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241788 · Beschlussvorlage

6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

Nummer
241788
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241788-01 ST 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
  2. 241788-02 ST 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
241788
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als
Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlagen B und C)
war Gegenstand der Beratung.
Begründung
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969
in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und
Anlagen erhoben werden.
Gemäß § 6 (1) KAG ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend
vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte
Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder
Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
2. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14.Seite 1 von 35
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Dezember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt am
01.01.2024 (DS 231985) angepasst.
3. Bedarfsplanung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 10.02.2022 die Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2023 in Kraft
getreten ist und die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit
rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn
bildet (DS 211792).
Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt im Wesentlichen die Organisation
des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung unter
Beachtung bestimmter Hilfsfristen. Er legt unter anderem die notwendigen
Vorhaltungen für die notärztliche Versorgung (NEF), den Notfalltransport mit
Rettungswagen (RTW) sowie die Vorhaltungen für den qualifizierten
Krankentransport (KTW) fest.
4. Gebührenentwicklung
Für die Leistungspositionen Notfalltransport (RTW), notärztliche Versorgung
(NEF) und Krankentransport (KTW) ergibt sich folgende Gebührenentwicklung:
siehe Anlage 1 Gebühren Rettungsdienst
Dadurch ergeben sich für das Jahr 2025 folgende prozentuale
Gebührensteigerungen: RTW +3,57%, NEF +0,32% und KTW +7,94%.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird aufgrund eines Urteils des
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05
seit dem Jahr 2009 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines
Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der
Gebührensätze geführt hat.
Die Entwicklung beruht insbesondere auf nachfolgenden Effekten, die sich
gebührenrelevant auswirken:
- Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans/ Kosten der eingebundenen
Leistungserbringer
Im Rahmen des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans erfolgt auch in
2025 die Umsetzung kostenrelevanter Maßnahmen zur Erreichung der dort
ausgewiesenen Entwicklungsziele. Die erfolgte Bindung der Leistungserbringer
für die nächsten 5 Jahre einschließlich der tarifvertraglichen Anpassungen wirkt
sich in Verbindung mit der vorgesehenen Erhöhung der Vorhaltung ab dem
01.01.2025 entsprechend gebührenrelevant aus.
- Umsetzung Notfallsanitätergesetz
Die auf Grund der Gesamtentwicklung im Rettungsdienst notwendigen
Ausbildungsmaßnahmen bei Feuerwehr und eingebundenen Dritten in diesem
Berufsbild wirken sich entsprechend kostenrelevant aus. Drei große
Ausbildungsjahrgänge bilden hierbei die Basis für die zukünftige
Personalbedarfssicherung.Seite 2 von 35
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
- Jährliche Gehaltsanpassung bei städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Neben der zukunftsorientierten Personalbedarfssicherung durch die Ausbildung
von Personal führen auch die Tarif- und Gehaltsanpassungen städtischer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zu Personalkostensteigerungen.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW besteht
ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital
angesetzt oder eine getrennte Verzinsung von Fremdkapital und Eigenkapital
vorgenommen wird.
Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft.
Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der
vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag
31.12.2023 beträgt er 2,90%.
Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt
Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,21% darunter.
Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen
Nominalzinssatz von 2,90 % vorzuschlagen.
Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten
(s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit
vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde
erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Hinblick auf die defizitäre
Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es unerlässlich, bei der
Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen auszuschöpfen und
den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen.
Näheres kann der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres (DS-Nr.
231985) entnommen werden.
- Unterdeckungen aus Vorjahren
Unterdeckungen aus Vorjahren sind zu berücksichtigen, Überdeckungen zur
Dämpfung der Gebührensteigerung stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Eine Quantifizierung der einzelnen Effekte ist auf Grund der Komplexität und
der Vielschichtigkeit der Datengrundlagen nicht möglich.
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührentarife ist als Anlage E
beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Aachen, Bielefeld,
Münster und Köln ist der Anlage F zu entnehmen.
5. Über- und Unterdeckungen
Aufgrund von § 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4 KAG müssen nicht nur
Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb
eines Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden. In den Jahren 2021, 2022
und 2023 sind Über- und Unterdeckungen entstanden, die bis zum Jahr 2027
wieder in die Kalkulation zurückfließen werden
Siehe Anlage 2 Über-/ Unterdeckung 2025
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 dient unter
anderem das bereits vorliegende Betriebsergebnis 2023.Seite 3 von 35
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
6. Notfallrettung RTW
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 ist eine anteilige
Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 383.592,29 € und
eine anteilige Unterdeckung aus 2022 in Höhe von 1.332,55 € eingerechnet
worden.
7. Notarztdienst (NEF)
In der Gebührenbedarfsberechnung 2025 ist eine anteilige Überdeckung aus
dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von -22.108,46 €, eine anteilige
Überdeckung aus 2022 in Höhe von – 88.195,84 € sowie eine anteilige
Überdeckung aus 2023 in Höhe von -66.061,41 € eingerechnet worden.
8. Krankentransport (KTW)
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 ist eine anteilige
Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 207.854,56 € und
eine anteilige Unterdeckung aus 2022 in Höhe von 154.178,42 € eingerechnet
worden.
9. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlage der Gebühren bilden die Art der Versorgung
(Notfallrettung, Notarztdienst, Krankentransport), die Zahl der transportierten
Patienten und Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sie ist in der Regel
unabhängig von der Dauer der Bereitstellung (mit Ausnahme von Wartezeiten
in den Krankenhäusern). Eine Pauschalierung liegt im Ermessensspielraum,
der dem Satzungsgeber eingeräumt ist. Sie wird von den Verwaltungsgerichten
anerkannt.
10. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von
Benutzungsgebühren nach § 14 RettG NRW
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der
Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14 RettG NRW sind die
Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu
beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.
Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertretern der
in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger vorgelegt. Die Verwaltung steht
mit den Verhandlungsführenden im Austausch. Aus derzeitiger Sicht geht die
Verwaltung davon aus, dass zur vorliegenden Gebührensatzung Einvernehmen
erreicht wird. Über das formelle Ergebnis des Austauschs mit den
Krankenkassen kann mündlich berichtet werden.
Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine
Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2025.
Anlage/nSeite 4 von 35
Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich)
1 Anlage 1_Gebühren Rettungsdienst_2025 (öffentlich)
2 Anlage 2_Über_Unterdeckung_2025 (öffentlich)
3 2025_Gebührensatzung Rettungsdienst (öffentlich)Seite 5 von 35
Jahr Rettungswagen (RTW) Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Krankentransport (KTW)
2021 541,92 Euro 432,48 Euro 269,57 Euro
2022 571,29 Euro 429,99 Euro 281,33 Euro
2023 607,70Euro 457,35 Euro 306,60 Euro
2024 628,98 Euro 489,23 Euro 324,05 Euro
2025 651,46 Euro 490,81 Euro 349,77 EuroSeite 6 von 35
Jahr (RTW) (NEF) (KTW)
Betriebsergebnis 2021 -547.137,12 Euro 67.671,79 Euro -630.379,65 Euro
Betriebsergebnis 2022 - 31.633,21 Euro 88.195,84 Euro -209.310,97 Euro
Betriebsergebnis 2023 - 663.962,19 Euro 417.479,13 Euro -693.932,03 Euro
Kalkulation 2021 - 378,36 Euro -100.000,00 Euro 61.732,50 Euro
Kalkulation 2022 300.000,00 Euro -173.014,62 Euro - 55.382,73 Euro
Kalkulation 2023 386.222,21 Euro - 42.675,10 Euro 210.126,55 Euro
Kalkulation 2024 386.222,21 Euro - 45.563,33 Euro 212.398,54 Euro
Kalkulation 2025 384.924,84 Euro - 176.365,71 Euro 362.032,98 Euro
Kalkulation 2026 30.300,66 Euro 0,00 Euro 55.132,55 Euro
Kalkulation 2027 663.962,19 Euro -351.417,72 Euro 693.932,03 EuroSeite 7 von 35
Anlage A
6. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), der §§ 4 und
6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 05. März 2024 (GV.NRW. S. 155) und der §§ 2, 6, 12 und 14 des
Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV.
NRW. S. 458 / SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.
Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
1) Der Gebührenanspruch entsteht mit der Ausfahrt des Fahrzeuges aus der Rettungs-
wache bzw. dem Beginn der Bereitstellung. Die Gebühr wird durch Bescheid festgesetzt.
Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Artikel II
Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn vom 20.12.2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1693) erhält
folgende Fassung:Seite 8 von 35
2
„Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 651,46
Einsatzort bis zum Ziel
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 325,73
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt
1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 651,46
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 10,86
nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2
und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 490,81
Versorgung eines Patienten
2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 490,81
2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 8,18
nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je km
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich
die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um
25% je Person und werden entsprechend anteilig
abgerechnet.Seite 9 von 35
3
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,
wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 349,77
zum Ziel
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 174,89
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt
3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 349,77
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 5,83
nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2
und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des
Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 325,73
von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 325,73
Transplantaten u.a.
4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf
Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 325,73
je ½ Stunde
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 245,41
je ½ Stunde
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 174,89
je ½ Stunde“Seite 10 von 35
4
Artikel III
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Seite 11 von 35
Anlage B
Blatt 1
Notfallrettung
BA 2023 Kalk. 2024 Kalk. 2025
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 2.349.663,38 2.513.156,34 2.628.485,09
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 862.818,78 779.985,94 892.696,16
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 62.380,56 64.289,45 74.476,43
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 168.845,73 172.344,26 190.579,52
504100 Beihilfen 133.753,14 138.982,53 145.863,63
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 1.376,91- 100,00 100,00
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 648,76 629,37 370,38
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 593.419,44 817.886,01 657.562,69
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 130.915,49 165.536,14 144.996,80
507300 Rückstellung Jubiläumszuwe. 1.685,99 258,71 1.343,56
95000110 UML Personalaufwendungen 111,88
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 470.585,69 517.348,77 627.692,04
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 15.226,49 14.000,00 15.000,00
Summe Personalkosten 4.788.678,42 5.184.517,52 5.379.166,30
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 5.511,63 477,70 477,70
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 7.180,27 32.854,86 50.613,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 43.343,04 43.840,00 47.686,80
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 17.463,60 18.000,00 20.000,00
523700 Erstattung an private Unternehmen 1.336,98
523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 8.726.848,65 9.155.531,08 9.653.367,57
525100 Unterhaltung von Fahrzeugen
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) 497,49 - -
525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 65,09 - -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 181.126,94 141.100,00 203.717,97
526100 Bes Aufw. Beschäft. 103,00
527130 Wartung und Pflege von Software 37.014,11 47.472,93 53.589,06
528010 Entsorgungskosten 16,44 400,00 400,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen
(u. a. Dienstleistungen IT-Sicherheit) 5.234,55 5.175,00 23.300,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung
(vorher unter 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen") 1.336.469,98 1.439.000,76 1.606.884,25
541130 Reisekosten 1.745,61 5.000,00 7.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 98.362,82 75.000,00 80.482,10
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 12.577,10 38.038,42 21.878,52
543110 Büromaterial 235,94 400,00 600,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 235,64 447,70 447,70
543130 Telekommunikationsleistungen 7.234,58 9.990,00 9.870,00
