241766-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Zustand der Reuterbrücke, Voraussichtliche Restlebensdauer
Kerndaten
- Nummer
- 241766-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241766-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III FDP-Große Anfrage: Zustand der Reuterbrücke, Voraussichtliche Restlebensdauer Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welchen baulichen Zustand hat die Reuterbrücke? Der Erhaltungszustand des Tragwerkes aus Stahl ist mindestens befriedigend (Oberflächenkorrosion, kein Lochfraß). 2. Wann hat die letzte Brückenprüfung stattgefunden? Die letzte Prüfung fand 2024 statt. 3. Welche Mängel haben sich bei der Bauwerksprüfung ergeben? Der wesentliche Mangel ist der Zustand von Fahrbahn- und Gehwegbelag sowie Korrosion an Geländer und Berührungsschutz (Vorgenannte 4 Bauteile stehen zum Austausch/ zur Sanierung an). Leichte Korrosionsspuren befinden sich an Tragwerk, Lager und Übergängen. 4. Wann wurde die letzte statisch beziehungsweise dynamische Nachberechnung für die Tragkonstruktion der Reuterbrücke durchgeführt? Eine Nachberechnung der Reuterbrücke ist nicht erforderlich, da sich die Lastannahmen nicht geändert haben. 5. Welche Restlebensdauer ergibt sich aus der Nachberechnung? Eine Restnutzungsdauer lässt sich aus den Ablöserichtlinien des Bundes ableiten. Demnach ergibt sich für diese Stahlbrücke eine theoretische Restnutzungsdauer von 40 Jahren. Da die Grundsubstanz der Brücke noch gut ist, beabsichtigt das Tiefbauamt, ab 2028 koordiniert unter Nutzung einerSeite 1 von 2 Seite 2 planmäßigen längeren Sperrpause der DB eine umfangreiche Sanierung der Brücke durchführen lassen. Die Instandsetzung wird die Restnutzungsdauer der Brücke erheblich erhöhen. 6. Wurden die Verkehrsbelastungen der Nachberechnung mit den heute tatsächlich herrschenden Verkehrsbelastungen abgeglichen? Es wurde keine Nachberechnung durchgeführt. Hierzu besteht kein Anlass. Die damals angesetzte Brückenbelastung ist ausreichend, der Erhaltungszustand des Tragwerkes ist mindestens befriedigend. Dem Tiefbauamt ist aber bekannt, dass der Bund Brücken nachrechnen lässt und hieraus Restlebensdauern ableitet. 7. Mit welcher Restlebensdauer der Reuterbrücke rechnet die Oberbürgermeisterin? Es ist von mehr als 40 Jahren Restnutzungsdauer auszugehen. 8. Hat der Einsturz der Carolabrücke in Dresden die Oberbürgermeisterin veranlasst die Reuterbrücke außerordentlich untersuchen zu lassen? Es besteht keine Veranlassung, die Reuterbrücke außerordentlich untersuchen zu lassen. Das Bauwerk wird im geplanten Rahmen in 2025/2026 einer Hauptprüfung unterzogen und darauf aufbauend eine Sanierungsplanung erarbeitet. Im Zuge dieser Planung erfolgt auch eine statische Überprüfung der wesentlichen Bauteile. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de