241796-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
2. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alternative ohne Umsatzsteuer)
Kerndaten
- Nummer
- 241796-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241796-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 2. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alternative ohne Umsatzsteuer) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt nachfolgend zu den Fragestellungen aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 30.01.2025 wie folgt Stellung: Zur Berechnung des Stundensatzes für die Vor- und Nachbereitung wer- den nun angesetzt: 35% A12, 17% A10 und 63% A7 und damit zusammen 115%, warum nicht 100%? Der zeitliche Anteil der in die Gesamtaufgabe involvierten Mitarbeitenden ist getrennt zu betrachten. Da es sich daher nur um Zeitanteile eines Stundensat- zes A 12 (35 von 100), A 10 (17 von 100) und A 7 (63 von 100) handelt, ist die Berechnung so zutreffend. Warum sind zur Überprüfung zwei Personen mit Hochschulstudium erfor- derlich? Die pflichtgemäße Prüfung hinsichtlich des Vorliegens der gesetzlichen Vor- aussetzungen für eine Brandsicherheitswache sowie den Umfang obliegt einem Mitarbeitenden des vorbeugenden Brandschutzes in Besoldungsgruppe A 12. Die Koordination des nachfolgend erforderlichen Personaleinsatzes wird durch einen Mitarbeitenden des Sachgebietes „Freiwillige Feuerwehr“ wahrgenom- men. Die nach A 10 bewertete Stelle ist mit einem Mitarbeitenden unter Wahr- nehmung eines beschränkt prüfungsfreien Aufstiegs aus der Laufbahngruppe 1.2 in die Laufbahngruppe 2.1 gemäß § 14 der Laufbahnverordnung für Beam- tinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes (LVOFeu) ohne Hoch- schulstudium besetzt. Bei Hochrechnung des Stundensatzes für eine A 12-Kraft ergibt sich ein jährlicher Gesamtbetrag von rd. 163.000 EUR. Kann dies richtig sein? Bei der Berechnung ist der Stundensatz der jährlich von der Verwaltung ermit-Seite 1 von 21 Seite 2 telten Kosten eines Büroarbeitsplatzes Feuerwehr A 12 auf Basis der Jahres- durchschnittskosten der vollbeschäftigten BeamtInnen zugrunde gelegt worden. Dieser besteht aus den Kosten der Planstelle mit einem darin enthaltenen Ver- sorgungszuschlag (Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive BeamtInnen) sowie einen pauschalen Betrag für die Beihilfe (Sozial- leistungen) zuzüglich einer Sachkostenpauschale (die z. B. die Ausstattung des Arbeitsplatzes beinhaltet) und einer Pauschale für Verwaltungsgemeinkosten (Kosten anderer Dienststellen, die auf den jeweiligen Arbeitsplatz umgelegt werden z. B. Personalamt, Stadtkasse, Verwaltungsleitung). Der Jahresstun- densatz für die Kosten eines Büroarbeitsplatzes Feuerwehr A 12 für das Jahr 2025 beträgt 160.657,44 € Nach o.a. Beantwortung der Fragestellungen aus der Sitzung vom 30.01.2025 schlägt die Verwaltung die Beschlussfassung der Entgeltordnung gemäß der Anlage zu DS 241796-02 ST (neue Anlage wegen Änderung des Datums des Inkrafttretens) vor. Anlage/n 1 Entgeltordnung ohne Ust_2025 (öffentlich)Seite 2 von 21 Anlage A 2. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S.886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 762) sowie des § 41 Absatz 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/ SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5.März 2024 (GV.NRW. S. 136) folgende Entgeltordnung beschlossen Artikel I Der Entgelttarif zur Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1706), erhält folgende Fassung:Seite 3 von 21 „6. Entgelttarif zur Entgeltordnung 6.1 Personal Brandsicherheitswache 6.1.1 pro Kraft der Brandsicherheitswache je Viertelstunde 8,45 € Pro eingesetzter Kraft wird eine volle Stunde für die An- und Abfahrt berechnet; für jede angefangene Viertelstunde der Wachtätigkeit wird je Kraft der vorgenannte Tarif berechnet. Sollten nach den Vorgaben für die Durchführung der Brandsicherheitswache Löschfahrzeuge benötigt werden, so richtet sich deren Abrechnung nach Ziffer 6.6.2. 