241773 · Beschlussvorlage
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP-S/4HANA“
Kerndaten
- Nummer
- 241773
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241773 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP- S/4HANA“ Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Empfehlung Hauptausschuss 07.11.2024 Empfehlung Rat 12.11.2024 Entscheidung Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 19.11.2024 Empfehlung Hauptausschuss 03.12.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den Projektsachstand zur „Umstellung auf SAP-S/4HANA“ in der Stadtverwaltung Bonn zustimmend zur Kenntnis. Diese Zustimmung bezieht sich explizit auch darauf, dass: • bei der Umstellung ein Migrationsansatz mit selektiver Datenübernahme verfolgt wird, so dass ein SAP-S/4HANA-System neu aufzubauen ist, sinnvolle Einstellungen und notwendige Daten aus dem bisherigen SAP-System selektiv übernommen werden, • bei der Umstellung Möglichkeiten zur Systemkonsolidierung und zur Nutzung von SAP-Standardfunktionen vorrangig zu prüfen bzw. umzusetzen sind, wenn dadurch die fachliche Aufgabenerledigung gleichermaßen erfüllt werden kann, • die Umstellung auf SAP-S/4HANA spätestens vor dem Auslaufen der regulären Wartungs- und Supportzusagen für das derzeit betriebene System der Firma SAP (derzeit bis Ende 2027 bzw. bei erhöhten Wartungskosten bis Ende 2030) vorgenommen wird. 1. Der Rat beschließt auf dieser Basis die Einrichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher, personeller Projektressourcen im Umfang von insgesamt elf Stellen: • 5 Stellen, Kreditorenbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, PSCD/Zahlungsabwicklung sowie zwei Stellen für das Projektmanagement im Kassen- und Steueramt, in der Wertigkeit A11 LBesG NRW / E 10 TVöD • 1 Stelle, Haushaltsplanung in der Kämmerei, in der Wertigkeit A11 LBesG NRW / E 10 TVöD • 1 Stelle, Prüfungs- und Beratungsfunktion imSeite 1 von 26 Seite 2 Rechnungsprüfungsamt, in der Wertigkeit A11 LBesG NRW / E 10 TVöD • 2 Stellen, IT-Koordination, in der Wertigkeit A12 LBesG NRW / E 11 TVöD • 1 Stelle, KeyUser-Team SAP-HCM, in der Wertigkeit A11 LBesG NRW / E 10 TVöD • 1 Stelle, Organisationsentwicklung, in der Wertigkeit A11 LBesG NRW / E 10 TVöD 2. Die Stellen werden mit einem entsprechenden k.w.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen, welcher nach Beendigung des Projekts ausgelöst wird. Im Hinblick auf die herausfordernde Personalgewinnung für diese Stellen können Bewerbende jedoch unbefristet eingestellt werden und müssen bei Auslösung des k.w.-Vermerkes nach Abschluss des Umstellungsprojektes auf andere vakante Stellen in der Verwaltung umgesetzt werden. 3. Im Dezernat II sind nur teilweise finanziellen Mittel zur Deckung der neuen Stellen vorhanden. Diese können nur aus dem gesamtstädtischen Haushalt finanziert werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2025/2026 geschaffen. Begründung Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ist ein an der kaufmännischen Doppik orientiertes Haushalts- und Rechnungswesen für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Spätestens seit dem 1. Januar 2009 sind die Gemeinden in NRW verpflichtet, ihre Haushaltsplanung, Haushaltswirtschaft und den Jahresabschluss sowie Lagebericht nach NKF- Grundsätzen aufzustellen. Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stellt gemäß Gemeindeordnung NRW eine gesetzliche Kernfunktion von Gemeinden dar und hat als dementsprechende Pflichtaufgabe eine gesamtstädtische Bedeutung. Die Bundesstadt Bonn hat das NKF zum 1. Januar 2008 flächendeckend eingeführt. Die technologische Basis für das NKF-Rechnungswesen bei der Bundesstadt Bonn bildet seit der Umstellung das derzeit noch im Einsatz befindliche SAP-ERP-System. Die Umstellung wurde seinerzeit in einem mehrjährigen Projekt unter Federführung des Dezernates II sowie einer externen Beratung vorbereitet und vollzogen. Zwischenzeitlich nutzt nicht nur die Bundesstadt Bonn selbst dieses System, sondern es wurden sukzessive jeweils ein neuer Buchungskreis für die bonnorange AöR und das Städtische Gebäudemanagement konzipiert und eingeführt. Generell stehen bei der Nutzung des SAP-Systems die Bereiche Finanzbuchhaltung, Haushalts- sowie Personalwirtschaft im besonderen Fokus. Ohne den Einsatz eines adäquaten, der Größe der Bundesstadt BonnSeite 2 von 26 Seite 3 angemessenen ERP-Systems ist die Stadtverwaltung nahezu handlungsunfähig. Exemplarisch kann dies am Beispiel Finanzbuchhaltung verdeutlicht werden: Die auf dem SAP-System basierende Finanzbuchhaltung dient insbesondere der Erstellung unterschiedlichster Rechen- und Druckwerke gemäß den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften. Ohne ein funktionierendes SAP-System können weder Haushaltsplanung, -bewirtschaftung und -controlling noch der Jahresabschluss und Lagebericht nebst Entlastung der Oberbürgermeisterin erfolgen. Darüber hinaus werden systemseitig vielfältige Daten für nachfolgende Zwecke bereitgestellt bzw. verarbeitet: • Steuerveranlagungen und Gebührenkalkulationen (nach den Vorschriften des KAG) • Forderungsmanagement • Erstellung und Abgabe eigener Steuererklärungen (gem. steuerrechtlicher Vorgaben) • Begleichung eingehender Rechnungen mittels E-Rechnungsworkflow • Kosten- und Leistungsrechnung • Auswertungen für Verwendungsnachweise • Buchungen aus dem Personalwirtschaftssystem (SAP-HCM) inklusive Zeiterfassung und der Verwaltung von Urlaub und Zeitkontingenten • amtliche Statistiken sowie Prognosen und Managementberichte • Nutzung im Rahmen der Rechnungsprüfung • Erstellung des Gesamtabschlusses Das Unternehmen SAP SE hat angekündigt, den Support und die Anpassung an gesetzliche Anforderungen des jetzigen SAP-Systems zu Ende 2027 einzustellen. Eine exklusiv für die Bundesstadt Bonn zeitlich weitergehende Wartung ist bis Ende 2030 möglich, stellt sich allerdings als sehr kostenintensiv dar (erhöhter Wartungssatz). Gleichzeitig stellt sich die Frage, inwieweit das aktuelle, seit fast zwanzig Jahren im Einsatz befindliche SAP-System mit seinen Funktionalitäten die aktuell und auch künftig an ein zeitgemäßes ERP- System zu stellenden Anforderungen noch erfüllen kann. Bereits jetzt ist im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung sowie den Einsatz moderner Softwarelösungen und Add-Ons festzustellen, dass deren Einsatz im aktuellen SAP-System nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Zudem gibt es bereits heute neue Funktionalitäten, die nur in einem S/4HANA-System genutzt werden können. Ein Umstieg vom SAP-ERP-System auf SAP-S/4HANA ist daher mittelfristig absehbar zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der gesamtstädtischen Kernfunktionen, insbesondere in den Bereichen des Haushalts- und Rechnungswesens, der Zahlungsabwicklung, Steuerveranlagung und - erklärung sowie des Forderungsmanagements, zwingend. Bei einer über o. g. Zeitpunkt hinaus gehenden eigenverantwortlichen Fortführung des SAP-ERP- Systems bestehen keine Garantien für den Betrieb, denn es entfällt eine Gewährleistung für die Bearbeitung von Systemfehlern und von Sicherheitslücken. Bei SAP-S/4HANA werden im Vergleich zum aktuellen SAP-System die bisherigen SAP-Module ersetzt oder in geänderter Form weitergeführt. Jedes SAP-Modul ist mehr oder weniger von der Umstellung betroffen. JedeSeite 3 von 26 Seite 4 Schnittstelle, jeder Report, jede Einstellung ist im Umstellungsprozess nicht nur technisch umzustellen, sondern insbesondere auch inhaltlich zu untersuchen. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind ganze Geschäftsprozesse neu zu entwickeln. Verbesserungspotentiale sind daher in dem Umstellungsprozess unbedingt herauszuarbeiten und zu nutzen. Einrichtung einer gesamtstädtischen Projektgruppe Bei der Umstellung des aktuellen SAP-Systems auf SAP-S/4HANA handelt es sich um ein hochkomplexes, interdisziplinäres Projekt. Die notwendigen Umstellungsarbeiten beinhalten umfangreiche systemtechnische, fachliche und organisatorische Handlungsfelder, die in vielfältiger Weise miteinander verknüpft sind. Bei einem solch hochgradig komplexen System ist es geboten, bereits frühzeitig alle Handlungsfelder anzugehen und strukturiert zusammen zu führen. Hierzu wurde verwaltungsseitig eine Projektgruppe eingerichtet: Projektauftraggeber und Lenkungsausschuss Da der fachliche Schwerpunkt des Projekts – wie seinerzeit die Einführung des aktuellen SAP-Systems auch – im Bereich des Dezernates II liegt, sind die verwaltungsinternen Projektauftraggeber die Leitungen der Ämter: • Kassen- und Steueramt sowie • Stadtkämmerei Aufgrund der Bedeutung des Projektes wurde ein Lenkungsausschuss gebildet, der sich aus den Leitungen nachstehender Ämter zusammensetzt:Seite 4 von 26 Seite 5 • Kassen- und Steueramt, • Stadtkämmerei, • Personal- und Organisationsamt sowie • Rechnungsprüfungsamt. Der Lenkungsausschuss entscheidet über bedeutsame, die Projekt- und Systementwicklung prägende sowie die Finanzbuchhaltung wesentlich beeinflussende Anpassungen und übt eine Kontroll- und Steuerungsfunktion aus. Darüber hinaus können sich im Zuge des Projektes organisatorische sowie personelle Änderungsbedarfe in den betroffenen Fachbereichen ergeben, über die der Lenkungsausschuss ebenfalls entscheidet. Gesamtprojektleitung Aufgabe der Gesamtprojektleitung ist eine übergreifende Koordination der erforderlichen Projektaufgaben, die Sicherstellung der Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten und die Herbeiführung notwendiger strategischer Leitentscheidungen, z. B. durch den Lenkungsausschuss oder den Verwaltungsvorstand. Der Projektinhalt wird maßgeblich bestimmt durch die betroffenen SAP- Produktivsysteme und die jeweiligen Vor- und Umstellungsprojekte sowie dem Erfordernis, weitere Optimierungspotentiale zu heben. Es handelt sich daher nicht ausschließlich um ein technisches Projekt, vielmehr haben insbesondere die inhaltlichen bzw. fachlichen Aufgaben eine außerordentlich hohe Bedeutung. Daher wurden im Sinne einer Co-Spitze zwei Mitarbeitende für die Gesamtprojektleitung vorgesehen. Diese Rolle übernimmt jeweils eine Person des Kassen- und Steueramtes sowie der Stadtkämmerei. Die Gesamtprojektleitung wird im Bereich des Change Managements von einer extern auszuschreibenden Beratung unterstützt. Teilprojektleitungen und weitere Projektbeteiligte Aufgrund seiner bereits beschriebenen hohen Komplexität ist zwingend die Clusterung des Gesamtprojekts in insgesamt zehn Teilprojekte erforderlich. Jedem Teilprojekt steht dabei eine Teilprojektleitung vor. Als Teilprojektleitungen werden jeweils Personen aus den Bereichen der Stadtverwaltung bzw. der städtischen Einrichtungen vorgesehen, die den stärksten fachlichen bzw. inhaltlichen Bezug zu den Teilprojekten haben bzw. im besonderen Maße von dem Teilprojekt betroffen sind. Im Wesentlichen sind dies: • Teilprojekt PSCD/Zahlungsabwicklung PSCD ist das SAP Modul für die branchenspezifische Ausprägung des Vertragskontokorrents für den öffentlichen Sektor und explizit auf die Verarbeitung von Massendaten ausgelegt, wodurch die Performance des Systems signifikant verbessert wird. Es wird als Nebenbuch zum Hauptbuch im Modul FI verwendet und beinhaltet die typischen Funktionen der Debitorenbuchhaltung für den öffentlichen Sektor. Hierzu gehören neben der Forderungsverwaltung die Stammdaten- und Offene-Posten-Verwaltung, Zahlungsabwicklung sowie Korrespondenzverwaltung. Hierbei werden auch mit PSCDSeite 5 von 26 Seite 6 zusammenhängenden Programme berücksichtigt: die Veranlagungssoftware der Abteilung Steuern (KMStA) sowie die Vollstreckungssoftware (derzeit PhinAVV) bzw. eine performantere, im Zusammenhang mit dem Umstellungsprojekt neu einzuführende Software. • Teilprojekt FI-AA/VIM Das Modul FI-AA beinhaltet alle für die Verwaltung des Anlagevermögens und der zugeordneten Sonderposten (Investitionsförderungen) erforderlichen Funktionen, insbesondere die Buchungsvorgänge, die Abschreibungen (AfA) sowie die Stammdatenverwaltung. Es dient als Nebenbuch zu dem Hauptbuch FI, in das es konsolidierte Bewegungsdaten abliefert. Im Modul VIM (Vendor-Invoice-Management) wird der E-Rechnungsworkflow für Eingangsrechnungen abgebildet. Die eingegangenen Belege werden dezentral digital geprüft und gezeichnet (Feststellung, Anweisung i.d.R. über die FIORI-Weboberfläche) sowie kontiert, zentral bei Investitionen in der Anlagenbuchhaltung überprüft und final in der Kreditorenbuchhaltung gebucht. • Teilprojekt Neues Hauptbuch FI Das Modul FI befasst sich mit dem externen Rechnungswesen und bildet die Grundlage für die Erstellung der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie des Jahresabschlusses. In diesem werden alle Geschäftsvorfälle, die in den Nebenbüchern (PSCD, FI-AA, VIM, Kreditoren) und im Hauptbuch angelegt werden, gesammelt verwaltet und dargestellt. Mit Hilfe der Daten im Hauptbuch werden zudem die Steuererklärungen erstellt. Die Einführung des neuen Hauptbuches ermöglicht u.a. einen Belegsplitt, d.h. die automatisierte Auffächerung der Belegpositionen und damit eine höhere Datenqualität (z.B. hinsichtlich Steuerbuchungen). • Teilprojekt Customer Vendor Integration SAP-S/4HANA sieht den „SAP Business Partner“ anstelle von Kunden (PSCD-Geschäftspartner) und Lieferanten (FI-Kreditoren) als führendes Stammdatenobjekt vor. Hierdurch sollen eine einfachere Stammdatenpflege sowie die Harmonisierung der Daten und Prozesse ermöglicht werden. Daher müssen vor einer Umstellung von SAP-ERP auf SAP-S/4HANA die bestehenden Geschäftspartner- und Kreditorenstammdaten zu einem einheitlichen Geschäftspartner konvertiert und gemappt (sowie der derzeitige Bestand möglichst bereinigt) werden (Geschäftspartnerintegration). Abweichend vom sogenannten Einheitskreditor befinden sich Dubletten in PSCD Stammdaten aufgrund der Anlage aus Vorverfahren, was diese Aufgabe und die Erarbeitung einer künftig verbesserten Datenlage besonders herausfordernd macht. Zudem werden Kreditorenstammdaten derzeit durch die dezentralen Fachbereiche über eine Weboberfläche beantragt und durch die Kreditorenbuchhaltung im Business Workplace in SAP angelegt. Diese Technik ist unter S/4HANA nicht mehr nutzbar, daher muss die Einfügung einer Workflow-App (FIORI) vorgesehen werden, die möglichst auch die Stammdaten der Einnahmebuchhaltung mit abbilden kann bzw. den „SAP Business Partner“ für alle Bereiche anlegt, automatisiert Dubletten erkennt und KI-unterstützt arbeitet.Seite 6 von 26 Seite 7 • Teilprojekt Datenmigration und -archivierung Im Zuge der Umstellung auf SAP-S/4HANA in einem selektiven Migrationsmodell muss vor der Umstellung geprüft und festgelegt werden, welche SAP-Daten aus dem bisherigen ERP-System in das neue S/4HANA-System übernommen werden sollen. Es ist (auch im Hinblick auf die DSGVO) zu prüfen, welche Daten für die weitere Nutzung verwendet und welche hingegen archiviert und außerhalb des S/4HANA-Systems in adäquater Weise vorgehalten werden müssen. Stadtkämmerei: • Teilprojekt Planung/CO In den Workshops der Machbarkeitsstudie wurden die Themenschwerpunkte mit der Beratung erörtert. Wichtigste Teilprojekte sind demnach die empfohlenen Modifikationen der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung. Hier sind die Umstellungsnotwendigkeiten definiert. In diesem Zusammenhang wird es aber im Rahmen eines Vorprojektes notwendig, die klassische Budgetierung und Allgemeine Verfügbarkeitskontrolle auf die neue Technik (BCS) umzustellen. Personal- und Organisationsamt: • Teilprojekt SAP-HCM Die Schnittstelle zwischen SAP-FI und HCM stellt sicher, dass Finanztransaktionen aus der Personalabrechnung korrekt in die Finanzbuchhaltung übernommen werden. Das Teilprojekt umfasst die Buchungen aus der Personalabrechnung mit den Auszahlungen der Gehälter und der kontierungsscharfen Buchung der Personalaufwendungen einschließlich der Buchung von Erträgen, Forderungen, Verbindlichkeiten, FMDG-Konten und die Ermittlung von Rückstellungen sowie perspektivisch die Übermittlung der Daten aus der Personalkostenplanung. Die bestehende Schnittstelle und Integration der Daten müssen überprüft und angepasst werden, um eine nahtlose Kommunikation zwischen den Systemen sicherzustellen. • Teilprojekt Technik/Berechtigungen/Schnittstellen Bei allen Migrationsansätzen ist der Aufbau einer neuen Systemlandschaft mit einer entsprechenden Staging-Umgebung notwendig (Server für Test, Qualitätssicherung und Produktion). Im Zuge dessen spricht die IT die Empfehlung aus, das Betriebssystem bei einem externen Dienstleister zu hosten. Hier sollte bei der Auswahl auf entsprechende Referenzen und kommunale Erfahrungen geachtet werden. Eine Schnittstelle zwischen der städtischen IT, den Fachbereichen sowie externer Dienstleister ist aufzubauen und zu implementieren (entweder als CSM – Customer Success Manager oder TAM Technical Account Manager). Eine redundante Besetzung ist obligatorisch. Ein Berechtigungskonzept (Rollen und Rechte) muss durch das Fachamt erarbeitet werden. Die IT stellt die technische Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister sicher. Ziel muss es sein, dass im Rahmen der Prozessoptimierung die Vergabe der BerechtigungenSeite 7 von 26 Seite 8 verbessert werden, die aktuellen Rollen und Berechtigungen konsolidiert und die Zuweisung dieser automatisiert vergeben und entzogen werden. bonnorange AöR: • Teilprojekt Buchungskreis 2000 Das Teilprojekt wird an den vorgenannten Teilprojekten beteiligt, soweit die Themenfelder relevant sind oder künftig für den Buchungskreis ausgeprägt werden sollen. Städtisches Gebäudemanagement: • Teilprojekt Buchungskreis 3000 Das Teilprojekt wird an den vorgenannten Teilprojekten beteiligt, soweit