241791 · Beschlussvorlage
Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und Angebot „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241791
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241791 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und Angebot „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen, aner- kannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Frauenberatungs- stelle eine Förderung in Höhe von maximal: 76.826 EUR im Jahr 2023 und 78.360 EUR im Jahr 2024 und zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sach- kosten seines Frauenhauses (einschließlich des bislang gesondert ausgewie- senen Angebots „Wohnraum finden“) eine Förderung in Höhe von maximal: 285.530 EUR im Jahr 2023 und 293.730 EUR im Jahr 2024 Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum Erhalt der Maßnahmen wurden auf die voraussichtlichen Förderungen 2023/ 2024 Vorschüsse geleistet. Begründung 1. Frauenberatungsstelle Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ist eine in Bonn zentral gelegene, fest etablierte Anlaufstelle für Frauen mit Gewalterfah- rungen. Sie bietet allen betroffenen Frauen, völlig unabhängig von Faktoren,Seite 1 von 6 Seite 2 wie Alter, Herkunft, sozialer Zugehörigkeit oder finanzieller Hintergrund einen geschützten Raum, in dem parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym bera- ten wird. Dieses niedrigschwellige, qualifizierte Angebot steht aktuell einmal pro Woche in Form von offenen Beratungsstunden zur Verfügung, ansonsten nach Terminabsprache. Es ist jedoch geplant, die offene Beratung wieder sukzessive auszuweiten. Die Beratungsstelle ist von Montag-Freitag von 9-18 Uhr geöffnet. Vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes, welches u.a. die Möglichkeit für die Polizei beinhaltet, gewalttätige Männer für 10 Tage der Wohnung zu verweisen, besteht eine Kooperation mit der Bonner Polizei. In solchen Fällen wird die Beratungsstelle per Fax informiert. In diesen 10 Tagen kann von den Betroffenen beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirkt werden. Die Frauenberatungsstelle hat ein mehrsprachiges Faltblatt entwickelt, das die Polizei bei einem Einsatz den betroffenen Frauen direkt als erste Infor- mation aushändigen kann. In 2023 waren es 115 derartige Fälle, in denen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle dann proaktiv auf die Frauen beratend zugehen. Weiterer Bestandteil des Angebotes ist die Beratung von Bezugsper- sonen gewaltbetroffener Frauen oder ihrer Kinder. Dies sind oft Familienan- gehörige, Freunde/Freundinnen oder Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, aber auch Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen usw. Die Bera- tung von Bezugspersonen machte auch in 2023 ca. 10% der Beratungstätigkeit aus. Inhalte der Beratungen sind Themen wie z.B.: - Aufklärung zum Thema Gewalt in der Beziehung - Akute Verletzungen und gegebenenfalls Notwendigkeit direkter medizini- scher Versorgung - Körperliche und psychische Verletzungsfolgen, auch langfristiger Art - Versuch einer gemeinsamen Prognose zur akuten Gefährdung der Frau durch den Täter einschließlich der Konsequenzen für das weitere Vorge- hen - Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz - Folgen (mit)erlebter Gewalt für die Kinder - Strafrechtliche und zivilrechtliche Bestimmungen/Familienrecht - Ausländerrechtliche Folgen einer möglichen Trennung - Soziale Folgen, Umgang mit der Herkunftsfamilie - Sicherheitstipps für Frauen und Kinder - Vermittlung in weitergehende Hilfen - Stalking - Allgemeine Probleme mit dem Partner/der Partnerin - Trennung, Scheidung, Unterhaltsfragen - Probleme mit den Kindern, Patchwork-Familien - Fragen zum Sorge- bzw. Umgangsrecht - Sozialrechtliche Fragen, Existenzsicherung - Beruf, Arbeit, Mobbing Einmal pro Monat beraten zwei