6.1.2 Bei kurzfristiger oder nicht erfolgter Absage einer Brandsicherheitswache a) bei Absage weniger als 14 Werktage bis 2 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache pauschal 12,66 € b) bei Absage weniger als 2 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache pauschal 33,78 € c) bei nicht erfolgter Absage der Brandsicherheitswache wird pro Kraft die erste Stunde als volle Stunde nach 6.1.1 für die erfolglose An- und Abfahrt berechnet; jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird nach Tarif 6.1.1 abgerechnet 6.2 Schriftliche Bestätigung über einen Einsatz der Feuerwehr 36,60 € 6.3 Überprüfung und Freigabe von Feuerwehrlaufkarten und/oder Feuerwehrplänen je angefangene Viertelstunde 21,67 € 6.4 schriftlich erteilte gutachtliche Stellungnahme bzw. mündliche Beratung zur Vorbereitung oder Erstellung eines Brandschutzgutachtens/ Brandschutzkonzeptes je angefangene Viertelstunde 22,48 €Seite 4 von 21 6.5 Abnahme von Feuerwehrzufahrten und Anleiterproben zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges je angefangene Viertelstunde einschließlich notwendiger Wegezeiten 22,48 € zuzüglich Fahrkosten nach Ziffer 6.6.1 und nach Ziffer 6.6.2 für das Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug bzw. nach Ziffer 6.6.3 für die Drehleiter je angefangene Viertelstunde einschließlich notwendiger Wegezeiten, sowie die Fahrzeugbesatzung der Einsatzfahrzeuge entsprechend Ziffer 6.11.2 6.6 Einsatz von Fahrzeugen 6.6.1 PKW je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 4,91 € 6.6.2 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 13,93 € 6.6.3 Drehleiter je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 21,53 € 6.6.4 Werkstattwagen je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 8,30 € 6.7 Brandmeldeanlage 6.7.1 Aufschaltungsüberprüfung bei Inbetriebnahme, Änderung oder Erweiterung einer Brandmeldeanlage mit Alarm- weiterleitung zur Feuerwehr oder Beratungsleistungen bei der Erstellung der Brandmeldeanlage 6.7.1.1 Grundentgelt 198,81 € 6.7.1.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,70 € 6.7.2 Einzeltermin aus besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung) 6.7.2.1 Grundentgelt 157,40 € 6.7.2.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,70 €Seite 5 von 21 6.8 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Feuerwehrschlüssel- rohr (FSR) 6.8.1 Inbetriebnahme Feuerwehrschlüsseldepot oder Feuerwehrschlüsselrohr 6.8.1.1 Grundentgelt 197,97 € 6.8.1.2 Grundentgelt, wenn Inbetriebnahme zusammen mit der Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage erfolgt 82,40 € 6.8.1.3 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,60 € 6.8.2 Einzeltermin auf besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung, Schlüsseltausch) 6.8.2.1 Grundentgelt 156,78 € 6.8.2.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,60 € 6.8.3 Jährliche Überprüfung eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) 6.8.3.1 ab dem 1. Kalenderjahr nach Inbetriebnahme pro Jahr und FSD 198,45 € 6.8.3.2 bei der Überprüfung des zweiten oder jedes weiteren FSD in einem Objekt ohne gesonderte Anfahrt pro Jahr und FSD 82,40 € 6.9 Objektfunkanlage (OFA) 6.9.1 Aufschaltungsüberprüfung bei Inbetriebnahme, Änderung oder Erweiterung einer Objektfunkanlage 6.9.1.1 Grundentgelt 335,19 € 6.9.1.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 37,76 €Seite 6 von 21 6.9.2 Einzeltermin auf besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung) 6.9.2.1 Grundentgelt 259,69 € 6.9.2.