die Themenfelder relevant sind oder künftig für den Buchungskreis ausgeprägt werden sollen. Über die Teilprojekte und den Lenkungsausschuss hinaus werden im Sinne wichtiger Stakeholder im Zuge des Projektes beteiligt: • Stabsstelle Datenschutz • Gleichstellungsstelle • Personalrat • Board Digitale Transformation • Lenkungsausschuss Digitale Transformation Grundsätzlich sind alle Fachbereiche (u. a. dezentrale Buchhaltungen und Zeichnungsberechtigte) von den Veränderungen als SAP-Nutzende betroffen. Deshalb erhebt diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Projektverlauf werden sich ggf. weitere Details ergeben. Projektdefinition und Projektziele Das Ziel des Projekts besteht darin, dass das für verschiedenste Zwecke genutzte SAP-System, inkl. der SAP-Verfahren und hieran angeschlossene IT- Lösungen, bis Ende 2029 vollständig auf SAP-S/4HANA umgestellt wird, um für die Zeit danach auf ein rechtskonformes, funktionsfähiges, stabiles, technologisch zeitgemäßes und wirtschaftliches Haushalts- und Finanzbuchhaltungssystem zurückgreifen zu können. Dies wird entscheidend sein, um eine effiziente und zukunftsorientierte Aufgabenerledigung der Stadtverwaltung Bonn auch künftig sicher zu stellen. Oberste Priorität bei dieser Systemtransformation haben folgende Aspekte: • Erfüllung der heutigen Anforderungen an Daten und Prozesse, • Umsetzung hinzugekommener pflichtiger Anforderungen sowie • rechtzeitige und erfolgreiche Umstellung mit den verfügbaren Ressourcen. Weiterhin bietet die Umstellung auf SAP-S/4HANA aufgrund der Nutzungsmöglichkeit neuer Technologien diverse Vorteile und Chancen, die im Sinne von Nebenzielen ebenfalls gehoben werden sollen: • schnellere Datenverarbeitung sowie Verarbeitung von großen Datenmengen, • digitale und somit effizientere sowie ressourcensparende Abwicklung der Buchungsvorgänge, • verlässliche und sichere Datensysteme,Seite 8 von 26 Seite 9 • Nutzbarkeit auf verschiedenen Endgeräten, • intuitive Bedienung von Anwendungen und Auswertungen, • Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit, komfortable Oberflächen für die Anwendenden, • flexibles, modulübergreifendes und benutzerfreundliches Reporting, • Optimierung der Systemlandschaft, • Erleichterung von Wartbarkeit und Erweiterungsmöglichkeiten, • steigende Flexibilität, • Bereinigung der Systeme von Altlasten sowie • Annäherung an SAP-Standards. Insbesondere die Annäherung an SAP-Standards stellt eine unabdingbare Notwendigkeit dar, um einen ressourcenoptimierten und effizienten Betrieb sowie eine entsprechende Wartung gewährleisten zu können. Derzeit stellen Betrieb und Wartung der zahlreichen Eigenentwicklungen im aktuellen SAP- ERP System einen enormen finanziellen, personellen sowie zeitlichen Aufwand dar. Zu den bestehenden Eigenentwicklungen gehören derzeit rund: • 145.000 Transaktionen • 800 Programme • 900 Funktionsbausteine • 300 Tabellen sowie • 550 weitere spezifische Entwicklungen Die Annäherung an SAP-Standards im Bereich der Eigenentwicklungen hat dabei in der Regel keine Auswirkungen für Personen oder Personengruppen außerhalb der Stadtverwaltung, sondern lediglich verwaltungsinterne Auswirkungen mit der Konsequenz, dass bestehende Prozesse an die SAP- Standardvorgaben angepasst werden müssen. Im Zuge des Projektes werden auch Prozesse im Hinblick auf Optimierungs- und Digitalisierungsmöglichkeiten (Lean Management) untersucht, die aufgrund eigener Regelungen zurzeit aufwendig gestaltet sind. Es wird sodann abgewogen, ob eine Anpassung erfolgt, um das Optimierungspotential im Rahmen von SAP-Standards größtmöglich auszuschöpfen. Ergebnisse der Vorstudie im Vorfeld der Umstellung auf SAP-S/4HANA Der Wechsel auf das neue SAP-System erfordert – anders als ein üblicher Releasewechsel – eine intensive Vorbereitung inkl. der Erstellung eines technischen und fachlichen Zielszenarios, um die neue technologische SAP- S/4HANA-Umgebung und die damit verbundenen Chancen und Potentiale effektiv nutzen zu können. Hintergrund hierzu ist, dass das SAP-S/4HANA- System neben einer neuen Codierung auch neue Prozess- und Datenstrukturen (z. B. In-Memory-Datenbanktechnologie) sowie gänzlich neue Funktionen (z. B. KI-Anwendungen) insbesondere bezogen auf die Web- /Internetfähigkeit von Business-Prozessen beinhaltet. Gleichzeitig gibt es grundsätzlich im Sinne unterschiedlicher Migrationswege mehrere Möglichkeiten, von dem bestehenden SAP-System auf SAP-S/4HANA umzustellen. Bereits die Erstellung dieses Zielszenarios sowie des damit verbundenen Migrationskonzepts ist sehr komplex und fällt aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, von denen jede Kommune ausgeht, auchSeite 9 von 26 Seite 10 immer individuell aus. Entsprechend der Vorgehensweise in anderen Kommunen hat die Verwaltung unter Beteiligung des SGB sowie der bonnorange AöR daher das Beratungshaus BTC Business Technology Consulting AG mit der Ausarbeitung dieses Zielszenarios inkl. eines Migrationskonzeptes für den Umstieg auf SAP- S/4HANA, der Bewertung der möglichen Szenarien und Abgabe von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der SAP-Landschaft beauftragt. Weitere Gründe für die Beratung durch eine externe Firma waren von Erfahrungen anderer Umstellungen zu profitieren und einen neutralen Blick auf die Situation bei der Bundesstadt Bonn zu erhalten. Die Möglichkeiten, ein bestehendes SAP-System auf ein SAP-S/4HANA- System umzustellen, werden nachfolgend dargestellt: • „Brownfield-Ansatz“ Bei diesem Ansatz wird das bestehende System in ein neues System konvertiert. Hierbei werden sämtliche historischen Daten, Customizing und Prozesse übernommen. Die Übernahme kann nur zu einem einheitlichen Zeitpunkt erfolgen. Die im System vorhandenen Daten müssen während der Migration in eine neue Tabellenstruktur überführt oder vorab archiviert werden. Prozesse und Strukturen werden nur überprüft bzw. angepasst, wo eine technische Notwendigkeit besteht. Je mehr Eigenprogrammierungen vorliegen und umso älter die genutzten SAP-Systeme sind, umso größer ist der Arbeitsaufwand und umso geringer der Nutzen sowie die Nutzbarkeit der Funktionsvielfalt des neuen S/4HANA-Systems. • „Greenfield-Ansatz“ Bei diesem Ansatz wird ein neues System aufgebaut. Noch benötigte Stamm- und Bewegungsdaten sowie bestimmte Customizing- Einstellungen werden selektiv in das neue System übertragen. Altdaten verbleiben im bisherigen System und können dort bis zur Archivierung weiterhin ausgewertet werden. Die Prozesse und Strukturen werden überprüft und können frei von historisch gewachsenen Beschränkungen neu aufgesetzt werden. Neben diesen beiden Grundmodellen gibt es unterschiedliche Mischformen. Diese basieren technisch auf dem Greenfield-Ansatz. Dabei wird ebenfalls eine neue Systemlandschaft für SAP-S/4HANA aufgebaut. Fachlich und inhaltlich werden bei diesen Ansätzen jedoch zum Stichtag bestehende, konsolidierte Stamm-/Bewegungsdaten, Strukturen, Einstellungen und Entwicklungen selektiv aus dem aktuellen SAP-System übernommen, wo sich dies als vorteilhaft oder sinnvoll erweist. Gemeinsam mit Mitarbeitenden der insbesondere von dem Projekt betroffenen Fachbereiche wurden durch die BTC AG diverse Workshops zu verschiedenen Themen durchgeführt, so dass die BTC AG sich ein umfassendes Bild von den spezifischen Bonner Gegebenheiten (bspw. Ausgangslage, Zielvorstellungen) machen konnte. Im Ergebnis empfiehlt die BTC AG für die Umstellung auf S/4 HANA alternativ die Nutzung eines Brownfield-Ansatzes oder eines Migrationsansatzes mit selektiver Datenübernahme.Seite 10 von 26 Seite 11 Mit Blick auf die im Rahmen der Vorstudie aufgezeigten alternativ möglichen Migrationsansätze hat die Verwaltung bei der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise, also welchen Migrationsansatz sie präferiert, folgende bewertungsrelevanten Aspekte herangezogen: • Möglichkeit funktionaler und prozessualer Anpassungen, • technische Komplexität des Umstiegs, • organisatorische Ausgestaltung des Umstiegs, • Projektdauer und Kosten des Umstiegs, • Akzeptanz bei Entscheidenden und Anwendenden, • Nutzung neuer technischer Möglichkeiten, die von der Auswahl des Migrationsansatzes abhängig sind. Die Bewertung der Ergebnisse der Vorstudie durch die Verwaltung hat einen klaren Vorteil für den Migrationsansatz mit selektiver Datenübernahme ergeben. Die treibenden Faktoren waren die Möglichkeiten der erheblichen Nutzungsverbesserung für die Anwendenden, die Eliminierung von Altlasten des bestehenden Systems sowie die Chance der Einführung von wirtschaftlicheren und effizienteren Prozessen. Notwendige Vorprojekte Um mit dem eigentlichen Migrationsprojekt „Umstellung auf SAP-S/4HANA“ beginnen zu können, sind zwingend verschiedene Vorprojekte durchzuführen, mit denen unter Hinweis auf nachstehend dargestellten Zeitplan alsbald begonnen werden muss. Nachstehend