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241766-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Zustand der Reuterbrücke, Voraussichtliche Restlebensdauer

Nummer
241766-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241766 FDP-Große Anfrage: Zustand der Reuterbrücke, Voraussichtliche Restlebensdauer

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241766-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Große Anfrage: Zustand der Reuterbrücke,
Voraussichtliche Restlebensdauer
Beratungsfolge
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welchen baulichen Zustand hat die Reuterbrücke?
Der Erhaltungszustand des Tragwerkes aus Stahl ist mindestens befriedigend
(Oberflächenkorrosion, kein Lochfraß).
2. Wann hat die letzte Brückenprüfung stattgefunden?
Die letzte Prüfung fand 2024 statt.
3. Welche Mängel haben sich bei der Bauwerksprüfung ergeben?
Der wesentliche Mangel ist der Zustand von Fahrbahn- und Gehwegbelag
sowie Korrosion an Geländer und Berührungsschutz (Vorgenannte 4 Bauteile
stehen zum Austausch/ zur Sanierung an). Leichte Korrosionsspuren befinden
sich an Tragwerk, Lager und Übergängen.
4. Wann wurde die letzte statisch beziehungsweise dynamische
Nachberechnung für die Tragkonstruktion der Reuterbrücke
durchgeführt?
Eine Nachberechnung der Reuterbrücke ist nicht erforderlich, da sich die
Lastannahmen nicht geändert haben.
5. Welche Restlebensdauer ergibt sich aus der Nachberechnung?
Eine Restnutzungsdauer lässt sich aus den Ablöserichtlinien des Bundes
ableiten. Demnach ergibt sich für diese Stahlbrücke eine theoretische
Restnutzungsdauer von 40 Jahren. Da die Grundsubstanz der Brücke noch gut
ist, beabsichtigt das Tiefbauamt, ab 2028 koordiniert unter Nutzung einerSeite 1 von 2
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planmäßigen längeren Sperrpause der DB eine umfangreiche Sanierung der
Brücke durchführen lassen. Die Instandsetzung wird die Restnutzungsdauer
der Brücke erheblich erhöhen.
6. Wurden die Verkehrsbelastungen der Nachberechnung mit den heute
tatsächlich herrschenden Verkehrsbelastungen abgeglichen?
Es wurde keine Nachberechnung durchgeführt. Hierzu besteht kein Anlass. Die
damals angesetzte Brückenbelastung ist ausreichend, der Erhaltungszustand
des Tragwerkes ist mindestens befriedigend. Dem Tiefbauamt ist aber bekannt,
dass der Bund Brücken nachrechnen lässt und hieraus Restlebensdauern
ableitet.
7. Mit welcher Restlebensdauer der Reuterbrücke rechnet die
Oberbürgermeisterin?
Es ist von mehr als 40 Jahren Restnutzungsdauer auszugehen.
8. Hat der Einsturz der Carolabrücke in Dresden die Oberbürgermeisterin
veranlasst die Reuterbrücke außerordentlich untersuchen zu lassen?
Es besteht keine Veranlassung, die Reuterbrücke außerordentlich untersuchen
zu lassen.
Das Bauwerk wird im geplanten Rahmen in 2025/2026 einer Hauptprüfung
unterzogen und darauf aufbauend eine Sanierungsplanung erarbeitet. Im Zuge
dieser Planung erfolgt auch eine statische Überprüfung der wesentlichen
Bauteile.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de