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 37,76 € 6.10 Halbzylinder „Schließung Bonn“ für Feuerwehrinformationszentrale oder ähnliches Selbstkostenpreis 6.11 Personal 6.11.1 Werkstattpersonal, funk-, fernmeldetechnisches und sonstiges Personal je Person je angefangene Viertelstunde 17,31 € 6.11.2 Fahrzeugbesatzung Einsatzfahrzeuge je Person je angefangene Viertelstunde 17,41 € 6.12 Sonstige Werkstattleistungen 6.12.1 Prüfen und Instandsetzen von Schlauchmaterial, Atemluft-, Sauerstoff- und medizinischem Gerät, Funk- und Fernmeldegerät sowie sonstigem Gerät je angefangene Viertelstunde 17,31 € 6.12.2 Füllen von Atemluft- und Sauerstoffflaschen je angefangene Viertelstunde 17,31 €“ Artikel II Diese Änderung tritt am 01. Mai 2025 in Kraft.Seite 7 von 21 Anlage B Berechnung der Entgelttarife 6.1 Brandsicherheitswachen Bei der Gestellung von Brandsicherheitswachen richtet sich das Entgelt nach dem angeforderten oder dem von der Bundesstadt Bonn für notwendig gehaltenen Umfang. Brandsicherheitswachen werden zu rund 98 % durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und zu 2 % von Mitarbeitenden der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst) der Berufsfeuerwehr (bei besonderen Lagen) geleistet. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die die Brandsicherheitswachen aus der Freizeit heraus leisten, wird ein Stundensatz von 13,25 € zuzüglich der Steuern entsprechend § 40 a Einkommenssteuergesetz (= 17,00 €) und eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlages von 15 % für Bekleidung, Funkgeräte etc. berechnet. Für die Ermittlung der Kosten der Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr werden die tatsächlich mit der Durchführung von Brandsicherheitswachen befassten Mitarbeitenden (siehe b, in 2025: 21) nach Anzahl und Besoldungsgruppe berücksichtigt. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet. Außerdem werden die mit der Vor- und Nachbereitung der Brandsicherheitswachen befassten Sachbearbeitenden prozentual berücksichtigt (Beurteilung und Disposition der Brandsicherheitswachen, Abrechnung der Brandsicherheitswachen mit den Auftraggebern und der Freiwilligen Feuerwehr). Danach ergibt sich folgende „Mischkalkulation“: a) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr 17,00 € 15 % Verwaltungsgemeinkosten (Funkgeräte, Bekleidung etc.) 2,55 € 19,55 € davon 97,68 % 19,10 € b) Mitarbeitende der Berufsfeuerwehr 1.828,19 € geteilt durch 21 ergibt 87,06 € davon 2,32 % 2,02 € c) Vor- und Nachbereitung (Anteil Stundensatz) 35 % A 12 (Sachgebiet 37-2) 33,65 € 17 % A 10 (Sachgebiet 37-12) 13,59 € 63 % A7 (Sachgebiet 37-01) 38,24 € 85,48 €Seite 8 von 21 Gesamtkosten Disposition einer BSHW : 2,7 (durchschnittliche Personalstärke BSHW) : 2,5 (durchschnittliche Dauer der häufigsten BSHW) 85,48 € : 2,7 : 2,5 = 12,66 € d) durchschnittlicher Stundensatz 19,10 € + 2,02 € + 12,66 € = 33,78 € je Viertelstunde 33,78 € : 4 = 8,45 € Sollten nach den Vorgaben für die Durchführung der Brandsicherheitswache Löschfahrzeuge benötigt werden, so richtet sich deren Abrechnung nach Entgelttarif 6.6.2. Bei kurzfristiger oder nicht erfolgter Absage einer Brandsicherheitswache wird zwischen folgenden Fallgruppen unterschieden: a) Absage bis 14 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache kostenfrei b) Absage einer Brandsicherheitswache weniger als 14 Tage bis 2 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache pauschal 12,66 € c) Absage einer Brandsicherheitswache weniger als 2 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache pauschal 33,78 € d) Bei nicht erfolgter Absage der Brandsicherheitswache wird pro Kraft 1 Stunde für die erfolglose An- und Abfahrt berechnet; darüber hinaus wird jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort, die zur Klärung des Sachverhaltes benötigt wird, nach Ziffer 6.1.1 abgerechnet. 