sind einige dieser Vorprojekte aufgeführt: • Erstellung eines Migrations- und Einführungskonzeptes, • Umstellung von Kreditorenstammdaten (Customer Vendor Integration) sowie Planung der künftigen Stammdatenanlage von Geschäftspartnern, • Umstellung PSM auf BCS (neue Budgetierung), • Prüfung der Vorverfahren und Schnittstellen auf S/4HANA-Fähigkeit, • Prüfung der Einführung von Dunkelverbuchungen (ggf. mit Hilfe von SAP-MM oder anderer Umsetzungsmöglichkeiten), • Prüfung der Umstellung auf eine zentrale (anstatt dezentraler) Buchhaltung, • Prüfung der zahlreichen Eigenentwicklungen sowie • Einführung einer Softwarelösung zur systematischen, verwaltungsweiten Erfassung aktivierbarer Eigenleistungen. Im Rahmen der Durchführung der Vorprojekte können sich weitere Themenfelder ergeben, die in der Folge separat zu bearbeiten sind. Daher wird die Aufzählung der Vorprojekte nicht abschließend sein. Im Rahmen der einzelnen Vorprojekte werden auch die Entscheidungen getroffen, inwieweit den Empfehlungen der BTC AG in Form von Lösungen/Produkten gefolgt werden kann und soll. Die beiden Vorprojekte, in denen geprüft und abgewogen werden muss, ob Dunkelverbuchungen einheitlich für alle Bereiche der Stadtverwaltung eingeführt werden sollen und andererseits von der derzeitigen dezentralen auf eine zentrale Buchhaltung umgestellt werden soll, verfolgen die Ziele der Steigerung der Effizienz und Qualitätssicherung (Professionalisierung).Seite 11 von 26 Seite 12 Im gesamten Umstellungsprojekt sowie in allen Vorprojekten werden durchgängig folgende Aspekte berücksichtigt: • Partizipation der Fachbereiche (Change Management), • angemessene Information und Schulung von Mitarbeitenden unterschiedlichster Ebenen und Funktionen, • datenschutzrelevante Themen wie Archivierung und Löschung von Stamm- und Bewegungsdaten, Berechtigungskonzepte und –rollen sowie die Speicherung von personenbezogenen Daten sowie • Einbindung des Umstellungsprojekts in den allgemein laufenden Digitalisierungsprozess der Bundesstadt Bonn. Hierbei stellt die Schulung der rund 2.900 SAP-User eine Herausforderung in besonderem Maße dar, so dass die Entwicklung eines adäquaten Schulungskonzeptes hohe Priorität genießt. Ein wesentlicher begünstigender Faktor bei der Wahl des SAP-S/4HANA Systems im Vergleich zu den wenigen weiteren Anbietern ähnlicher Produkte ist ein deutlich geringerer zu erwartender Schulungsaufwand der derzeit rund 2.000 aktiven Fiori-User. Diese nutzen die Fiori-Anwendung bereits seit der Einführung des digitalen Rechnungsworkflows für E-Ausgangsrechnungen (VIM) und bewegen sich dadurch bereits sicher in der neuen Arbeitsoberfläche der unter S/4HANA obligatorischen Fiori-Anwendung, die das bisher überwiegend genutzte SAPGUI und transaktionsbasierte Interface ablösen wird. Zusammengefasst sind dementsprechend neben den aktiven Fiori-Usern die o. g. SAP-User zu schulen, woraus sich ein Gesamtschulungsbedarf für rund 5.000 Mitarbeitende ergibt. Zeitplan Bei einer Umstellung auf SAP-S/4HANA mittels Migrationsansatz mit selektiver Datenübernahme ist eine Produktivsetzung des neuen Systems zum 1. Januar 2029 vorgesehen und erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, ist spätestens Mitte des Jahres 2025 mit dem Migrationsprojekt zu beginnen, welches dann mit der Produktivsetzung seinen vorläufigen Abschluss findet. Die Produktivsetzung kann nur zum Stichtag 01.01. erfolgen, da u.a. die offenen Posten zum Jahresabschlussstichtag 31.12. entsprechend der z.B. Bilanzwerte übernommen werden müssen. Soweit mit dem Projekt nicht im Jahre 2025 begonnen wird, ist bereits absehbar, dass schon bei kleineren Abweichungen im Projektverlauf eine erfolgreiche Migration vor Ablauf des Bereitstellungsfensters nicht erreicht und die Handlungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn, der bonnorange AöR und des Städtischen Gebäudemanagements nicht sichergestellt werden kann. Parallel zu der Produktivsetzung startet sodann die sogenannte Second Wave, in der für die Dauer von geschätzt einem Jahr insbesondere noch weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt oder wünschenswerte Funktionalitäten nachträglich implementiert werden. Finales Projektende wird somit nach heutiger Einschätzung der 31. Dezember 2029 sein. Die Umstellung auf S/4HANA muss mit dem maximalen Wartungsende (2030) abgeschlossen sein.Seite 12 von 26 Seite 13 Wie bereits beschrieben, sind aus technischen und fachlichen Gesichtspunkten vor Beginn des Migrationsprojekts zunächst o. g. Vorprojekte durchzuführen. Mit diesen ist – nach Schaffung der entsprechenden zusätzlichen Personalressourcen – alsbald zu beginnen, um einen fristgerechten Start des Migrationsprojekts sicherzustellen. Rahmenbedingungen für die Projektarbeit Die Projektplanung - insbesondere Themenfelder, Teilprojekte, Zielsetzungen, Terminplanung, Personalbereitstellung und Projektorganisation - ist agil und bedarfsweise an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Hierzu werden im Rahmen der Projektarbeit fortlaufend • die technologischen Entwicklungen, • die Veränderungen von Anforderungen insbesondere durch die Gesetzgebung, • das Wissen über notwendige und sinnvolle Handlungsfelder sowie • Erkenntnisse über notwendige und verfügbare Personalressourcen im Blick gehalten, um im Rahmen eines flexiblen Projektmanagements durch geeignete Maßnahmen den Projektfortschritt zu steuern. Bedarfsweise werden Priorisierungen innerhalb des Projekts und/oder Priorisierungen innerhalb der Stadtverwaltung vorgenommen. Bei der Projektabwicklung haben gesetzliche Notwendigkeiten Vorrang vor wünschenswerten Funktionalitäten (bspw. über den Standard hinausgehende Verbesserung von Layout, Bedienungskomfort oder zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten). Diese werden nachrangig umgesetzt. Neben dem Projekt „Umstellung auf SAP-S/4HANA“ befinden sich verwaltungsweit noch viele weitere Projekte, insbesondere in Gestalt unterschiedlichster Digitalisierungsprojekte, in der Durchführung bzw. Planung. Viele dieser Projekte basieren auf gesetzlichen Verpflichtungen, die unberührt dieses Umstellungsprojektes nicht aufgeschoben werden können. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Projekte zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu nennen, die ebenfalls Personalressourcen binden. Hinzu kommen Projekte, deren Umsetzung nicht aus rechtlichen, aber aus faktischen Gründen nicht aufgeschoben werden können. Beispielhaft sind in diesem Zusammenhang für den Bereich des Kassen- und Steueramtes als solche Projekte geplant: • Einführung von digitalen Gewerbesteuerbescheiden, • Implementierung einer KI-gestützten (Massen-) Datenanalysesoftware bzw. Process Mining, • Einführung digitaler Hundesteuermarken, • Einführung von E-Ausgangsrechnungen möglichst per Workflow (gesetzlich erforderlich im B2B-Bereich) inkl. Portalanbindung und Digitalisierung des PSCD-Anordnungswesens sowie der damit verbundenen Zeichnungsbefugnisse, • Digitalisierung des Forderungsmanagements, • Einführung von Multi-Bezahlmöglichkeiten. Regelmäßig werden gerade aus den Querschnittsämtern der Stadtverwaltung die gleichen Mitarbeitenden in solche Projekte eingebunden. Dies führt,Seite 13 von 26 Seite 14 unberührt der notwendigen zusätzlichen Personalausstattung für das Umstellungsprojekt, zu der zwingenden Notwendigkeit eines Multiprojektmanagements, bei dem eine gewisse Priorisierung der Projekte vorgenommen werden muss. Da die Umstellung auf SAP-S/4HANA alternativlos ist, sollten die in diesem Zusammenhang stehenden Projekte – neben Projekten, die der Erfüllung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen dienen – grundsätzlich als prioritär angesehen werden. Projektrisiken Wie grundsätzlich bei jedem Projekt bestehen auch bei dem beschriebenen Umstellungsprojekt Risiken. Als typische Risikofelder sind hierbei zu nennen: • durch die verwaltungsintern bestehenden organisatorischen Strukturen können sich hohe Abstimmungsbedarfe und lange Entscheidungswege ergeben, • es können aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels und dem Umstand, dass eine Vielzahl anderer Kommunen vergleichbare Umstellungsprojekte zeitgleich vorantreiben, Engpässe bei den verfügbaren (Personal-) Ressourcen für die Projektarbeit entstehen, • aufgrund des demographischen Wandels werden zentrale Wissensträger*innen noch während der Projektlaufzeit in die Verrentung bzw. den Ruhestand gehen, • es bestehen komplexe Abhängigkeiten einerseits zwischen den Teilprojekten, andererseits zu weiteren Projekten, die während der Projektlaufzeit gleichzeitig umzusetzen sind, • zeitlich zwingende Zielsetzungen zum Abschluss erforderlicher Vorprojekte werden nicht eingehalten, • in Abhängigkeit der Ausgestaltung ist die Datenmigration sehr arbeitsaufwendig, • die Umstellung wird als reines IT-Projekt