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241810-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Antrag: Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026

Nummer
241810-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241810 FDP Antrag: Verbesserte Verkehrsführung Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241810-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
FDP Antrag: Verbesserte Verkehrsführung
Endenicher Ei B56, Bauphase 2025/2026
Beratungsfolge
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung den Vorschlag an die Autobahn
GmbH weitergeben.
Auf folgende Aspekte weist die Verwaltung für die Beratung des Antrags hin:
Die Bundesstadt Bonn ist gegenüber der Autobahn GmbH nicht
weisungsbefugt. Die Kosten für diese Maßnahme wären daher von der Stadt
Bonn zu übernehmen.
Die Aufgabe der Verkehrsbehörde besteht in erster Linie darin, auf den
vorhandenen öffentlichen Wegeflächen Umleitungen anzuordnen. In einzelnen
Fällen werden dabei Anpassungen zur Optimierung der Verkehrssituation
vorgeschlagen und abgestimmt. Forderungen nach Ersatzbauten/Hilfsbrücken
in diesem Umfang sind dagegen nicht Teil einer verkehrsrechtlichen
Anordnung.
Nach erster Sichtung des Vorschlags nimmt die Verwaltung weiterhin Stellung:
Die skizzierte Brückentrasse überspannt neben den vier Richtungsfahrbahnen
auch zwei Böschungen, den Mittelstreifen sowie Teile der Auf- und Abfahrt.
Erforderlich wären hier Widerlager, von denen ungeklärt ist, wo sie bzw. eine
unter Umständen erforderliche Mittelabstützung errichtet werden sollten.
Die der Skizze folgend weitere Wegeführung des Radverkehrs verläuft in
Längsrichtung auf der Auf- und Abfahrt und führt über zwei 90-Grad-Kurven am
Brückenanfang und –ende auf den Ursprungsradweg. Hierbei wären die
Querung der Kfz-Spuren sowie die unterschiedlichen Höhenlagen von Brücke
und Straße zu berücksichtigen.
Aufgrund der o.a. Ausführungen kann folgende, grundsätzliche Aussage
getroffen werden:
Die Errichtung einer solchen Brücke würde umfangreiche Planungsleistungen
sowie statische Berechnungen erforderlich machen. Diese wären sehrSeite 1 von 2
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zeitaufwendig und würden sich voraussichtlich nicht bis zur geplanten
Änderung der Verkehrsführung umsetzen lassen. Die vorherige Inbetriebnahme
einer solchen Hilfsbrücke würde folglich den Bauablauf am Endenicher Ei um
voraussichtlich mehrere Monate verzögern. Neben der Verlängerung der
Gesamtbauzeit würde dies zu massiven Nachtragsforderungen des
Bauunternehmens führen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de