6.2 Schriftliche Bestätigungen über einen Einsatz der Feuerwehr Für schriftliche Bestätigungen über einen Einsatz der Feuerwehr werden in Anwendung der Gebührentarif-Nr. 15 der Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn die tatsächlichen Kosten für die Bearbeitung erhoben. ¼ Std. A9 Büroarbeitsplatz Feuerwehr 19,340 € ¼ Std. A10 Arbeitsplatz Verwaltung 17,260 € 36,600 € insgesamt 36,60 €Seite 9 von 21 6.3 Überprüfung und Freigabe von Feuerwehrlaufkarten und/oder Feuerwehrplänen Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten dienen im Einsatzfall den vorgehenden Einsatzkräften als standardisiertes Instrument für eine schnelle Orientierung, sowie zu Beurteilung der Lage. Sie bilden das Gebäude und Feuerwehraufstellflächen ab, geben Hinweise auf potentielle Einsatzschwerpunkte und Gefahren für Nutzende, Nachbarn und Einsatzkräfte. Feuerwehrpläne werden bei komplexen Gebäudestrukturen und im Rahmen der Aufschaltbedingungen von Brandmeldeanlagen auf die Brandmeldeübertragungsanlage der Bundesstadt Bonn gefordert. Feuerwehrlaufkarten bilden den schnellsten Weg vom Feuerwehranlaufpunkt zum ausgelösten Brandmelder ab und sind für die schnelle Erkundung des Schadensereignisses zwingend notwendig. Die notwendige Prüfung und Freigabe resultiert daraus, dass die Einheitlichkeit des Planmaterials gewährleistet und ortsspezifische Festlegungen im Stadtgebiet Bonn berücksichtigt werden müssen. Die Prüfungen werden von 10 Mitarbeitenden der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ durchgeführt. Insoweit wurde hier ein Mittelwert der Stundensätze aller Mitarbeitenden in diesem Bereich gebildet. Es wird je angefangene Viertelstunde abgerechnet. Berechnung: 866,94 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 10 = 86,69 € je Viertelstunde 86,69 € : 4 = 21,67 € 6.4 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme bzw. mündliche Beratung zur Erstellung eines Brandschutzgutachten oder Brandsicherheitskonzeptes Diese Beratungen und auf Anforderung auch gutachterliche Stellungnahmen werden von 11 Mitarbeitenden der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ durchgeführt. Insoweit wurde hier ein Mittelwert der Stundensätze aller Mitarbeitenden in diesem Bereich gebildet. Es wird je angefangene Viertelstunde abgerechnet. Berechnung: 989,05 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 11 = 89,91 € je Viertelstunde 89,91 € : 4 = 22,48 €Seite 10 von 21 6.5 Abnahme von Feuerwehrzufahrten und Anleiterproben zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges Die Abnahmen von Feuerwehrzufahrten und Anleiterproben zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges werden durch die unter Ziffer 6.4 aufgeführten Mitarbeitenden der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ sowie durch Mitarbeitende des Einsatzdienstes (Besatzung des Hilfeleistungslöschfahrzeugs oder der Drehleiter) durchgeführt. Es wird die angefallene Zeit der Mitarbeitenden je angefangene Viertelstunde nach Ziffer 6.11.2 der Entgeltordnung in Rechnung gestellt. Außerdem werden Fahrkosten für das von der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ eingesetzte Fahrzeug gemäß Ziffer 6.6.1 sowie Kosten für den Einsatz des Hilfeleistungslöschfahrzeugs oder der Drehleiter gemäß Ziffer 6.6.2 / 6.6.3 in Rechnung gestellt. 6.6 Einsatz von Fahrzeugen Bei den Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen sind Fixkosten wie z.B. kalkulatorische Kosten für die Abschreibung, Verzinsung und Versicherung sowie variable Kosten wie z.B. Tank-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Materialkosten berücksichtigt. Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h. nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden. Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskosten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt. Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentarifen für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von Einsätzen anfallen (Vorhaltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Danach dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt werden, sondern müssen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde ist bei der Berechnung der Tarife für den Einsatz von Fahrzeugen in analoger Anwendung zur Kalkulation der Fahrzeugkosten in der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden worden. Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV- Untersuchungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Tarif für den Einsatz von Fahrzeugen wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 11 von 21 Fahrzeugtyp Pkw Lösch- und Hilfeleistungs- fahrzeug Drehleiter Werkstattwagen 1. Abschreibung 2.299,95 € 18.210,87 € 28.453,09 € 4.280,02 € (8 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (8 Jahre) 2. Verzinsung 152,78 € 5.364,93 € 3.398,96 € 337,44 € vom Nettoaufwand 3. Fixkosten bonnOrange 405,85 € 508,03 € 481,21 € 400,73 € 4. Unterhaltung u. Betrieb - eigene Werkstätten 3.943,04 € 12.412,92 € 15.749,19 € 7.200,96 € - bonnOrange 1.394,42 € 8.642,09 € 12.696,40 € 1.484,50 € Einsatzstunden p.a. 276,23 397,60 345,17 226,29 Summe Fixkosten (Nr. 1 – 3) 2.858,57 € 24.083,83 € 32.333,25 € 5.018,19 € Fixkosten pro Jahresstunde (1/8760) 0,326 € 2,749 € 3,691 € 0,573 € variable Kosten (Nr. 4) 5.337,46 € 21.055,01 € 28.445,54 € 8.685,46 € variable Kosten pro Einsatzstunde 19,323 € 52,955 € 82,410 € 32,617 € Kosten pro Einsatzstunde 19,649 € 55,704 € 86,101 € 33,190 € je Viertelstunde 4,912 € 13,926 € 21,525 € 8,297 € gerundet 4,91 € 13,93 € 21,53 € 8,30 €Seite 12 von 21 6.7 Brandmeldeanlage (BMA) Auch wenn der Betrieb und die Unterhaltung der Brandmeldeanlagen an einen Konzessionär übertragen worden ist, so sind einige Tätigkeiten, die erforderlich sind, um einen sicheren Betrieb der Brandmeldeanlage zu gewährleisten, bei der Feuerwehr verblieben (siehe nachfolgende Tarife). 6.7.1 Aufschaltungsüberprüfung bei Inbetriebnahme, Änderung oder Erweiterung einer Brandmeldeanlage mit Alarmweiterleitung zur Feuerwehr oder Beratungs- leistungen bei der Erstellung der Brandmeldeanlage Es wird ein Grundentgelt erhoben, das einen 2-fachen Stundensatz (einen Anteil des Verwaltungsaufwandes und einen Anteil des Personals vor Ort), sowie eine Fahrzeugpauschale enthält. Für jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird ein Viertel des Stundensatzes der für diese Aufgaben verantwortlichen Mitarbeitenden berechnet. Der Stundensatz beträgt 82,81 € und setzt sich wie folgt zusammen: 248,44 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 3 = 82,81 € je Viertelstunde 82,81 € : 4 = 20,70 € Grundentgelt: 2 x Stundensatz Mitarbeitende 165,62 € Fahrzeugpauschale (Stundensatz Werkstattwagen) 33,19 € Insgesamt 198,81 € 6.7.2 Einzeltermin aus besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung) Das Entgelt für einen Einzeltermin aus besonderem Anlass setzt sich aus dem 1,5-fachen Stundensatz (wie unter 6.7.1 dargestellt) und der Fahrzeugpauschale zusammen. Für jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird ein Viertel des Stundensatzes der für diese Aufgaben verantwortlichen Mitarbeitenden berechnet. Grundentgelt: 1,5 x Stundensatz Mitarbeitende 124,21 € Fahrzeugpauschale (Stundensatz Werkstattwagen) 33,19 € Insgesamt 157,40 €Seite 13 von 21 6.8 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Feuerwehrschlüsselrohr (FSR) 6.8.1 Inbetriebnahme Feuerwehrschlüsseldepot oder Feuerwehrschlüsselrohr Es wird ein Grundentgelt erhoben, das einen 2-fachen Stundensatz (einen Anteil des Verwaltungsaufwandes und einen Anteil des Personals vor Ort), sowie eine Fahrzeugpauschale enthält. Für jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird ein Viertel des Stundensatzes der für diese Aufgaben verantwortlichen