wahrgenommen, • die mit der Projektumsetzung verbundenen Veränderungen stoßen auf mangelnde Akzeptanz bei den Mitarbeitenden innerhalb der Stadtverwaltung/der bonnorange AöR/des Städtischen Gebäudemanagements, • ggf. erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren können nicht wie vorgesehen durchgeführt und abgeschlossen werden, • das beauftragte externe Beratungsunternehmen gerät im Zuge der Entwicklungen und Programmierungen in Verzug. Vorgenannte Risiken werden in der Projektarbeit berücksichtigt. Um dies sicherzustellen, wird ein projektbezogenes Risikomanagement aufgebaut, um insbesondere • die Risiken fortlaufend zu identifizieren und zu kontrollieren, • deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf das Projekt zu bewerten, • Maßnahmen zur Risikostreuung, -vermeidung und -verminderung zu treffen und • diese kontinuierlich zu überwachen. Personelle und finanzielle Implikationen Personalressourcen Die Umstellung auf SAP-S/4HANA erfordert u. a. eine Betrachtung derSeite 14 von 26 Seite 15 bisherigen sowie eine Ermittlung der zukünftigen technischen Voraussetzungen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen. Sämtliche Funktionalitäten sind bei dem hochgradig komplexen und vielfältig miteinander verknüpften SAP-System einer grundlegenden Betrachtung zu unterziehen, um die umfangreichen Anforderungen weiterhin zu erfüllen. Die Bedeutung für die Gesamtverwaltung zeigt sich bereits an der hohen Anzahl an SAP-Lizenzen (derzeit ca. 2.900 Lizenzen zzgl. ca. 2.000 FIORI-User, jeweils ohne SAP-HCM, Tendenz steigend) und den damit verbundenen Arbeitsplätzen. Zur erfolgreichen Umsetzung des Migrationsvorhabens sowie der davor geschalteten Vorprojekte bedarf es daher eines ausreichend dimensionierten und qualifizierten Personalkörpers, in dem vor allem Mitarbeitende mit langjähriger SAP-Erfahrung eingesetzt werden müssen. Diesen wird insbesondere auch die wichtige Aufgabe obliegen, Auswirkungen von neuen Prozessen, Funktionen sowie Funktionserweiterungen zu überblicken, anwendungsseitig einzuordnen sowie die Alltagspraktikabilität seriös einzuschätzen. Da dies – wie bei anderen Kommunen auch und entsprechend dem damaligen Einführungsprojekt des aktuellen SAP-Systems – mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht realisiert werden kann, ist es für den Projekterfolg unabweisbar, insbesondere zur Entlastung in den Linienaufgaben für den Projektzeitraum insgesamt neun projektbezogene Planstellen mit Stellenwerten von A 11 LBesG bzw. E 10 TVöD und zwei projektbezogene Planstellen mit Stellenwerten von A 12 LBesG bzw. E 11 TVöD einzurichten; sämtliche Stellen werden mit einem kw-Vermerk versehen. Die nähere Begründung zu den v. g. Stellenbedarfen ergibt sich aus der Anlage zu dieser Vorlage. Im interkommunalen Vergleich mit Kommunen, die derzeit auch alternativlos auf das neue SAP-S/4HANA-System umsteigen müssen, liegt die v. g. zusätzliche Personalausstattung auf niedrigem Niveau. Da aber der Umfang der Veränderungen des Systems und der Arbeitsabläufe noch nicht bekannt ist, kann sich durch die Projektentwicklung der Personalbedarf – insbesondere auch in anderen Fachbereichen – daher noch verändern. Die für das Projekt zur Umstellung des SAP ERP-Systems auf das neue SAP- S/4HANA-System erforderlichen Personalbedarfe sollten den Fachbereichen so frühzeitig wie möglich zur Verfügung gestellt werden, um eine adäquate Einarbeitung in die zu übernehmenden Tätigkeiten bis zum Beginn des Projektes sicherstellen zu können. Eine parallel stattfindende Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen parallel zu der Projektarbeit ist nicht möglich und nicht zielführend. Die mit der Einrichtung der o. g. Projektstellen verbundenen Personalkosten können während der Projektlaufzeit durch investive Nebenkosten (aktivierbare Eigenleistungen) neutralisiert werden. Dies bezieht sich auf aktivierungsfähige Personalkostenanteile bzw. korrespondierende Erträge für das reguläre/bestehende Verwaltungspersonal, welches im Rahmen des Projekts eingesetzt wird. Finanzressourcen Eine abschließende Konkretisierung der Projektgesamtkosten für die nächstenSeite 15 von 26 Seite 16 Jahre (2025-2029) ist zum jetzigen Zeitpunkt nur näherungsweise möglich. Aus heutiger Sicht beläuft sich das erwartete Gesamtvolumen zur Umsetzung auf einen Wert von insgesamt 9,3 Mio. EUR, darin sind laufende Kosten für den Betrieb i.H.v. 3 Mio. EUR enthalten, die Projektkosten belaufen sich daher auf 6,3 Mio. EUR. Diese Schätzung basiert nach aktuellem Wissensstand auf den Erkenntnissen aus vergleichbaren Projekten sowie auf Daten der Vorstudie zur SAP-S/4HANA-Migration: Konsumtive Kosten der Maßnahme Summe EUR Auszahlungen / Aufwendungen Wartung SW SAP (laufende Kosten) 1.440.000,00 Leasing Server (laufende Kosten) 1.035.000,00 Betrieb Infrastruktur (laufende Kosten) 423.600,00 SAP Basisbetrieb (laufende Kosten) 96.000,00 Externe Beratung 1.960.000,00 Personalkosten Amt 21: 5 Stellen A11/E10 2.253.067,30 Personalkosten Amt 10: 2 Stellen A12/E11 (IT) 951.049,74 Personalkosten Amt 10: 1 Stellen A11/E10 (SAP-HCM) 450.613,46 Personalkosten Amt 10: 1 Stellen A11/E10 (Organisationsentwicklung) 450.613,46 Personalkosten RPA: 1 Stelle A11/E10 450.613,46 Personalkosten Amt 20: 1 Stelle A11/E10 450.613,46 Change-Management (externe Beratung) 250.000,00 Einzahlungen / Erträge aktivierbare Eigenleistungen = Personalkosten -5.006.570,88 Summe konsumtiv 5.204.600,00 Investive Kosten der Maßnahme Summe EUR Externe Beratung 2.000.000,00 SAP-Lizenzen 2.050.000,00 Summe investiv 4.050.000,00 Gesamtsumme EUR 9.254.600,00 Soweit eine exklusive weitergehende Wartung ab 2028 bis Ende 2030 erforderlich wird, fallen Kosten ggü. der SAP SE an, die derzeit nicht bezifferbar und daher in der Tabelle nicht enthalten sind. Ebenfalls nicht enthalten sind Lizenz- und Umstellungskosten etwaiger Drittprogramme (neue Vollstreckungssoftware). Hinsichtlich der SAP-Lizenzkosten erfolgt eine Anrechnung der bestehenden Lizenzen, d.h. der vorgenannte Schätzbetrag wird sich abhängig vom Zeitpunkt der Rückgabe (somit Produktivstart) und der Anzahl sowie Bepreisung der zurückzugebenden Lizenzen verändern. Die Leistungen der zu beauftragenden externen Beratung werden teilweise aktvierungsfähig sein, daher findet sich diese Position bei konsumtiven und investiven Kosten, insgesamt wird ein Volumen von rund 4 Mio. EUR (rund 2.800 Personentage) geschätzt.Seite 16 von 26 Seite 17 Im Haushalt 2025-2029 sind 6,5 Mio. EUR veranschlagt, es sind noch 2,8 Mio. EUR bereitzustellen. Da das Projekt von seinem Zeitrahmen her unabweisbar ist kann hier kein Haushaltsvorbehalt angebracht werde. Die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW sind erfüllt. Handlungsalternativen Im Zuge des bisherigen Projektverlaufs wurden auch Handlungsalternativen geprüft. Die Prüfungen gingen dahin, ob ein Verzicht auf das Umstellungsprojekt oder ein Wechsel zu einem anderen Anbieter denkbar war. Verzicht auf die Umstellung auf SAP-S/4HANA Ein Verzicht auf die Umstellung würde den Support, insbesondere die Anpassung der Schnittstellen auf weiterentwickelte, an SAP angebundene IT- Verfahren der Fachbereiche erschweren und auf Dauer unmöglich machen. Jegliche Unterstützungsleistung externer IT-Fachkräfte würde nur zu erheblichen laufenden Kosten beschafft werden können, möglicherweise auch nie mehr. Anpassungen an Gesetzesänderungen würden nicht mehr oder nur unter erheblichem Programmieraufwand vorgenommen werden können. Die Nutzung technischer Innovation, wie z. B. die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen wären nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich. Letztlich entscheidend ist aber die absehbare Beendigung der Wartungs- und Supportzusagen seitens der SAP SE in wenigen Jahren. Wechsel zu einem anderen Anbieter Ein Wechsel auf ein gänzlich anderes ERP-System würde nochmals deutlich höhere Umstellungskosten verursachen, da hier alle Prozesse und Schnittstellen analysiert und angepasst werden müssten. Hinzu kämen erhebliche Schulungskosten, da beispielsweise die bereits in der Verwaltung bekannte SAP-FIORI-App nicht mehr eingesetzt werden könnte. Ein kompletter Systemwechsel birgt zudem stets das hohe Risiko des Scheiterns mit der Folge, dass insbesondere die zentralen, mit Finanzen und der Personalwirtschaft verbundenen Geschäftsprozesse nicht mehr durchführbar oder stark fehleranfällig wären. Darüber hinaus ist es auch äußerst fraglich, ob die mit einem solchen Anbieterwechsel verbundenen Auswirkungen innerhalb der Verwaltung im Sinne von Veränderungsmanagement auf Akzeptanz stoßen würden. Aus diesen Gründen hat nach dem Kenntnisstand der Verwaltung auch keine der größeren Kommunen in NRW, der derzeit das aktuelle SAP-ERP-System einsetzen, einen solchen Anbieterwechsel vollzogen. Im Anschluss an die Beschlussfassung im Rat wird der Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation per Mitteilungsvorlage über dieses Projekt nachrichtlich informiert. Finanzielle Auswirkungen:Seite 17 von 26 Seite 18 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.21 1.01.20 1.01.16 1.01.26 1.01.07 Finanzbuchhaltung Finanzmanagement Personalmanagement IT-Betrieb Rechnungsprüfung 1.21.00.01.21.01 1.20.00.01.20.01 1.11.00.01.16.03 1.10.20.01.26.01 1.14.00.01.07.01 Zahlungsverkehr, Finanzbuchhaltung Haushaltsmanagement Personalbetreuung IT-Betrieb Rechnungsprüfung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2.000.000,00 2.050.000,00 5200001201000 / 78.3100 2025-2029 2.050.000,00 2.000.000,00 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 4.050.