543140 Porto und Versandkosten 51,53 100,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 234.910,58 301.458,00 246.458,00
543170 Bewirtungskosten 0,00 350,00 350,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Ausstattung für neue RTW Standorte, Rettungsrucksäcke) 104.051,85 60.129,12 128.567,85
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
( Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 5.989,23 4.194,20 3.760,67
543192 Mitgliedsbeiträge 31,66 12,00 6,67
544800 Sonstige Schadensfälle 1.062,77
545100 Mieten (bis 2019 in 523700 "Erstattung an private Unternehmen" enthalten) 18.759,90 17.892,00 20.151,35
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 101.850,00 95.200,00 120.000,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 44.514,89 8.400,00 46.000,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 274.424,43 395.000,00 300.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 191.526,32 195.000,00 200.000,00
94000003 Verrechnung Sachaufwand (Büropapier) 6.101,32 7.000,00 7.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 706,93
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 17.776,54- 16.500,00- 19.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 197.456,06 230.000,00 230.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 114.536,35 100.000,00 117.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 6.197,93 6.000,00 6.200,00
94000025 Verrechnung Druckerei 129,48 4.000,00 2.000,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 77,84 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 6.926,85 2.500,00 7.000,00
95000063 Umlage Büromaterial 58,52
94000065 Verrechnung FAIRgabe, VMS 8.477,68 11.000,00 11.000,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 2.761,65 2.000,00 3.000,00
94000083 Verrechnung Porto 8.129,58 9.000,00 8.500,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung der Berufsfeuerwehr") 517.104,23 637.099,46 642.056,39
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 221.455,75 240.000,00 240.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 364.455,40 450.000,00 400.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 2.006,80 1.500,00 2.100,00
95000183 Umlage Mieten SGB 19.429,36 21.000,00 21.000,00
Summe Sachkosten 12.918.011,81 13.794.963,23 14.523.565,60
kalkulatorische Zinsen 91.582,66 149.586,25 153.950,73
kalkulatorische Abschreibungen 815.815,49 990.386,00 1.396.283,73
kalkulatorische Mieten 142.067,40 142.067,40 142.757,40
Summe kalkulatorische Kosten 1.049.465,55 1.282.039,65 1.692.991,86
Summe Kosten 18.756.155,78 20.261.520,40 21.595.723,76
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf
448200 Erstattung von Gemeinden (GV) - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 2.371,50- 1.500,00- 1.500,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen 18.045,76- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte 396,53-
95000060 Umlage Kostenerstattung 2,75- - -
systembedingte Fehleinsätze 634.438,80-
Summe Entlastungen 655.255,34- 1.500,00- 1.500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 386.222,21 386.222,21 384.924,84
Gesamtkosten 18.487.122,65 20.646.242,61 21.979.148,60Seite 12 von 35
Gebührenbedarfsberechnung 2025 Anlage B
Notfallrettung (RTW) Blatt 2
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 21.979.148,601
Summe der Recheneinheiten 33.738,117 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 651,463
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 31.273,000 1,00000 31.273,0000 651,463 651,46 20.373.108,58 628,98 3,57
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 130,000 0,50000 65,0000 325,732 325,73 42.344,90 314,49 3,57
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 3,000 1,00000 3,0000 651,463 651,46 1.954,38 628,98 3,57
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 80.287 0,01667 1.338,1170 10,858 10,86 871.917,04 10,49 3,53
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 72,000 0,50000 36,0000 325,732 325,73 23.452,56 314,49 3,57
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 3,000 0,50000 1,5000 325,732 325,73 977,19 314,49 3,57
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 325,732 325,73 325,73 314,49 3,57
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 1.021,000 1,00000 1.021,0000 651,463 651,46 665.140,66 628,98 3,57
Summen 33.738,1170 21.979.221,04
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 21.979.221,04
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 1.021 665.140,66 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 21.314.080,38
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 21.314.080,38
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 72,44 € ist rundungsbedingtSeite 13 von 35
Anlage B
Blatt 3
Notarztdienst
BA 2023 Kalk. 2024 Kalk. 2025
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 1.159.350,92 1.235.007,29 1.304.941,11
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 195.671,58 211.569,48 279.452,80
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 14.439,65 16.506,65 20.634,45
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 39.317,65 44.337,27 56.148,79
504100 Beihilfen 64.606,80 68.857,82 71.175,61
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 659,66- 100,00 100,00
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 3.880,47 1.479,48 4.215,17
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 217.580,22 409.914,19 241.243,05
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 47.555,54 83.413,03 52.658,96
507300 Rückst. Jubiläumszuwendungen 540,22 121,98 624,47
95000110 UML Personalaufwendungen 57,64
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 36.371,25 40.109,68 46.989,58
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 3.443,12 3.500,00 3.500,00
Summe Personalkosten 1.782.155,40 2.114.916,87 2.081.683,99
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 764,86 281,00 281,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 3.252,41 13.516,25 20.629,60
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche
(UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.361.693,56 1.547.564,29 1.646.946,04
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 17.463,59 18.000,00 20.000,00
523700 Erstattungen an private Unternehmen
(Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 356.900,20 432.877,00 794.847,86
523800 Erstattung an übrige Leistungserbringer (Disposition von Interhospitaltransporten) 2.720,00 - -
525100 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) 142,19 - -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 50.295,23 44.340,00 64.487,19
526100 Bes.Aufw.Beschäft. 36,00
527130 Wartung und Pflege von Software 14.742,49 17.776,39 18.012,25
528010 Entsorgungskosten 8,47 200,00 200,00
529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
(u.a. Leitende Notärzte (LNA), Dienstleistungen IT-Sicherheit) 74.130,72 66.871,46 84.000,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung - -
541130 Reisekosten 890,96 1.000,00 4.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 43.232,09 62.000,00 65.702,90
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 5.117,62 10.673,57 6.983,52
