241788-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241788-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241788-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Kenntnisnahme Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Unter Ziffer 10 der Begründung der o. g. Vorlage hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die gerade mit den Krankenkassen laufenden Gespräche wie in den Jahren zuvor voraussichtlich einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden würden. Im Nachhinein hat sich im Rahmen des Austausches mit den Krankenkassen folgende Entwicklung ergeben: Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt gem. § 14 Abs. 1 RettG NRW auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben. Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertretern der in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger vorgelegt. Im nachfolgenden Austausch konnten zwar Fragestellungen in Bezug auf einzelne Positionen der Gebührenkalkulation wie in den Vorjahren ausgeräumt werden. Ein Einvernehmen konnten jedoch dennoch bislang nicht erreicht werden. In Bonn und vielen weiteren Trägerkommunen wird seitens der Krankenkassen bei den Verhandlungen die Berücksichtigung von sogenannten „Fehlfahrten“, den Einsätzen ohne nachfolgenden Patiententransport, kontrovers diskutiert. Die Kassen stellen unter Berufung auf einen aktuellen Rechtsaufsatz (Pötsch, DÖV 8/2024, S. 695 ff.) die Einstellung der „Fehlfahrten-Kosten“ in die Gebührenkalkulation, so wie sie bislang erfolgt ist, trotz der Regelung in § 14 Abs. 5 RettG NRW („Auch Fehleinsätze können in die Gebührensatzungen als ansatzfähige Kosten aufgenommen werden“) in Frage. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf § 60 SGB V, nach dem die Krankenkassen nur für tatsächlich erbrachte „Transport-Fahrten“ die Kosten übernehmen. Die Kosten für „Fehlfahrten“ gingen dementsprechend zulasten der Träger des Rettungsdienstes. Dieses Vorgehen der Kostenträger stellt eine Abkehr von derSeite 1 von 2 Seite 2 bisherigen Verfahrensweise dar. Im Austausch mit den Krankenkassen zu den Rettungsdienstgebührensatzungen in Bonn war dieses Thema in den Vorjahren nicht strittig. Eine Bewertung der nun aufgebrachten rechtlichen Fragestellung und eine abschließende Information zum Verfahrensstand mit den Kostenträgern wird die Verwaltung bis zur abschließenden Beschlussfassung im Rat am 12.12.2024 vorlegen. In rechtlicher Hinsicht ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ein fehlendes Einvernehmen im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 RettG NRW keine rechtlichen Auswirkungen auf den Erlass einer neuen Rettungsdienstgebührensatzung haben würde. Das abschließende Entscheidungsrecht kann dem kommunalen Satzungsgeber weder eingeschränkt noch genommen werden (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 78 LVerf NRW - Satzungsautonomie). Dies bedeutet, dass auch eine ohne Einvernehmen erlassene Satzung grundsätzlich wirksam ist. Sinn und Zweck des im Vorfeld anzustrebenden Einvernehmens ist es lediglich, nach Möglichkeit zu vermeiden, dass im Nachhinein Unstimmigkeiten bezüglich der gegenüber den Krankenkassen geltend gemachten Kosten auftreten und die Abrechnung erschweren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de