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.440.000,00 1.035.000,00 423.6000,00 96.000,00 1.960.000,00 2.253.067,30 951.049,74 901.226,92 120000120 / 72.1000 120000120 / 74.1000 110200126 / 72.1000 110200126 / 72.1000 120000120 / 74.1000 121000121 / 70.1000 110200126 / 70.1000 111000116 / 70.1000 2025-2029 1.440.000,00 1.035.000,00 1.960.000,00 423.600,00 96.000,00 2.253.067,30 951.049,74 901.226,92 Aktivierbare EL Aktivierbare EL Aktivierbare ELSeite 18 von 26 Seite 19 450.613,46 450.613,46 250.000,00 114000107 / 70.1000 120000120 / 70.1000 121000100 / 72.1000 450.613,46 450.613,46 250.000,00 Aktivierbare EL Aktivierbare EL Einzahlungen / Erträge 5.006.570,88 verschiedene Haushaltsbelastung jährlich 1.040.920,00 Anlage/n 1 Begründungen der Stellenmehrbedarfe (öffentlich)Seite 19 von 26 1 Anlage 1 zur Beschlussvorlage Projekt S/4HANA Begründungen zu den Stellenmehrbedarfen der Ämter 10, 14, 20 und 21 Amt 10 Amt 10-10 SAP-HCM: Das Team SAP-HCM ist unter anderem verantwortlich für die Buchungen aus der Personal- abrechnung, besonders mit den Auszahlungen der Gehälter und der kontierungsscharfen Bu- chung der Personalaufwendungen einschließlich der Buchung von Erträgen, Forderungen, Verbindlichkeiten, FMDG-Konten und die Ermittlung von Rückstellungen sowie perspektivisch die Übermittlung der Daten aus der Personalkostenplanung. Die Schnittstelle zwischen SAP-HCM und SAP-FI stellt sicher, dass Finanztransaktionen aus der Personalabrechnung korrekt in die Finanzbuchhaltung übernommen werden und Perso- nalauszahlungen geleistet werden können. Um eine nahtlose Kommunikation zwischen den Systemen sicherzustellen, muss die bestehende Schnittstelle und die Integration der Daten überprüft und angepasst werden. Zusätzlich erfolgt auch die Umstellung von SAP-HCM auf SAP-S4/HANA. Mit Hilfe von SAP- S/4 HANA können optimierte und standardisierte Geschäftsprozesse implementiert wer- den. Dazu müssen eventuell individuelle Anpassungen und spezifische Geschäftslogiken in das neue System integriert und getestet werden. Hierzu sind umfangreiche Funktions-, Integ- rations- und Benutzertests erforderlich bei gleichzeitiger Gewährleistung der fristgerechten und korrekten Auszahlung von Gehältern und Versorgungsbezügen von ca. 9.500 Abrech- nungsfällen (inkl. CVUA, bonnorange AöR, Theater, SGB). Dabei sind alle eingesetzten Module des SAP-HCM (PA- Personaladministration, PY- Perso- nalabrechnung, OM-Organisationsmanagement, Personalkostenplanung, PT–Zeitwirtschaft und die Self-Services über Fiori) grundlegend auf Funktionalität zu überprüfen. Bestehende Geschäftsprozesse müssen analysiert und gegebenenfalls neu gestaltet werden, um die Vor- teile der neuen Software vollständig zu nutzen. Neue Funktionalitäten einzurichten, bedarf ei- nes dauerhaften Prozesses, da nur sukzessive neue Module eingeführt werden können (z.B. die Digitalisierung des Reisekostenmanagements, Zeitmanagements oder des Dokumenten- managements). Zudem müssen die Anwender des HCM (ca. 120 Backend-User und 4.500 Self-Service-Nut- zer) im Umgang mit der neuen Software geschult werden, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Erschwerend ist zu berücksichtigen, dass SAP-HCM bei regio.it Aachen und das SAP-FI-Sys- tem bei der Stadt Bonn gehostet werden. Hier sind die Netzwerkanforderungen und -verbin- dungen unter S/4HANA einzurichten und sicherzustellen. Maßnahmen zur Sicherung der Da- ten müssen implementiert werden. Die Umstellung auf S4/HANA mit den vorhandenen Personalressourcen im laufenden Betrieb wird nicht umsetzbar sein, weshalb die Einrichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher, personel- ler Projektressourcen im Umfang von insgesamt einer VZÄ mit Stellenwerten von A11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD erforderlich sein wird. Amt 10-12 Organisationsentwicklung: Im Rahmen zweier Vorprojekte soll geprüft werden, inwieweit die Einführung von Dunkelver- arbeitungen möglich ist und ob eine Umstellung von einer dezentralen auf eine zentraleSeite 20 von 26 2 Buchhaltung realisiert werden kann. Sofern beide Vorhaben positiv bewertet werden, werden umfassende personelle und prozessuale Anpassungen notwendig, die mit dem bestehenden Personal der Organisationsentwicklung allein nicht zu bewältigen sind. Derzeit wird die Buchhaltung nicht zentral abgewickelt, sodass viele der relevanten Mitarbei- tenden nicht im Kassen- und Steueramt, sondern dezentral in den Fachbereichen tätig sind. Eine Auswertung hat ergeben, dass aktuell 711 User außerhalb der Finanzbuchhaltung über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Diese User verteilen sich nahezu auf sämtliche Fachbereiche der Stadtverwaltung und der bonnorange AöR. Unklar ist jedoch, welchen Stel- lenanteil die Tätigkeit der dezentralen Finanzbuchhaltung jeweils einnimmt, weshalb dieser stets durch eine Einzelfallanalyse zu ermitteln ist (z. B. Auswertung von Fallzahlen, Hospitati- onen etc.). Eine Zentralisierung hätte zur Folge, dass diese anteiligen Personalressourcen künftig grundsätzlich beim Kassen- und Steueramt verortet werden müssten und somit folglich eine Umverteilung der personellen Ressourcen notwendig wäre. In diesem Zusammenhang müssen jedoch auch Stellenanteile identifiziert werden, die weiterhin in den Fachämtern ver- bleiben, da der Großteil der betreffenden 711 Mitarbeitenden neben Buchungstätigkeiten auch andere Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus muss das Aufgabenvolumen für die neue zentralisierte und teilautomatisierte Buchhaltung analysiert werden. Die angestrebte Einführung der Dunkelverarbeitung in Verbin- dung mit einer Zentralisierung würde dazu führen, dass einige der bisher manuell ausgeführten Tätigkeiten automatisiert werden. Da derzeit Erfahrungswerte mit der Dunkelverarbeitung feh- len, müssen die notwendigen Daten über einen längeren Zeitraum hinweg erst noch erhoben und anschließend ausgewertet werden. Folglich muss eine erhebliche Umverteilung von personellen Ressourcen geprüft werden, wel- che mit einem erhöhten Abstimmungsaufwand mit einer Vielzahl von Fachbereichen einher- geht, da es sich meist um Stellenanteile handelt, die auf verschiedene Stellen verteilt sind. So gestaltet sich ein Wegfall bzw. eine Verlagerung in der Praxis häufig schwierig. Im Zuge des- sen sind daher ebenso Entscheidungen zu treffen, wie mit Stellenanteilen in einem geringfü- gigen Umfang umgegangen werden soll, mithin, ob diese im Fachbereich verbleiben. Des Wei- teren haben personelle Änderungen ebenso Auswirkungen auf die Aufbauorganisation der Verwaltung, sodass auch zu prüfen ist, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Struktur der einzelnen Organisationseinheiten und darüber hinaus auf bestehende Prozesse haben wird. Im Zuge dessen ist ebenso das Thema Changemanagement von großer Bedeutung, sodass bei den prozessualen und personellen Veränderungen die Mitarbeitenden und Füh- rungskräfte von Beginn an entsprechend großumfänglich begleitet und informiert werden müs- sen. Ein weiterer zentraler Aspekt, der mit der Einführung der Dunkelverarbeitung einhergeht, ist die Neugestaltung und Anpassung von Dienstvorschriften. Diese müssen präzise festlegen, welche Aufgabenbereiche durch die Automatisierung abgedeckt werden und wie die verblei- benden manuellen Tätigkeiten in die Prozesse integriert werden. Die automatisierten Abläufe müssen klar dokumentiert und durch Kontrollmechanismen abgesichert werden, um die Qua- lität der Prozesse zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen die neuen Vorschriften auch die veränderten Rollen der Mitarbeitenden thematisieren, die zunehmend als Prozessüberwacher und Analytiker fungieren. Amt 10-2 IT: Die anstehende Migration auf SAP-S/4HANA bringt umfassende Veränderungen mit sich, so- wohl in Bezug auf die Systemarchitektur als auch auf die personellen Ressourcen. Aktuell betreiben zwei Systemadministratoren das bestehende SAP-R/3-System mit je einer Produk- tions-, Test- und QS-Umgebung. Diese Infrastruktur wird nach aktuellem Stand noch bis min- destens 2030 erforderlich sein.Seite 