543110 Büromaterial 121,57 100,00 100,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 114,36 119,08 119,08
543130 Telekommunikationsleistungen 2.996,83 4.110,00 4.062,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 176.193,83 145.735,20 190.735,20
543170 Bewirtungskosten 44,06 150,00 150,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Ausstattung NEF-Arbeitsplätze, Notfalltaschen ) 32.029,54 17.251,92 23.527,25
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 19.933,27 29.873,80 29.516,50
543192 Mitgliedsbeiträge 31,67 12,00 6,67
545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 364,14 856,80 1.188,81
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 17.620,75 64.750,00 80.400,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 33.386,19 6.300,00 35.000,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 141.370,12 200.000,00 150.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 61.292,08 62.000,00 63.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 2.071,76 3.000,00 3.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 349,99
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 6.462,82- 6.000,00- 7.500,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 33.459,71 40.000,00 40.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 59.236,50 50.000,00 60.500,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.446,64 2.500,00 2.700,00
94000025 Verrechnung Druckerei 19,39 700,00 250,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 39,01 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 3.541,89 1.400,00 3.700,00
95000063 Umlage Büromaterial 30,14
94000065 Verrechnung FAIRgabe/VMS 4.017,20 3.500,00 4.200,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 881,30 700,00 1.000,00
94000083 Verrechnung Porto 2.974,23 3.600,00 3.600,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 32.203,51 21.829,80 33.000,00
95000103 Umlage Aus- und Fortbildung
94000143 Verrechnung Sachaufwand Werkstatt
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 63.314,63 15.000,00 65.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 93.122,94 150.000,00 150.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 734,20 600,00 800,00
95000183 Umlage Mieten SGB 7.108,31 7.400,00 7.400,00
Summe Sachkosten 2.715.977,33 3.040.588,56 3.671.545,87
kalkulatorische Zinsen 15.676,63 39.310,97 39.879,19
kalkulatorische Abschreibungen 227.054,36 264.491,51 297.601,48
kalkulatorische Mieten 15.897,60 15.897,60 15.436,80
Summe kalkulatorische Kosten 258.628,59 319.700,08 352.917,47
Summe Kosten 4.756.761,32 5.475.205,51 6.106.147,33
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf - -
448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) - - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.136,75- 500,00- 500,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen - - -
459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 535,50- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte 204,27- - -
95000060 Umlage Kostenerstattung 1,41-
systembedingte Fehleinsätze 90.097,95-
Summe Entlastungen 91.975,88- 500,00- 500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 42.675,10- 45.563,33- 176.365,71-
Gesamtkosten 4.622.110,34 5.429.142,18 5.929.281,62Seite 14 von 35
Gebührenbedarfsberechnung 2025 Anlage B
Notarztdienst (NEF) Blatt 4
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 5.929.281,621
Summe der Recheneinheiten 12.080,517 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 490,814
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 11.685,000 1,00000 11.685,0000 490,814 490,81 5.735.114,85 489,23 0,32
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 490,814 490,81 490,81 489,23 0,32
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 8.161,000 0,01667 136,0167 8,180 8,18 66.756,98 8,16 0,25
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 245,407 245,41 245,41 244,62 0,32
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 258,000 1,00000 258,0000 490,814 490,81 126.628,98 489,23 0,32
Summen 12.080,5167 5.929.237,03
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 5.929.237,03
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 258 126.628,98 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 5.802.608,05
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 5.802.608,05
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 44,59 €- ist rundungsbedingtSeite 15 von 35
Anlage B
Blatt 5
Krankentransport BA 2023 Kalk. 2024 Kalk. 2025
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 353.740,08 430.680,99 405.337,04
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 247.709,77 273.398,85 331.550,81
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 18.666,44 21.044,90 24.977,61
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 49.542,62 57.138,51 66.291,47
504100 Beihilfen 20.152,33 23.582,12 23.048,92
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 209,52- 50,00 50,00
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 192,38 278,11 192,93
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 93.008,05 154.369,54 103.438,58
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 20.148,45 30.961,11 22.325,85
507300 Rückst. Jubiläumszuwendungen 278,00 33,74 342,09
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 1.117,22 13.890,80 2.663,73
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.548,81 2.500,00 2.500,00
Summe Personalkosten 806.894,63 1.007.928,67 982.719,03
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 224,80 224,80
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 2.385,42 17.753,12 28.355,40
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 43.322,72 43.840,00 47.686,80
523700 Erstattungen an private Unternehmen 1.229,75 - -
523800 Erstattung an übrige Bereiche
(Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 8.524.436,93 8.634.816,70 9.217.962,95
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Unterhaltung Leitstellentechnik) 9.252,64 10.260,00 20.230,78
526100 Bes. Aufw. Beschäft. 54,00
527130 Wartung und Pflege von Software 23.513,68 29.050,26 8.837,41
528010 Entsorgungskosten
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (Dienstleistungen IT-Sicherheit) 3.919,83 1.800,00 12.600,00
541130 Reisekosten 679,30 800,00 2.800,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 7.187,51 12.075,13 13.203,63
543120 Zeitungen und Fachliteratur 36,72 28,62 28,62
543130 Telekommunikationsleistungen 4.981,51 6.600,00 6.528,00
543140 Porto und Versandkosten
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 5.060,39 5.082,80 7.582,80
543170 Bewirtungskosten
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Bürodrehstühle, Büromöbel) 2.432,38 2.571,50 75.161,50
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(u. a. Leitungsgebühren SWB Drahtleitungen SWB) 4.394,20 198,00 194,40
543192 Mitgliedsbeiträge 31,67 12,00 6,66
545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 242,76 1.285,20 792,54
94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 13.639,46 38.050,00 1.600,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 22.257,47 4.200,00 24.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 30.937,23 33.000,00 33.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 1.296,96 3.500,00 3.500,00
