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241778 · Antrag

CDU-Antrag: Änderung der Radverkehrsführung auf der Kennedybrücke

Nummer
241778
Art
Antrag
Veröffentlicht
15.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241778-02 ST CDU-Antrag: Änderung der Radverkehrsführung auf der Kennedybrücke
  2. 241778-01 ST CDU-Antrag: Änderung der Radverkehrsführung auf der Kennedybrücke

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Text anzeigen (1.773 Zeichen)
Antrag
öffentlich
241778
Antragsteller/in:
Nicole Bonnie
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
CDU Bezirksfraktion Bonn
09.10.2024, gez. BBM Pfeiffer, gez. BBM Reeh-Schall
CDU-Antrag: Änderung der Radverkehrsführung
auf der Kennedybrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig die Markierungen und Beschilderungen
der Radwege auf der Kennedybrücke auf einen Einrichtungsverkehr analog
dem MIV/ÖPNV anzupassen.
Nach der erfolgten Anpassung soll gemeinsam mit der Polizei Bonn auf die
geänderte Verkehrsführung aufmerksam gemacht werden.
Begründung
Die Kennedybrücke ist die Hauptverkehrsachse für den Radverkehr zwischen
Bonner und Beueler Seite. Die Radwege auf der Brücke können den
Radverkehr kaum fassen, insbesondere bei Gegenverkehr muss auf dem
Fußweg ausgewichen werden. Dabei kommt es regelmäßig zu riskanten
Überholmanövern. Leider gab es auch Kollisionen, wie zuletzt am 6. September
2024 und 17. Mai 2023., bei denen Radfahrerinnen verletzt wurden. Zudem
widerspricht der Gegenverkehr der Verkehrsführung an den Brückenenden. So
ist das Radfahren auf Beueler Seite in gegenläufiger Richtung im Abschnitt
zwischen dem Brückenforum und Konrad-Adenauer-Platz beidseitig verboten.
Aus Sicht der Antragsteller verringert sich die Unfallgefahr auf der
Kennedybrücke durch einen Einrichtungsverkehr erheblich. Das Platzangebot
des Radweges kann sicherer genutzt werden und vor allem die
Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten damit auch mehr Sicherheit.
Aufgrund der Gefahrenlage und wiederholten Unfälle kann eine Änderung der
Verkehrsführung nicht bis zu einer etwaigen Neugestaltung der Ost-West-
Achse abgewartet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de