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241810-03 · Beschlussvorlage

Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026

Nummer
241810-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Endenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 241810 FDP Antrag: Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
241810-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56,
Bauphase 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte nicht fristgerecht
abgeschlossen werden. Die Entscheidung ist dringlich. Bei späterer
Beschlussfassung muss mit Kosten zu Lasten des städtischen Haushalts
gerechnet werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss des Rates vom 16.12.2024 (DS 241810) wird aufgehoben.
2. Der Einrichtung der Verkehrsführung für Rad- und Fußverkehr gemäß Vari-
ante 1 wird zugestimmt.
Begründung
Aufgrund des Ratsbeschlusses hat die Autobahn GmbH die Einrichtung einer
Führung des Fuß- und Radverkehrs über die Behelfsbrücke geprüft. Der Fuß-
und Radverkehr müsste hierfür durch das Baufeld geführt und somit aufwändig
geschützt werden, da ansonsten kein Überschwenken mit schwebenden Lasten
zulässig wäre. Zusätzlich wäre eine doppelte signalgeregelte Querung von
Baustellenzufahrten erforderlich (siehe Anlage „Variante 2“).
Die Autobahn GmbH hat weitere Möglichkeiten geprüft, durch Anpassung der
Baustellenlogistik eine bessere Verkehrsführung für den Fuß- und Radverkehr
zu ermöglichen. Im Ergebnis soll eine neue Rad-/Gehwegführung auf dem neu
erstellten südlichen Brückenteil eingerichtet werden. Es wird durchgängig eine
Wegebreite von mindestens 2,5m zur Verfügung stehen, auf der beide
Richtungsverkehre parallel abgewickelt werden können (siehe Anlage „Variante
1“). Die Zusammenführung von Geh- und Radweg auf der fertiggestellten
Bauwerksseite entspricht in vollem Umfang der RSA '21 (maßgebliches
Regelwerk für Baustellenverkehrsführungen); zudem ist der Fußverkehr auf
dem Endenicher Ei nicht stark ausgeprägt. Diese Verkehrsführung soll ab
05.02.2025 eingerichtet werden.
Vor dem Hintergrund dieser Lösungsmöglichkeit wurde von einer vertiefendenSeite 1 von 4
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Prüfung der Einrichtung einer Hilfsbrücke auf der nördlichen Seite des
Baufeldes, die mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand und negativen
Auswirkungen auf den Bauablauf verbunden wäre, abgesehen.
Am Wochenende 17.01.2025 (20 Uhr) bis 20.01.2025 (5 Uhr) wird die
Autobahn GmbH einen Teil der Behelfsbrücke unter Vollsperrung der BAB 565
und der B 56 ausbauen. Im Anschluss hieran werden bis Anfang Februar
Kabelzugarbeiten von SWB und Stadt (Lichtsignalanlagen) ausgeführt. Mit der
Breite der verbleibenden Hälfte der Behelfsbrücke könnte der bisherige
Ratsbeschluss erfüllt werden, falls die neue Variante 1 abgelehnt wird.
Die Radwegumleitung wie bisher über die nördliche Bauwerkseite (in FR
Duisdorf) und über die eingerichtete Umleitung (in FR Innenstadt) ist
anschließend nicht mehr erforderlich.
Das nördliche (alte) Bauwerksteil kann komplett gesperrt, abgerissen und neu
gebaut werden.
Die verbliebene Hälfte der Behelfsbrücke kann nach erfolgtem Ratsbeschluss
ebenfalls entfernt werden. Ein weiterer Verbleib der Behelfsbrücke und die
zuvor genannten Schutzmaßnahmen würden Zusatzkosten verursachen, die
die Autobahn GmbH gegenüber der Stadt geltend machen würde.
Anlage/n
1 Variante 1 (öffentlich)
2 Variante 2 (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 02:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de