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241793 · Beschlussvorlage

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

Nummer
241793
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241793
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz
für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für bestimmte Pflicht-
leistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer Satzung erheben.
II. Städtische Rechtsgrundlagen
Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 01.
März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt zum 01.01.2024
(DS 231914) angepasst.
III. Kostenanpassung
Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2024 erfolgten
Erhöhungen der Bezüge der Beamt: innen. Für die Besoldungsanpassung in
2025 wurde auf Grundlage der Werte aus 2023 ein kalkulatorischer Zuschlag
von 8,81 % für die Beamt:innen zugrunde gelegt sowie für die tariflich Beschäf-
tigten ein kalkulatorischer Zuschlag von 11,70 %.
Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl Ver-
änderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund der unter-
schiedlichen variablen Kosten (z. B. für Reparaturen), die auf die tatsächliche
Nutzung der Fahrzeuge (Jahreskilometer) umgelegt werden.Seite 1 von 10
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Unabhängig davon sind die fixen Kosten je Fahrzeug zu sehen, die als sog.
Vorhaltekosten auf die Jahresstunden umgelegt werden.
Auf Grund eines verwaltungsgerichtlichen Hinweises können kalkulatorische
Kosten für die Unterbringung der Fahrzeuge in die Kalkulation der Fahrzeug-
kosten nicht mehr einberechnet werden.
Die Änderungen des KAG ist mit dem 15.12.2022 in Kraft getreten und damit
gelten nun die neuen gesetzlichen Vorgaben für die kalkulatorische Verzinsung.
Für die Ist- Berechnung der kalkulatorischen Kosten ab dem Haushaltsjahr
2022 wird damit der jeweilige Nominalzinssatz aus dem 30-jährigen Durch-
schnitt der Emissionsrenditen lt. Bezeichnung in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KAG
verwendet.
Um eine Kontinuität zu erreichen und Schwankungen in den Kostenersatztari-
fen der Fahrzeuge zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation die Fahrzeugkos-
ten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert
gebildet.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird seit 2010 aufgrund eines Urteils des
OVG Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05 verzichtet, da dieses in dem ver-
handelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu ei-
ner Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat.
Die Berechnung der Tarife ergibt sich aus Anlage B. Eine Gegenüberstellung
von alten und neuen Tarifen ist als Anlage C beigefügt.
Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine
Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2025.
Anlage/n
1 2025_Kostenersatzsatzung (öffentlich)Seite 2 von 10
Anlage A
9. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom
17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 762) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.
666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024
(GV.NRW. S. 444) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord-
rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GV.NRW. S. 155), folgende Satzung be-
schlossen:
Artikel I
§ 5 enthält folgende Fassung:
Der Kostenersatz wird durch Bescheid festgesetzt. Er ist innerhalb eines Monats nach Be-
kanntgabe des Bescheides fällig.
Artikel II
Der Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember
2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1683), erhält folgende Fassung:Seite 3 von 10
„Tarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Euro
1 Einsatz von Personal je angefangene
Viertelstd.
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamter / Beamtin des Einsatzdienstes 17,41 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 22,12 €
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 26,77 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 9,02 €
2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene
Viertelstd.
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 13,93 €
2.2 Tanklöschfahrzeug 6,20 €
2.3 Drehleiter 21,53 €
2.4 Kranwagen 48,78 €
2.5 Rüstwagen 45,25 €
2.6 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 50,94 €
2.7 Gerätewagen, LKW 24,65 €
2.8 Tierrettungswagen 3,77 €
2.9 Einsatzleitfahrzeug 6,89 €
2.10 Kommandowagen 5,23 €
2.11 Mannschaftstransportwagen 6,50 €
2.12 Wasserfahrzeuge
2.12.1 Mehrzweckboot 58,72 €
2.12.2 Feuerlöschboot 67,00 €
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten“
Artikel III
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.Seite 4 von 10
Anlage B
Berechnung der Tarife
1 Einsatz von Personal
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamtinnen / Beamten des Einsatzdienstes
Für die Berechnung des Tarifs wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im Einsatzdienst (Alarmdienst) des Brandschutzes und
der Hilfeleistung eingesetzten Mitarbeitenden nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird
ein Durchschnitts-Stundensatz (Mittelwert) gebildet.
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten
Arbeitsplatzkosten für einen Nicht-Büroarbeitsplatz auf der Basis der tatsächlich ent-
standenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2023 zuzüglich eines kalkulatori-
schen Zuschlags von 8,81 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2025. In den
Arbeitsplatzkosten enthalten ist auch ein Sachkostenzuschlag von 10%. Dieser bein-
haltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie
kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatzleitrech-
ner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpauschale von
15 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufgaben (u.a.
Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskosten anderer
Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
2. Als Jahresarbeitszeit werden 1.839 Stunden (48 Stunden-Woche) zugrunde gelegt.
Berechnung:
19.847,37 € (Gesamtstundensatz: 285 (Gesamtzahl = 69,64 €
der Mitarbeitenden) Beamtinnen/Beamte Einsatzdienst)
je Viertelstunde 69,64 € : 4 = 17,41 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung des Tarifs wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im B-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiten-
den nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten
Arbeitsplatzkosten für einen Büroarbeitsplatz (Feuerwehr) auf der Basis der tatsäch-
lich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2023 zuzüglich eines kalku-
latorischen Zuschlags von 8,81 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2025.
In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenzuschlag von 9.700,00 €. Dieser
beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und SchutzkleidungSeite 5 von 10
sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatz-
leitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpau-
schale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufga-
ben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskos-
ten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
Für die Berechnung der Tarife gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.1. Als Jahresarbeits-
zeit werden hier jedoch 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die B-
Dienst-Beamtinnen/Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berechnung:
1.415,35 € (Gesamtstundensatz: 16 (Anzahl Beamtinnen/Beamte B-Dienst) = 88,46 €
der Mitarbeitenden)
je Viertelstunde 88,46 € : 4 = 22,12 €
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung des Tarifs gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.2. Als Jahresarbeits-
zeit werden hier ebenfalls 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die A-
Dienst-Beamtinnen/Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berücksichtigt werden die tatsächlich im A-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiten-
den nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.
Berechnung:
1.499,01 € (Gesamtstundensatz : 14 (Anzahl Beamtinnen/Beamte A-Dienst) = 107,07 €
der Mitarbeitenden)
je Viertelstunde 107,07 € : 4 = 26,77 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr
Zur Berechnung des Tarifs für die Freiwillige Feuerwehr sind die Gesamtkosten der Freiwilli-
gen Feuerwehr, die einsatzbedingt entstehen, ermittelt worden. Darin enthalten sind Kosten
für die Ausbildung, die persönliche Ausrüstung und Schutzbekleidung, die Versicherung, er-
forderliche Tauglichkeitsuntersuchungen, Lohnersatzzahlungen an den jeweiligen Arbeitge-
ber und Einsatzentgelte. Diese Kosten sind in Verhältnis zu den Jahrespflichtstunden der
aktiven Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr gesetzt worden.
Berechnung:
851.734,36 € (Gesamteinsatzkosten FF p.a.) : 23.600 (Jahrespflichtstunden (590 Aktive x
40 Std.) = 36,09 €
je Viertelstunde 36,09 € : 4 = 9,02 €Seite 6 von 10
2 Einsatz von Fahrzeugen
Bei den Fahrzeugkosten sind kalkulatorische Kosten für Abschreibung nach Anschaffungs-
wert, Verzinsung (Fixkosten) sowie Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Material-
kosten (variable Kosten) berücksichtigt.
Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h.
nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden.
Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskos-
ten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt.
Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentarifen
für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vor-
haltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Danach
dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt, sondern müs-
sen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde ist bei der
Berechnung des Kostenersatztarifs zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden
worden.
Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV-Untersu-
chungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Kostenersatzta-
rif der Fahrzeuge wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage her-
angezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 7 von 10
Fahrzeugtyp Lösch- u.