95000003 UML Sachaufwand 101,98
94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 20.395,72 18.000,00 21.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.528,24 1.500,00 3.000,00
94000025 Verrechnung Druckerei 520,29 1.000,00 700,00
95000025 Umlage Druckerei 7,81 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 4.886,17 1.500,00 5.000,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe/VMS 288,36 1.000,00 500,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 442,10 350,00 600,00
94000083 Verrechnung Porto 8.724,40 10.000,00 10.000,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 33.263,03 20.263,20 35.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 45.169,11 40.000,00 48.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 2.153,65 1.000,00 2.300,00
95000183 Umlage Mieten SGB 20.851,00 21.500,00 22.000,00
Summe Sachkosten 8.840.624,39 8.961.261,33 9.652.396,29
kalkulatorische Zinsen 2.806,06 8.607,14 8.983,98
kalkulatorische Abschreibungen 38.817,13 177.269,74 81.705,78
kalkulatorische Mieten 34.900,20 34.900,20 33.888,60
Summe kalkulatorische Kosten 76.523,39 220.777,07 124.578,36
Summe Kosten 9.724.042,41 10.189.967,07 10.759.693,68
Entlastungen
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 349,92-
448800 Erstattungen von übrigen Bereichen 5.179,52- - -
Summe Entlastungen 5.529,44-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 210.126,55 212.398,54 362.032,98
Gesamtkosten 9.928.639,52 10.402.365,61 11.121.726,66Seite 16 von 35
Gebührenbedarfsberechnung 2025 Anlage B
Krankentransport (KTW) Blatt 6
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 11.121.726,658
Summe der Recheneinheiten 31.796,850 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 349,774
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten
pro RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 25.500,000 1,00000 25.500,0000 349,774 349,77 8.919.135,00 324,05 7,94
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 813,000 0,50000 406,5000 174,887 174,89 142.185,57 162,02 7,94
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 349,774 349,77 349,77 324,05 7,94
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 353.331,000 0,01667 5.888,8500 5,830 5,83 2.059.919,73 5,40 7,96
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 174,890 174,89 174,89 162,02 7,94
Summen 31.796,8500 11.121.764,96
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 3.1-3.4 und 4.3.3) insgesamt 11.121.764,96
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 38,30 € ist rundungsbedingtSeite 17 von 35
Anlage C
Blatt 1
Kosten
Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen
Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen)
Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen)
Personalkosten
Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033
Erläuterungen zur Anlage B
Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW)
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Innenauftrag zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle
(Feuerwehr und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Innenauftrag des Rettungsdienstes).
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Innenauftrag zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht und
von dort auf die betreffenden Innenauftrag umgelegt.
Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen der
Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf die
Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst fördern.
Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung) jedoch nicht
möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden.
Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeitende: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur
Versorgungskasse der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte und Beamtinnen, Rückstellungen
für Altersteilzeit, Beihilferückstellung (als Teil der Pensionsrückstellung).Seite 18 von 35
Anlage C
Blatt 2
Kostenart 501100 (Bezüge der Beamt*innen)
Ab 01.01.2025: 8,81 % für alle Besoldungsstufen auf Grundlage der Werte aus 2023.
Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte)
Für die Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt:
Ab 01.01.2025: 11,70 % für alle Vergütungsgruppen auf Grundlage der Werte aus 2023.
RTW NEF KTW
Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans
vorgesehen, dass jährlich bis zu 9 Auszubildende bei der Stadt Bonn die Ausbildung im
Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst)
beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200
(Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif.
Beschäft.) verteilt.
(Siehe hierzu auch Anlage D)
416.178,99 Euro
Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt:Seite 19 von 35
Anlage C
Blatt 3
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal)
Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von
feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich aus der
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt
Bonn für eine/n Beamten/Beamtin des Einsatzdienstes.
Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge:
Rettungsdienstzentraldepot:
Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 251 Kalendertagen des Jahres 2025 mit
einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 69,64 Euro für eine/n
Beamten/Beamtin im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v.
69.918,56 Euro.
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 34.959,28 Euro 34.959,28 Euro
An den restlichen 114 Kalendertagen Jahr 2025 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt täglich
mit 45 Minuten bei einem Stundensatz von 69,64 Euro zu rechnen (5.954,21 Euro).
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.977,11 Euro 2.977,10 Euro
Zusatzvorhaltung:
Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den
Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen.
Dies ist schätzungsweise bei 3.000 RTW-Einsätzen im Jahr 2025 der Fall 417.840,00 EuroSeite 20 von 35
Anlage C
Blatt 4
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung
Pflichtfortbildung für die Zusatzvorhaltung RTW:
Für die Besetzung der Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs müssen die Beamt*innen
die Pflichtfortbildungen gemäß RettG NRW besuchen.
Bei einer Fortbildungsdauer von 30 Stunden + 7,5 Std. durch Änderung Fortbildungserlass
(wiederkehrende Einweisungen), 3 Zusatz-RTW und 10 Beamt*innen je eingesetztem RTW (2
Beamt*innen je RTW x Ausfallfaktor 5,0) und einem Stundensatz von 69,64 € ergibt sich ein
Betrag von 78.345,00 Euro
Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen zur Deckung des rettungsdienstlichen Bedarfs:
Ebenso fallen ca. 130 Einsatzstunden im Jahr 2025 für Zusatz-NEF (im Rahmen von
Großveranstaltungen) an. 9.053,20 Euro
Desinfektionen:
Für die Desinfektion der Einsatzfahrzeuge (Wochen-, Monats- und Einsatzdesinfektionen) sind
in 2025 folgende Kosten anzunehmen:
Die Kosten eines Mitarbeitenden ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn.