21 von 26 3 Die Migration auf SAP-S/4HANA und der parallele Betrieb des SAP-R/3-Systems erfordern eine gezielte Erweiterung des IT-Personals. Während das bestehende System mit zwei Admi- nistratoren bestmöglich betrieben wird, ist für die neue SAP-S/4HANA-Umgebung ein zusätz- licher Bedarf von 2 Systemadministratoren erforderlich. Diese Fachkräfte werden sich primär mit dem Aufbau der neuen Systemlandschaft nach Vor- gabe des Fachamtes, der Migration, der Datenhygiene sowie der Qualitätssicherung und schlussendlich mit dem dauerhaften Betrieb beschäftigen. Damit sind sie entscheidend und erfolgskritisch für einen reibungslosen Übergang und die langfristige Stabilität der neuen Sys- temlandschaft. Der Mehrbedarf ist eng mit der erhöhten Komplexität des neuen Systems verwoben. SAP- S/4HANA ist erheblich komplexer als das Altsystem SAP-R/3. Die neue Plattform erfordert eine tiefere technische Expertise, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung von HANA- Datenbanken, die Echtzeit-Datenverarbeitung und einer möglichen Integration von Cloud- Diensten. Studien zeigen, dass die Verwaltung von SAP-S/4HANA-Systemen bis zu 30-40% mehr Arbeitsaufwand bedeutet als die Verwaltung von SAP-R/3-Systemen. Ursächlich hierfür ist die erhöhte Komplexität der neuen Umgebung. (Quelle: [DSAG-Leitfaden für SAP S/4HANA-Migration (https://www.dsag.de/), 2021) Die Umstellung auf SAP-S/4HANA erfordert spezifisches Know-how, das über das Wissen hinausgeht, das für SAP-R/3 notwendig ist. Da die derzeitigen Administratoren erst 2030 in dieses Feld eingearbeitet werden können, besteht ein unmittelbarer Bedarf an zusätzlichen Ressourcen, um diese Lücke füllen. Die Verfügbarkeit der Administratoren ist ein kritischer Faktor, insbesondere mit Blick auf Ur- laub, Krankheit und andere Abwesenheiten. Bei einer Mindestbesetzung von zwei Administra- toren könnten Ausfälle schwerwiegende Betriebsunterbrechungen nach sich ziehen, was bei einem unternehmenskritischen System wie SAP-S/4HANA nicht akzeptabel ist. Der Betrieb von SAP-S/4HANA erfordert, besonders bei einem externen Dienstleister, die Ein- haltung strenger SLA-Vorgaben (Service Level Agreements). Die Betriebszeit und schnelle Fehlerbehebung müssen rund um die Uhr gewährleistet sein. Dies erfordert eine kontinuierli- che Überwachung und Wartung, die mit der aktuellen Personalkapazität nicht abgedeckt wer- den kann. Amt 14 Das Rechnungsprüfungsamt übernimmt in der Entwicklungs- und Migrationsphase hierbei eine das Projekt begleitende Beratungs- und Prüfungsrolle. Da es sich bei der Umstellung des aktuellen SAP-Systems auf SAP-S4/HANA um ein hochkomplexes, interdisziplinäres und sehr umfangreiches Gesamtprojekt mit insgesamt zehn Teilprojekten und diversen Vorprojekten handelt, ist dem Rechnungsprüfungsamt eine kontinuierliche und begleitende Prüfung zu er- möglichen, um der Erfüllung des gesetzlichen Prüfauftrags im Sinne des § 104 Abs. 1 Ziff. 3 GO NRW auf die Unbedenklichkeit des Einsatzes vor Produktivsetzung nachkommen zu kön- nen, ohne den avisierten Projektabschluss zum 31.12.2029 zu verzögern. Dies soll durch fort- laufende Abstimmungen mit den jeweiligen Teilprojektleitungen und dem Ziel der Zusammen- stellung von prüfungsfähigen Unterlagen zu allen Vor- und Teilprojekten ermöglicht werden. Aus dem hohen Projektaufwand bei den anderen beteiligten Fachbereichen resultiert spiegel- bildlich auch ein deutlich erhöhter Arbeitsaufwand in der Rechnungsprüfung als Prüfungs- instanz. Aufgrund der Komplexität des Projektes ist es außerdem erforderlich, das Fachwissen der Prüfer durch Schulungen projektorientiert zu erweitern, um neben der Ersteinführung auch beiSeite 22 von 26 4 Folgeprüfungen das für die Prüfung notwendige Fachwissen im Bereich SAP-S4/HANA sicher- zustellen. Hierzu wird es unabdingbar sein, mindestens einen Prüfer sowie eine Vertretung im Themengebiet SAP-S4/HANA zu spezialisieren. Es ist davon auszugehen, dass diese umfas- senden Schulungs- und Spezialisierungsmaßnahmen Einfluss auf den laufenden Betrieb ha- ben und Personalressourcen maßgeblich binden werden. Die Aufgabe einer solchen kontinuierlichen und begleitenden Prüfung inklusive der hiermit ein- hergehenden Schulungen wird daher mit den vorhandenen Personalressourcen im laufenden Betrieb nicht umsetzbar sein, weshalb die Einrichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher perso- neller Projektressourcen im Umfang von insgesamt einer VZÄ mit Stellenwerten von A11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD im Rechnungsprüfungsamt erforderlich sein wird. Amt 20 Die S/4HANA-Umstellung als Zukunftsprojekt hat erhebliche Auswirkungen auf die Personal- ressourcen der bestehenden Organisationsstruktur des Amtes 20. Neben umfangreichen Tests der Vorprojekte, insbesondere der neuen Budgetierungsregeln, die sich komplett von den derzeitigen Systemeinstellungen unterscheiden, muss die Arbeitsbereitschaft der Haus- haltsplanung und -bewirtschaftung sichergestellt sein. Dazu soll der/die Stelleninhaber*in der neuen Stelle überwiegend mit den Test- und Customizingaufgaben betraut werden. Die Pro- jektarbeit bei der ERP-Einführung in den Jahren 2006 bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz haben gezeigt, dass sämtliche Werteflüsse (Ein- und Auszahlungen, Ertrags- und Aufwands- buchungen, Stammdatenpflege und Pflege diverser Hierarchien) kleinstteilig überprüft werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Haushaltsplanung und der Jahresabschluss fehlerfrei und gemäß den amtlichen Mustern der Gemeindeordnung NRW erstellt werden. Zu- dem wird darauf hingewiesen, dass durch den ständigen Arbeitsanstieg (wirkungsorientierter Nachhaltigkeitshaushalt, webbasierter IKVS-Haushalt), keine freien Personalressourcen vor- handen sind, um diese zusätzlichen Arbeiten aufzufangen. Diese Tätigkeit im Haushaltsbereich wird mit den vorhandenen Personalressourcen im laufen- den Betrieb nicht umsetzbar sein, weshalb die Einrichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher, personeller Projektressourcen im Umfang von insgesamt einer VZÄ mit Stellenwerten von A11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD in der Kämmerei erforderlich sein wird. Amt 21 Amt 21-02 Stabsstelle Interne Dienste, IKS inklusive Projektmanagement: Die Stabsstelle 21-02 als Shared-Service-Center des Kassen- und Steueramtes übernimmt verwaltungsintern zusammen mit dem Amt 20 die Aufgabe der Gesamtprojektleitung für das Umstellungsprojekt SAP S/4HANA. Der Stabsstelle wird daher in diesem mehrjährigen, ver- waltungsweiten Großprojekt eine besondere Bedeutung und Verantwortung zuteil. Angesichts der herausgehobenen Relevanz des Projekts nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung der Kernfunktionen der gesamten Stadtverwaltung ist für dieses ein förmliches Projekt Ma- nagement Office (PMO) im Bereich der Stabsstelle zu bilden, welches personell adäquat und anforderungsgerecht ausgestattet sein muss. In diesem Bereich laufen alle für das Projekt strategisch relevanten Fragestellungen zusammen, die auf Ebene der Gesamtprojektleitung gebündelt, aufbereitet und zur Entscheidung vorbereitet werden. Der Erfolg des Projekts hängt somit eng mit einem gut aufgestellten PMO zusammen, welches den fachlichen, ressourcen- mäßigen und zeitlichen Gesamtüberblick über das Projekt sicherstellt und insbesondere auf-Seite 23 von 26 5 grund der Vielzahl von Abhängigkeiten der Teilprojekte untereinander eine Gesamtkoordina- tion gewährleistet. Das Projektkernteam wird sich daher aus der Gesamtprojektleitung, dem PMO sowie den Teilprojektleitungen zusammensetzen. Das PMO sowie die Gesamtprojektleitung übernehmen neben dem klassischen Sitzungs- und Terminmanagement sowie der Workshopplanung insbesondere: - Planung und Steuerung des Gesamtprojekts, - Aufnahme und Berücksichtigung von Stakeholderinteressen, - Koordination, Unterstützung und Begleitung des (externen) Change Managements, - Risiko- und Qualitätsmanagement, - Projektcontrolling und Dokumentationsaufgaben, - Vorbereitung und Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. städtische Gremien, Len- kungsausschuss SAP S/4HANA), - Fachliche und konsensuale Erarbeitung eines Fein- sowie Berechtigungs- und Rollen- konzepts für SAP S/4HANA zusammen mit der externen SAP-Beratung sowie den Teil- projektleitungen. Daneben werden durch die Gesamtprojektleitung sowie das PMO auch noch weitere fachliche Aufgaben im Projekt übernommen, die insbesondere vor dem Hintergrund an die gewollte An- näherung an SAP-Standards zusammen mit den Teilprojektleitungen umgesetzt werden müs- sen. Hierbei steht die Bewertung der aktuellen SAP-Daten/-Strukturen und Ist-Prozesse im Fokus. Diese bilden unter Beachtung von Prozessoptimierungen unter Ausschöpfung der S/4HANA-Innovationen sowie mit dem Fokus auf Standardisierung und