241805 · Beschlussvorlage
Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 8023-16, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost
Kerndaten
- Nummer
- 241805
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241805 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 8023-16, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Anhörung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die erste Verlängerung der Verände- rungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, zwischen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, Maarstraße bis einschließlich Grundstück Maarstraße Nr. 48, Rhein-Sieg-Eisenbahn und Schwarzer Weg ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung be- schlossen. Begründung Gebiet der Veränderungssperre Der ca. 5,3 ha große Geltungsbereich der Veränderungssperre befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost und erstreckt sich auf eine Fläche zwi- schen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, Maar- straße bis einschließlich des Flurstückes östlich des Grundstückes Maarstraße Nr. 48, Schwarzer Weg und einen Teil der Gleisfläche der Rhein-Sieg- Eisenbahn. Der Charakter des Geltungsbereichs zeichnet sich überwiegend durch flächenintensive gewerbliche Nutzungen aus. So sind große Gewerbe- hallen von Bau- und Verpackungsstoffherstellern zu verzeichnen, außerdem ein Autoverwerter mit entsprechender offener Abstellfläche für die Fahrzeuge. Im westlichen Bereich an der Maarstraße befinden sich ein Markt für Autoteile und eine Kfz-Werkstatt. Im östlichen Teil ist ein Discounter und ein derzeit brachlie- gendes Grundstück vorhanden, in der zulaufenden Spitze des Plangebiets sind einige kleinere Gebäude vorhanden, die zum Teil ebenfalls einer gewerblichen Nutzung unterliegen, jedoch auch bewohnt sind. Vorhandenes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich als gewerb- liche Baufläche dar. Die Gleisflächen der Rhein-Sieg-Eisenbahn werden alsSeite 1 von 5 Seite 2 Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Für den Geltungsbereich der Veränderungssperre existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschloss in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009, den Textbebauungsplan Nr. 8023-16 aufzustellen, dessen Geltungsbereich mit dem der Veränderungssperre identisch ist (DS-Nr. 0911394). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn am 23. März 2016 erneut öffentlich bekannt gemacht. Städtebauliche Ziele Aufgrund des Strukturwandels im Bereich des Einzelhandels und der damit verbundenen negativen Folgen für die traditionellen städtischen Zentren, aber auch aufgrund des dadurch bedingten Verlustes der wenigen vorhandenen, dem Handwerk und dem produzierenden Gewerbe vorzuhaltenden Gewerbe- gebietsflächen, ist die städtebauliche Standortsteuerung des Einzelhandels unerlässlich. Wie sich in den letzten Jahren zeigte, beabsichtigen Unternehmen im Bereich des Gewerbegebiets Beuel-Ost wiederholt Einzelhandelsvorhaben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten umzusetzen. Im Plangebiet konnte die Firma Lidl bereits eine Baugenehmigung für einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriemarkt erwirken. Diese mussten ent- gegen den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Stadt schlussendlich erteilt werden, nachdem kein Bebauungsplan zur Regelung der Einzelhandels- vorhaben vorhanden war. Durch das Aufstellen von Bebauungsplänen jedoch kann die Stadt die Entwicklung des Gewerbegebiets gemäß ihren Vorstellun- gen lenken. Als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Steue- rung des Einzelhandels im Bonner Stadtgebiet dient das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK), welches der Rat der Stadt Bonn im Jahr 2008 beschlossen hat und 2012 fortgeschrieben wurde (DS-Nrn. 0811198 und 1113540). Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8023-16 haben das Ziel, Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß den Vorgaben des Zentrenkonzeptes BEZK auszuschließen. Damit soll den Ansiedlungsinteressen derartiger Nutzungen entgegengewirkt und die be- troffenen Flächen für das produzierende verarbeitende Gewerbe vorgehalten werden. Im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 8023-16 legt das BEZK kein Zentrum fest. Mit dem Erlass der Veränderungssperre und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8023-16 kann durch die geplanten Festsetzungen ein Beitrag zum Erhalt des bestehenden Zentrums Beuel geleistet werden, wel- ches für die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der nicht motorisierten Käuferschichten, mit Gütern des täglichen Bedarfs von be- sonderer Bedeutung ist. Durch die ungesteuerte Ansiedlung von Einzelhan- delsbetrieben am peripheren Standort des Plangebiets könnte die wirtschaftli- che Existenz derjenigen Betriebe bedroht oder gar vernichtet werden, die eine verbrauchernahe Versorgung in den genannten Zentren gewährleisten. Mit Beschluss des Rates vom 28. Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das bestehende Einzelhandelskonzept aufgrund von veränderten Rahmenbe-Seite 2 von 5 Seite 3 dingungen in der gesamten Bonner Siedlungsstruktur, einer veränderten Mark- tentwicklung und neuer rechtlicher Vorgaben fortzuschreiben (DS-Nr. 202307). Die Fortschreibung ist Anfang 2023 gestartet. Der Prozess wird voraussichtlich noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen und wird durch mehrere Beteili- gungsformate begleitet (DS-Nr. 240101). Erkennbar ist bereits jetzt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8023-16 und die Verlängerung der Veränderungssperre keine Entwicklung darstellt, welche dem zukünftigen Zen- trenkonzept zuwiderläuft. Anlass zum Erlass einer Veränderungssperre Der Verwaltung wurde mit Schreiben vom 7. Februar 2023 ein Antrag auf Nut- zungsänderung einer gewerblichen Halle in ein Lebensmittelgeschäft vorgelegt. Das Vorhaben widerspricht sowohl den Planungszielen des Bebauungsplans Nr. 8023-16 als auch dem Bonner Einzelhandel- und Zentrenkonzept. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses und der formulierten Ziele und Zwecke der Planung wurde die Entscheidung über den Bauantrag deshalb nach § 15 BauGB mit Bescheid vom 9. Juni 2023 bis zum 6. Februar 2024 zurückgestellt (Az.: 40118/2023 BG). Sicherung der Planungsziele Um einer weiteren städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern be- schloss der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 22. August 2023 den Er- lass einer Veränderungssperre (DS-Nr. 231180). Die am 13. September 2023 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45 in Kraft getretene Veränderungs- sperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zurückstellung des Baugesuchs am 6. Februar 2023 abgelaufene Zeitraum anzurechnen (§ 17 Abs. 1 BauGB). Die individuelle Wirksamkeit der Veränderungssperre, für das die Zurückstellung angesprochen wurde, läuft somit bereits Anfang Februar 2025 ab. Es ist jedoch absehbar, dass der Be- bauungsplan Nr. 8023-16 bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtskraft er- langen wird. Für eine lückenlose Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungs- planes verfolgten Planungsziele ist es daher erforderlich, die Verlänge- rung der Veränderungssperre rechtzeitig vor Ablauf der individuellen Wirksamkeit in der Ratssitzung am 12. Dezember zu beschließen und im Amtsblatt bekanntzumachen. Der Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre und ein Übersichtsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Satzungsentwurf (öffentlich)Seite 3 von 5 Übersichtsplan zur Veränderungssperre (Bebauungsplan Nr. 8023-16) Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich der Veränderungssperre Stadtbezirk Beuel Ortsteil Beuel-Ost Maßstab 1: 2500 Datum: 06.07.2023 100 mSeite 4 von 5 Satzung der Bundesstadt Bonn über die erste Verlängerung der Veränderungssperre im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, für die Fläche zwischen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, Maarstraße bis einschließlich Grundstück Maarstraße Nr. 48, Rhein-Sieg-Eisenbahn und Schwarzer Weg. vom … Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.2024 aufgrund der §§ 14, 16, 17 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen: Einziger Paragraph Die Geltungsdauer der Satzung vom 22.08.2023 über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, für die Fläche zwischen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, Maarstraße bis einschließlich Grundstück Maarstraße Nr. 48, Rhein-Sieg-Eisenbahn und Schwarzer Weg, die mit Bekanntmachung vom 13.09.2023 in Kraft getreten ist, wird um ein Jahr verlängert. Bonn, den K. Dörner OberbürgermeisterinSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de