Bei 877,35 Desinfektionsstunden in der Notfallrettung ergibt sich ein Betrag von 61.098,65 Euro
Bei 38,25 Desinfektionsstunden im Krankentransport ergibt sich ein Betrag von 2.663,73 Euro
Ausbildung zum Praxisanleitenden:
2 Mitarbeitende x 240 Stunden x 67,65 Kosten/Stunde für einen Nichtbüroarbeitsplatz A8 32.472,00 Euro
In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 627.692,04 Euro 46.989,58 Euro 2.663,73 Euro
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 2 Beamt*innen in 2025 zu Praxisanleitenden
ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 240 Stunden.Seite 21 von 35
Anlage C
Blatt 5
RTW NEF KTW
Sachkosten
Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens)
Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, digitale
Alarmierung, Leitstellenplätze, HIPATH-Telefonanlage, Wachalarm, Hardwarewartung des
Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der Leitstelle sowie
Serviceleistungen Funk. 50.613,00 Euro 20.629,60 Euro 28.355,40 Euro
Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB)
Für die Gestellung von Notarzt/*in und Verlegearzt/*in erhält das UKB eine Pauschale von 1.424.651,56 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt/*in erhalten die Arzt/*in der UKB einen Einsatzzuschlag für Januar
22,76 Euro und ab 01. Februar 24,13 Euro. Bei 7238 Einsätzen ergibt das einen Betrag von
174.607,68 Euro
Für die Gestellung einer ärztlichen Leitung im Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 30.000,00 Euro 30.000,00 Euro 30.000,00 Euro
Erstattung UKB Arzt/*in f. Ausbildung NotSan 17.686,80 Euro 17.686,80 Euro 17.686,80 Euro
Gesamt 47.686,80 Euro 1.646.946,04 Euro 47.686,80 Euro
Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier
Waldkrankenhaus)
Für die Gestellung eines-/r Notarztes/ Notärztin erhält das Johanniter/Waldkrankenhaus im Jahr
2025 eine Pauschale von 674.536,82 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt/*in erhalten die Ärzte/*innen des Johanniter/Waldkrankenhauses
einen Einsatzzuschlag von 32,64 Euro. Bei 3.686 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 120.311,04 Euro
Gesamt 794.847,86 EuroSeite 22 von 35
Anlage C
Blatt 6
RTW NEF KTW
Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer)
Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus unterstellter
Tarifsteigerungen. 9.653.367,57 Euro
Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur Disposition von
Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung von Personal und
Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte Tarifsteigerungen wurden
hier bereits eingerechnet. 9.217.962,95 Euro
In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie die
Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten.
Kostenart 529100 (Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen)
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden: u.a Reinigungen sowie Nutzungsgebühren für Zoll- Auktionen 23.300,00 Euro 84.000,00 Euro 12.600,00 Euro
Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung)
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2025 fallen Sachkosten für die
Vollausbildungen, sowie für die Praxisanleiterausbildung an. Die Leistungserbringer erhalten
für die Ausbildung von Notfallsanitätern einschließlich Praxisanleitung unter Beachtung der
Vorgaben des Finanzierungserlasses des Landes NRW eine entsprechende Kostenerstattung.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Beschäftigten der Stadt Bonn werden unter der Kostenart 94000103
geführt.
1.606.884,25 EuroSeite 23 von 35
Anlage C
Blatt 7
RTW NEF KTW
Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten)
Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS-
Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 21.878,52 Euro 6.983,52 Euro 13.203,63 Euro
Kostenart 543130 (Telekommunikation)
Telekommunikationsleistungen Festnetz 9.870,00 Euro 4.062,00 Euro 6.528,00 Euro
Der Anteil der Mobilfunkkosten ist den Kostenarten 94000015 und 95000015 enthalten
Kostenart 543180 (Ausstattung bis 800 Euro)
Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 800,00 Euro 128.567,85 Euro 23.527,25 Euro 75.161,50 Euro
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden:
Arbeitsmittel/-hilfen: Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, Rettungsrucksäcke, Schutztaschen
für Zoll X Series, LED-Handlampen, Blutdruckmessgeräte, Pulsoximeter
Ausstattung/Material: Mobiliar rettungsdienstlich genutzter Bereiche wie Stühle, Sofa, Tisch,
Regal, Kleiderständer; Arbeitsleuchte, Magazinschrank, Matratzen, Aktenvernichter,
Whiteboard, Hebel-Schneidemaschine für Papier, Regalböden, Schlüsselschrank für Haken
und Zubehör, Schlüsselkarabiner, Wäschesäcke, Vorhängeschlösser
Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen)
Transportkosten der Verlegearzt/*in von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus
einschließlich Rücktransport der VerlegeVerlegearzt/*in zur Uni-Klinik bzw. Feuerwache 1.
