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241812-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich Wasserland

Nummer
241812-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241812 Bürgerantrag: Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich Wasserland

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241812-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung von
verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich
Wasserland
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und kann dazu Folgendes mitteilen:
Verkehrsberuhigte Bereiche können nach den Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung nur eingerichtet werden, wenn sie durch ihre
besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs setzt daher in der Regel voraus,
dass der Abschnitt niveaugleich ausgebaut und somit eine Trennung in
Fahrbahn und Gehwegbereich optisch kaum sichtbar ist. Außerdem müssen
ausreichende Maßnahmen für den ruhenden Verkehr getroffen worden sein,
bevor eine solche Anordnung ausgesprochen wird.
Die in Rede stehende Straße vermittelt verkehrsteilnehmenden Personen das
Bild einer „normalen“ Straße mit Fahrbahn, von der Gehwege mittels
Bordsteinen getrennt sind. Ein niveaugleicher Ausbau, der regelmäßig mit
Pflastersteinen gestaltet wird und keine baulich erkennbaren getrennten
Bereiche (Bordsteine) aufweist, liegt hier nicht vor und war planerisch nicht
gewollt.
Insofern sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches nach der Straßenverkehrs-Ordnung nicht erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de