Mitarbeitenden berechnet. Allerdings sind hier andere Mitarbeitende tätig, so dass sich ein anderer Stundensatz als unter 6.7 ergibt. Der Stundensatz beträgt 82,39 € und setzt sich wie folgt zusammen: 329,57 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 4 = 82,39 € je Viertelstunde 82,39 € : 4 = 20,60 € Grundentgelt: 2 x Stundensatz Mitarbeitende 164,78 € Fahrzeugpauschale (Stundensatz Werkstattwagen) 33,19 € Insgesamt 197,97 € Wenn die Inbetriebnahme zusammen mit der Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage erfolgt, reduziert sich das Grundentgelt, weil dann keine separate Anfahrt erfolgen muss. 6.8.2 Einzeltermin aus besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung, Schlüsseltausch) Das Entgelt für einen Einzeltermin aus besonderem Anlass setzt sich aus dem 1,5-fachen Stundensatz (wie unter 6.8.1 dargestellt) und der Fahrzeugpauschale zusammen. Für jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird ein Viertel des Stundensatzes der für diese Aufgaben verantwortlichen Mitarbeitenden berechnet. Grundentgelt: 1,5 x Stundensatz Mitarbeitende 123,59 € Fahrzeugpauschale (Stundensatz Werkstattwagen) 33,19 € Insgesamt 156,78 € 6.8.3 Jährliche Überprüfung eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) Das Entgelt orientiert sich am jährlichen durchschnittlichen personellen Aufwand von etwa 2 Stunden für die Überprüfung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie der Inanspruchnahme eines Fahrzeugs. Es wird ab dem 1. Kalenderjahr nach Inbetriebnahme pro Jahr und FSD als Pauschale erhoben. Sollten sich in einem Objekt weitere FSD befinden, wird pro Jahr und weiterem FSD eine reduzierte Pauschale von 82,40 € berechnet, da keine erneute An- und Abfahrt erfolgt.Seite 14 von 21 6.9 Objektfunkanlage (OFA) In Gebäuden, bei denen durch ihre Größe oder die bauliche Beschaffenheit Einschränkungen beim digitalen Sprechfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu erwarten sind, kann eine Objektfunkanlage bauordnungsrechtlich gefordert werden. Solche Objekte mit einer, zusätzlich zur Brandmeldeanlage, erforderlichen Objektfunkanlage bedürfen weiterer kostenpflichtiger Tätigkeiten durch die Feuerwehr. Die entsprechenden Tarife sind nachfolgend aufgeführt. 6.9.1 Aufschaltungsüberprüfung bei Inbetriebnahme, Änderung oder Erweiterung einer Objektfunkanlage Es wird ein Grundentgelt erhoben, das einen 2-fachen Stundensatz (einen Anteil des Verwaltungsaufwandes und einen Anteil des Personals vor Ort) von 2 Personen, sowie eine Fahrzeugpauschale enthält. Für jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort werden jeweils zwei Viertel des Stundensatzes der für diese Aufgaben verantwortlichen Mitarbeitenden berechnet. Die Aufschaltüberprüfung muss immer von 2 Mitarbeitenden vorgenommen werden. Der Stundensatz beträgt 75,50 € und setzt sich wie folgt zusammen: 226,49 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 3 = 75,50 € p. P. je Viertelstunde 75,50 € : 4 = 18,88 € p. P. Grundentgelt: 2 x 2 Stundensatz Mitarbeitende 302,00 € Fahrzeugpauschale (Stundensatz Werkstattwagen) 33,19 € Insgesamt 335,19 € 6.9.2 Einzeltermin aus besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung) Das Entgelt für einen Einzeltermin aus besonderem Anlass setzt sich aus dem 1,5-fachen Stundensatz (wie unter 6.9.1 dargestellt) für 2 Personen und der Fahrzeugpauschale zusammen. Für jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird ein Viertel des Stundensatzes der für diese Aufgaben verantwortlichen Mitarbeitenden berechnet. Da der Termin immer von 2 Mitarbeitenden vorgenommen werden muss, wird der ermittelte Betrag dann mit 2 multipliziert. Grundentgelt: 2 x 1,5 Stundensatz Mitarbeitende 226,50 € Fahrzeugpauschale (Stundensatz Werkstattwagen) 33,19 € Insgesamt 259,69 €Seite 15 von 21 6.10 Halbzylinder „Schließung Bonn“ für Feuerwehrinformationszentrale oder ähnliches Falls der Einbau eines entsprechenden Zylinders erforderlich ist, wird hierfür der Selbstkostenpreis berechnet. 