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241816-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18

Nummer
241816-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis 30.10.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241816 Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241816-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger
Ausbau Stadtbahnlinie 18
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wird auf die beigefügte Vorlage des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen.
Anlage/n
1 Vorlage RSK Sachstand L 17 und L 18 (öffentlich)Seite 1 von 3
RHEIN-SIEG-KREIS ANLAGE
zu TO.-Pkt.DER LANDRAT
4-10 Verkehr und Mobilität 08.10.2024
Mitteilung
für den
öffentlichen Sitzungsteil
Gremium Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Planung und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme
Tagesordnungs-
punkt Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger Ausbau
Stadtbahnlinie 18
Mitteilung:
1. Förderung und Personalsituation beim federführenden Rhein-Sieg-Kreis
Für die beiden Projekte Stadtbahn Niederkassel (Linie 17) sowie zweigleisiger Ausbau
der Linie 18 liegt dem Rhein-Sieg-Kreis jeweils ein Förderbescheid aus der Richtlinie
zur Förderung von Planungsleistungen zur Herstellung eines Planungsvorrats (FöRi-
Planungsvorrat) vor, auf deren Grundlage jeweils 90% der zuwendungsfähigen
Planungskosten gefördert werden. Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum
endete bislang für beide Projekte am 31.12.2025.
Auf Antrag der Stabsstelle 4-10 über den Zweckverband go.Rheinland stimmte das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
• mit Bescheid vom 04.09.2024 für die Maßnahme OM 2022 02 382 „Planung
Lph. 1-4 HOAI, Stadtbahn Bonn — Niederkassel — Köln" sowie
• mit Bescheid vom 06.09.2024 für die Maßnahme OM 2022 01 382 „Planung
Lph. 1-4 HOAI u. Standardisierte Bewertung, Zweigl. Ausbau der Stadtbahnlinie
18 zw. Brüht u. Bonn inkl. neuem HP Bornheim-West"
der Verlängerung des Durchführungs- und des Bewilligungszeitraums bis zum
31.12.2027 zu.Seite 2 von 3
2
Zum Sommer/Herbst 2024 konnten in der Stabsstelle 4-10 Verkehr und Mobilität
durch eine Neubesetzung sowie durch Umschichtung von Aufgabenbereichen im
Rahmen einer Nachbesetzung die vakante Stelle für die Entwicklung beider Vorhaben
besetzt und zusätzliche Planungskapazitäten geschaffen werden, um die beiden
Projekte weiter vorantreiben zu können.
2. Sachstand Planung Linie 17
Das Vergabeverfahren zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eines
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie
ergänzender umweltfachlicher Leistungen läuft. Voraussichtlich kann im Bau- und
Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises am 04.11.2024 eine Vergabeentscheidung
getroffen werden.
Die Ausschreibung von Leistungen der Projektsteuerung ist nach Abstimmung mit den
Projektbeteiligten fertiggestellt worden und soll zeitnah veröffentlicht werden. Es wird
ein Fachbüro gesucht, das den Auftraggeber und die Projektpartner bei der
Projektsteuerung unterstützt und Aufgaben des Projektcontrollings, der Qualitäts-
sicherung, fachliche Beratungsleistungen sowie unterstützende Arbeiten hinsichtlich
anstehender Vergaben im Projekt übernimmt. Dabei soll der Gesamtprozess gesteuert
und der Zeitplan eingehalten werden. Aufgaben des Auftragnehmers sind daneben
der fortlaufend begleitende Kontakt zum Fördermittelgeber sowie die Sicherstellung
der fördertechnischen Abwicklung der Maßnahme.
3. Sachstand Planung Linie 18
Auf Grundlage der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-
Kreis und der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 19.01./05.02.2024 hat
letztgenannte inzwischen die Arbeiten aufgenommen und im August 2024 — nach
Durchführung entsprechender Ausschreibungen — die Aufträge für die Sicherungs-
leistungen und die Vermessungsleistungen vergeben. Die Vergabeverfahren für die
übrigen Planungsleistungen dauern zurzeit noch an.
Nach Einarbeitung von Änderungswünschen der Stadt Brühl und der Bundesstadt
Bonn wurde beiden am 01.10.2024 ein aktualisierter Entwurf der Öffentlich-
Rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den beiden
Vorgenannten übersendet. Eine zeitnahe Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle
drei Projektpartner ist geplant.
Im Auftrag
gez. HahlenSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 08:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de