Außerdem fallen unter die sonstigen Geschäftsaufwendungen Nutzungsentgelte für den
Digitalfunk SWB an. 3.760,67 Euro 29.516,50 Euro 194,40 EuroSeite 24 von 35
Anlage C
Blatt 8
RTW NEF KTW
Kostenart 545100 (Mieten)
Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes und eines RTW-Stellplatzes am
Johanniterkrankenhaus, für die Stationierung eines RTW am Universitätsklinikum Bonn sowie
für die Stationierung eines RTW in der Innenstadt entstehen Mietkosten in Höhe von 20.151,35 Euro 1.188,81 Euro 792,54 Euro
Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement, Zubringer Verlegenotärzte)
Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport schwergewichtiger
Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 133.000,00 Euro 25.000,00 Euro 44.000,00 Euro
RTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von 20 Fahrten bei einem Pauschalbetrag von
ca. 650,00 € und KTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von 106 Fahrten bei einem
Pauschalbetrag ca. 400,00 € -13.000,00 Euro 55.400,00 Euro -42.400,00 Euro
Gesamtsumme 120.000,00 Euro 80.400,00 Euro 1.600,00 Euro
Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE)
Kostenart 95000001 (Umlage VKE)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei,
Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung
Kostenart 94000001 46.000,00 Euro 35.000,00 Euro 24.000,00 Euro
Kostenart 95000001 300.000,00 Euro 150.000,00 Euro
Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei,
Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 200.000,00 Euro 63.000,00 Euro 33.000,00 EuroSeite 25 von 35
Anlage C
Blatt 9
RTW NEF KTW
Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand)
Kostenart 95000003 (Umlage sonst. Sachaufwand)
Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Innenauftrag zugeordnet werden
konnten (z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem
Vermögen enthalten, die nachträglich umgebucht werden. 7.000,00 Euro 3.000,00 Euro 3.500,00 Euro
Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung)
Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren
Telefonvermittlung. -19.000,00 Euro -7.500,00 Euro
Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation)
Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung, IT-
Sicherheit, Software, Administration, Hardware) 117.000,00 Euro 60.500,00 Euro 21.000,00 Euro
Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA)
Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) angeschlossen.
Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich die beteiligten
Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren untereinander auf: 6.200,00 Euro 2.700,00 Euro 3.000,00 Euro
Kostenart 94000065 (Verrechnung VMS)
Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 11.000,00 Euro 4.200,00 Euro 500,00 EuroSeite 26 von 35
Anlage C
Blatt 10
RTW NEF KTW
Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen)
Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um externe Aufwendungen für die
durchgeführten Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem
Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung. 105.875,00 Euro 21.829,80 Euro 21.773,20 Euro
Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2025 Sachkosten für
die Ausbildung der Praxisanleiter für Beamt*innen der Bundesstadt Bonn an. Hier sind auch die
Kosten der Praxisanleitung gemäß Finanzierungserlass NRW berücksichtigt.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Leistungserbringenden werden unter der Kostenart 541120 geführt.
536.181,39 Euro
Gesamtsumme 642.056,39 Euro 21.829,80 Euro 21.773,20 Euro
Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt)
Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der Zentralwerkstatt
von "bonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die anteiligen Personalkosten der
Zentralwerkstatt enthalten. 240.000,00 Euro 65.000,00 Euro
Kostenart 94000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die
Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement
(SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden
die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 400.000,00 Euro 150.000,00 Euro 48.000,00 EuroSeite 27 von 35
Anlage C
Blatt 11
RTW NEF KTW
Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle
weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom Rettungsdienst
genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im
Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten
Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 2.100,00 Euro 800,00 Euro 2.300,00 Euro
Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB)
Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstadenring 50) 21.000,00 Euro 7.400,00 Euro 22.000,00 Euro
Kalkulatorische Kosten
Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2024 und 2025 wurden die
kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen Anlagenbestandes
hochgerechnet.
kalkulatorische Zinsen: 153.950,73 Euro 39.879,19 Euro 8.983,98 Euro
kalkulatorische Abschreibungen: 1.396.283,73 Euro 297.601,48 Euro 81.705,78 Euro
Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str., dem RTW-
Standort Dottendorf, Dottendorfer Str. sowie für die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische
Mieten angesetzt.
kalkulatorische Miete: 142.757,40 Euro 15.436,80 Euro 33.888,60 Euro
Gesamt 1.692.991,86 Euro 352.917,47 Euro 124.578,36 EuroSeite 28 von 35
Anlage C
Blatt 12
RTW NEF KTW
Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt)
Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen)
Aufgrund von § 6 (4) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur
Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines
Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden.
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2021 werden anteilig berücksichtigt. 383.592,29 Euro 207.854,56 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2022 werden anteilig berücksichtigt. 1.332,55 Euro 154.178,42 Euro
Die Überdeckungen aus dem Jahr 2021 werden anteilig berücksichtigt. -22.108,46 Euro
Die Überdeckungen aus dem Jahr 2022 werden anteilig berücksichtigt. -88.195,84 Euro
Die Überdeckungen aus dem Jahr 2023 werden anteilig berücksichtigt. -66.061,41 Euro
Gesamt 384.924,84 Euro -176.365,71 Euro 362.032,98 Euro
Systembedingte Fehleinsätze
Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein
Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch
eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes Einsatzfahrzeug frei,
das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von der Leitstelle zum
Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene Fahrzeug kehrt zurück
zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt.
1021 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 665.140,66 Euro
258 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 126.628,98 EuroSeite 29 von 35
Anlage C
Blatt 13
RTW NEF KTW
Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten)
Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt
beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt liegt
zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich.
Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die Kosten der
systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt.Seite 30 von 35
Anlage D
Notfallsanitäter
Kosten im Kalkulationszeitraum 2025
Personalkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge
Personalkosten 416.178,99 €
Praxisanleiterausbildung 2 Teilnehmer
Personalkosten 32.472,00 €
Summe Personalkosten 448.650,99 €
Sachkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge 3 Ausbildungsjahrgänge
Sachkosten (Schulkosten, klinische Ausbildung, Mehraufwand
Praxisanleitung und bei Leistungserbringern zusätzlich die
Ausbildungsvergütung) 1.561.092,42 € 530.781,39 €
Praxisanleiterausbildung 4 Teilnehmer 2 Teilnehmer
Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern
zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 45.791,83 € 5.400,00 €
Summe Sachkosten 1.606.884,25 € 536.181,39 €
Gesamt Sachkosten
Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die Ausbildung für das
Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt. Die dreijährige
Vollausbildung wird sowohl durch die eingebundenen Leistungserbringer als auch durch die Berufsfeuerwehr angeboten.