Rechtsanwältinnen, häufige Themen sind Fra- gen des Familien- und Umgangsrechts. Teilweise suchen die betroffenen Frauen den Kontakt über eine telefonische Beratung. Außerhalb der Beratungszeit findet eine Rufumleitung von der Bera-Seite 2 von 6 Seite 3 tungsstelle ins Frauenhaus statt, so dass die Anrufe nicht ins Leere laufen. Ins- gesamt wurden 2023 780 telefonische Beratungen durchgeführt, persönliche Beratungen vor Ort in den Räumen der Beratungsstelle waren es 528. In der Frauenberatungsstelle arbeiten zurzeit eine Sozialpädagogin, drei Sozi- alarbeiterinnen sowie eine Psychologin. Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Gelder für die Frauenberatungs- stelle und ist auf Spenden und Einnahmen aus privatrechtlichen Verfahren (Geldbußen, Ordnungsgelder) angewiesen. 2. Frauenhaus „Als autonomes Frauenhaus stellen wir den hilfesuchenden Frauen nur zwei Fragen: warum möchten Sie ins Frauenhaus und sind Sie in Bonn sicher?“ (Mitarbeiterin Frauen helfen Frauen) Das Frauenhaus bietet Frauen und ihren Kindern, die von körperlicher, seeli- scher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz durch eine sichere Unterkunft und professionelle Beratung und Unterstützung. Die Aufnahme er- folgt schnell und unbürokratisch rund um die Uhr. Ist die Sicherheit der betrof- fenen Frau in Bonn nicht gegeben, wird versucht, einen anderen Frauenhaus- platz mit entsprechendem geographischen Abstand zu finden. Die Dauer des Aufenthaltes im Frauenhaus ist in erster Linie abhängig von Aspekten der Sicherheit, vom Unterstützungsbedarf der Frau und ihrer Kinder sowie zunehmend von der äußerst schwierigen Situation auf dem Bonner Wohnungsmarkt. Die Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen basiert auf dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie umfasst die telefonische Beratung im Vorfeld ei- ner Aufnahme, die verschiedenen Beratungsangebote während des Aufenthal- tes sowie die nachgehende Beratung von Frauen nach dem Frauenhausauf- enthalt. Die Angebote orientieren sich jeweils an der individuellen Lebenssitua- tion und den Bedürfnissen der betroffenen Frauen. Mögliche Unterstützungsangebote sind: - Krisenintervention und Stabilisierung - Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer prak- tischen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.) - Begleitung der Frauen zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht etc. (bei Bedarf) - Gruppenangebote und Gesprächskreise - Beratung zu Themenkomplexen wie gesundheitliche Folgen von Gewalt, Folgen (mit)erlebter Gewalt für Kinder, zivilrechtliche Möglichkeiten, Wege aus der Gewalt u.v.m. Seit Ende der Auflagen im Zuge von SARSCoV2 finden wieder regelmäßig Gruppenangebote statt und die Frauen haben diverse Möglichkeiten für Aus- tausch, Begegnung und Unterstützung untereinander. Neben dem „Haupthaus“ sind inzwischen weitere sechs Wohnungen zur Unter- bringung von Frauen (und deren Kinder) angemietet, die aus bestimmten Gründen nicht im Frauenhaus leben können. Auch diese werden von den Mit-Seite 3 von 6 Seite 4 arbeiterinnen des Frauenhauses jeweils nach entsprechendem individuellen Bedarf begleitet und unterstützt. Insgesamt stehen aktuell 26 Unterbringungs- plätze zur Verfügung. Das Frauenhaus ist seit Bestehen regelmäßig voll belegt bis überfüllt. Frauen, die nicht aufgenommen werden können, werden darin unterstützt, einen freien Platz in einem anderen Haus zu finden. 2023 waren es insgesamt 50 aufge- nommene Frauen und 47 Kinder. Bei 265 Frauen musste eine Aufnahme abge- lehnt werden, 258 wegen Überbelegung, bei 7 aus sonstigen Gründen. 