241764-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag zur Verbesserung des Zugangs zur Bushaltestelle 'Kleine Straße' und Maximilian-Kolbe-Brücke durch den Einbau einer Rampe
Kerndaten
- Nummer
- 241764-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Maximilian-Kolbe-Brücke Hauptort
- Kleine Straße
- Carl-Duisberg-Straße
- Grootestraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241764-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Antrag zur Verbesserung des Zugangs zur Bushaltestelle 'Kleine Straße' und Maximilian-Kolbe-Brücke durch den Einbau einer Rampe Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Seitens des Bürgers wurde gefordert, die bestehende Treppe zur Maximilian- Kolbe-Brücke von der Carl-Duisberg-Straße kommend durch eine Rampe zu ersetzen, um eine barrierefreie Anbindung u.a. zur Haltestelle Kleine Straße herzustellen. Seitens der Verwaltung kann hierzu Folgendes mitgeteilt werden: Im Sinne der Barrierefreiheit sollen nicht nur Haltestellen, sondern auch die Zuwegungen dorthin barrierefrei hergestellt werden. Eine Umsetzung ist aufgrund der örtlichen Begebenheiten jedoch nicht immer möglich. Während die gegenüberliegende Halteposition nahezu ebenerdig von der Kleine Straße erreichbar ist, ist die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung zwischen Maximilian-Kolbe-Brücke und Carl-Duisberg-Straße nicht möglich. Die Höhendifferenz zwischen Gehweg der Carl-Duisberg-Straße und der Maximilian-Kolbe-Brücke beträgt ca. 1,6 m. Der Weg inkl. bestehender Treppe ist ca. 20 m lang. Dies ergibt ein Längsgefälle von 8 %. Laut DIN-Norm sind maximal 6 % Steigung für eine barrierefreie Anbindung erlaubt. Aufgrund der Erschließung des Gebietes sowie der Grundstücksanordnung ist es nicht möglich, an anderer Stelle eine barrierefreie Zuwegung zu schaffen, die nicht mit einem Umweg verbunden ist. Derzeit beträgt der Weg für Personen, welche die Treppe nicht nutzen können, von der Mitte des Wohngebietes Carl-Duisberg-Straße zur Bushaltestelle Kleine Straße zwischen 450 und 500 m, während Personen, welche die Treppe nutzen können, lediglich 180 m Fußweg zurücklegen müssen. Die Haltestelle Kleine Straße ist bereits barrierefrei ausgebaut. Eine Verlegung wäre sowohl aus wirtschaftlichen Aspekten als auch aus Gründen der Erschließung nicht sinnvoll.Seite 1 von 2 Seite 2 Die nächstgelegene Haltestelle Grootestraße ist von der Mitte des Wohngebietes Carl-Duisberg-Straße zwischen 350 und 400 m entfernt. Die Haltestelle Grootestraße ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Es wurde deswegen geprüft, ob eine Verlegung der Haltestelle alternativ zu einer geringeren Fußwegeentfernung führen würde. Eine Verlegung in den Kurvenbereich vor den Kreisverkehr ist aus Verkehrssicherheitsgründen sowie aufgrund der Anfahrbarkeit der Haltestelle jedoch nicht zielführend und würde darüber hinaus zu keiner Verringerung des Fußweges führen. Um den Zugang von der Carl-Duisberg-Straße zur Haltestelle Kleine Straße dennoch zu verbessern, wurde seitens der Verwaltung eine Rampe mit nicht barrierefreier Steigung (ca. 8 %) geprüft. Um eine Rampe realisieren zu können, sind zusätzlich Stützwände zu den Nachbargrundstücken erforderlich. Des Weiteren fallen Kosten für Geländer und Beleuchtung sowie weitere Arbeiten (bspw. Aushub, Befestigung) an. In Summe würde die Maßnahme mindestens 53.000 Euro kosten, die vollständig aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müssten, da aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach DIN-Norm keine Fördermittel akquiriert werden können. Nach Abwägung zwischen den Aspekten verbesserter Erschließung sowie Zugänglichkeit und Wirtschaftlichkeit empfiehlt die Verwaltung die Realisierung einer 8 %-Rampe nicht weiter zu verfolgen. Aufgrund dessen lautet die Beschlussempfehlung wie folgt: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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