241812-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich Wasserland
Kerndaten
- Nummer
- 241812-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Wasserland Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241812-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich Wasserland Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und kann dazu Folgendes mitteilen: Verkehrsberuhigte Bereiche können nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur eingerichtet werden, wenn sie durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs setzt daher in der Regel voraus, dass der Abschnitt niveaugleich ausgebaut und somit eine Trennung in Fahrbahn und Gehwegbereich optisch kaum sichtbar ist. Außerdem müssen ausreichende Maßnahmen für den ruhenden Verkehr getroffen worden sein, bevor eine solche Anordnung ausgesprochen wird. Die in Rede stehende Straße vermittelt verkehrsteilnehmenden Personen das Bild einer „normalen“ Straße mit Fahrbahn, von der Gehwege mittels Bordsteinen getrennt sind. Ein niveaugleicher Ausbau, der regelmäßig mit Pflastersteinen gestaltet wird und keine baulich erkennbaren getrennten Bereiche (Bordsteine) aufweist, liegt hier nicht vor und war planerisch nicht gewollt. Insofern sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nach der Straßenverkehrs-Ordnung nicht erfüllt. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de