241823 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks an der Siegburger Straße im Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 241823
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.01.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241823 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks an der Siegburger Straße im Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der in der Begründung dargelegten Weiterentwicklung der Zielsetzungen für die Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen/ Bechlinghoven auf dem Areal zwischen Sankt Augustiner Straße (B56), Gesamtschule Bonn-Beuel, Siegburger Straße (L83) und der Bundesautobahn (A59) zu und beauftragt die Verwaltung, das Planverfahren mit erweitertem Geltungsbereich entsprechend dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan weiterzuführen. 2. Der Rat stimmt der in der Begründung dargestellten Ergänzung der äußeren Erschließung durch einen direkten Anschluss an die B 56 zu. 3. Das Vorhaben wird aufgrund der Bedeutung für die Gesamtstadt und der Eigentumsverhältnisse sowie als Teilbereich zur Entwicklungsmaßnahme WTP I mit hoher Priorität eingestuft. Begründung Anlass Bereits 2002 wurde auf der in Rede stehenden Fläche Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes 8024-14 für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „WTP I“ geschaffen. Die auf eine großmaßstäbliche Entwicklung ausgerichteten Grundstücke konnten anschließend nicht einer erfolgreichen Vermarktung zugeführt werden, weshalb das Erschließungskonzept und damit die Flächenzuschnitte durch Änderung des Bebauungsplanes angepasst werden sollten. Das neue Erschließungskonzept sollte kleinteilige und flexible Grundstückszuschnitte und damit bessere Vermarktungsmöglichkeiten bieten. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes schritt bis zur Offenlage der Planunterlagen im Jahr 2015 fort. Hierbei wurden jedoch seitensSeite 1 von 11 Seite 2 Straßen.NRW Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Siegburger Straße und des umliegenden Straßennetzes geäußert, die eine Überarbeitung des Planungskonzeptes hinsichtlich der Erschließung erfordern. Zudem haben Themen wie Klima, Ökologie oder auch Mobilität in den letzten Jahren nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen, sodass eine stärkere Berücksichtigung dieser Themen geboten ist. Die geänderten Anforderungen zum einen an die Nachhaltigkeit und zum anderen an die verkehrliche Erschließung des Gebietes bedürfen der Neuausrichtung des Projektes und eines Neustarts im Bebauungsplanverfahren. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „WTP I“ und erstreckt sich über ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven, zwischen Sankt Augustiner Straße (B 56), Gesamtschule Bonn-Beuel, Siegburger Straße (L 83) und der Bundesautobahn (A 59). Das Plangebiet umfasst eine ca. 20 ha große zusammenhängende Freifläche nordwestlich der Ortslage Pützchen/Bechlinghoven. Abgesehen von einem Wohngebäude an der Siegburger Straße, welches in die Entwicklung einbezogen wird, sowie dem Therapiezentrum unterliegt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes fast ausnahmslos einer landwirtschaftlichen Nutzung. Während das Plangebiet im Nordosten an die Flächen der Gesamtschule Bonn-Beuel angrenzt, schließen sich von Süden her gemischt genutzte Bauflächen und großzügig dimensionierte Grünflächen der benachbarten Klosteranlage an. Auf der Westseite wird das Plangebiet von der in Nord- Südrichtung verlaufenden Bundesautobahn A 59 begrenzt. Dieses teilweise im Damm liegende, stark frequentierte Verkehrsband stellt eine deutliche Zäsur in dem nahezu ebenen Gelände dar. Rund 90 % der Liegenschaften sind im Eigentum der Stadt Bonn bzw. der NRW.URBAN, als beauftragtem Entwicklungsträger und Treuhänder für die Durchführung und Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Planungsziel/ Vorhaben Ursprüngliches Entwicklungsziel war es, hier im Zuge der wirtschaftlichen Umstrukturierung (nach dem Berlin-Bonn-Beschluss) einen hochwertigen Bürostandort insbesondere für wissenschaftliche und forschungsorientierte Büro- und Verwaltungseinrichtungen bereit zu stellen. Entsprechend weist der Bebauungsplan 8024-14 von 2002 den sog. WissenschaftsPark als modernen Büro- und Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 