Hilfeleis-
tungsfahr-
zeug
Tanklösch-
fahrzeug
Drehleiter Kran-
wagen
Rüst-
wagen
Wechselauf-
baufahrzeug
(mit Abrollbe-
hälter)
Gerätewagen,
LKW
1. Abschreibung 18.210,87 € 21.034,13 € 28.453,09 € 17.928,25 € 12.134,76 € 8.396,77 € 6.712,85 €
(20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (WLF 20Jahre,
AB 25 Jahre)
(15 Jahre)
2. Verzinsung 5.364,93 € 7.221,42 € 3.398,96 € 10.416,75 € 6.872,58 € 1.307,20 € 621,30 €
vom Nettoaufwand
3. Fixkosten Bonn
Orange
508,03 € 508,03 € 481,21 € 325,62 € 423,04 € 1.073,76 € 391,68 €
4. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 12.412,92 € 12.221,20 € 15.749,19 € 12.114,54 € 11.829,13 € 12.994,93 € 9.206,03 €
- BonnOrange 8.642,09 € 10.365,43 € 12.696,40 € 6.713,19 € 8.984,58 € 3.513,88 € 2.803,40 €
Einsatzstunden p.a. 397,604 1.049,135 345,170 98,135 116,434 81,510 122,910
Summe Fixkosten (Nr.1-3) 24.083,83 € 28.763,58 € 32.333,26 € 28.670,62 € 19.430,38 € 10.777,74 € 7.725,83 €
Fixkosten pro Jahresstunde 2,749 € 3,284 € 3,691 € 3,273 € 2,218 € 1,230 € 0,882 €
variable Kosten (Nr. 4) 21.055,01 € 22.586,63 € 28.445,54 € 18.827,69 € 20.813,70 € 16.508,82 € 12.009,42 €
variable Kosten pro Std. 52,955 € 21.529 € 82,410 € 191,854 € 178,760 € 202,537 € 97,709 €
Kosten pro Einsatzstunde 55,704 € 24,812 € 86,101 € 195,127 € 180,978 € 203,767 € 98,591 €
je Viertelstunde 13,926 € 6,203 € 21,525 € 48,782 € 45,245 € 50,942 € 24,648 €
gerundet 13,93 € 6,20 € 21,53 € 48,78 € 45,25 € 50,94 € 24,65 €Seite 8 von 10
Fahrzeugtyp Tierrettungs-
wagen
Einsatzleit-
wagen
Funkkomman-
dowagen
Mannschafts-
transportwagen
Mehrzweck-
boot
Feuerlösch-
boot
1. Abschreibung 14.405,00 € 14.427,20 € 6.775,92 € 2.971,44 € 3.827,87 € 2.915,01 €
(10 Jahre) (10 Jahre) (8 Jahre) (12 Jahre) (20 Jahre) Steiger/Trep-
penanlage
2. Verzinsung 2.184,00 € 1.265,33 € 450,00 € 233,47 € 451,50 € 1.206,67 €
vom Nettoaufwand Steiger/Trep-
penanlage
3. Fixkosten BonnOrange 167,71 € 308,75 € 355,76 € 224,12 € 56,40 € 8.062,76 €
4. Steuern 116,33 €
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 4.908,92 € 3.943,04 € 3.943,04 € 3.943,04 € 3.375,55 € 34.585,55 €
- BonnOrange 5.073,23 € 6.631,69 € 1.843,23 € 2.333,42 € 4.225,65 €
- Strom gem. Zähler 8.794,95 €
Einsatzstunden p.a. 758,290 411,142 288,636 245,254 32,425 162,720
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 16.873,04 € 16.001,28 € 7.581,68 € 3.429,03 € 4.335,76 € 12.184,44 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
1,926 € 1,827 € 0,865 € 0,391 € 0,495 € 1,391 €
variable Kosten (Nr. 5) 9.982,14 € 10.574,73 € 5.786,27 € 6.276,46 € 7.601,20 € 43.380,50 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
13,164 € 25,720 € 20,047 € 25.592 € 234,387 € 266,596 €
Kosten pro Einsatzstunde 15,090 € 27,547 € 20,912 € 25.983 € 234,882 € 267,987 €
je Viertelstunde 3,773 € 6,887 € 5,228 € 6,496 € 58,720 € 66,997 €
gerundet 3,77 € 6,89 € 5,23 € 6,50 € 58,72 € 67,00 €Seite 9 von 10
Anlage C
Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife
für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen
der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
NEU ALT
§ 5 Fälligkeit
Der Kostenersatz wird durch Bescheid
festgesetzt. Er ist innerhalb eines Monates
nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
§ 5 Fälligkeit
Der Kostenersatz wird durch Bescheid
festgesetzt. Er ist innerhalb eines Monates
nach Zugang des Bescheides fällig.
Tarif-Nr. Tarifart Euro Euro
NEU ALT
1 Einsatz von Personal je angefangene
Viertelstunde.
je angefangene
Viertelstunde
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamte/ Beamtinnen d.
Einsatzdienstes
17,41 15,79
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 22,12 21,82
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 26,77 26,73
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen
Feuerwehr
9,02 7,54
2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene
Viertelstunde.
je angefangene
Viertelstunde
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 13,93 14,33
2.2 Tanklöschfahrzeug 6,20 6,14
2.3 Drehleiter 21,53 26,54
2.4 Kranwagen 48,78 48,87
2.5 Rüstwagen 45,25 48,87
2.6 Wechselaufbaufahrzeug inkl.
Abrollbehälter 50,94 39,70
2.7 Gerätewagen, LKW 24,65 22,24
2.8 Tierrettungswagen 3,77 3,50
2.9 Einsatzleitfahrzeug 6,89 5,66
2.10 Kommandowagen 5,23 5,72
2.11 Mannschaftstransportwagen 6,50 6,21
2.12 Wasserfahrzeuge
2.12.1 Mehrzweckboot 58,72 52,18
2.12.2 Feuerlöschboot 67,00 61,20
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten SelbstkostenSeite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de