Einzelkompensationsmaßnahme für den Ausbau des Kreuzungsbereiches
B56/Am Herrengarten und Neubau Rad-/Gehweg zw. AS Bonn-Vilich und
am Herrengarten festgesetzt. Im Rahmen der Maßnahme erfolgten
Baumpflanzungen entlang der Sankt Augustiner Straße. Ob diese von den
Umbaumaßnahmen betroffen sein werden, ist im weiteren Verfahren zu
prüfen.
Die weiteren Auswirkungen des Straßenausbaus zur Erschließung des
Plangebietes sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht darstellbar. Eventuell
notwendige Baumfällung werden jedoch auf ein Mindestmaß reduziert.
Ersatzpflanzungen für entfallende satzungsgeschützte Bäume sollen im
Plangebiet entsprechend den Vorgaben der Bonner Baumschutzsatzung
vorgenommen werden.
Das Vorkommen planungsrelevanter Arten kann aufgrund der
Habitatausstattung in den Randbereichen des Plangebietes nicht
ausgeschlossen werden. Daher wird im weiteren Verfahren eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt und die Ergebnisse im VerfahrenSeite 5 von 11
Seite 6
berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren werden die vorliegenden Gutachten aus den
vergangenen Verfahren überarbeitet und aktualisiert. Ebenfalls wird ein
Umweltbericht erstellt, der den Eingriff bewertet sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen aufzeigt. Dabei wird ein Ausgleich im Plangebiet
angestrebt.
Stadtklima/ Klimaanpassung
In der Planungshinweiskarte von 2023 wird für große Teile des
Plangebietes ein „sehr hoher Schutzbedarf“ dargestellt. Dies sind Grün-
und Freiflächen, die für die Kaltluftzufuhr in den Wirkraum und/oder als
Ausgleichsraum zur Hitzeerholung am Tage eine sehr hohe Bedeutung
aufweisen und damit unbedingt in ihrer Funktion erhalten bleiben sollten.
Bei Eingriffen in die Flächen ist die Erhaltung der jeweiligen
stadtklimatischen Funktion nachzuweisen (bspw. Kaltlufttransport,
Verschattung). Dies wird im Rahmen von Fachgutachten im weiteren
Verfahren nachzuweisen sein.
Gemäß den Klimaanalysekarten 2023 (Tag und Nacht) weist die Fläche am
Tage eine mittelstarke Wärmeentwicklung (40-41 °C) auf. Dies wird auf die
fehlende Verschattung der Freifläche zurückzuführen sein. Im
Nachtzeitraum dient die Fläche als Kaltluftentstehungsgebiet.
Kaltluftleitbahnen sind jedoch nicht vorhanden. Die Auswirkungen der
Planung werden im weiteren Verfahren durch entsprechende
Fachgutachten dargelegt. Eine sensible Planung im Hinblick auf die
klimatischen Auswirkungen wird angestrebt.
Priorität
Wegen der Größe des Plangebietes, der Flächenverfügbarkeit sowie der
Zielsetzung und da das Projekt darüber hinaus Teil der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme WTP I ist, wird dem Vorhaben eine hohe Priorität
beigemessen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere
im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der
Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei
Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der
Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und
soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die
erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501)
wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe ISeite 6 von 11
Seite 7
stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
dar.
Anlage/n
1 Übersichtsplan_6923-3 (öffentlich)
2 Checkliste Nachhaltige Planung - 6923-3 (öffentlich)Seite 7 von 11
Bebauungsplan Nr. 6923-3
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
ursprünglicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Erweiterungsbereich
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Pützchen / Bechlinghoven
Maßstab 1: 5000 Datum: 25.10.2024
150 m 300 mSeite 8 von 11
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der NachhalƟgkeitsstrategie idenƟfizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Es wird mit einer Zunahme des MIV im Umfeld des Plangebietes gerechnet.