m² und mehr aus. Trotz gesamtstädtisch erfolgreicher Umstrukturierung partizipierte der WissenschaftsPark auch trotz weitreichender Flexibilisierung in der Grundstücksaufteilung und einer im Verlauf der Jahre erfolgten Abkehr vom Ideal eines reinen Wissenschaftsstandortes nicht an der positiven Entwicklung. Daher wurden von 2009 bis 2011 Untersuchungen durchgeführt mit dem Ziel, für den Standort zukunftsträchtige Nutzergruppen und Ansiedlungsbedarfe zu identifizieren, seine Konkurrenzfähigkeit und Standortqualitäten neu einzuschätzen und erste Überlegungen für ein geändertes Nutzungskonzept anzustellen. Im Ergebnis der Standortuntersuchungen wurde eine Konzeptentwicklung in Richtung Gewerbepark vorgeschlagen, dabei aber auchSeite 2 von 11 Seite 3 Entwicklungsansätze für einen höherwertigen Büropark beizubehalten. Städtebauliches Ziel war es daher, eine Kombination aus einem Gewerbegebiet für Handwerk und Produktion mit einem Bürostandort für Dienstleistung durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 8024-20 zu ermöglichen, eingebunden in einen gestalteten Freiraum. Im Vordergrund stand dabei die Änderung des Erschließungskonzeptes für eine kleinteiligere Parzellierung mit Grundstücksgrößen ab 800 m² mit großmöglichster Flexibilität. Diese Zielsetzung und das zugrundeliegende Erschließungskonzept werden grundsätzlich nach wie vor als richtiger Ansatz zur Entwicklung der Flächen erachtet, sollen aber durch eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsthemen ergänzt werden. Die vielfältigen Nachhaltigkeitsthemen (Klima, Ökologie, Mobilität, etc.) sollen zukünftig einerseits durch Festsetzungen im neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 6923-3, andererseits in Rahmen der Grundstücksvergaben berücksichtigt werden. Dazu wurden in verschiedenen verwaltungsinternen Workshops die Zielsetzungen in drei Themenbereichen (Städtebau/Nutzung, Verkehr/Mobilität, Klimaschutz/Klimaanpassung/ Nachhaltigkeit) definiert, welche anschließend in einem Workshop mit politischen Vertreter*innen diskutiert und ergänzt wurden. Im Themenbereich “Städtebau/Nutzung” sollen daher zukünftig z.B. das Prinzip des gestapelten Gewerbes, eine klima- und ressourcenschonende Bauweise, die Gebäudeausrichtung zur Optimierung der Energieausnutzung, aber auch die Ausbildung eines Grünkorridors stärker berücksichtigt werden. Im Bereich “Verkehr/Mobilität” soll beispielsweise die Ausweisung von mehr Car-Sharing-Stellplätzen erfolgen, ein betriebliches Mobilitätsmanagement im Rahmen der Grundstücksvergabe vorgelegt, aber auch die ÖPNV-Anbindung gestärkt und möglichst kreuzungsfreie Rad- und Fußwegeverbindungen mitgeplant werden. Auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Quartiersgarage wurde diskutiert und soll im Rahmen des Verfahrens geprüft werden. Der Themenbereich “Klimaschutz/Klimaanpassung/Nachhaltigkeit” umfasst die bereits bestehenden städtischen Standards wie z.B. das Schwammstadt- Prinzip, Dach- und Fassadenbegrünung und Sicherung der Qualitäten von öffentlichen Freiräumen. Darüber hinaus wurden auch Ziele wie eine möglichst autarke Energieversorgung im Plangebiet, die Berücksichtigung von Gebäudezertifizierungen und der ökologischen Qualität der privaten Frei- und Grünflächen im Rahmen der Grundstücksvergabe aufgenommen. Die Festsetzungsinhalte des Bebauungsplanverfahrens sowie die Kriterien zur Grundstücksvergabe werden der Politik im weiteren Verfahren bzw. im Zuge der Vermarktung zur Beschlussfassung vorgelegt. Des Weiteren soll mit dem neuen Zielbeschluss auch die Erweiterung des Plangebietes erfolgen, um den verkehrlich notwendigen Anschluss an die Sankt Augustiner Straße im Norden des Plangebietes zu ermöglichen. In Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern (Straßen.NRW und Autobahn GmbH) soll parallel das erforderliche Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Knotenpunktes erfolgen. Eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Ausbau des Knotenpunktes wurde seitens Straßen.NRW signalisiert.Seite 3 von 11 Seite 4 Zudem wird auch das südwestlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes gelegene schutzwürdige Biotop in den Geltungsbereich aufgenommen, um dieses planungsrechtlich zu sichern und zu erhalten. Somit deckt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch mit dem Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "WTP I". Planungsrecht Für den überwiegenden Teil des Plangebietes trifft der seit 16.10.2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8024-14 die planungsrechtlichen Festsetzungen. Der Bebauungsplan setzt hier neben öffentlichen Verkehrsflächen, einer Gemeinbedarfsfläche -Therapiezentrum- sowie Mischgebietsflächen vorrangig gewerblich nutzbare Bereiche fest. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Geltungsbereich des Plangebietes, abgesehen von einer Grünfläche - Lärmschutzanlage - entlang der Bundesautobahn und einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des Therapiezentrums, als gewerbliche und gemischte Baufläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich. Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, wird der Bereich des Bebauungsplanes als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Verfahrensvorschlag Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 6923-3 soll aufgrund der Komplexität, der Größe des Plangebietes und den zu erwartenden Eingriffen in Natur und Umwelt im sogenannten Vollverfahren aufgestellt werden. Dies beinhaltet einen vollständigen ökologischen Ausgleich des Eingriffs, die Erarbeitung eines Umweltberichtes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Einschätzung des Vorhabens: Quantität Die Planung sieht die Entwicklung eines Büro- und Gewerbeparks auf einem Areal von ca. 20 ha vor. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Das Vorhaben hat keinen Modellcharakter. Bedeutung für die Gesamtstadt Das Vorhaben hat aufgrund der Größe des Plangebietes eine Bedeutung für die Gesamtstadt. Es handelt sich hierbei um die einzige größere zusammenhängende Fläche für eine gewerbliche Entwicklung in städtischem Eigentum und dient der Schaffung eines Flächenangebotes insbesondere für die Verlagerung, Expansion und Ansiedlung von Unternehmen aus Handwerk und Produktion. Die hier geplante gewerbliche Entwicklung stellt zudem die derzeit letzten Flächenreserven für gewerbliche Entwicklungen in Bonn dar. InfrastrukturSeite 4 von 11 Seite 5 Das Plangebiet liegt gut erschlossen im Bereich zwischen der Sankt Augustiner Straße (B 56), der Gesamtschule Bonn-Beuel, der Siegburger Straße (L 83) und Bundesautobahn (A 59). Ein Anschluss an das öffentliche Straßennetz soll über die Siegburger Straße und einen neuen Anschluss an die Sankt Augustiner Straße erfolgen. Der ÖPNV verkehrt in Form von Bussen auf der Siegburger Straße. Haltestellen der Buslinien 529 und 603 befinden sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Anschluss an der Siegburger Straße. Der Stadtbahnhaltepunkt „Vilich-Müldorf“ der Linie 66 ist in rund 900 m Entfernung erreichbar. Zudem wird das Plangebiet bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes berücksichtigt. Städtisches Interesse Die Flächen befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum bzw. im Eigentum der NRW Urban, als Treuhänder und Entwicklungsträger. Das Plangebiet ist Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I, weshalb ein besonderes städtisches Interesse an der Planung besteht. Kosten für die Stadt Bonn Kosten, die im Verfahren für notwendige Gutachten oder die Beauftragung von externen Planungsbüros entstehen, werden durch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme getragen. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte Biotope oder Flächen des Biotopverbundes sind nicht betroffen. Es befindet sich ein schutzwürdiges Biotop (Titel „BK-5208-572“) nach Landschaftsinformationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im südwestlichen Bereich des Plangebietes an der Siegburger Straße hin zur Bundesautobahn (A59), welches zu erhalten ist. Zur Sicherung des schützenswerten Biotops wurde dieses in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Entlang der Sankt Augustiner Straße ist die Fläche mit der ID „240“ als Einzelkompensationsmaßnahme für den Ausbau des Kreuzungsbereiches B56/Am Herrengarten und Neubau Rad-/Gehweg zw. AS Bonn-Vilich und am Herrengarten festgesetzt. Im Rahmen der Maßnahme erfolgten Baumpflanzungen entlang der Sankt Augustiner Straße. Ob diese von den Umbaumaßnahmen betroffen sein werden, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Die weiteren Auswirkungen des Straßenausbaus