241816-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18
Kerndaten
- Nummer
- 241816-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241816-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wird auf die beigefügte Vorlage des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen. Anlage/n 1 Vorlage RSK Sachstand L 17 und L 18 (öffentlich)Seite 1 von 3 RHEIN-SIEG-KREIS ANLAGE zu TO.-Pkt.DER LANDRAT 4-10 Verkehr und Mobilität 08.10.2024 Mitteilung für den öffentlichen Sitzungsteil Gremium Datum Zuständigkeit Ausschuss für Planung und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme Tagesordnungs- punkt Sachstand Stadtbahnlinie 17 und zweigleisiger Ausbau Stadtbahnlinie 18 Mitteilung: 1. Förderung und Personalsituation beim federführenden Rhein-Sieg-Kreis Für die beiden Projekte Stadtbahn Niederkassel (Linie 17) sowie zweigleisiger Ausbau der Linie 18 liegt dem Rhein-Sieg-Kreis jeweils ein Förderbescheid aus der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Herstellung eines Planungsvorrats (FöRi- Planungsvorrat) vor, auf deren Grundlage jeweils 90% der zuwendungsfähigen Planungskosten gefördert werden. Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum endete bislang für beide Projekte am 31.12.2025. Auf Antrag der Stabsstelle 4-10 über den Zweckverband go.Rheinland stimmte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen • mit Bescheid vom 04.09.2024 für die Maßnahme OM 2022 02 382 „Planung Lph. 1-4 HOAI, Stadtbahn Bonn — Niederkassel — Köln" sowie • mit Bescheid vom 06.09.2024 für die Maßnahme OM 2022 01 382 „Planung Lph. 1-4 HOAI u. Standardisierte Bewertung, Zweigl. Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zw. Brüht u. Bonn inkl. neuem HP Bornheim-West" der Verlängerung des Durchführungs- und des Bewilligungszeitraums bis zum 31.12.2027 zu.Seite 2 von 3 2 Zum Sommer/Herbst 2024 konnten in der Stabsstelle 4-10 Verkehr und Mobilität durch eine Neubesetzung sowie durch Umschichtung von Aufgabenbereichen im Rahmen einer Nachbesetzung die vakante Stelle für die Entwicklung beider Vorhaben besetzt und zusätzliche Planungskapazitäten geschaffen werden, um die beiden Projekte weiter vorantreiben zu können. 2. Sachstand Planung Linie 17 Das Vergabeverfahren zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie ergänzender umweltfachlicher Leistungen läuft. Voraussichtlich kann im Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises am 04.11.2024 eine Vergabeentscheidung getroffen werden. Die Ausschreibung von Leistungen der Projektsteuerung ist nach Abstimmung mit den Projektbeteiligten fertiggestellt worden und soll zeitnah veröffentlicht werden. Es wird ein Fachbüro gesucht, das den Auftraggeber und die Projektpartner bei der Projektsteuerung unterstützt und Aufgaben des Projektcontrollings, der Qualitäts- sicherung, fachliche Beratungsleistungen sowie unterstützende Arbeiten hinsichtlich anstehender Vergaben im Projekt übernimmt. Dabei soll der Gesamtprozess gesteuert und der Zeitplan eingehalten werden. Aufgaben des Auftragnehmers sind daneben der fortlaufend begleitende Kontakt zum Fördermittelgeber sowie die Sicherstellung der fördertechnischen Abwicklung der Maßnahme. 3. Sachstand Planung Linie 18 Auf Grundlage der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg- Kreis und der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 19.01./05.02.2024 hat letztgenannte inzwischen die Arbeiten aufgenommen und im August 2024 — nach Durchführung entsprechender Ausschreibungen — die Aufträge für die Sicherungs- leistungen und die Vermessungsleistungen vergeben. Die Vergabeverfahren für die übrigen Planungsleistungen dauern zurzeit noch an. Nach Einarbeitung von Änderungswünschen der Stadt Brühl und der Bundesstadt Bonn wurde beiden am 01.10.2024 ein aktualisierter Entwurf der Öffentlich- Rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den beiden Vorgenannten übersendet. Eine zeitnahe Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle drei Projektpartner ist geplant. Im Auftrag gez. HahlenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de