Durch den geplanten Anschluss des Plangebietes an die St. Augustiner Straße
wird jedoch gewährleistet, dass eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs
möglich ist. Dies wird in einem noch zu erstellenden Verkehrsgutachten
untersucht werden.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Es handelt sich um eine rein gewerbliche Entwicklung. Eine Nutzungsmischung
ist zum einen aufgrund der Nähe zur Autobahn und den davon ausgehenden
Emissionen und zum anderen aufgrund der Zielsetzung nicht möglich bzw. auch
nicht gewünscht. Eine Einschränkung des Gewerbes durch Wohnbebauung soll
vermieden werden.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden Möglichkeiten zur Reduzierung
des MIV geprüft (z.B. Quartiersgarage). Darüber hinaus sollen
Mobilitätskonzepte bei den später noch festzulegenden Vergabekritierien
berücksichtigt werden.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Es wird ein Anschluss an das übergeordnete Radwegenetz hergestellt. Fußläufig
wird das Plangebiet ebenfalls an bestehende Wegeverbindungen angeschlossen
(z.B. über Gesamtschule in Richtung Stadtbahn). Der Anschluss an den ÖPNV
kann über die bereits vorhandenen Haltestelle der Buslinien 529 und 603 in
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet (Siegburger Straße) erfolgen. Die
Stadtbahnhaltestelle "Vilich-Müldorf" befindet sich in ca. 900 m Entfernung und
ist noch fußläufig erreichbar.
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert
nicht.
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung
(sobald vorliegend).
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert
nicht.
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert
nicht.
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Ja, gem. Planungshinweiskarte und Klimaanalysekarte unterliegt das Gebiet
einem sehr hohen Schutzbedarf und erfüllt die Funktion eines
Kaltluftentstehungsgebietes. Es besteht jedoch bereits heute Planungsrecht für
die Fläche. Im weiteren Verfahren wird im Rahmen von Fachgutachten geprüft,
wie die klimatischen Funktionen bei einer gewerblichen Entwicklung möglichst
beibehalten werden können.
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Kaltluftleitbahnen sind von der Planung nicht betroffen.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja, anhand der vorliegenden Daten im Geoinformationssystem sind die
genannten Aspekte überprüft worden.
Zwischen Sankt Augustiner Straße (B56), Gesamtschule Bonn-Beuel, Siegburger Straße (L83) und der Bundesautobahn (A59)
6923-3 "Büro- und Gewerbepark Pützchen/Bechlinghoven"
Gewerbliche Entwicklung im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, bei einem 50-jährlichen Starkregenereignis sind teile des Plangebietes
gefährdet.
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
Ja, bei seltenen Hochwasserereignisses (HQ extrem) liegt eine
Hochwassergefährdung in einem Teilbereich der Fläche vor.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
im Plangebiet sind keine festgelegten oder vorläufigen
Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert
nicht. Das Ziel "Klimaneutralität 2035" wird maßgeblich berücksichtigt.
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert
nicht.
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Ja, durch die Planung werden Ackerflächen in Anspruch genommen und
versiegelt.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Die Planung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, die
Erheblichkeit dieser Eingriffe wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Im südwestlichen Bereich
des Plangebietes existiert ein schutzwürdiges Biotop. Hier findet jedoch keine
Flächeninanspruchnahme statt und das Biotop kann in seinem Umfang erhalten
bleiben und wird planungsrechtlich gesichert. Ebenfalls sind entlang der
Siegburger Straße Alleebäume vorhanden. Inweiweit diese von der Planung
betroffen sind (Anschluss Siegburger Straße) wird im Verfahren geprüft.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Ja
Sind schützenswerte Böden vorhanden? Ja, ein Teilbereich des Plangebietes weist schützenswerte Böden mit großem
Wasserrückhaltevermögen auf. Im weiteren Verfahren wird ein Bodengutachten
erstellt werden.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Vollverfahren mit Eingriffskompensation
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Nein, aber es handelt sich um einen Teilbereich der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme WTP.
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Im Bereich südlich der Sankt Augustiner Straße ist größerer Baumbestand
vorhanden, der durch den geplanten verkehrlichen Anschluss betroffen ist. Hier
wird eine entsprechende Bewertung des Baumbestandes vorgenommen und
entfallende satzungsgeschützte Bäume entsprechend Bonner
Baumschutzsatzung ersetzt.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Nein, aufgrund der Immissionsbelastung durch die Autobahn, sowie dem Ziel
hier einen Büro- und Gewerbepark zu etablieren, lassen sich Wohnen und
Arbeiten im Plangebiet nicht vereinbaren.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Ja, die Entwicklung dient dem Zweck neue Gewerbeflächen für die
Ansiedlung/Verlagerung von Gewerbebetrieben zu schaffen.
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Gewerbeflächenentwicklung, Deckung des Bedarfs an gewerblichen Flächen für
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da keine
Gebäudeplanung vorliegt (Angebotsbebauungsplan).
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Nein, da es sich nicht um ein Wohnbauvorhaben handelt.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de