zur Erschließung des Plangebietes sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht darstellbar. Eventuell notwendige Baumfällung werden jedoch auf ein Mindestmaß reduziert. Ersatzpflanzungen für entfallende satzungsgeschützte Bäume sollen im Plangebiet entsprechend den Vorgaben der Bonner Baumschutzsatzung vorgenommen werden. Das Vorkommen planungsrelevanter Arten kann aufgrund der Habitatausstattung in den Randbereichen des Plangebietes nicht ausgeschlossen werden. Daher wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt und die Ergebnisse im VerfahrenSeite 5 von 11 Seite 6 berücksichtigt. Im weiteren Verfahren werden die vorliegenden Gutachten aus den vergangenen Verfahren überarbeitet und aktualisiert. Ebenfalls wird ein Umweltbericht erstellt, der den Eingriff bewertet sowie notwendige Ausgleichsmaßnahmen aufzeigt. Dabei wird ein Ausgleich im Plangebiet angestrebt. Stadtklima/ Klimaanpassung In der Planungshinweiskarte von 2023 wird für große Teile des Plangebietes ein „sehr hoher Schutzbedarf“ dargestellt. Dies sind Grün- und Freiflächen, die für die Kaltluftzufuhr in den Wirkraum und/oder als Ausgleichsraum zur Hitzeerholung am Tage eine sehr hohe Bedeutung aufweisen und damit unbedingt in ihrer Funktion erhalten bleiben sollten. Bei Eingriffen in die Flächen ist die Erhaltung der jeweiligen stadtklimatischen Funktion nachzuweisen (bspw. Kaltlufttransport, Verschattung). Dies wird im Rahmen von Fachgutachten im weiteren Verfahren nachzuweisen sein. Gemäß den Klimaanalysekarten 2023 (Tag und Nacht) weist die Fläche am Tage eine mittelstarke Wärmeentwicklung (40-41 °C) auf. Dies wird auf die fehlende Verschattung der Freifläche zurückzuführen sein. Im Nachtzeitraum dient die Fläche als Kaltluftentstehungsgebiet. Kaltluftleitbahnen sind jedoch nicht vorhanden. Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren durch entsprechende Fachgutachten dargelegt. Eine sensible Planung im Hinblick auf die klimatischen Auswirkungen wird angestrebt. Priorität Wegen der Größe des Plangebietes, der Flächenverfügbarkeit sowie der Zielsetzung und da das Projekt darüber hinaus Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I ist, wird dem Vorhaben eine hohe Priorität beigemessen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe ISeite 6 von 11 Seite 7 stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/n 1 Übersichtsplan_6923-3 (öffentlich) 2 Checkliste Nachhaltige Planung - 6923-3 (öffentlich)Seite 7 von 11 Bebauungsplan Nr. 6923-3 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt ursprünglicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Erweiterungsbereich Stadtbezirk Beuel Ortsteil Pützchen / Bechlinghoven Maßstab 1: 5000 Datum: 25.10.2024 150 m 300 mSeite 8 von 11 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der NachhalƟgkeitsstrategie idenƟfizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Es wird mit einer Zunahme des MIV im Umfeld des Plangebietes gerechnet. Durch den geplanten Anschluss des Plangebietes an die St. Augustiner Straße wird jedoch gewährleistet, dass eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs möglich ist. Dies wird in einem noch zu erstellenden Verkehrsgutachten untersucht werden. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Es handelt sich um eine rein gewerbliche Entwicklung. Eine Nutzungsmischung ist zum einen aufgrund der Nähe zur Autobahn und den davon ausgehenden Emissionen und zum anderen aufgrund der Zielsetzung nicht möglich bzw. auch nicht gewünscht. Eine Einschränkung des Gewerbes durch Wohnbebauung soll vermieden werden. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden Möglichkeiten zur Reduzierung des MIV geprüft (z.B. Quartiersgarage). Darüber hinaus sollen Mobilitätskonzepte bei den später noch festzulegenden Vergabekritierien berücksichtigt werden. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Es wird ein Anschluss an das übergeordnete Radwegenetz hergestellt. Fußläufig wird das Plangebiet ebenfalls an bestehende Wegeverbindungen angeschlossen (z.B. über Gesamtschule in Richtung Stadtbahn). Der Anschluss an den ÖPNV kann über die bereits vorhandenen Haltestelle der Buslinien 529 und 603 in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet (Siegburger Straße) erfolgen. Die Stadtbahnhaltestelle "Vilich-Müldorf" befindet sich in ca. 900 m Entfernung und ist noch fußläufig erreichbar. Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert nicht. Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert nicht. Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert nicht. Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Ja, gem. Planungshinweiskarte und Klimaanalysekarte unterliegt das Gebiet einem sehr hohen Schutzbedarf und erfüllt die Funktion eines Kaltluftentstehungsgebietes. Es besteht jedoch bereits heute Planungsrecht für die Fläche. Im weiteren Verfahren wird im Rahmen von Fachgutachten geprüft, wie die klimatischen Funktionen bei einer gewerblichen Entwicklung möglichst beibehalten werden können. Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Kaltluftleitbahnen sind von der Planung nicht betroffen. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja, anhand der vorliegenden Daten im Geoinformationssystem sind die genannten Aspekte überprüft worden. Zwischen Sankt Augustiner Straße (B56), Gesamtschule Bonn-Beuel, Siegburger Straße (L83) und der Bundesautobahn (A59) 6923-3 "Büro- und Gewerbepark Pützchen/Bechlinghoven" Gewerbliche Entwicklung im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I Seite 1 von 3Seite 9 von 11 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, bei einem 50-jährlichen Starkregenereignis sind teile des Plangebietes gefährdet. Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Ja, bei seltenen Hochwasserereignisses (HQ extrem) liegt eine Hochwassergefährdung in einem Teilbereich der Fläche vor. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? im Plangebiet sind keine festgelegten oder vorläufigen Überschwemmungsgebiete vorhanden. Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert nicht. Das Ziel "Klimaneutralität 2035" wird maßgeblich berücksichtigt. Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I. Ein Vorhabenträger existiert nicht. Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Ja, durch die Planung werden Ackerflächen in Anspruch genommen und versiegelt. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Die Planung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, die Erheblichkeit dieser Eingriffe wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes existiert ein schutzwürdiges Biotop. Hier findet jedoch keine Flächeninanspruchnahme statt und das Biotop kann in seinem Umfang erhalten bleiben und wird planungsrechtlich gesichert. Ebenfalls sind entlang der Siegburger Straße Alleebäume vorhanden. Inweiweit diese von der Planung betroffen sind (Anschluss Siegburger Straße) wird im Verfahren geprüft. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Ja Sind schützenswerte Böden vorhanden? Ja, ein Teilbereich des Plangebietes weist schützenswerte Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen auf. Im weiteren Verfahren wird ein Bodengutachten erstellt werden. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Vollverfahren mit Eingriffskompensation § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Nein, aber es handelt sich um einen Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP. Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Im Bereich südlich der Sankt Augustiner Straße ist größerer Baumbestand vorhanden, der durch den geplanten verkehrlichen Anschluss betroffen ist. Hier wird eine entsprechende Bewertung des Baumbestandes vorgenommen und entfallende satzungsgeschützte Bäume entsprechend Bonner Baumschutzsatzung ersetzt. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Nein, aufgrund der Immissionsbelastung durch die Autobahn, sowie dem Ziel hier einen Büro- und Gewerbepark zu etablieren, lassen sich Wohnen und Arbeiten im Plangebiet nicht vereinbaren. Seite 2 von 3Seite 10 von 11 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Ja, die Entwicklung dient dem Zweck neue Gewerbeflächen für die Ansiedlung/Verlagerung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Gewerbeflächenentwicklung, Deckung des Bedarfs an gewerblichen Flächen für Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da keine Gebäudeplanung vorliegt (Angebotsbebauungsplan). Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Nein, da es sich nicht um ein Wohnbauvorhaben handelt. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 3 von 3Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de