Effizienzsteigerung die Grundlage zur Konzeption der neuen S/4HANA-Umgebung. Diese Tätigkeit wird u.a. mit in- tensiven Tests im SAP-Testsystem zur Prüfung auf Korrektheit, Funktionsfähigkeit und Pra- xistauglichkeit sowie deren Dokumentation für das Freigabeverfahren zur Produktivsetzung der Software einhergehen. Auf dieser Basis bedarf es der Erstellung von Schulungsunterlagen für die künftigen S/4HANA- Anwendenden sowie deren Unterweisung. Die Dienstanweisung der Finanzbuchhaltung (DA 21.01) wird ebenfalls aufgrund der geänderten Prozesse zu überarbeiten sein, gleiches gilt für die bestehenden Hantierungsanweisungen und vorgenommenen bzw. noch vorzunehmenden Prozessvisualisierungen (einschließlich des IKS im Kassen- und Steueramt sowie der SAP- Anwenderleitfäden). Die Teilprojektleitungen sind bei zentralen Fragestellungen wie z.B. dem Berechtigungskon- zept oder der Datenübernahme/-archivierung (jeweils gesonderte Teilprojekte) einzubeziehen. Es bestehen zwischen den Modulen in SAP und den geplanten Teilprojekten viele Querver- bindungen und Abhängigkeiten, die durch die Teilprojektleitungen unter Einbeziehung der Ge- samtprojektleitung zu berücksichtigen und konsensual umzusetzen sind. Parallel zu diesem Umstellungsprojekt sind darüber hinaus im Kassen- und Steueramt bereits jetzt und auch in kommenden Jahren weitere unabweisbare Projekte durchzuführen, für die es entweder eine gesetzliche, zeitlich vorgegebene Umsetzverpflichtung gibt oder aber die aus anderen Gründen zwingend umzusetzen sind. Auf die in der Vorlage beispielhaft genannten Projekte wird an dieser Stelle hingewiesen. Aufgrund der mehrjährigen Projektlaufzeit des Um- stellungsprojekts müssen diese Projekte parallel vorangetrieben und in die Umsetzung ge- bracht werden, was nur gelingen kann, wenn auch hierzu entsprechende personelle Ressour- cen zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund, dass zur Übernahme der Gesamtprojektleitung durch das Kassen- und Steueramt keine eigene Stelle geschaffen, sondern – losgelöst einer noch vorzunehmenden Stellenwertüberprüfung – auf eine bereits vorhandene Stelle aus der Stabsstelle zurückgegrif- fen wird, besteht zum anforderungsgerechten Aufbau des PMO für SAP S/4HANA sowie zurSeite 24 von 26 6 Fortführung bzw. Initiierung der weiteren, parallel laufenden Projekte der Bedarf an zwei zu- sätzlichen Stellen. Diese zwei VZÄ sind mit Stellenwerten von A 11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD auszuweisen. Amt 21-1 Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung: Das Forderungsmanagement, die Stammdaten-, Offene-Posten- und Korrespondenzverwal- tung sowie Zahlungsabwicklung erfolgen in SAP-PSCD. Mit diesem SAP-Modul wird daher zentral ein effizientes Kassen- und Einnahmemanagement im öffentlichen Sektor sicherge- stellt. Im Bereich der Einnahmebuchhaltung wird aufgrund zwingender steuerlicher Bestim- mungen und unter Berücksichtigung des zeitlichen Umstellungsrahmens verpflichtend ein voll- ständig neuer, bis dato noch nicht vorhandener E-Rechnungsworkflow für Ausgangsrechnun- gen einzuführen sein, der an eine der vorhandenen Portallösungen des Bundes oder des Lan- des NRW angebunden werden muss. In diesem komplexen Komplementärprojekt zur Umstel- lung auf SAP S/4HANA werden sämtliche Mitglieder des Teilprojekts den neuen E-Rech- nungsworkflow konzeptionieren, näher ausgestalten und in der neuen Systemumgebung um- setzen. Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Umstellungsprojekt geplant, die aktuell im Ein- satz befindliche Vollstreckungssoftware (derzeit PhinAVV) durch eine performantere Software abzulösen. Dies bedarf der Einbeziehung des Sachgebietes Vollstreckung, der Einnahme- buchhaltung sowie der Zahlungsabwicklung. Die Software soll sowohl Zahlungseingänge aus PSCD automatisiert Vollstreckungsfällen zuordnen als auch beizutreibende Forderungen aus PSCD erhalten und Nebenforderungen sowie Wertberichtigungen (z.B. Niederschlagungen) in PSCD buchen. Angestrebt wird, dies in Echtzeit mittels einer sogenannten Live-Schnittstelle sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist es eine weitere Zielsetzung, die derzeit noch vorhandene sogenannte Niederschlagungskonserve durch einen funktionalere Alternative ab- zulösen. Weitergehend werden die Mitglieder dieses Teilprojektes im Teilprojekt „Customer Vendor In- tegration“ unterstützen, da in diesem die Stammdaten der vorhandenen Kreditoren aus dem Modul SAP-FI mit den Stammdaten der vorhandenen Geschäftspartner aus dem Modul PSCD überprüft und zu einem modulübergreifenden Einheitsstammdatensatz „SAP Business Part- ner“ zusammengeführt werden müssen. Hierfür sind ergänzend zu den Fachkenntnissen der Teilprojektleitung „Customer Vendor Integration“ im Bereich des FI gleichermaßen Fachkennt- nisse im Bereich des PSCD unabdingbar. Diese Projekttätigkeiten für das Forderungsmanagement, die Implementierung des zusätzli- chen E-Rechnungsworkflows für Ausgangsrechnungen und die Zahlungsabwicklung werden mit den vorhandenen Personalressourcen im laufenden Betrieb nicht umsetzbar sein, weshalb die Einrichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher, personeller Projektressourcen im Umfang von einem VZÄ mit dem Stellenwert A11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD zur Entlastung des Projekt- personals von den Linienaufgaben erforderlich sein wird. Amt 21-2 Anlagenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung: Das Teilprojekt „FI-AA/VIM“ umfasst sowohl die Kreditoren- als auch die Anlagenbuchhaltung. In diesem werden neben den für die Verwaltung des Anlagevermögens und der zugeordneten Sonderposten (Investitionsförderungen) erforderlichen Funktionen, insbesondere die Bu- chungsvorgänge, die Abschreibungen (AfA) sowie die Stammdatenverwaltung, konzipiert. Die Anlagenbuchhaltung FI-AA ist ein Nebenbuch zu dem Hauptbuch FI, in das es konsolidierte Bewegungsdaten abliefert. Zudem wird in VIM (Vendor-Invoice-Management) der E-Rech- nungsworkflow für Eingangsrechnungen abgebildet, was ebenfalls Daten an FI-AA und FI ab- gibt. Im Zuge des Projektes sind FI-AA und VIM an die Systemvoraussetzungen im neuen S/4HANA System anzupassen.Seite 25 von 26 7 Der E-Rechnungsworkflow für Eingangsrechnungen (VIM) soll gleichzeitig an eine der vorhan- denen Portallösungen des Bundes oder des Landes NRW angebunden werden. Die beste- henden Prozesse und Sonderprogrammierungen (Eigenentwicklungen) sollen überprüft und möglichst standardnah ausgeprägt werden. In der Anlagenbuchhaltung sollen systematisch die Stammdaten und Bewertungsbereiche konsolidiert werden. Zudem ist geplant die Anlage und Änderung von Anlagenstammdaten zu digitalisieren und mit beschreibenden Maßnah- menblättern zu versehen. Die Tätigkeiten in der Anlagenbuchhaltung werden mit den vorhandenen Personalressourcen im laufenden Betrieb nicht umsetzbar sein, weshalb die Einrichtung bzw. Bereitstellung zu- sätzlicher, personeller Projektressourcen im Umfang von einem VZÄ mit dem Stellenwert A11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD zur Entlastung des Projektpersonals von den Linienaufgaben erforderlich sein wird. Im Teilprojekt „Neues Hauptbuch FI“ ist die Abwicklung des externen Rechnungswesens als Grundlage für die Erstellung der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie des Jahresabschlus- ses für S/4HANA zu konzipieren. Die geplante Einführung des neuen Hauptbuches ermöglicht u.a. einen gänzlich neuen Belegsplitt, d.h. die automatisierte Auffächerung der Belegpositio- nen und damit eine höhere Datenqualität (z.B. hinsichtlich Steuerbuchungen/-erklärungen). Zu den Haupttätigkeiten in diesem Teilprojekt wird die Konzeption der für die Bilanzerstellung grundlegenden Prozesse im Hauptbuch erforderlichen Ausgestaltung des neuen SAP- S/4HANA-Systems gehören. Darüber hinaus wird das unter SAP-S/4HANA zwingend zu nut- zende Neue Hauptbuch sowie die gewinnbringende Funktion des Belegsplitts konzipiert und in die übrigen Prozesse der Hauptbuchhaltung integriert. Hierbei soll zudem die Abbildung abweichender Rechnungslegung zum NKF für EPSAS, IPSAS sowie nach Steuerrecht be- rücksichtigt werden. Dies bedingt insbesondere mit Blick auf die zwingende Einhaltung der steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften auch eine enge Abstimmung mit dem steuerli- chen Risikosystem im Sinne von Tax Compliance. Die Tätigkeiten in der Kreditorenbuchhaltung werden mit den vorhandenen Personalressour- cen im laufenden Betrieb nicht umsetzbar sein, weshalb die Einrichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher, personeller Projektressourcen im Umfang von einem VZÄ mit dem Stellenwert A11 LBesG NRW bzw. E10 TVöD zur Entlastung des Projektpersonals von den Linienaufga- ben erforderlich sein wird.Seite 26 von 26
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de