6.11 Personal 6.11.1 Werkstattpersonal, funk-, fernmeldetechnisches und sonstiges Personal Für die Berechnung des Stundensatzes wird von folgenden Grundlagen ausgegangen: 1. Berücksichtigt werden die tatsächlich in den Werkstätten eingesetzten Mitarbeitenden nach Anzahl und tatsächlicher Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe. 2. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personal- und Organisationsamt festgestellten Arbeitsplatzkosten für Beamtinnen und Beamte bzw. für Beschäftigte mit Büroarbeitsplätzen auf Basis der tatsächlich entstandenen Jahresdurchschnittskosten 2025 zuzüglich einem kalkulatorischem Zuschlag von 8,81 % für das Jahr 2025 bei den Beamtinnen und Beamten. Bei den Beschäftigten wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 11,70 % für Tarifanpassungen für das Jahr 2025 zugrunde gelegt. In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenanteil, der Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatzleitrechner) beinhaltet. Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpauschale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufgaben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskosten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben. 3. Als Jahresarbeitszeit werden 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) bei den Beamtinnen und Beamten und 1.590 Stunden (39-Stunden-Woche) bei den Beschäftigten zugrunde gelegt. 1.259,80 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeitenden) : 18,2 = 69,22 € je Viertelstunde: 69,22 € : 4 = 17,31 € 6.11.2 Fahrzeugbesatzung Einsatzfahrzeuge Dieser Tarif betrifft die Besatzung der unter den Tarif-Ziffern 6.6.2 und 6.6.3 aufgeführten Einsatzfahrzeuge. Die Höhe des Tarifs entspricht der Tarif-Nummer 1.1.1 „Beamtin / Beamter des Einsatzdienstes“. der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn. Verwendet wird der Tarif in der Regel bei der Berechnung der Leistung nach Tarif-Ziffer 6.5 „Abnahme von Feuerwehrzufahrten und Anleiterproben zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges“.Seite 16 von 21 6.12 Sonstige Werkstattleistungen 6.12.1 u. Prüfen und Instandsetzen, Füllen von Atemluft- und Sauerstoffflaschen 6.12.2 Die Tarife für die sonstigen Leistungen orientieren sich am tatsächlichen personellen Werkstattaufwand entsprechend des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes und werden je angefangene Viertelstunde gem. Tarifstelle 6.11.1 abgerechnet.Seite 17 von 21 Anlage C Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn neu alt Tarif- Nr. Bezeichnung Euro Euro 6.1 Personal Brandsicherheitswache 6.1.1 pro Kraft der Brandsicherheitswache je Viertelstunde 8,45 8,90 Pro eingesetzter Kraft wird eine volle Stunde für die An- und Abfahrt berechnet; für jede angefangene Viertelstunde der Wachtätigkeit wird je Kraft der vorgenannte Tarif berechnet. Sollten nach den Vorgaben für die Durchführung der Brandsicherheitswache Löschfahrzeuge benötigt werden, so richtet sich deren Abrechnung nach Ziffer 6.6.2. 6.1.2 Bei kurzfristiger oder nicht erfolgter Absage einer Brandsicherheitswache a) bei Absage weniger als 14 Werktage bis 2 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache pauschal 12,66 16,68 b) bei Absage weniger als 2 Werktage vor Beginn der Brandsicherheitswache pauschal 33,78 35,60 c) bei nicht erfolgter Absage der Brandsicherheitswache wird pro Kraft die erste Stunde als volle Stunde nach 6.1.1 für die erfolglose An- und Abfahrt berechnet; jede weitere angefangene Viertelstunde vor Ort wird nach Tarif 6.1.1 abgerechnet 6.2 Schriftliche Bestätigung über einen Einsatz der Feuerwehr 36,60 36,20 6.3 Überprüfung und Freigabe