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241767 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratungsstelle von TuBF e.V. in den Jahren 2023/2024

Nummer
241767
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241767
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratungsstelle von TuBF e.V. in
den Jahren 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
14.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein TuBF e.V. (Therapie, Beratung und Coaching für Frauen) erhält zu
den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkos-
ten zum Betrieb der Beratungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:
260.000,00 EUR im Jahr 2023 und
272.120,00 EUR im Jahr 2024.
Für das Jahr 2023 wurden – vorbehaltlich der Beschlussfassung - Vorschuss-
zahlungen in Höhe von 260.000,00 EUR und für 2024 in Höhe von 272.120,00
EUR geleistet, um die Liquidität des Trägers zu gewährleisten und das Angebot
nicht zu gefährden.
Begründung
„Dieses Jahr (2022) war geprägt von personellen Veränderungen und Neuaus-
richtungen. Und es war das 40. Jubiläumsjahr der TuBF.“
Die Beratungsstelle in der Bonner Altstadt wird seit vielen Jahren gefördert.
Sowohl das Spektrum der Zielgruppe, als auch der nachgefragten Themen ist
breit. 2022 nahmen 565 Personen zwischen 14 und 83 Jahren das Beratungs-
angebot, je nach Präferenz, in Präsenz, per Telefon oder per Video wahr. 74
Bonner Bürgerinnen mit geringem Einkommen, bzw. mit Transferleistungsbe-
zug, wurden 2022 über einen längeren Zeitraum psychologisch begleitet. Durch
die offene Telefonsprechstunde ist ein einfacher Zugang gewährleistet.
Im Jahr 2023 suchten 574 Personen zwischen 14 bis 84 Jahren die Beratungs-
stelle auf. Hiervon wurden in 2023 rund 65 Bonner Bürger*innen mit geringem
Einkommen, bzw. mit Transferleistungsbezug über einen längeren Zeitraum
beratend bzw. psychologisch begleitet.Seite 1 von 5
Seite 2
Beratungsanlässe in den offenen Beratungszeiten sind z. B.:
- Beziehungskonflikte und Trennungen,
- Armut, Verschuldung, sozialer Abstieg,
- Ängste, Selbstunsicherheit und Überforderung,
- problematisches Essverhalten,
- seelische Krisen,
- Verlust und Trauer,
- Erfahrung von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit,
- alle Formen von Gewalterfahrung,
- eigenes gewalttätiges Verhalten und
- berufsbezogene Themen.
Drei Juristinnen bieten zweimal im Monat juristische Informationen zu familien-
rechtlichen Fragen an, insbesondere zu den Themen Trennung/Scheidung,
Unterhaltsrecht und Sorgerecht.
Nach den Einsamkeits- und Isolationserfahrungen im Kontext der Kontaktbe-
schränkungen der letzten Jahre in Verbindung mit weiteren anhaltenden Krisen
haben unterschiedliche Formen sozialer Ängste stark zugenommen, mit der
Konsequenz erhöhter Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung,
die von niedergelassenen Psychotherapeut*innen nicht mehr aufgefangen wer-
den können. Hier leisten die Mitarbeiterinnen mit therapeutischer Ausbildung
wertvolle Übergangsbegleitungen sowie, abhängig von den Kapazitäten, län-
gerfristige Unterstützung.
Ca. 30% der Ratsuchenden waren Personen mit Migrationshintergrund. Von
Seiten der TuBF kann zusätzlich zur deutschen Sprache Beratung in Englisch,
Spanisch und Türkisch angeboten werden. Darüber hinaus wird auch spezifisch
zu Themen rund um das Leben mit Handicap beraten, diese erfolgt durch die
selbst betroffene langjährige Mitarbeiterin.
Für TuBF e.V. ist die Wertschätzung aller Identitäten bezogen auf Geschlecht,
Gender und sexuelle Orientierung ausgesprochen wichtig und unterstützt deren
vielfältige Lebensentwürfe. 2022 war daher auch geprägt von einer bewussten
Öffnung für Menschen, die sich in einer binären, zweigeschlechtlichen Ge-
schlechterordnung nicht wiederfinden. Dies findet sich auch im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit wieder, wo der Begriff INTA+ integriert wurde (interge-
schlechtlich, nicht-binär, transident, a-gender). Die Folge waren vermehrte An-
fragen im Kontext von Geschlechtsidentitäten, insgesamt ca. 15% der Ratsu-
chenden Transpersonen.Seite 2 von 5
Seite 3
Insgesamt findet sich bei der TuBF Beratungsstelle das gesamte gesellschaftli-
che Spektrum wieder. Unabhängig von Herkunft, Bildungsstand, Handicap und
Lebensentwurf finden Frauen und INTA+ in problematischen Lebenssituationen
hier eine qualifizierte Anlaufstelle, die eine große Bandbreite an Beratungsop-
tionen bietet, von reinen Informationen, über Krisenintervention, bis hin zu the-
rapeutischer Begleitung.
Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Landesmittel und an-
dere Einnahmen werden bei der Ermittlung der städtischen Förderung ange-
rechnet.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 235.600 EUR 2022: 239.000 EUR
2023: 260.000 EUR 2024: 272.120 EUR
Der Kostenanstieg im Förderjahr 2023 ist insbesondere durch höhere Sachkos-
ten im Rahmen der Energiekrise bedingt. Daneben wurde auch der „Generatio-
nenwechsel“ in der Beratungsstelle unterstützt. Sofern die tatsächlichen Ener-
giekosten im Förderzeitraum geringer ausgefallen sein sollten, werden zu viel
gezahlte Fördermittel im Rahmen des Verwendungsnachweises zurückgefor-
dert.
Der Verein TuBF ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet,
die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat
sich seit vielen Jahren in dieser
Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auf-
lagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungs-
nachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Hinweis
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö-
gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson-
derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer-
gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder-
höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige
Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin
bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit
gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie
möglich einzuholen.Seite 3 von 5
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2023:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,
Vereine,sonst. Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,
sonst. Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
260.000,00
EUR
150000506 /
73.1000
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
260.000,00
EUR
Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2024:
Produktgruppe
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,
Vereine,sonst. Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,
sonst. Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
272.120,00
EUR
150000506 /
73.1000
0,00 EURSeite 4 von 5
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Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
272.120,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de