Die Festlegung einer bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf Grundlage des aktuellen
Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027.
Leistungserbringer Berufsfeuerwehr
2.143.065,64 €
Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr finden sich in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart
94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen), die der Leistungserbringer in der Notfallrettung (Anlage B Blatt
1) unter der Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) wieder.
Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) auf
folgende Kostenarten:
501200 (Verg. Tarif. Beschäft.),
502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und
503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.)
Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr findet sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt
1) unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder.
Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen Finanzierungserlass des
Landes NRW vom 23.07.2024. Im Finanzierungserlass von 2024 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion
auf einem Rettungsmittel übernehmen können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die
Ausbildungsvergütung zu verrechnen sind. Da diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden
Ausbildungsvergütungen übersteigen, sind die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt
worden. Sollte der Erlassgeber zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen,
so würden mögliche Auswirkungen im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden.Seite 31 von 35
Anlage E
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
ALT NEU
§ 4: Gebührenanspruch und Fälligkeit
1) Der Gebührenanspruch entsteht mit der
Ausfahrt des Fahrzeuges aus der
Rettungswache bzw. dem Beginn der
Bereitstellung. Die Gebühr wird durch
Bescheid festgesetzt. Sie ist innerhalb eines
Monats nach Zugang des
Gebührenbescheides fällig.
(2) Transportleistungen können von der
vorherigen Zahlung einer Gebühr in der
voraussichtlichen Höhe oder von einer
angemessenen Sicherheitsleistung (Vorschuss
oder Kostenanerkenntnis der Krankenkasse
bzw. des Auftraggebers) abhängig gemacht
werden.
§ 4: Gebührenanspruch und Fälligkeit
1) Der Gebührenanspruch entsteht mit der
Ausfahrt des Fahrzeuges aus der
Rettungswache bzw. dem Beginn der
Bereitstellung. Die Gebühr wird durch
Bescheid festgesetzt. Sie ist innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.
(2) Transportleistungen können von der
vorherigen Zahlung einer Gebühr in der
voraussichtlichen Höhe oder von einer
angemessenen Sicherheitsleistung (Vorschuss
oder Kostenanerkenntnis der Krankenkasse
bzw. des Auftraggebers) abhängig gemacht
werden.
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines
Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel
628,98 € 651,46 €
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
314,49 € 325,73 €
1.3 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
628,98 € 651,46 €
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 –
1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke je km
10,49 € 10,86 €
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4
um 25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.Seite 32 von 35
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung,
Behandlung oder Versorgung eines
Patienten
489,23 € 490,81 €
2.2 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
489,23 € 490,81 €
2.3 Außerhalb des Stadtgebietes
zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-
Nr. 2.1 - 2.2 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte
Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer
8,16 € 8,18 €
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25
% je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des
Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder
Rettungswagen, wenn dieser zum
Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom
Einsatzort bis zum Ziel
324,05 € 349,77 €
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
162,02 € 174,89 €
3.3 böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
324,05 € 349,77 €
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes
zusätzlich zu den Gebühren nach
Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb
des Stadtgebietes zurückgelegte
Fahrstrecke je km
5,40 € 5,83 €
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4
um 25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.Seite 33 von 35
4 Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen des Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines
Inkubators von/zu einem Krankenhaus
inkl. Begleitpersonal
314,49 € 325,73 €
4.2 Transport von Blut, Blut-produkten,
Medikamenten, Transplantaten u.a.
314,49 € 325,73 €
4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von
Einsatzmitteln auf Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines
Rettungswagens je ½ Stunde
314,49 € 325,73 €
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des
Notarztdienstes je ½ Stunde
244,62 € 245,41 €
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines
Krankentransportwagens je ½ Stunde
162,02 € 174,89 €Seite 34 von 35
Anlage F
Gebührenerhebung in Bonn
vorletzte letzte geplante
01.01.2023 01.01.2024 01.01.2025
Interkommunaler Vergleich
Stadt gültig ab RTW NEF KTW Bemerkung
Bonn (derzeit) 01.01.2024 628,98 € 489,23 € 324,05 €
Bonn (geplant) 01.01.2025 651,46 € 490,81 € 349,77 €
Vergleichsstädte:
Aachen 01.01.2023 764,22 € 472,44 € 418,05 €
zzgl. einer
gesonderten
Leitstellengebühr
Bielefeld 10.09.2020 813,00 € 685,00 € 282,00 €
Münster 04.10.2017 833,00 € 890,00 € 287,00 €
Köln 16.12.2022 609,00 € 590,00 € 480,00 €
Gebührenänderungen
Im Übrigen können aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes
nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen sowie die Parameter und das zur Verfügung
stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Kommunalspezifisch unterschiedliche Rahmenbedingungen
beeinflussen Organisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung in unterschiedlichem Umfang.
Auch fehlt eine einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der Ausstattung, Leistungen und
Kosten, um abschließend Betriebsvergleiche durchführen zu können.
Unabhängig von den Betriebskosten, die für einen Kalkulationszeitraum angesetzt werden, wirken sich
auch die nach § 6 IV KAG zu berücksichtigenden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren,
reduzierend bzw. erhöhend auf die ansatzfähigen Kosten aus. So kann es vorkommen, dass, trotz
steigender Betriebskosten, die Gebühren gesenkt werden können, weil die Einberechnung einer
Überdeckung aus Vorjahren die Steigerung der Betriebskosten überwiegt. Solche Einmaleffekte lassen
daher keine Rückschlüsse vom Gebührentarif auf die Betriebskosten zu.
Tarife
zumSeite 35 von 35

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Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de