241786 · Beschlussvorlage
Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024 durch den Rat der Bundesstadt Bonn mit Wirkung zum 01.12.2024
Kerndaten
- Nummer
- 241786
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241786 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024 durch den Rat der Bundesstadt Bonn mit Wirkung zum 01.12.2024 Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Mietspiegel 2024 für die Bundesstadt Bonn wird als qualifizierter Mietspie- gel im Sinne des § 558 d Abs. 1 BGB zum Stichtag 01.12.2024 anerkannt. Begründung § 558 d BGB definiert einen qualifizierten Mietspiegel als einen solchen, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von den Interessenver- tretern der Vermieter/-innen und der Mieter/-innen anerkannt worden ist. Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel kommt dem qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d Abs. 3 BGB eine Vermutungswirkung in einem gerichtlichen Verfahren zu. Dadurch wird vermutet, dass die im qualifi- zierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmie- te wiedergeben. Mithin kommt dem qualifizierten Mietspiegel eine erheb- lich größere Befriedungsfunktion als einem einfachen Mietspiegel zu. Qualifizierte Mietspiegel sind gemäß § 558 d Abs. 2 BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen, nach vier Jahren sind sie neu zu erstellen. Zuletzt wurde ein qualifizierter Mietspiegel für Bonn in 2020 aufgestellt und anerkannt, der im Jahr 2022 fortgeschrieben wurde. Der Mietspiegel 2022 verlor mit dem 30.06.2024 seine Wirkung. Die Erstellung von Mietspiegeln besteht im Wesentlichen aus zwei Pha- sen, der Erhebungsphase und der statistischen Analysephase.Seite 1 von 3 Seite 2 In der Erhebungsphase (Stichtag 01.10.2023) zum Mietspiegel 2024 wurde eine Stichprobe von mietspiegelrelevanten Wohnungen gezogen. Durch eine Steuerung (Schichtung) der Stichprobe wurde versucht, alle Wohnungstypen, Gebäudegrößen, Baujahre und Ortsteile abzudecken. Die Datenerhebung erfolgte durch Interviews vor Ort bei Mieterinnen und Mietern und wahlweise schriftlich oder elektronisch mittels Fragebogen bei Vermieterinnen und Vermietern. Für die statistische Analyse der erhobenen und geprüften Daten stehen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung: die Tabellen- und die Re- gressionsanalyse. Beide Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bieten verschiedene Vor- und Nachteile. Für den Mietspiegel 2024 wurde erneut die Regressionsanalyse gewählt. Die Regressionsanalyse geht von der Annahme aus, dass zwischen den einzelnen Mietmerkmalen eine Abhängigkeit besteht, die in Form einer mathematischen Gleichung ausgedrückt werden kann. Die zwischen Mietmerkmalen bestehende Struktur wird mathematisch-statistisch mo- delliert. Im Mietspiegel 2024 kann –wie im Mietspiegel 2020/2022- die Netto- kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche direkt abgeleitet werden. Für die Anwenderinnen und Anwender des Mietspiegels ergibt sich damit ein einfaches, nachvollziehbares Modell mit einer Basismiete, an der Zu- und Abschläge anzubringen sind. Die Vorgehensweise zur Ableitung einer Miete einschließlich Begleittex- ten ist in der Mietspiegelbroschüre zusammengetragen, die nachgereicht wird. Die endgültige Fassung wird zu einem späteren Zeitpunkt in ge- druckter Form zur Verfügung stehen. Zudem wird die Ermittlung der Ver- gleichsmiete demnächst mittels eines Online-Rechners unter www.Bonn.de/Mietspiegel ermöglicht. In einer zusätzlichen Dokumentation werden Einzelheiten zur Erhe- bungsphase und der statistischen Analyse näher beschrieben. Somit ist die Mietspiegelerstellung nachvollziehbar und überprüfbar. Der gesamte Prozess der Mietspiegelerstellung wurde wissenschaftlich durch das Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU), Darmstadt, beglei- tet. Während die Erhebungsphase durch die Verwaltung selbst durchge- führt wurde, erfolgte die Auswertung durch das Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (ALP) aus Hamburg. In der Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel am 08.10.2024, der aus den an der Erstellung des Mietspiegels beteiligten städtischen Dienst- stellen, dem Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU), dem Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (ALP), den Interessenvertretern der Vermieter/-innen (Haus-, Grund- und WohnungseigentümervereinSeite 2 von 3 Seite 3 Bonn/Rhein-Sieg e.V.; Haus-,Grund- und Wohnungseigentümerverein Bad Godesberg e.V.), der Mieter/-innen (Mieterbund Bonn/Rhein- Sieg/Ahr e.V.) sowie der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Bonn/Rhein- Sieg des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. besteht, wurde abschließend über das Mietspiegelmodell beraten. Die Interessenvertreter/-innen der Mieter/-innen sowie der Vermieter/- innen haben den Mietspiegel 2024 formal anerkannt. Der Mittelwert der Nettokaltmiete liegt in Bonn zum Stichtag der Date- nerhebung (01.10.2023) für den Mietspiegel 2024 bei 9,94 €/m². Sie ist somit seit der letzten Datenerhebung zum Mietspiegel 2020 (Stichtag 01.07.2019) um rd. 12 % gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steige- rungsrate in diesem Zeitraum von rd. 3 %. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der nachlaufenden Beratung im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de