von Feuerwehrlaufkarten und/oder Feuerwehrplänen je angefangene Viertelstunde 21,67 22,16 6.4 schriftlich erteilte gutachtliche Stellungnahme bzw. mündliche Beratung zur Vorbereitung oder Erstellung eines Brandschutzgutachtens/ Brandschutzkonzeptes je angefangene Viertelstunde 22,48 23,05Seite 18 von 21 neu alt Tarif-Nr. Bezeichnung Euro Euro 6.5 Abnahme von Feuerwehrzufahrten und Anleiterproben zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges je angefangene Viertelstunde einschließlich notwendiger Wegezeiten 22,48 23,05 zuzüglich Fahrkosten nach Ziffer 6.6.1 und nach Ziffer 6.6.2 für das Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug bzw. nach Ziffer 6.6.3 für die Drehleiter je angefangene Viertelstunde einschließlich notwendiger Wegezeiten, sowie die Fahrzeug-besatzung der Einsatzfahrzeuge entsprechend Ziffer 6.11.2 6.6 Einsatz von Fahrzeugen 6.1.1 PKW je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 4,91 4,35 6.6.2 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 13,93 14,33 6.6.3 Drehleiter je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 21,53 26,54 6.6.4 Werkstattwagen je angefangene Viertelstunde pro Fahrzeug 8,30 8,49 6.7 Brandmeldeanlage (BMA) 6.7.1 Aufschaltungsüberprüfung bei Inbetriebnahme, Änderung oder Erweiterung einer Brandmeldeanlage mit Alarmweiterleitung zur Feuerwehr oder Beratungsleistungen bei der Erstellung der Brandmeldeanlage 6.7.1.1 Grundentgelt 198,81 205,63 6.7.1.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,70 21,46 6.7.2 Einzeltermin aus besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung) 6.7.2.1 Grundentgelt 157,40 162,71 6.7.2.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,70 21,46Seite 19 von 21 neu alt Tarif-Nr. Bezeichnung Euro Euro 6.8 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Feuerwehrschlüsselrohr (FSR) 6.8.1 Inbetriebnahme Feuerwehrschlüsseldepot oder Feuerwehrschlüsselrohr 6.8.1.1 Grundentgelt 197,97 198,73 6.8.1.2 Grundentgelt, wenn Inbetriebnahme zusammen mit der Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage erfolgt 82,40 82,40 6.8.1.3 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,60 20,60 6.8.2 Einzeltermin auf besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung, Schlüsseltausch) 6.8.2.1 Grundentgelt 156,78 157,54 6.8.2.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 20,60 20,60 6.8.3 Jährliche Überprüfung eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) 6.8.3.1 ab dem 1. Kalenderjahr nach Inbetriebnahme pro Jahr und FSD 198,45 198,73 6.8.3.2 bei der Überprüfung des zweiten oder jedes weiteren FSD in einem Objekt ohne gesonderte Anfahrt pro Jahr und FSD 82,40 82,40 6.9 Objektfunkanlage 6.9.1 Aufschaltungsüberprüfung bei Inbetriebnahme, Änderung oder Erweiterung einer Objektfunkanlage 6.9.1.1 Grundentgelt 335,19 343,39 6.9.1.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 37,76 38,68 6.9.2 Einzeltermin auf besonderem Anlass (z.B. Wiederholungsprüfung) 6.9.2.1 Grundentgelt 259,69 266,03 6.9.2.2 zuzüglich je angefangene Viertelstunde 37,76 38,68 6.10 Halbzylinder „Schließung Bonn“ für Feuerwehrinformationszentrale oder ähnliches SelbstkostenpreisSeite 20 von 21 neu alt Tarif-Nr. Bezeichnung Euro Euro 6.11 Personal 6.11.1 Werkstattpersonal, funk-, fernmeldetechnisches und sonstiges Personal je Person je angefangene Viertelstunde 17,31 17,21 6.11.2 Fahrzeugbesatzung Einsatzfahrzeuge je Person je angefangene Viertelstunde 17,41 15,79 6.12 Sonstige Werkstattleistungen 6.12.1 Prüfen und Instandsetzen von Schlauchmaterial, Atemluft-, Sauerstoff- und medizinischem Gerät, Funk- und Fernmeldegerät sowie sonstigem Gerät je angefangene Viertelstunde 17,31 17,21 6.12.2 Füllen von Atemluft- und Sauerstoffflaschen je angefangene Viertelstunde 17,31 17,21Seite 21 von 21
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de