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241768 · Beschlussvorlage

Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
241768
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241768
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren
2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
14.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner Diamorphinam-
bulanz einen Zuschuss in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen jährli-
chenBetriebskostendefizits. Dieses beläuft sich in den Jahren 2023 und
2024 auf max. 100.100 EUR jährlich.
Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers
und zum Erhalt der Maßnahme wurden auf die voraussichtlichen Förde-
rungen 2023/ 2024 Vorschüsse geleistet. In 2023 wurden 150.000 EUR
gemäß Budget ausgezahlt. Der Differenzbetrag zur geplanten Förderung
wird mit Vorschüssen in 2024 verrechnet, so dass die geplante Gesamt-
fördersumme von 2 x 100.100 EUR für beide Förderjahre nicht über-
schritten wird.
Begründung
Die Diamorphinambulanz wird seit 2002 in gemeinsamer Trägerschaft vom
Universitätsklinikum Bonn und der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie
betrieben.
Das Suchthilfeangebot richtet sich an Bonner Bürgerinnen und Bürger ab 23
Jahren, die seit mehr als fünf Jahren heroinabhängig sind, aktuell intravenös
konsumieren, unter einer schweren körperlichen und einer psychischen Er-
krankung leiden und zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben, eine
davon muss eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung sein.
Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes
(BtMG) sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Das Behandlungsangebot mit 60 Behandlungsplätzen umfasst die dreimalSeite 1 von 4
Seite 2
täglich und siebenmal wöchentlich stattfindende diamorphingestützte Substi-
tutionsbehandlung, psychiatrische Behandlung und psychosoziale Betreuung.
Damit werden schwerstkranke Opiatabhängige erreicht, die bislang nicht er-
folgreich behandelt werden konnten. Zugleich werden die negativen Folgen
der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemil-
dert.
Die psychosoziale Betreuung durch die Ambulante Suchthilfe Cari-
tas/Diakonie wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe als Einzelfallhilfe kosten-
deckend finanziert.
Seit Oktober 2010 ist die medizinische Behandlung in die Regelversorgung
der Krankenkassen aufgenommen.
Das Universitätsklinikum Bonn beklagt seit Jahren ein Finanzierungsdefizit, da
sich die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen nicht vollständig über
das Regelsystem refinanzieren lassen. Das Universitätsklinikum Bonn stellt
für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung drei Vollzeitstellen für
Ärztinnen/Ärzte und sechs Vollzeitstellen für medizinische Fachkräfte zur Ver-
fügung. Bei 60 von den Krankenkassen finanzierten Behandlungsplätzen ist
die vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht zu realisieren.
Dies führte dazu, dass das Universitätsklinikum Bonn in 2020 die Übernahme
des Finanzierungsdefizits durch die Stadt beantragte.
In der Verwaltung führte dies zu einem umfangreichen Erörterungsprozess
zur Fortführung der Diamorphinambulanz bzw. alternativen Lösungen für die
Personengruppe.
In diesem Prozess wurden verschiedene Szenarien von unterschiedlichen
Trägerschaften/Betriebsmöglichkeiten (u. a. Umverteilung auf niedergelasse-
ne Ärzte, Gründung einer Schwerpunktpraxis) bis zur Schließung der Diamor-
phinambulanz aus fachlicher Sicht bewertet. Eine Schließung der Diamor-
phinambulanz wird danach aus fachlicher Sicht ausgeschlossen. Dies gilt
gleichfalls für eine Umverteilung der Patientinnen und Patienten auf die nie-
dergelassenen Ärzte, was auch aufgrund der restriktiven rechtlichen
Vorgaben kaum realisierbar ist. Die Bildung einer Schwerpunktpraxis wird
mangels Wirtschaftlichkeit an dem Standort (Platzkapazitäten, Angebotser-
weiterung) ebenfalls kritisch gesehen. Unter Berücksichtigung des Standortes
und der Beibehaltung der Behandlungsplätze wird im Ergebnis die Fort-
führung durch das UKB gemeinsam mit der Ambulanten Suchthilfe als die
einzig sinnvolle Variante erachtet.
Substitution ist nicht der Weg zu Abstinenz, sondern der Weg zur Sicherung
des Überlebens des Einzelnen und zur Besserung seines Gesundheitszu-
stands. Diese Anhebung der Lebensqualität verbunden mit den weiteren Zie-
len der Substitutionsbehandlung (Absprung aus dem Drogenmilieu, Vermei-
dung von Beschaffungskriminalität) macht das bisherige Angebot aus fachli-
cher Sicht alternativlos.
Die Planung sieht vor, dass die Förderung nach erfolgtem Umbau und Umzug
der Diamorphinambulanz auf dem Gelände der ehemaligen Poliklinik auf dieSeite 2 von 4
Seite 3
Ambulante Suchthilfe übergeht.
Der Förderbedarf hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 100.063,57 EUR 2022: 100.063,57 EUR
2023: 100.063,57 EUR 2024: 100.063,57 EUR
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte ausnahmsweise erst zum
jetzigen Zeitpunkt erstellt werden aufgrund von personellen Engpässen
bei der Verwaltung und Besonderheiten im Förderjahr 2023, im vorlie-
genden Fall insbesondere schwankenden Energiekosten und der noch
zu klärenden Standortfrage des Angebots.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu
erhöhen, wurde angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten
Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbst-
verständlich bemüht – trotz des deutlichen Anstiegs der Zahl der För-
dermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen För-
derbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2023:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
100.100,00
EUR
150000506 /
73.1000
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
100.100,00
EURSeite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2024:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
100.100,00
EUR
150000506 /
73.1000
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
100.100,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de