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241764-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag zur Verbesserung des Zugangs zur Bushaltestelle 'Kleine Straße' und Maximilian-Kolbe-Brücke durch den Einbau einer Rampe

Nummer
241764-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Maximilian-Kolbe-Brücke Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Kleine Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Carl-Duisberg-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Grootestraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241764 Bürgerantrag: Antrag zur Verbesserung des Zugangs zur Bushaltestelle 'Kleine Straße' und Maximilian-Kolbe-Brücke durch den Einbau einer Rampe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241764-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag zur Verbesserung des
Zugangs zur Bushaltestelle 'Kleine Straße' und
Maximilian-Kolbe-Brücke durch den Einbau einer
Rampe
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Seitens des Bürgers wurde gefordert, die bestehende Treppe zur Maximilian-
Kolbe-Brücke von der Carl-Duisberg-Straße kommend durch eine Rampe zu
ersetzen, um eine barrierefreie Anbindung u.a. zur Haltestelle Kleine Straße
herzustellen.
Seitens der Verwaltung kann hierzu Folgendes mitgeteilt werden:
Im Sinne der Barrierefreiheit sollen nicht nur Haltestellen, sondern auch die
Zuwegungen dorthin barrierefrei hergestellt werden. Eine Umsetzung ist
aufgrund der örtlichen Begebenheiten jedoch nicht immer möglich.
Während die gegenüberliegende Halteposition nahezu ebenerdig von der
Kleine Straße erreichbar ist, ist die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung
zwischen Maximilian-Kolbe-Brücke und Carl-Duisberg-Straße nicht möglich.
Die Höhendifferenz zwischen Gehweg der Carl-Duisberg-Straße und der
Maximilian-Kolbe-Brücke beträgt ca. 1,6 m. Der Weg inkl. bestehender Treppe
ist ca. 20 m lang. Dies ergibt ein Längsgefälle von 8 %. Laut DIN-Norm sind
maximal 6 % Steigung für eine barrierefreie Anbindung erlaubt.
Aufgrund der Erschließung des Gebietes sowie der Grundstücksanordnung ist
es nicht möglich, an anderer Stelle eine barrierefreie Zuwegung zu schaffen,
die nicht mit einem Umweg verbunden ist.
Derzeit beträgt der Weg für Personen, welche die Treppe nicht nutzen können,
von der Mitte des Wohngebietes Carl-Duisberg-Straße zur Bushaltestelle
Kleine Straße zwischen 450 und 500 m, während Personen, welche die Treppe
nutzen können, lediglich 180 m Fußweg zurücklegen müssen.
Die Haltestelle Kleine Straße ist bereits barrierefrei ausgebaut. Eine Verlegung
wäre sowohl aus wirtschaftlichen Aspekten als auch aus Gründen der
Erschließung nicht sinnvoll.Seite 1 von 2
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Die nächstgelegene Haltestelle Grootestraße ist von der Mitte des
Wohngebietes Carl-Duisberg-Straße zwischen 350 und 400 m entfernt. Die
Haltestelle Grootestraße ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Es wurde
deswegen geprüft, ob eine Verlegung der Haltestelle alternativ zu einer
geringeren Fußwegeentfernung führen würde. Eine Verlegung in den
Kurvenbereich vor den Kreisverkehr ist aus Verkehrssicherheitsgründen sowie
aufgrund der Anfahrbarkeit der Haltestelle jedoch nicht zielführend und würde
darüber hinaus zu keiner Verringerung des Fußweges führen.
Um den Zugang von der Carl-Duisberg-Straße zur Haltestelle Kleine Straße
dennoch zu verbessern, wurde seitens der Verwaltung eine Rampe mit nicht
barrierefreier Steigung (ca. 8 %) geprüft. Um eine Rampe realisieren zu
können, sind zusätzlich Stützwände zu den Nachbargrundstücken erforderlich.
Des Weiteren fallen Kosten für Geländer und Beleuchtung sowie weitere
Arbeiten (bspw. Aushub, Befestigung) an. In Summe würde die Maßnahme
mindestens 53.000 Euro kosten, die vollständig aus dem städtischen Haushalt
finanziert werden müssten, da aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach
DIN-Norm keine Fördermittel akquiriert werden können.
Nach Abwägung zwischen den Aspekten verbesserter Erschließung sowie
Zugänglichkeit und Wirtschaftlichkeit empfiehlt die Verwaltung die Realisierung
einer 8 %-Rampe nicht weiter zu verfolgen.
Aufgrund dessen lautet die Beschlussempfehlung wie folgt:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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