3. Angebot „Wohnraum finden“: Die Thematik, für Bewohnerinnen des Frauenhauses eine Wohnung zu finden, sobald sie für ein selbständiges Wohnen bereit sind, hat sich vor dem Hinter- grund eskalierter Wohnungsnot und Mietpreise zu einer gewaltigen Herausfor- derung entwickelt, die sich inzwischen nicht nur auf die Bezieherinnen von So- zialleistungen beschränkt, sondern auch Erwerbstätige betrifft. Um aber drin- gend benötigte Frauenhausplätze wieder „frei zu machen“ ist die Vermittlung bereiter Frauen in eine eigene Wohnung von enormer Bedeutung. Diesbezüg- lich leistet das Angebot „Wohnraum finden“, welches seit 2017 besteht und bis 2020 über eine Landesprojektförderung als Projekt finanziert wurde, einen ent- scheidenden Beitrag. Eine Mitarbeiterin steht konkret für das Thema zur Verfü- gung und berät auch Ratsuchende bei der Frauenberatungsstelle, so dass in einigen Fällen ggfs. auch Frauenhausaufenthalte vermieden werden können. Die Frauen werden beraten und bedarfsgerecht unterstützt, sowohl bei den organisatorischen Schritten (Vorbereitung notwendiger Unterlagen, wie Schufa- Auskunft, Antrag WBS, aktive Wohnungssuche), als auch den inhaltlichen Fra- gestellungen (welche Bedingungen sind wichtig, finanzielle Möglichkeiten, wel- che Hilfe brauche ich dabei?). Da der Großteil der suchenden Frauen zur Per- sonengruppe gehört, für die es extrem schwer ist, als Mieterinnen akzeptiert zu werden, insbesondere bei der enormen Konkurrenz, stellt Öffentlichkeits-und Netzwerkarbeit einen zentralen Bereich des verstetigten Angebots dar. Vielfach konnten Wohnungen nur durch spezifische Kontakte zu einzelnen Wohnungs- genossenschaften gefunden werden. Da die Wohnungslage sich weiter zu- spitzt, wird die Kooperation im Netzwerk weiter ausgebaut und intensiviert wer- den müssen, damit auszugswillige Frauen nicht länger als benötigt Plätze im Frauenhaus „blockieren“. 4. Finanzierung Neben dem Landeszuschuss setzt der Verein Eigenmittel zur Finanzierung in Form von Geldbußen, Spenden und den Einnahmen von Selbstzahlerinnen ein, die ebenfalls bei der städtischen Förderung berücksichtigt werden. Die vorlie- gende Förderung bezieht sich auf die Betreuungsleistung des Frauenhauses. Darüber hinaus zahlt das Amt für Soziales und Wohnen für die Bezieherinnen von Sozialleistungen einen Tagesmietsatz. Bei der Förderung für die Jahre 2023 und 2024 wurde eine Personalkostenstei- gerung bei der Frauenberatungsstelle sowie dem Frauenhaus berücksichtigt sowie die erhöhten Eingruppierungsstandards des Landes NRW.Seite 4 von 6 Seite 5 Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt: Frauenberatungsstelle Frauenhaus 2021 74.175 EUR 126.060 EUR 2022 75.320 EUR 270.919 EUR (incl. Wohnraum finden) 2023 76.826 EUR 285.530 EUR 2024 78.360 EUR 293.730 EUR Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab in vollem Umfang eine ord- nungsgemäße Mittelverwendung. Der Verein hat seine formalen Pflichten zu- verlässig erfüllt. Hinweis Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö- gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson- derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer- gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder- höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen. Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2023: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Ver- einen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,Vereinen, sons- tige Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 5 von 6 Seite 6 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 362.356,00 EUR 150000506 / 73.1000 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 362.356,00 EUR Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2024: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Ver- einen, sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,Vereinen, sons- tige Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 372.090,00 EUR 150000506 / 73.1000 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 372.090,00 EUR Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de